Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  211 Beiträge Seite 5 von 9

 1 ... 5 6 7 8 9 
 

10. März 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

den Vergleich mit dem "Auto zum TÜV" kenne ich und ich bin nicht amüsiert.

https://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=13051&t=13051###-MYBR-###
Konrad
13. März 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

was Sie (berechtigterweise) schreiben, ist fuer die Urheberin des Vergleichs natuerlich ganz schoen peinlich. Andererseits zeigen amtliche Reaktionen dieser Art aber auch die ganze Ratlosigkeit und Konfusion angesichts der Tatsache, dass die Aemter kein einziges vernuenftiges Argument vorbringen koennen.

Was rauskommt, wenn trotzdem unbedingt was geschrieben werden muss, sieht man an dem TUeV-Vergleich. Das rutscht - mit Verlaub - ja schon ins Laecherliche ab.

Ansonsten habe ich heute ein Einschreiben mit Rueckschein vom Luftamt bekommen:


Sehr geehrter Herr Stock,

bereits im vergangenen Jahr hatten wir Sie aufgefordert, einen Antrag auf Zuverlaessigkeitsueberpruefung nach Paragraph 7 LuftSiG zu stellen. Bis heute ist ein solcher Antrag hier nicht eingegangen. Bitte holen Sie dies

bis spaetestens 21 Tage nach Zustellung dieses Schreibens

nach. Wir weisen nochmals darauf hin, dass Sie zur Mitwirkung an der Zuverlaessigkeitsueberpruefung verpflichtet sind (Paragraph 7 Abs. 3 Satz 2 LuftSiG).

Das Antragsformular und weitergehende Hinweise finden Sie auch im Internet unter www.luftamt-suedbayern.de (Formulare/Luftsicherheitsgesetz).

Mit freundlichen Gruessen,

gez. Elas

Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und traegt daher keine Unterschrift.


Ich werde mich jetzt mit meinem Anwalt beraten, und dann geht's los.

Viele Gruesse,

M. Stock
14. März 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

ich hatte ja etwa zwei Wochen vor Ihnen dem LA Sued mitgeteilt, dass ich keine Notwendigkeit sehe, einen Antrag zu stellen.

Diese Notwendigkeit sehe ich immer noch nicht. Können Sie mich mal per e-mail kontaktieren, da es eventuell sinnvoll ist, wenn ich denselben Anwalt wie Sie nehme.

M. Hermann
14. April 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Herrmann,

mein Anwalt hat am 30.3. dem Luftamt Suedbayern geschrieben, dass er mich anwaltlich vertritt und unzweideutig mitteilt, dass die Mitwirkung an der ZUeP auch fuer den Fall einer Zwangsgeldandrohung verweigert wird.

Begruendung ist die Annahme, dass das LiftSiG einer verfassungsmaessigen Ueberpruefung nicht standhalten wird.

Mal sehen, was jetzt passiert. Ziel muss sein, dass so schnell wie moeglich einer von uns vor das Bundesverfassungsgericht kommt. Alles andere wird schlussendlich nicht helfen.

Viele Gruesse,

M. Stock
14. April 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
An die beiden ZÜP Kandidaten Herrmann und Stock:

Ihre Anwälte sollten sich mit Sybille Glässing-Deiss von der AOPA kurzschliessen. Es kann in dieser Situation nicht genug Juristen geben, die in der gleichen Fragestellung an verschiedenen geographischen Orten zusammenarbeiten.

Mein eigener RP verhält sich zur Zeit ruhig. Der Termin ist Mitte Januar abgelaufen. Ende Februar habe ich ihn von mir aus noch mal an die Beantwortung der Fragen aus meinen Briefen erinnert und ihm angeboten, die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung durch ein Gespräch mit ihm zu erledigen, um ihm Gelegenheit zu geben, sich einen Eindruck von mir zu verschaffen.
Seit dem ist Funkstille.

Konrad Vogeler
14. April 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

mein Anwalt kennt die Dame von der AOPA, dass ist nicht das Problem.

Ihren Vorschlag, dem Luftamt ein Gespraech anzubieten, habe ich uebrigens uebernommen. Das wollen die Aemter aber natuerlich nicht. Leider haben sie immer einen Ermessensspielraum, im Rahmen dessen sie dann den beruehmten Antrag verlangen. Dagegen ist rechtlich nicht viel zu machen, man kann nur Zeit gewinnen.

Es hilft nichts: Die Verfassungswidrigkeit des LuftSig hinsichtlich der ZUeP muss festgestellt werden. Das kann nur erreicht werden, wenn mindestens einer der Betroffenen knallhart bleibt und sich durch die Instanzen bis zum Verfassungsgericht klagt. Dabei koennen einem die Verbaende nicht helfen, dazu braucht man einfach einen Fachanwalt fuer Verwaltungsrecht und langen Atem.

Ich mache das definitiv. Bisher bin ich aber wohl der Einzige.

Viele Gruesse,

M. Stock
15. April 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock (und auch Herr Vogeler),

ich habe dem LA Süd ebenfalls am 2.4.2006 mitgeteilt, dass ich weiterhin keinen Anlass sehe, einen Antrag auf ZÜP zu stellen. Das allerdings ohne Anwalt. Mir wurde in den bisherigen Schreiben noch kein Zwangsgeld angedroht.

Ebenso wie Sie beide habe ich ein Gespräch angeboten.

An und für sich bin ich schon erfreut, dass die bayerischen Luftämter sich recht offensichtlich mehr vom Verstand als von populistischen Forderungen leiten lassen.

Ob dies durchhaltbar ist - ich bezweifle es.


@M. Stock

Ich bin jedenfalls sehr dankbar, dass Sie sich aktiv gegen die Aufforderung wehren. Sie wissen ja, warum das bei mir (noch) passiv läuft.
Sie haben also hier zwar Fussvolk im Rücken, aber direkt vor dem Feind stehen Sie wohl wirklich allein :/.

Michael H.
15. April 2006: Von Maurice Konrad an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann und Herr Stock,
ich möchte ihnen noch eines mit auf den Weg geben.
Sie sind im Sinne des LuftVG nicht verpflicht den Nachweis der zweifelsfreien Zuverlässigkeit zu erbringen!
Wenn der Gesetzgeber will, dass du etwas nachweisen musst, dann hätte er dies im §4 Abs. 1 Nr.3 LuftVG auch geschrieben! Dies hat er nicht und deshalb bist du auch nicht in der Beweispflicht gegenüber deiner Lizenz ausstellenden Behörde!
Wenn das Gesetz einen Nachweis von dir verlangt würde an der entsprechenden Stelle stehen „….nachgewiesen hat….“ (vergleiche dazu §4 Abs. 1 Nr. 2)!!!

Ich freue mich sehr darüber, dass immer mehr Menschen bereit sind sich gegen den Abbau der Grundrechte zu wehren. Auch in der Politik wächst langsam die Erkenntnis, dass das LuftSiG geändert werden muss. Ich denke viele Politiker haben eine große Angst davor wieder einmal richtig blamiert zu werden.

Maurice Konrad
15. April 2006: Von Michael Stock an Maurice Konrad
Hallo Herr Konrad,

es gibt natuerlich sehr viele Widersprueche im LuftSiG, vor allem im Vergleich mit anderen Bundesgesetzen. Den Luftaemtern oder Regierungspraesidien kann man das auch schreiben, aber es interessiert sie eigentlich nicht. Die haben jetzt die Aufgabe, das LuftSiG durchzusetzen, und das machen sie auch, frueher oder spaeter.

Wir muessen die Entscheidung einer Institution mit sog. "Normenkontrollbefugnis" haben, und das faengt erst bei hoeheren Gerichten an. Nur diese koennen aufgrund festgestellter Widersprueche mit anderen Gesetzen den Fall z.B. dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen (so habe ich das als Nichtjurist zumindest verstanden).

Schriftliche Auseinandersetzungen mit Luftaemtern sind also nur unverbindliches Vorgeplaenkel. Ihr Fall ist da insofern eine Ausnahme, weil Ihre "Luftsicherheitsbehoerde" sich zu einem auesserst unueberlegten Schritt hinreissen liess. Das ist auch der Grund, warum wir alle so lange nichts von den Aemtern hoeren, denn die muessen sich jetzt Sanktionen gegen uns ueberlegen, die auch gerichtsfest sind, und das ist gar nicht so einfach.

Ich nehme an, dass wir in etwa zwei Wochen Post bekommen werden, in der drinsteht, auf welche Art und Weise wir gefoltert werden sollen. Dann sehen wir weiter.

Viele Gruesse,

M. Stock

@Michael Hermann: Ich habe Verstaendnis fuer Jeden, der nicht gleich lospreschen will. Die Konsequenzen koennen schliesslich recht unangenehm sein, und die Gewinnchancen sind realistischerweise 50/50 (vielleicht auch ein wenig besser).
21. April 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

inzwischen habe ich das schon erwartete dritte Schreiben bekommen. Diesmal wird das LA Sued schon etwas ungeduldiger, aber immerhin ist es diesmal kein Automatenbrief einer EDV-Anlage.

Nach einiger Erläuterung folgt dann im letzten Absatz der Hinweis auf Konsequenzen einer Nichtantragstellung:

"richterliche Erzwingung" oder ggf. Ruhen der Lizenz.
Was genau die "richterliche Erzwingung" ist, steht noch nicht drin, aber ich nehme an, es wird auf ein Zwangsgeld hinauslaufen.

Auf so einen Brief dürfen Sie, bzw. Ihr Anwalt, sich wohl auch demnächst freuen. Wenn Sie neugierig sind, dann schicke ich Ihnen eine Kopie als PM.

Tja, und da habe ich doch noch gestern den bayerischen Luftraum für mehr als 3h verunsichert und konnte mich nur mit Mühe zurückhalten, mich nicht ins KK bei Landshut zu stürzen.

Die Erläuterung ist gar nicht so uninteressant, denn so wie ich das verstehe, braucht die Behörde meine Einwilligung gar nicht für die Datenerhebung. Das stand auf dem ersten Bogen aber noch anders.
Denn wozu ist dann noch der Antrag meinerseits erforderlich? Bloss so als Startschuss?
Sehr merkwürdig, ich frage da noch mal nach.
Der Zeitpunkt, ab dem ich dann aber die D-Exxx stehenlassen muss, rückt aber wohl näher :(

Michael H.
23. April 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann,

das ging aber schnell. Das mit dem "Ruhen der Lizenz" haben wir schon erwartet, weil der Sofortvollzug nach den vorangegangenen Gerichtsentscheidungen zumindest problematisch ist.

Was immer da drinsteht - bis Sie gegroundet werden, wird es noch eine ganze Zeit dauern, denn jetzt haben Sie ja wohl immer noch keinen rechtsmittelfaehigen Bescheid, und gegen den koennen Sie dann natuerlich Einspruch einlegen!

Viele Gruesse,

M. Stock
24. Mai 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann,

jetzt ist es wohl soweit: Wir haben alle das Schreiben erhalten, in dem uns 500 Euro Zwangsgeld (und Zwangsvollstreckung) angedroht werden, wenn wir nicht innerhalb von 10 Tagen die ZUeP beantragen. Schliesslich muss ja sichergestellt werden, dass wir keine "Innentaeter" sind, die bei der "WM 2006" zuschlagen ;-)

Endlich mal ein rechtsmittelfaehiger Bescheid! Meine Klage gegen den Freistaat Bayern ist in Vorbereitung. Nach der Begruendung des Rasterfahndungsurteils glaube ich nunmehr, dass das LuftSiG vom Bundesverfassungsgericht die letzte Oelung erhalten wird.

Wenn Sie es auch so machen: Sammeln Sie alle Belege fuer den Aufwand, den Sie durch den Entzug der Lizenz haben. Dass darf dann schlussendlich alles die Bundesrepublik Deutschland bezahlen. Wenn dann alles vorbei ist, sollte die Fliegerwelt die ueberfaellige Diskussion vom Zaun brechen, ob Mitglieder des Bundestages fuer vorsaetzlichen Verfassungsbruch bestraft werden sollten.

Viele Gruesse,

M. Stock
25. Mai 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

ich bin schon auch noch mit dabei (beim nicht-ZÜPpen).
Ich werde mich nun ebenfalls von "Ihrem" Anwalt vertreten lassen. Da er lt. Kanzlei am Di. und Mi. Termine hatte, habe ich noch kein Mandat erteilen können.

Wird hoffentlich am Freitag (morgen) was.
Ich sehe das Zwangsgeld und sonstige Gebühren ebenfalls nur als Leihgabe :))

M. Hermann
26. Mai 2006: Von Stefan Bitterle an Michael Stock
Guten Tag Herr Stock und allen übrigen,
ich bin erst gestern auf diese Seite gestoßen und habe den thread nicht vollständig durchgelesen, möchte aber doch meine Erfahrung kurz schildern: Als CPLer bin ich beim LBA geführt, das mich im vergangenen Jahr schriftlich aufgefordert hat, mich der Überprüfung zu unterziehen, da andetrnfalls keine Gewähr übernommen werden könnte, dass meine Lizenz erhalten bliebe. Ich habe nach einigem Hin udn Her die Überprüfung beim zuständigen RP in Düsseldorf beantragt und sofort wieder zurückgezogen, da ein Telefonat mit dem LBA ergeben hatte, dass die Behörde mich mit einer so genannten "Konferenzbescheinigung" des MAD, über die ich als Reserveoffizier verfüge, als "zuverlässig" einstuft.
Kürzlich gab es noch ein weiteres Vorkommnis, bei dem dieses Papier recht hilfreich war: Als ich einen Vorfeld-/Hangarusweis beim Flughafen Köln/Bonn beantragt habe, musste ich abermals einer neuen Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen, Dauer des Vorgangs: sechs Wochen (geschätzt). Durch die Vorlage der Konferenzbescheinigung konnte ich den Ausweis direkt mitnehmen.
Zusammenfassend: Ich teile die Auffassung, dass die Überprüfung, der wir Piloten uns regelmäßig unterziehen müssten, rechtswidrig ist, da sie elementare Verfassungsrechte wie beispielsweise die Unschuldsvermutung und andere Grundsätze unseres mühsam errichteten (und noch mühsamer aufrechterhaltenen) Rechssstaates verletzt. Andererseits freue ich mich über die Flexibilität insbesondere des LBA, denn außer dem MAD, der die Überprüfung für meinen Aufgabenbereich mit meinem Einverständnis vornehmen musste, wühlt nun kein anderer Dienst in meinem Leben herum. Verwaltungskosten sind auch nicht entstanden.
Beste Grüße!

Stefan Bitterle
26. Mai 2006: Von Michael Stock an Stefan Bitterle
Hallo Herr Bitterle,

von dem "Persilscheinverfahren", welches Sie da beschreiben, habe ich auch schon gehoert. In Ihrem Fall sind alle Beteiligten froh, wenn sich das Problem ueber das Ausstellen eines Papiers erledigen laesst. Ohne Ihnen das madig machen zu wollen - aber das zeigt natuerlich die voellige Sinnlosigkeit des ganzen Verfahrens. Die Tatsache, dass Sie Reserveoffizier sind und vielleicht vor vielen Jahren einmal mit dem MAD zu tun hatten, macht Sie im vorgeblichen Sinne des Ganzen ja auch nicht zuverlaessiger als mich ;-)

Das hat, glaube ich, nicht so viel mit Flexibilitaet des LBA zu tun. Mittlerweile gibt es aber wohl so viel Aerger mit dieser ZUeP, dass die ueber jeden Fall froh sind, den sie ohne langes Nachdenken irgendwie abhaken koennen.

Viele Gruesse,

M. Stock
26. Mai 2006: Von Stefan Bitterle an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

die Sinnlosigkeit sehe ich ähnlich wie Sie und es kann auch nicht sein, dass ein "Persilscheinverfahren", wie Sie es nennen und ich es mir habe angedeihen lassen, weil es nun einmal nahe lag, des Luftsicherheitsgesetzes Lösung ist. Die Überprüfung ist, wie sie einheitlich uneinheitlich vorgenommen wird, rechtswidrig und obsolet.
Es ist ja auch immer wieder erstaunlich zu beobachten, wie unterschiedlich Personenkontrollen an Flughäfen durchgeführt werden oder etwa beim Einlass der ILA vor einer Woche in Berlin. Da wurde ich zwar leibesvisitiert, aber mein Gepäck wurde nicht untersucht. Unterdessen fuhren Fahrzeuge einfach aufs Gelände - unkontrolliert. Auch die Diskussion mit Polizeibeamten im fliegerischen Dienst über das Luftsicherheitsgesetz ist nicht gerade erhellend, genauso wenig wie die Errichtung der ED-R 146 (Berlin-Mitte), bei der das zugehörige NOTAM die Errichtung der ED-R verkündet und zeitgleich soviele Ausnahmen einräumt, dass das Beschränkunsggebiet gar nicht hätte eingerichtet werden müssen. Nun gibt es eben ein Gesetz, das mit den entsprechenden Ausführungsvorschriften versehen worden ist und die werden durchgesetzt. Punkt. Insbesondere vor der WM. Ich wünsche uns und den Verantworrlichen: Herr, lass Hirn herab!!!

Vergnügliches Wochenende dennoch

Stefan Bitterle
28. Mai 2006: Von Konrad Vogeler an Stefan Bitterle
Hallo Mitstreiter,

bitte lesen:

https://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=17076&t=17076

Hier leisten zwei Juristen Argumentationshilfe vom feinsten.

Konrad
29. Mai 2006: Von  an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,

hier nochmals Dein Link zu anklicken:
Hier klicken zum Streckenflug.at-Forum
2. Juni 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

es ist soweit: Mein Anwalt hat beim Amtsgericht Muenchen in meinem Namen gegen die ZUeP Klage erhoben, und ein weiterer Fliegerkollege hat sich gleich angeschlossen. Jetzt schauen wir mal, was die Gerichte zur Zuverlaessigkeitsueberpruefung sagen!

Viele Gruesse,

M. Stock
10. Juni 2006: Von  an Michael Stock
Achtung Leute,
neues Ungemach zieht sich zusammen:
https://dip.bundestag.de/btd/16/011/1601159.pdf
10. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Tucker,

danke fuer den Link! Das ist ein weiterer Baustein fuer die Argumentation vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung: Ein wahlloses Verstreuen der durch die ZUeP gewonnenen, hochsensiblen Daten einer Vielzahl von Bundesbuergern ueber das gesamte EU-Ausland wird vor dem Bundesverfassungsgericht kaum Bestand haben. Insofern dient dieser Entwurf unserer Sache vielleicht sogar mehr, als er ihr schadet.

Viele Gruesse,

M. Stock
28. Juni 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
In Kuerze steht wohl die Entscheidung des Amtsgerichts Muenchen hinsichtlich des "Sofortvollzugs" der Zwangsgeldandrohung gegen mich an.

Das Amt draengelt, weil "beim Luftamt Suedbayern noch zahlreiche weitere Verfahren zur Entscheidung anstehen und diesem Verfahren daher Praejudizwirkung zukommt." Na, dann schaun wir mal.

Letztes Wochenende stand uebrigens ein bemerkenswerter Kommentar von Burkhard Hirsch zum Thema LuftSiG in der Sueddeutschen Zeitung: https://www.stockflightsystems.com/hirsch_sz.pdf

Viele Gruesse,

M. Stock
28. Juni 2006: Von  an Michael Stock
Hier nochmals Dein Link zum Anklicken:
Klick hier!

Grüße,
TS
28. Juni 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Da gehöre ich auch dazu. Meine Klage liegt bei BayVG in München und ich freu' mich schon auf die Verhandlung.

Lg Heimo
28. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Hallo ATCler,

danke fuer die Hilfe.Wie funktioniert das mit dem "Schnellklick" in diesem Forum eigentlich?? Ich habe das noch nicht herausgefunden.

Danke fuer eine kurze Info,

M. Stock

  211 Beiträge Seite 5 von 9

 1 ... 5 6 7 8 9 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang