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10. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Tucker,

danke fuer den Link! Das ist ein weiterer Baustein fuer die Argumentation vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung: Ein wahlloses Verstreuen der durch die ZUeP gewonnenen, hochsensiblen Daten einer Vielzahl von Bundesbuergern ueber das gesamte EU-Ausland wird vor dem Bundesverfassungsgericht kaum Bestand haben. Insofern dient dieser Entwurf unserer Sache vielleicht sogar mehr, als er ihr schadet.

Viele Gruesse,

M. Stock

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