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10. Oktober 2008: Von RotorHead an Max Sutter
Bei internationalen Abkommen geht es nicht nur um deutsche Gesetze und deutsche Gerichte. Die anderen Teilnehmen an solchen Abkommen sind auch betroffen. Im Falle von ICAO wäre es sicher nicht wünschenswert, wenn z.B. ein D-registriertes Flugzeug kein Ausland mehr überfliegen darf, oder z.B. kein ausländisches Unternehmen mehr Deutschland anfliegen will, da hier bei uns Willkür herrscht.

Internationale Abkommen sind dazu da, von den Teilnehmern eingehalten zu werden, und nicht aus opportunistischen Zwecken ignoriert zu werden. Wenn unsere Regierung sich nicht an das ICAO Abkommen halten will, dann hat sie auch gefälligst die Klappe zu halten, wenn es um andere internationale Dinge wie z.B. Menschenrechte, Genfer Konvention, Atomwaffensperrvertrag, usw. geht. - Das tut sie aber nicht.

Auch wenn ich mich wiederhole: Der Abschuss von zivilen Flugzeugen wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht als verfassungwidrig eingestuft.
10. Oktober 2008: Von  an RotorHead
Ja Da erzählen Sie uns aber nichts neues.Setzen Sie sich doch mal mit dem Kernthema dieser Dikussion auseinander und Sie werden feststellen das unsere Bundesregierung seit längerem bzw wieder einmal darüber nachdenkt das GG hinsichtlich des Einsatzes der Streitkräfte im Inneren zu ändern.Was letztendlich (zumindest nach dem GG)auch einen Einsatz der Luftstreitkräfte im Inneren Legitimieren "Könnte".
Bis Dato finden (wie sie ja sicher wissen)ALLE Einsätze der Luftstreitkräfte unter der Befehlsgewalt der NATO statt,sind also International gesteuert.Icao abkommen hin oder her.
seit dem 11.09.2001 denkt man International darüber nach ab wann ein "Fahrzeug"oder "Flugzeug" als Waffe zu Betrachten ist und damit der Nordatlantikvertrag Artikel 6 und Artikel 5 zum tragen kommt. MAn beachte ES ist nur von einem Bewaffnetem Angriff die Rede,das dieser von einer Saatsmacht kommen muß steht da nicht!!!
Nun gilt es zu verhindern das eine ähnliche Konstellation wie im Dritten Reich bzw in Ländern wie China geschaffen wird.

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