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1. November 2008: Von RotorHead an Willi Erkens
Als ICAO-Mitglied darf man keine zivilen Flugzeuge abschießen oder abschießen lassen. Das darf weder die Polizei, noch irgendwelches Militär. - Es ist sehr befremdlich, dass sich dem Anschein nach niemand für diese Regelung interessiert.

Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass menschliches Leben nicht gegeneinander abgewogen werden darf. D.h. es dürfen keine Unschuldigen (im Flugzeug oder auch am Boden) durch einen Flugzeugabschuss geopfert werden, nur um andere retten zu wollen. - Auch das wird, nicht zuletzt durch unsere Regierung, einfach ignoriert.

Wer trotz Wissen um oben Genanntes den Abschuss von zivilen Flugzeugen erwägt, plant nichts anderes als Mord bzw. Totschlag (je nach Motiv).
2. November 2008: Von Willi Erkens an RotorHead
Hallo rotorhead,
Ihre Hinweise auf die Abkommenslage sind richtig für den unerlaubten Einflug von zivilen Flugzeugen in fremde oder gesperrte Lufträume zur Abwehr des Einfluges. Damit sollen kriegerische Handlungen gegen (unschuldige) Zivilisten ausgeschlossen werden. Das gilt nicht für konkrete Angreifer.

Der finale Rettungsschuss ist auch nicht gegen solche Flieger zulässig sondern nur als letztes Mittel zur Abwehr einer "gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben" einer (oder mehrerer) Person(en) und ebenfalls ausschließlich gegen den Angreifer selbst. D. h.: Nicht gegen ein Luftfahrzeug mit Personen, für die die Unschuldsvermutung gilt oder gegen den Piloten einer entführten Maschine.

Wenn dagegen der Pilot Angreifer ist, ist er grundsätzlich Adressat angemessener polizeirechtlicher Maßnahmen bis hin zum finalen Rettungsschuss, es sei denn, dieser Schuss reißt Unschuldige unmittelbar mit in's Verderben.

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