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ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
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18. Januar 2006: Von Gerhard Uhlhorn an Viktor Molnar
Oh je! Ich wurde schon im Sommer genötigt den Antag abzugeben.

Mich rief ein Herr der Behörde an und erzählte mir, dass meine Frist nun abgelaufen sei und ich meine Lizenz abzugeben hätte (das kam natürlich schon vorher schriftlich). Er würde aber das Verfahren aussetzten, wenn ich noch am selben Tage den Antrag einreichen würde. Es entspann sich ein längeres Gespräch, in dem ich meine Bedenken darlegte und der freundliche Herr an der anderen Leitung seine Ansicht. Er erklärte mir, dass andere Flughafenmitarbeiter sich schon seit Jahren einer ZÜP unterziehen und das alles ein ganz normaler Akt sei, jetzt eben auch für Piloten. Die Behörde sendet dazu meine Daten nach Berlin und bekommt üblicherweise ein „k“ für „keine Erkenntnis“. Es sei ein völlig unspektakulärer Vorgang und würde so millionenfach durchgeführt werden.

Na, jedenfalls ergab das Gespräch, dass die Behörde es auch so sieht, dass die ZÜP keinerlei Verbesserung (sprich: Sicherheit) bringt und eigentlich völlig überflüssig sei. Trotzdem warb er um Verständnis und bat mich höflich den Antrag abzugeben. Bei soviel Fürsorge (so was kenne ich von anderen Behörden gar nicht) dache ich, ich beantrage die ZÜP mit den in PuF empfohlenen Einschränkungen und Protest, was ich nun auch tat.

Schade, aus heutiger Sicht mit der oben stehenden Argumentationshilfe hätte ich gerne Verweigert. Aber im Sommer stand ich noch ganz allein da.

Kann man eigentlich einen solchen Antrag widerrufen?

Interessant ist übrigens der § 4 Abs. 3: Danach ist die ZÜP nicht zulässig, wenn das Ziels (§ 1 LuftSiG) nicht erreicht werden kann.

Interessant ist übrigens diese Argumentation:

https://www.playarizm.de/geschwindigkeit.pdf

Kann man das nicht auf unseren Fall übertragen? Andererseits würde das auch erklären, warum sich die Behörden so viele Grundgesetzüberschreitungen erlauben.

Gruß aus Hamburg
Gerhard Uhlhorn
18. Januar 2006: Von Michael Stock an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

das Dokument, auf welches Sie da verweisen, ist ja wirklich interessant. Wenn das stimmt (und die Einstellung des Verfahrens laesst darauf schliessen), dann haben die Behoerden ja wohl noch viel groessere Probleme, als sie sich jemals traeumen liessen ....

Unabhaengig davon glaube ich aber schon, dass Sie den "freiwilligen Antrag", den Sie damals gestellt haben, widerrufen koennen. Nach all den unglaublichen Dingen im Zusammenhang mit deutschen Geheimdiensten, die nach und nach aufgedeckt werden, ist das wohl durchaus nachvollziehbar.

Es waere interessant zu erfahren, was Ihr freundlicher Beamter dazu sagt.

In diesem Sinne: Nur Mut, Sie sind nicht alleine!

Viele Gruesse nach Hamburg aus dem verschneiten Bayern,

Michael Stock
19. Januar 2006: Von Konrad Vogeler an Gerhard Uhlhorn
Zwei Bemerkungen Herr Uhlhorn:

1. Die Auffassung, dass es seit der Wiedervereinigung die BRD nicht mehr gibt, sondern dass wir wieder das Deutsche Reich sind, kommt schon seit geraumer Zeit aus der ganz rechten Ecke.
Mit denen sollten wir uns nicht in einen Schublade stecken lassen.
Es mag ja sein, dass es übersehene Inkonsistenzen gibt, aber ich wäre sehr zurückhaltend, das GG über Bord zu kippen und seine Existenz in Frage zu stellen.
Wie Sie sehen, laufen wir Gefahr, recht zu bekommen und auf diese Weise in letzter Konsequenz den Schutz des GG zu verlieren.

2. Sie können jederzeit Einblick in die Daten und Löschung derselben verlangen, auch nach der ZÜP.
Das wäre noch intererssant: frisch und aktenkundig als zuverlässig gezüppt, können die Behörden nach der Datenlöschung eigentlich nicht zum Schluss kommen, dass Sie unzuverlässig sind. Was nun, RP?

Konrad
19. Januar 2006: Von Maurice Konrad an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,
ich würde es ja auch gern machen, den Antrag auf Überprüfung wiederrufen. Aber mich haben die ja immer noch nicht überprüft. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand der den Mut hat von seinem Antrag zurückzutreten. Wenn er zweifelsfrei zuverlässig ist können die zumindest keinen Sofortvollzug anordnen. Und wenn ja kann man dem Gericht ja den Persilschein vorlegen. Das währe sogar ein spur lustig. Und wenn´s alles nichts bringt kann man ja immer noch seinen Wiederruf wiederrufen. ***lach mich kringellich***

Beste Grüße von

Maurice Konrad
24. Januar 2006: Von  an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

so interessant der besagte Schriftwechsel auch ist, so ist ie dort behandelte OWi nicht aufgrund der Argumentation eingestellt worden, sondern schlicht wegen Verjährung!

Im übrigen gehört der Herr dort vermutlich zu einer Gruppe von Verschwörungstheoretikern, die behaupten, dass wegen der Aufhebung des Art 23 GG im Einigungsvertrag wieder die "Gesetze des Deutschen Reichs" in Kraft treten würden, was defakto durch den Einigungsvertrag sowie die geänderten Passagen des Grundgesetzes NICHT der Fall ist.

Alles über solche obskuren Gruppierungen finden Sie hier:
https://www.krr-faq.de/
"Die KRR-FAQ informiert über obskure Gruppen, die behaupten, das Deutsche Reich existiere und die Bundesrepublik Deutschland sei erloschen.

Grüße,
TS
24. Januar 2006: Von  an 
Freiheit für das Königreich Bayern! (Zur Not nehmen wir auch eine Republik.)

Gruß LFC
26. Januar 2006: Von Andreas Heinzgen an 
Ein Widerruf des Antrages nach erfolgter ZÜP hätte zunächst gar keine Folgen, da die ZÜP nur einmal pro Jahr erforderlich ist. Nach Ablauf eines Jahres würde dann, vorausgesetzt, das LuftSiG ist bis dahin nicht vom Verfassungsgericht gekippt worden, die ganze Arie von vorn beginnen.

Was die unterschiedlichen Verhalten verschiedener Behörden anbetrifft: Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die auch für Luftverkehrsfragen zuständig ist, verhält sich bislang recht zurückhaltend. Obwohl ich erstmals im Mai 2005 zur Abgabe des Antrages (mit Frist 31. August) aufgefordert wurde und auch eine im November gestellte Nachfrist ergebnislos verstrichen ist, wird mir heute lediglich mitgeteilt, man beabsichtige, das Ruhen meiner Lizenz anzuordnen. Gleichzeitig wird mir aber eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Februar eingeräumt.

Das macht die ganze Angelegenheit nicht besser, zeigt aber, daß es noch Behörden gibt, die ein weniger herrschaftliches verhältnis zum Bürger haben, als gewisse südwestdeutsche Ämter.
31. Januar 2006: Von Gerhard Uhlhorn an 
Na ja, ich komme zwar nicht aus der rechten Ecke, aber dass der Art. 23 GG aufgehoben wurde und damit das GG seine Gültigkeit verloren hat, wird mir auch von (linken) Anwälten bestätigt. Nur wird bis jetzt so weiter gemacht, als wenn alles beim alten wäre.

Meine Befürchtung ist nur, dass irgend wann einer seine Grundrechte verteidigen will und sich auf das GG beruft, und das das Gericht zu ihm sagt: „Welches Grundgesetzt denn?“

Ich meine, dass immer mehr Übergriffe auf unsere Grundrechte stattfinden und (fast) keiner was macht. Unsere eMails werden systematisch mitgelesen (TKÜV verstößt gegen das Brief- und Fernmeldegeheimnis), das Luftsicherheitsgesetz erlaubt nun grundgesetzwidrig unschuldige Menschen zu töten, um andere zu retten, Piloten werden generalverdächtigt Terroristen zu sein und werden genötigt einen Antrag zu stellen sich geheimdienstlich abklopfen zu lassen, usw. (Man lese nur den Artikel in der aktuellen PuF 02/06 über den Fall in Hamburg.)

Ich habe wirklich große Angst um unsere Freiheit und unseren Rechtsstaat.

Gruß
Gerhard Uhlhorn
6. Februar 2006: Von  an Gerhard Uhlhorn
Hallo zusammen,

TV-Sendung zur Züp:

WO: ZDF
Sendung: Frontal 21
Wann: 07.02.06, 21.00 Uhr
Was: Einen Beitrag über die ZÜP!



Grüße,
TS
8. Februar 2006: Von Michael Stock an 
Ebenfalls Danke fuer den Tip! Der Bericht war wirklich nicht schlecht und hat jetzt jedenfalls dafuer gesorgt, dass das Thema auch jenseits von Internet-Foren mal bekannt wird. Ich habe mich per e-mail bei der Frontal21-Redaktion bedankt:

------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren der Frontal21-Redaktion,

als Betroffener habe ich mich ueber Ihren Bericht zum Thema "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" gefreut. Er war sehr gut recherchiert und hat das Wesentliche herausgearbeitet. Ich glaube, dass wir als Piloten hier nur die erste "Opfergruppe" der paranoiden Vorstellungswelt unserer Politiker sind und weitere folgen wuerden, wenn nicht durch kritische Berichterstattung wie Ihre solche Vorgaenge oeffentlich gemacht wuerden.

Betroffen sind uebrigens nicht nur Hobbypiloten, sondern auch diejenigen, die die Privatpilotenlizenz zur Ausuebung ihres Berufes benoetigen.

Ich wuensche Ihnen weiterhin eine so glueckliche Hand bei der Auswahl und Bearbeitung Ihrer Themen.

Mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock
8. Februar 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
Fast haette ich es vergessen: Da Lustigste war ja wohl, dass Frontal21 den Motorsegler faelschlicherweise als UL bezeichnet hat, denn behauptete, dafuer braeuchte man keine Lizenz, und der Behoerdenvertreter das dann im Fernsehen auch noch bestaetigt hat ;-)
10. Februar 2006: Von Edgard L. Fuß an Michael Stock
Einen ähnlichen Beitrag gab es einen Tag später auf SWR 3 / Landesschau BW, ich habe ihn aufgezeichnet. Da wehren sich ganze Vereine gegen den Unfug. Im Norden wird wohl doch mehr die Duckmäuserei gepflegt, oder?

Gibt es vereine, die als Ganzes aktiv geworden sind?

Schade fand ich, daß F 21 nicht einen einzigen Politiker hierzu befragt hat - schließlich haben die uns die Suppe eingebrockt; wir und die Behörden müssen sie nun auslöffeln (letztere mehr oder weniger freudig erregt...)

Ich habe übrigens nach der bereits erwähnten Eingangsbestätigung meiner Verweigerung nichts mehr aus Wolfenbüttel gehört.
10. Februar 2006: Von Michael Stock an Edgard L. Fuß
Hallo Herr Fuss,

ich habe schon mal davon gehoert, dass ganze Vereine die ZUeP verweigert haben sollen ,aber Naeheres weiss ich auch nicht.

Das Luftamt Suedbayern meldet sich bei mir auch nicht mehr, seit ich schriftlich und endgueltig verweigert habe. Irgendwie mutiert das immer mehr zur Comedy-Veranstaltung: Erst droht das Luftamt mit Zwangsgeldern, behoerdlichen Erzwingungsmassnahmen und Lizenzentzug, und wenn die Einschuechterungsmassnahmen nicht funktionieren, dann wissen sie nicht mehr weiter.

Gruss,

M. Stock
10. Februar 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Keine Sorge, Herr Stock, die kommen.

Die Anweisung vom BMI ist klar.
Im Moment kann ich mir vorstellen, dass sie das Urteil aus Karlsruhe abwarten.
Wird nur die Abschussmöglichkeit oder das ganze LuftSiG kassiert? Das wird noch eine lange Auseinandersetzung.
Logik (deutsch): Wenn der Verstand nicht gewinnt, dann gewinnen die Behörden.

Und das Demokratieverständnis unserer Politiker ist öffentlich:
Wenn es das GG nicht hergibt, dann wird es eben geändert.

Konrad
14. Februar 2006: Von Andreas Heinzgen an Gerhard Uhlhorn
Ich hatte hier in einem längeren Beitrag dargelegt, daß die Geschichte, derzufolge das GG keine Gültigkeit mehr habe, weil Art. 23 geändert wurde, Unsinn ist.

Leider ist der Beitrag nach einigen Tagen entfernt worden.

Warum?
15. Februar 2006: Von Jan Brill an Andreas Heinzgen
Sehr geehrter Herr Heinzgen,

aus dieser Diskussion sind absichtlich keine Nachrichten entfernt worden. Bitte lassen Sie mich wissen wann Sie diesen Beitrag eingefügt haben, damit ich unseren Webmaster auf die Suche schicken kann.

MfG
Jan Brill

jan.brill@pilotundflugzeug.de
15. Februar 2006: Von Andreas Heinzgen an Jan Brill
Hallo, Herr Brill!

Wann genau ich den Beitrag geschrieben habe, kann ich nicht mehr nachvollziehen; es dürfte um den 8. Februar herum gewesen sein.

Um es nochmal zusammenzufassen: Die Gültigkeit der GG hängt nicht daran, ob ein geographischer Gültigkeitsbereich im Gesetz genannt ist. Entscheidend ist Art. 146, der festlegt, daß das GG nach der Vollendung der Einheit (also jetzt) "für das gesamte deutsche Volk" gilt.

Daraus erklärt sich auch der alte Wortlaut des Art. 23, in dem die Bundesländer genannt wurden, in denen das GG galt: Nach dem Verständnis des Parlamentarischen Rates war das GG eine Verfassung für das gesamte Deutsche Volk (vgl. den Wortlaut der Präambel vom 23. Mai 1949), die jedoch nur in den westlichen Bundesländern Geltung erlangt hatte. Diese vorübergehende Einschränkung fand ihren Niederschlag im Art. 23 (alter Wortlaut), der mit der Wiedervereinigung demzufolge obsolet wurde.

Alles andere ist Quark, ob nun rechts- oder linksdrehend.
###-MYBR-###
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15. Februar 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

leider hat uns das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung ja nicht so richtig weitergeholfen, aber das waere wohl auch eher eine glueckliche Fuegung gewesen. Daraufhin bleibt uns jetzt wohl nichts anderes uebrig, als das Ganze bis zur letzten Konsequenz durchzuziehen. Mal sehen, was uns die Luftaemter als Naechstes schreiben .....

Ohren steifhalten,

M. Stock
15. Februar 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

das sehe ich auch so.

Unser bestes Argument ist im Moment die seit mehr als einem Jahr fehlende DVO, die einer Bundesratszustimmung bedarf. Das ist die Rechtsgrundlage, nach der wir immer wieder fragen.
So lange es die nicht gibt, nehmen ich §7 wörtlich und biete die gestzlich vorgeschriebene Mitwirkung an: Ein Gespräch.
Wenn sie mehr fordern, will ich die dazugehörige Rechtsgrundlage sehen.
Ich werde auf die 3 von der AOPA erkämpften Urteile durch Verwaltungsgerichte hinweisen und fordere Gleichbehandlung mit den ausländischen Privatpiloten ein, Art 3 GG. (Schon wieder das GG, so ein Ärger!)

Konrad

###-MYBR-###
4. März 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

nachdem der Bundesrat beim eigentlichen "Luftsicherheitsgesetz" wohl in verfassungswidriger Weise umgangen wurde, wird er sich beim Durchwinken der DVO moeglicherweise querstellen. Das koennte natuerlich der Grund dafuer sein, dass diese DVO schon so lange auf sich warten laesst. Oder gibt es dafuer einen anderen?

Ich habe seit meinem letzten Schreiben vom 18.12.05 jedenfalls nichts mehr vom Luftamt gehoert. Eigentlich schade, denn unser Ziel muss es sein, schnellstmoeglich juristische Auseinandersetzungen zu fuehren, um diesen Schwachsinn zu beenden. Ich warte .....

Gruss,

M. Stock
4. März 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Herr Stock,

einfach weiter Fragen stellen.
Nicht platt verweigern, sondern auf Antworten bestehen.

Gucken Sie hier unter "Events / ZÜP".

Noch sind wir nicht am Ende.

Konrad
4. März 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Ja, bekommen Sie denn da brauchbare Antworten? Ich habe schon einige solche Schreiben an den Bundesinnenminister, meine Wahlkreisabgeordneten, weitere Politiker und nicht zuletzt auch an das Luftamt geschickt.

Wenn da etwas zurueckkommt (der Bundesinnenminister hat z.B. gar nicht geantwortet), dann ist es entweder eine Themaverfehlung oder der uebliche Unsinn, der als Standardbegruendung fuer das Nichtbegruendbare herhalten muss und offiziell ausgegeben wurde. Meine tatsaechlichen Fragen werden immer ignoriert, denn auf die gibt es natuerlich keine Antworten.

Das ist wie mit der Rechtschreibreform: Mittlerweile weiss jeder, dass das Unterfangen schwachsinnig war, aber zugeben darf es um Gotteswillen keiner.

Unsere Politiker sind unfaehig, einen sachlichen Dialog mit dem Buerger zu fuehren. Die verstehen nur noch Gerichtsurteile, und oft nicht einmal die: Die Kommentare von Wiefelspuetz und Bosbach zum LuftSig-Urteil des Bundesverfassungsgerichts sprechen doch wohl Baende.

Mit denen koennen wir nicht mehr diskutieren, die koennen wir nur noch niederprozessieren.

Viele Gruesse,

M. Stock
5. März 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Die Antworten, die kommen, sind eher peinlich für die Autoren.

Das ist aber gar nicht der Punkt.
Der Punkt ist, diese Fragen öffentlich zu stellen, möglichst vielen den Unsinn vor Augen zu führen und selber zu Fragen und Widerstand zu ermutigen.
Wir haben inzwischen MdBs, die offen zugeben, dass die ZÜP für Privatpiloten ein ausgemachter Blödsinn ist und abgeschaft werden musss.
Demokratie heisst Mehrheiten beschaffen und ohne Partei und Fraktion ist das eben ein zäher Prozess.
Noch bestehn die Parlamente nicht nur aus Ehrenwortgebern und Vergessenengehaltsempfänghern. Noch gibt es dort anständige Leute, die man eben wachmachen muss.
Was da rauskommt, weiss ich nicht.

Konrad
8. März 2006: Von  an Konrad Vogeler
Noch gibt es dort anständige Leute, die man eben wachmachen muss.

Leider ist es genau so, das diese anständigen Leute gar nicht nach "oben" kommen können, da die Parteispitze das niemals zu lassen würde, den keiner holt sich einen "Querulanten" in die Spitze. Im Übrigen werden die Abgeordneten, die im Bundestag gewählt worden sind, oft von der Parteispitze nur als "Stimmvieh" bezeichnet. Schon mal schon was von "Fraktionszwang" gehört? Da wird dann schon mal dem "Querdenker" "KLAR" gemacht, das wenn er nicht mitzieht, er so ziemlich einsam werden wird. Es ist wie früher im Kindergarten, wenn du nicht mitspielst, wirst du ausgeschlossen. Das dazu, das ein Abgeordneter nur sich selbst und seinem Gewissen/Wählern verantwortlich ist. Ich denke, das damit vieles klarer wird, leider...
8. März 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

Sie haben vielleicht recht. Eine Vielzahl solcher Schreiben an eine Vielzahl von Behoerden und Politikern ist angesichts des weitgehenden Fehlens oeffentlicher Unterstuetzung das einzige, was uns ausser Gerichtsverfahren bleibt. Als Trost koennen wir dann wenigstens die immer herzzerreissender werdenden Antworten lesen, denn diese sind mittlerweile schon oft erheiternd. In BW hat einer als Antwort auf seine Verweigerung schon einen Vergleich mit der TUeV-Untersuchung seines Autos erhalten .....

Der Betreffende hatte auch gleich noch eine andere Frage, die ich gleich aufgegriffen habe:

Bayerischer Landesbeauftragter fuer den Datenschutz
Herrn Karl Michael Betzl

Prinz-Ludwig-Strasse 9

80098 Muenchen


Sehr geehrter Herr Betzl,

ich habe kuerzlich vom Luftamt Suedbayern ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert werde,einen Antrag auf Zuverlaessigkeitsueberpruefung meiner Person zu stellen. Im Rahmen dieser Ueberpruefung werden meine persoenlichen Daten vom Luftamt an die Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehoerden der Laender, das Bundeszentralregister, das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt, das Bundesamt fuer Verfassungsschutz, den Bundesnachrichtendienst, den militaerischen Abschirmdienst, der Bundesbeauftragten fuer die Unterlagen des Staatsssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik sowie an Strafverfolgungsbehoerden weitergegeben und bei diesen Stellen Auskuenfte ueber mich eingeholt. Diese Auskuenfte werden beim Luftamt Suedbayern zusammengefuehrt und dort elektronisch gespeichert.

Offensichtlich ist das Luftamt Suedbayern nicht berechtigt, diese Auskuenfte ohne meine Zustimmung einzuholen und noetigt mich deshalb, den Antrag auf Durchfuehrung einer Zuverlaessigkeitsueberpruefung durch die Luftsicherheitsbehoerden nach Paragraph 7, Absatz 1, Nr. 4 Luftsicherheitsgesetz zu unterschreiben (siehe Anhang).

Ich habe sehr grosse Bedenken, diesen Antrag zu unterschreiben. Ein Sicherheitsgewinn ist dadurch nicht zu erwarten, da ich aufgrund meiner Lizenz nur Kleinflugzeuge fliegen darf, deren Schadenswirkung im Falle eines Missbrauchs zu terroristischen Angriffen geringer ist als die eines PKWs. Es wurde auch noch nie ein Kleinflugzeug zu einem terroristischen Anschlag verwendet.

Selbst ein Entzug meiner Fluglizenz aufgrund einer Verweigerung der Zuverlaessigkeitsueberpruefung erlaubt es mir weiterhin, mit Flugscheinen aus dem europaeischen Ausland legal in Deutschland zu fliegen. Zudem verliere ich mit Entzug meiner Lizenz natuerlich nicht meine Befaehigung ein Flugzeug zu fliegen, sondern lediglich ein Blatt Papier, auf dem dies vermerkt ist. Schliesslich verfuege ich seit fast 20 Jahren ueber meine Pilotenlizenz, die vom Luftamt Suedbayern ausgestellt und seither kontinuierlich verlaengert wurde. Warum nun auf einmal an meiner Zuverlaessigkeit gezweifelt wird, erschliesst sich mir nicht.

Attentaeter, die in der Vergangenheit grosse Verkehrsflugzeuge in ihre Gewalt brachten und zu terroristischen Zwecken missbrauchten, waren ausnamlos nicht im Besitz einer Pilotenlizenz (schon gar nicht einer deutschen) und waeren deshalb von einer Zuverleassigkeitsueberpruefung nicht betroffen.

Meine Fragen an Sie betreffen zunaechst ausschliesslich den Datenschutz. Halten sie als Landesbeauftragter fuer den Datenschutz die Zuverlaessigkeitsueberpruefung aller Piloten fuer unbedenklich? Ist Ihnen das Vorgehen und die interne Verfahrensweise des Luftamt Suedbayern bei der Zuverlaessigkeitsueberpruefung nach Paragraph 7 Luftsicherheitsgesetz bekannt und koennen Sie mir aufgrund dessen empfehlen, meine Unterschrift auf den Antrag auf Durchfuehrung einer Zuverlaessigkeitsueberpruefung zu leisten? Ferner habe ich bei allen o.g. Stellen Auskunft ueber meine persoenlichen Daten gemaess Bundesdatenschutzgesetz angefordert. Einige dieser Stellen haben die Auskunft jedoch mit dem Hinweis verweigert, dass dieses Gesetz fuer sie keine Gueltigkeit haette. Koennen Sie mir dabei behilflich sein, diese Auskuenfte dennoch zu erhalten?

Ich bedanke mich schon in voraus fuer Ihre Antwort und verbleibe

mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock

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