Sie meinen sicher diesen Absatz....
(hab ich von nem Programm übersetzen lassen,deshalb evtl nicht einwandfrei)
Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jeder Staat davon Abstand nehmen muss, bis den Gebrauch von Waffen gegen das Zivilflugzeug im Flug aufzusuchen, und dass, im Falle des Auffangens, die Leben von Personen an Bord und der Sicherheit des Flugzeuges nicht gefährdet werden müssen. Diese Bestimmung soll nicht als modifizierend in jedem Fall die Rechte und Verpflichtungen von in der Urkunde der Vereinten Nationen angeführten Staaten ausgelegt werden.
Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jeder Staat, in der Wahrnehmung seiner Souveränität, berechtigt wird, die Landung an einem benannten Flughafen eines Zivilflugzeuges zu verlangen, das über dem ist Gebiet ohne Vollmacht fliegt, oder wenn es angemessenen Boden gibt, um zu beschließen, dass es zu jedem mit den Zielen dieses Abkommens inkonsequenten Zweck verwendet wird; es kann auch solchem Flugzeug irgendwelchen anderen Weisungen erteilen, mit solchen Übertretungen Schluss zu machen. Für diesen Zweck können die Vertragsstaaten irgendwelche passenden Mittel aufsuchen, die mit relevanten Regeln des internationalen Rechts, einschließlich der relevanten Bestimmungen dieses Abkommens, spezifisch cally Paragraf dieses Paragraphen im Einklang stehend sind. Jeder Vertragsstaat erklärt sich einverstanden, seine bezüglich des Auffangens des Zivilflugzeuges gültigen Verordnungen zu veröffentlichen.
Jedes Zivilflugzeug soll einen Auftrag erfüllen, der in Übereinstimmung mit dem Paragrafen b) von diesem Paragraphen gegeben ist. Zu diesem Ende soll jeder Vertragsstaat alle notwendigen Bestimmungen in ist nationalen Rechten oder Verordnungen gründen, um solche Einhaltung obligatorisch für jedes Zivilflugzeug eingeschrieben in diesem Staat oder bedient von einem Maschinenbediener zu machen, der seinen Hauptgeschäftssitz oder ständigen Wohnsitz in diesem Staat hat. Jeder Vertragsstaat soll jede Übertretung solcher anwendbaren Gesetze oder Verordnungen strafbar durch strenge Strafen machen und soll den Fall ist zuständigen Behörden in Übereinstimmung mit seinen Gesetzen oder Verordnungen vorlegen.
Jeder Vertragsstaat soll passende Maßnahmen ergreifen verbieten den absichtlichen Gebrauch jedes Zivilflugzeuges, das in diesem Staat eingeschrieben ist oder von einem Maschinenbediener bedient ist, der seinen Hauptplatz des dauerhaften oder Geschäftswohnsitzes in diesem Staat zu jedem mit den Zielen dieser Tagung inkonsequenten Zweck hat. Diese Bestimmung soll nicht Paragrafen a) betreffen oder Paragrafen b) und c) dieses Artikels schaden.
|