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ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
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19. Dezember 2005: Von  an Michael Stock
Weiß jemannd, ob man auch das IFR auf Östreich umgeschrieben bekommt ?
19. Dezember 2005: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

danke fuer die Links. Damit weiss ich jetzt auf jeden Fall, wie teuer es fuer mich wird (max. 1000 Euro) und wie lange ich ins Gefaengnis muss (max. 14 Tage).

Hier also nun meine Antwort an das Luftamt, die schon in der Post ist:


Sehr geehrter Herr Huettner,

danke fuer Ihre Antwort. Ihre Ausfuehrungen kann ich insoweit nachvollziehen, als Ihnen der Bundesinnenminister nicht gestattet, die Durchfuehrung der Zuverlaessigkeitsueberpruefung bis zur endgueltig festgestellten Verfassungswidrigkeit des "Luftsicherheitsgesetzes" auszusetzen, obwohl Sie selbst, Ihre Behoerde und zahlreiche andere staatliche Institutionen dies vorziehen wuerden.

Ungeachtet dessen werden Sie den Antrag zur unbegruendeten, unbefristeten sowie unkontrollierten Ausforschung meiner Person mit geheimdienstlichen Mitteln und fuer mich unabsehbaren Folgen von mir nicht erhalten.

Zur Begruendung:

o Weder Anlass noch Begruendung fuer das "Luftsicherheitsgesetz" sind dazu geeignet, die verharmlosend als "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" bezeichnete Massnahme zu rechtfertigen. Die von Ihnen angesprochenen Geistesverwirrten und Terroristen verfuegten ausnamslos nicht ueber Luftfahrerscheine und werden von diesem Gesetz genausowenig erfasst wie saemtliche Inhaber auslaendischer Pilotenlizenzen, die sich gemaess internationaler Abkommen selbstverstaendlich frei im deutschen Luftraum bewegen duerfen. Der ausschliesslich betroffene Personenkreis (dem ich angehoere) hat aber seine "Zuverlaessigkeit" durch z.T. langjaehrige fliegerische Taetigkeit bereits nachgewiesen und kann selbst unter Anlegung strengster Masstaebe niemals pauschal als terrorverdaechtig angesehen werden.

o Unser Rechtsstaat basiert auf dem Prinzip, dass niemand seine Unschuld beweisen muss. Dies verlangt die verfassungsmaessige Ordnung, an die selbstverstaendlich auch die Gesetzgebung gebunden ist.

o Wie sicherlich auch Sie der aktuellen Berichterstattung entnehmen konnten, haelt der gegenwaertige Bundesinnenminister die Artikel 1, 2 und 3 des Grundgesetzes eindeutig fuer verhandelbar. Er hat in Uebereinstimmung mit anderen Politikern ferner angekuendigt, bei festgestellter Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes nicht etwa dieses verfassungsgemaess gestalten zu wollen, sondern vielmehr das Grundgesetz so zu veraendern, dass das Bundesverfassungsgericht keine Handhabe mehr hat, den aus dem betreffenden Gesetz resultierenden Schaden vom deutschen Volk abzuwenden.

Ich fuehle mich aus den oben genannten sowie in meinem letzten Schreiben enthaltenen Gruenden durch staatliches Handeln bedroht und muss nach Lage der Dinge zudem befuerchten, da� unsere verfassungsmaessige Ordnung in erheblicher Gefahr ist. Es liegt auf der Hand, dass die vorherige wie die jetzige Bundesregierung die Missachtung der Menschenwuerde (wie im Fall der ins Ausland entfuehrten, dort gefolterten und von deutschen Geheimdienst- und Kriminalbeamten verhoerten deutschen Staatsbuerger) sowie Noetigung und Toetung unschuldiger Personen (wie im Fall des "Luftsicherheitsgesetzes") als voellig legitim ansieht. Aufgrund der Geschichte unseres Landes und den bekannten Folgen dieser Denkweise kann solchen Bestrebungen ueberhaupt nicht frueh und entschieden genug entgegengetreten werden.

Auch auf die Gefahr hin, dass die Wahrnehmung meiner verfassungsmaessigen Rechte nunmehr zu erheblichen Nachteilen fuer mich und moeglicherweise zu staatlicher Verfolgung fuehren wird, erklaere ich hiermit meinen Widerstand gegen den Zwang, voellig unbegruendete geheimdienstliche Massnahmen gegen mich zu beantragen. Hierbei berufe ich mich ausdruecklich auf Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes. Ich sehe einerseits keine andere Moeglichkeit zur Abhilfe, moechte andererseits aber - in meinem eigenen wie auch im Interesse aller Deutschen - die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes verteidigen.


Mit freundlichen Gruessen,
19. Dezember 2005: Von Michael Hermann an Michael Stock
Danke für Deine Info zu Österreich.

Werde dort gleich nachfragen.

Deinem Text an das LA stimme ich inhaltlich auch zu, ich werde das ähnlich, nur vermutlich "sanfter" schreiben. Schade sowas.


Michael
19. Dezember 2005: Von RotorHead an Michael Hermann
Anscheinend kennt hier niemand den § 28 Abs. 3 LuftVZO:

"Das Luftfahrtbundesamt kann einer Lizenz nach Absatz 1 [nicht im Geltungsbereich dieser Verordnung erteile Lizenzen], die einem deutschen Staatsangehörigen erteilt worden ist, für Flüge im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung verweigern, wenn sich Tatsachen dafür ergeben, dass der Inhaber für die Tätigkeit ungeeignet ist."

Eine Umschreibung oder der Erwerb einer ausländischen (Ersatz-)Lizenz bringt im Zweifelsfall für einen Deutschen gar nichts.
19. Dezember 2005: Von Michael Hermann an RotorHead
Rotorhead,

ich wohne im Grenzgebiet nach Österreich. Mit einer OE-Lizenz kann ich OE-registrierte Flugzeuge in D auch dann fliegen, wenn ich keine D-registrierte Lizenz habe.
Das genügt mir zunächst.
Insbesondere kann ich die Lizenz auch problemlos erhalten (d.h. aktiv fliegen und verlängern lassen).
WENN dann man in D der Wahn ein Ende haben sollte, komme ich auch wieder zurück.

Wenn ich aber KEINE Lizenz mehr habe, dann kann mir dies passieren:

- Lizenz weg
- kein Flug (temporär)
- Lizenz kommt wieder, aber je nach Zeitraum automatisch abgelaufen
- kein Flug (auf Dauer)

Ist doch nicht das, was ich will.

Im übrigen hat der Herr Stock recht: mit ICAO/CVFR (das habe ich) ist es in der Tat nur eine reine Umschreibung.
Habe das eben bei austrocontrol nachgefragt.
Am Freitag bin ich beim österreichischen Fliegerarzt, den den Tagen nach den Weihnachtsfeiertagen gehen meine gesammelten Papiere vielleicht schon raus.

Mit einer OE-Lizenz im Rücken fühle ich mich doch wesentlich besser.

Michael
19. Dezember 2005: Von Konrad Vogeler an RotorHead
Beitrag vom Autor gelöscht
19. Dezember 2005: Von Konrad Vogeler an RotorHead
Das ist richtig.
Aber dazu muss auch etwas vorliegen.
§7 fordert die Halter ausländischer Lizenzen nicht auf, die ZÜP zu beantragen.
Damit ist der Inhaber einer ausländischen Lizenz, ob Deutscher oder Ausländer, nicht betroffen.
Das Ausflaggen, ob Lizenz, Flugzeug oder ganze Betriebe macht Sinn.

Konrad
20. Dezember 2005: Von Johannes Niesslbeck an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

Sie sind ganz sicher nicht allein, ich habe das ganze vorerst von einer anderen Seite aufgezogen und bestehe darauf, dass der §4a des Bundesdatenschutzgesetzes erst mal erfüllt wird.

Danach muss die Behörde zunächst mal auf die Folgen einer Verweigerung nach §7 LuftSiG umfassend, nachvollziehbar und unter Angabe sämtlicher Rechtsgrundlagen hinweisen.

Damit tut sich das LAS offenbar schwer, weil sie versuchen sich diesem Verlangen zu widersetzen, indem sie das Bayerische Datenschutzgesetz anführen. Aber es würde jetzt zu weit führen, das hier ausführlich zu erklären.

Ich habe aber meinen kompletten bisherigen Schriftverkehr in einer Art Tagebuch auf meiner Website veröffentlicht, die Sie gerne besuchen dürfen. (www.niesslbeck.com).

Selbst wenn ich dann auf die Folgen einer Verweigerung hingewiesen worden bin, werde ich auf keinen Fall den Antrag stellen. Halten Sie den Nacken steif, viele andere tun es auch und wir werden gewinnen, davon bin ich fest überzeugt,

herzliche Grüße
Hans Niesslbeck
20. Dezember 2005: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
habe heute mit Herrn Habermann in Wolfenbüttel ein nettes Gespräch am Telefon gehabt. Die Beamten in Wolfenbüttel scheinen offensichtlich mit ihrer Einstellung auf unserer Seite zu stehen. Der Brief soll sagen, dass zunächst erstmal abgewartet wird und gar nichts passiert (soll heissen, sie handeln erst weiter auf Druck von oben). Einen Widerruf meiner Lizenz mit Sofortvollzug Anfang Februar habe ich den
Aussagen von Herrn Habermann zu Folge auf keinen Fall zu erwarten. Ich hatte den Eindruck, dass sie selber sich eigentlich mehr Widerspruch erhofften, es hätten aber erst vier Piloten den Antrag verweigert. Allerdings läuft die Antragsfrist noch bis zum 31.01.2006.
Ich hoffe, dass dies noch mehrere Piloten aus Niedersachsen lesen, die im Zweifel sind, was sie machen sollten und nun den Antag verweigern.

Andreas Faulhaber
20. Dezember 2005: Von Stefan Jaudas an Johannes Niesslbeck
Hallo,

ich dachte eigentlich immer, Bundesrecht bricht Landesrecht?

Außerdem, auch im bayr. DSG steht ein ähnlicher Passus:

(2) Wird eine Einwilligung eingeholt, so sind Betroffene auf den Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung, auf die Empfänger vorgesehener Übermittlungen sowie unter Darlegung der Rechtsfolgen darauf hinzuweisen, das sie die Einwilligung verweigern können.

Gruß

StefanJ
20. Dezember 2005: Von Michael Stock an Johannes Niesslbeck
Hallo Herr Niesslbeck,

ich habe Ihren Schriftverkehr mal nachgelesen. Von dieser Seite hatte ich das Ganze noch gar nicht betrachtet! So wie es aussieht, krankt es bei diesem "Luftsicherheitsgesetz" wohl an jedem Ende.

Es freut mich jedenfalls sehr, dass es ausser uns auch noch eine ganze Reihe weiterer Piloten gibt, die harten Widerstand gegen die kalte Entsorgung unserer grundgesetzlich verbrieften Rechte leisten. Da muessen wir durch.

Viele Gruesse,

Michael Stock
20. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

das klingt ja schon fast nach Einsicht seitens Ihrer Luftfahrtbehoerde. Herr Meyer vom Luftamt Suedbayern hat mir allerdings gesagt, dass er wohl nicht anders kann, als bei Verweigerung "relativ kurzfristig" Zwangsmassnahmen einzuleiten. Daher konnte ich - fortiter in re - das folgende Schreiben leider nicht vermeiden:
###-MYBR-###
Bundespraesident Dr. Horst Koehler

Bundespraesidialamt
Spreeweg 1

11010 Berlin


###-MYBR-###Luftsicherheitsgesetz
---------------------


Sehr geehrter Herr Bundespraesident,

mit Bezug auf das Luftsicherheitsgesetz werden mittlerweile bundesweit alle Inhaber von Pilotenlizenzen durch die Luftfahrtbehoerden unter Androhung von Lizenzentzug bzw. Zwangsgelderhebung dazu genoetigt, Ermittlungsmassnahmen gegen sich selbst zu beantragen.

Ich halte es fuer ausserordentlich wichtig, dass Sie von diesen Vorgaengen Kenntnis erhalten und sende Ihnen daher zu Ihrer Information den betreffenden Schriftverkehr zwischen dem Luftamt Suedbayern und mir.

Ich sehe in diesen Vorgaengen eine Bedrohung unser verfassungsmaessigen Ordnung und habe aus diesem Grund meinen Widerstand gemaess Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes erklaert.


Mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock
21. Dezember 2005: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
es ist natürlich nicht ausgeschlossen, ja vielleicht sogar warscheinlich, dass die Beamten in Wolfenbüttel gezwungen werden, Zwangsmaßnahmen zu ergreifen. Gegen diese würde ich mich dann natürlich auch zur Wehr setzen. Allerdings scheinen Sie durch "Zeitspiel" und "Nichtergreifung der härtesten Maßnahme (Lizenzwiderruf mit Sofortvollzug)" sondern z.B. Zwangsgeld mit Widerspruchsrecht die Sache nicht so dramatisch verlaufen zu lassen. Da es ja keine Durchführungsverordnung gibt wonach der Widerruf mit Sofortvollzug zwingend ist, haben die Luftsicherheitsbehörden, denke ich, auch da etwas Spielraum.

Ich finde es jedenfalls gut, dass sich der Widerstand in so vielen Arten darstellt.

Andreas Faulhaber
22. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

aus Ihrem letzten Satz glaube ich eine gewisse Reserviertheit meinen Schreiben gegenueber herauslesen zu koennen ;-)

Ganz offen gesagt: Ich weiss natuerlich, dass meine Vorgehensweise polemisch wirkt und zudem juristisch wohl nur wenig hilfreich ist. Die Gefahr fuer unsere Demokratie ist durch das, was hier mit uns passiert, aber eindeutig gegeben, und das muss im Klartext moeglichst weit verbreitet werden. Ich stehe also dazu.

Nun tritt das Ganze aber ohnehin in die naechste Phase ein. Egal ob man, wie z.B. Herr Vogeler, auf die Beantwortung von Fragen besteht oder mehr grundsaetzlich argumentiert wie ich: das Luftamt sortiert das jetzt alles einfach in zwei Kisten mit der Aufschrift "Ja" bzw. "Nein" ein und schaut sich Anfang Januar an, wie voll die "Nein"-Kiste ist. Wenn da 500 Ablehnungen drinliegen, wird vielleicht vorerst nichts passieren, denn dann muss das Amt damit rechnen, in Hunderte von rechtlichen Auseinandersetzungen verwickelt zu werden, und das wird wohl schlicht personelle Probleme bereiten.

Wenn wir aber nur 10 sind, wird das Luftamt gnadenlos und mit allen rechtlichen Mitteln versuchen, unseren Widerstand zu brechen. Die Zeit von "Laiendarstellern" wie mir ist damit abgelaufen, jetzt muessen juristische Profis die Sache in die Hand nehmen. Damit sind drei Dinge zu klaeren:

1.) Wie findet man einen Rechtsanwalt, der sich in diesem Bereich auskennt und bereit ist, Mandate zu uebernehmen? Ich suche konkret fuer mich und einen Freund von mir, der ebenfalls die ZUeP beim Luftamt Sued verweigert hat.

2.) Anwaelte sind teuer. Decken die privaten Rechtsschutzversicherungen, ueber die viele von uns verfuegen, einen Rechtsstreit mit dem Luftamt ab? Das kann wahrscheinlich von jedem mit einem Anruf bei seiner Versicherung geklaert werden.

3.) Es laesst sich ja nicht ausschliessen, dass das Bundesverfassungsgericht das gesamte LuftSiG wegen der fehlenden Bundesratszustimmung verwirft. Koennen wir in diesem Fall unser Anwalts- und Gerichtskosten vom Luftamt einfordern? Da habe ich nun wirklich keine Ahnung.

Vielleicht koennen uns andere Forumsteilnehmer da weiterhelfen. Viel Zeit bleibt uns jetzt wahrscheinlich nicht mehr, denn wir wissen ja nicht, wieviel Spielraum die Luftaemter tatsaechlich haben.

Viele Gruesse,

Michael Stock
22. Dezember 2005: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Hallo Herr Stock,
das sehe ich ähnlich, ich warte nun erstmal ab, was geschehen wird. Auf jeden Fall weigere ich mich auch, diesen Antrag zu stellen.
zu 1.
Das schwierigste Problem für mich, soll ja in der Nähe sein, muss Fachkenntnis haben und noch wichtiger , muss engagiert sein!
zu 2.
Mit der Rechtsschutzversicherung habe ich schon Kontakt aufgenonmmen, sie haben zunächst für die juristische (Erst-)Beratung die Deckungszusage erteilt. Sie muss sie aber auch für den aus dem Widerruf der Lizenz (oder andere Zwangsmaßnahmen) entstehenden Rechtsstreit übernehmen, da es sich hier um Verwaltungsrecht in Verkehrssachen handelt, dies wurde im Telefongespräch schon von der Rechtsschutzversicherung bestätigt (alles hängt natürlich von dem Rechtsschutztarif ab). Bei mir handelt es sich um den Privat- Berufs- und Verkehrsrechtschutz für Nichtselbständige nach §26 der ARB 2000 der Auxilia Rechtsschutzversicherung.
Darin enthalten ist nach Abs. 3 der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen. Nach Absatz 5 sind Motorfahrzeuge im Sinne dieser Bestimmung solche zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Mit diesen Bedingungen könnten allerdings Segelflieger evtl. Probleme bekommen.
Ich gehe somit durch diese Rückendeckung zumindest nur das finanzielle Risiko der Selbstbeteiligung in Höhe von 125 EUR ein.
Ich empfehle jedem, seine Bedingungen dahingehend genau zu prüfen, da die Gesellschaften seit der europäischen Öffnung in der Gestaltung der Bedingungen ziemlich frei sind.
zu 3.
Schadenersatzanspruch eher nein. Aussage meines Anwalts: "Schadensersatzansprüche darüber hinaus halte ich für fraglich, da die Gerichte bei der Begründung von Amtshaftungsansprüchen, und um solche müsste es sich handeln, sehr zurückhaltend sind und man den zuständigen Beamten wohl keinen Vorwurf machen kann, wenn Sie auf ausdrückliche ministerielle Weisung ein Gesetz weiterhin anwenden, solange eine Verfassungsmäßigkeit „nur“ fraglich ist und das Gesetz noch nicht aufgehoben wurde."


Viele Grüße

Andreas Faulhaber
28. Dezember 2005: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

ich habe eine Standard-Rechtsschutzversicherung beim ADAC. Die Vertragsbedingungen sind denen Ihrer Versicherung sehr aehnlich, so dass ich jetzt eine Deckungszusage angefordert habe. Dazu habe ich eine ganze Reihe von Unterlagen eingeschickt und rechne in Kuerze mit einer Antwort.

Bzgl. Schadenersatzforderungen duerfte das, was Ihr Anwalt sagt, stimmen. Ich hatte allerdings eher gemeint, wer die Anwalts- und Gerichtskosten traegt, falls keine Rechtsschutzversicherung besteht. Hierzu hat mir ein anderer "Verweigerer" aber schon geschrieben, dass im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Luftamt den Verwaltungsakt rueckgaengig machen kann, wodurch man auf diesen Kosten sitzenbleiben wuerde. Wenn das nicht geschieht, muss man den Prozess eben durchziehen, die Behoerde verliert ihn, und dann muss sie die gesamten Anwalts- und Gerichtskosten begleichen.

Hinsichtlich eines Anwalts bin ich noch auf der Suche, allerdings habe ich schon einen Kontakt. Naechste Woche mehr.

Viele Gruesse,

Michael Stock
1. Januar 2006: Von Norbert V.H. Lange an Konrad Vogeler
Guten Tag!

Habe seit längerer Zeit wieder mal Zeit hier reinzuschauen und mich selten so köstlich amüsiert, wie über Ihr "konstruktives" Gespräch mit dem RP Dresden.

Ja. Das ist das Holz aus dem die Herren der Lüfte geshnitzt sind. Cool, clever und immer ein Alternate im Hinterkopf.

Erfolgreiches 2006
wünscht
Norbert V.H. Lange
1. Januar 2006: Von Norbert V.H. Lange an Michael Stock
Guten Tag Herr Stock!

auch Ihnen meinen Glückwunsch für die sachliche Vorgehenswesie.

Hervorragend, wie kühl,besonnen und strukturiert Sie dieses Problem angehen. Step by Step.

Ganz wichtig erscheint mir, daß Sie, und andere in diesem Forum, auf unsere Grundrechte pochen.

Ich dachte anfangs auch, was soll´s ich habe nix zu verberegen. Ein Beitrag von Prof. Vogeler hat mir jedoch die Augen geöffnet, was auf dem Spiel steht.

Deshalb kommt hier in diesem Forum für meinen Geschmack das Prinzip der "Unschuldsvermutung" zu kurz.

Dieses Prinzip unterscheidet unser Rechtssystem von anderen in ganz erheblichem Maße.

Es ist schon ein gravierender Unterschied, wenn man mit viel anwaltlichem Aufwand (und Geld) seine Unschlud beweisen muß, wie in anderen Ländern üblich.

Bei uns gilt: (noch):
Jeder Polizist, jeder Staatsanwalt, jeder Richter, jeder Beamte, auch beim Finanzamt, muß erst mal davon ausgehen, daß Sie unschuldig sind und Ihre Aussagen (und Steuererklärungen) glauben.

Jedes der genannten Organe muß Ihnen erst mal Ihre Schuld beweisen oder die Unrichtigkeit Ihrer Angaben.

Bevor ein Urteil nicht rechtskräftig ist, darf Sie keiner als "schuldig" bezeichnen. Deswegen nennen die Medien einen Angeklagten immer den "mutmaßlichen" Täter. Sonst könnte er wegen Rufschädigung etc. klagen.

Durch die ZÜP wird dieses Prinzip der Unschuldsvermutung nicht nur einfach umgangen, nein, es wird ein Präzedenzfall geschaffen.

Wehret den Anfängen!
Das Prinzip der Unschuldsvermutung ist in Gefahr!


Norbert V.H. Lange
Freier Publizist
2. Januar 2006: Von Johannes Niesslbeck an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

keine Angst, Sie sind nicht allein, ich habe das ganze auf eine etwas andere Art angegangen. Zunächst mal wollte ich mit Rücksicht auf das Bundesdatenschutzgesetz § 4a umfassende Auskunft darüber, was mir eigentlich passiert, wenn ich den Antrag nicht stelle.

Darauf habe ich eine, ja fast hilflose Antwort erhalten, die man auf meiner persönlichen Website nachlesen kann (www.niesslbeck.com).

Inzwischen habe ich Kontakt zu dem Rechtsreferendar des Luftsportverbandes Bayern aufgenommen, um eine adäquate Antwort auf das Schreiben des Luftamtes Südbayern formulieren zu können.

Mein Eindruck ist auch, dass deutlich mehr Piloten verweigern, als von der Behörde erwartet und dass es Schwierigkeiten (von seiten der Behörde) in der Argumentation gibt, wenn Fragen gestellt werden, die man nicht mit vorformulierten Schreiben beantworten kann. Mal sehen wie es weiter geht, ich bin sehr optimistisch.

Jedenfalls wünsche ich Ihnen, wie auch mir und allen anderen Verweigerern einen langen Atem und alles Gute

herzliche Grüße
Hans Niesslbeck
2. Januar 2006: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

die ADAC-Rechtsschutzversicherung hat grundsaetzlich die Gueltigkeit des Verwaltungsrechtsschutzes fuer die Pilotenlizenz bestaetigt. Eine richtige Deckungszusage wollen sie aber erst dann machen, wenn es einen formellen "Verwaltungsakt" gibt, und den hat das Luftamt bisher bekannterweise vermieden. Ich habe jetzt auf jeden Fall schon Mal eine Schadennummer und auch einen Rechtsanwalt in Muenchen, der meine Mandat in Sachen "ZUeP" uebernommen hat. Es kann also losgehen!
###-MYBR-###Gruss,

M. Stock

@Henry:###-MYBR-###@joni-muc:

Danke fuer den Zuspruch. Ich werde unbeugsam bleiben!
2. Januar 2006: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Beitrag vom Autor gelöscht
2. Januar 2006: Von Michael Hermann an Johannes Niesslbeck
Johannes, Michael,

ich bin ja mal gesapnnt, wie es bei Euch weitergeht.
Bei mir hat das LA Süd das letzte Jahr (2005) die zweite Runde nicht mehr hinbekommen - oder aber es wollte nicht mehr.

Mal sehen, was das neue Jahr so bringt.

Michael H.
3. Januar 2006: Von Oliver Döring an Michael Hermann
Was ÄRGERE ich mich, daß ich nicht mehr verweigern kann, da ich die ZÜP schon länger brauchte, um den "Verkehrsflughafen" Braunschweig betreten zu dürfen...
3. Januar 2006: Von Konrad Vogeler an Norbert V.H. Lange
Herr Lange,

für einen nicht betroffenen, ausserhalb diverser Internetforen in dieser Sache völlig inaktiven freien Publizisten ist mir das zu pathetisch.

Wenn ich mir andere Beiträge von Ihnen angucke, in denen Sie sich beim DAeC peinlich anbiedern, kann ich auf die Idee kommen, dass Sie sich nur lustig machen.

Konrad
8. Januar 2006: Von Viktor Molnar an Johannes Niesslbeck
Hallo Leute !
Bis jetzt habe ich auf das Schreiben des LA Süd noch nicht reagiert und bin eigentlich fest entschlossen, zunächst einen Ablehnungsantrag zum ZUeP zu stellen. Es wäre ein enormer Rückhalt für mich und andere Betroffene, wenn bekannt wäre, wieviele Ablehnungsanträge bereits beim LA vorliegen. Bei zu geringer Zahl kann ich damit rechnen, daß jeder einzelne "Terrorist" von den Instanzen separat auseinandergenommen wird. Vielleicht könnte die Redaktion von PuF ein Register anlegen, sodaß man einen Überblick bekommt, bei welchen LAs mangels Masse das Risiko für "Querulanten" zu groß ist, den Kampf mit den Ämtern durch Ausbluten zu verlieren. Ich könnte momentan die Kosten eines Verfahrens nicht aufbringen.
Wäre es nicht sinnvoll, sicherzustellen,daß gegebenenfalls ein Spendenkonto eingerichtet wird, damit die Piloten der ersten Gerichtsverfahren nicht auf den Kosten sitzenbleiben, wenn sie sich schon im Interesse aller dafür hergeben. Die Funktionäre der etablierten Pilotenverbände sind offenbar unfähig oder unwillens, gerade dies anzugehen. Die Redaktion von PuF könnte mit so einer Aktion diesen Herrschaften eine moralische Ohrfeige verpassen, nachdem die Piloten von ihren Verbänden ziemlich alleingelassen werden. Zugegeben, ich bin noch kein Mitglied davon, mit noch druckfrischer PPL/A, aber ich sehe unsere Interessen schlecht vertreten.

Viele Grüße
Vic Molnar

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