Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

  211 Beiträge Seite 6 von 9

 1 ... 6 7 8 9 
 

29. Juni 2006: Von  an Michael Stock
Hallo

der normale bekannte BBCode (wie in php-Foren) funktioniert hier nicht.
Einen Link realisiert man mit HTML-Tags:
(a href=https://www.deineadresse.de> Linktext (/a)

Linktext z.B. = Hier Klicken!
Rundklammern durch Spitzklammern ersetzen!

Die reine Eingabe nur der URL geht nicht, jedenfalls hab ich noch keinen Weg gefunden, dass die URL durch die Software wie in anderen Foren, automatisch in einen anklickbaren Link umgewandelt wird.

###-MYBR-###Grüße,
TS
12. Juli 2006: Von Michael Stock an 
Servus Thomas,

ab und zu hat man bei der ZUeP-Geschichte auch mal was zu lachen:

Die Landesanwaltschaft hat in der Erwiderung auf meine Klage gegen den ZUeP-Sofortvollzug dem Amtsgericht als einzige Begruendung geschrieben, dass nach "Bayrischer Bauordnung" ja schliesslich auch ein Bauherr zur Vorlage eines Bauantrags verpflichtet werden kann .....

Das kommt wohl dabei raus, wenn Baudirektoren versuchen, die Luftfahrt zu regeln .....

Viele Gruesse,

Michael ;-))
13. Juli 2006: Von  an Michael Stock
Hallo Michael,

joo, dass ist wirklich eine "sehr sachliche Begründung"... *lach*

Im übrigen gibts in Bayern neue Entwicklungen, die durch das Schreiben der AOPA an 3 Ministerien ins Rollen gekommen sind:

Quelle: AOPA.de vom 12.07.06

Titel:
"Zwangsmaßnahmen wegen ZÜP in Bayern ausgesetzt"

Auf der AOPA-Homepage sind dazu die näheren Einzelheiten nachzulesen und auch mit den nötigen Schriftverkehr (PDF-Dateien) versehen!

Allerdings: Man beachte den letzten Satz des Schreibens von Herrn Minister Huber...

Hier der Link zur AOPA >>>

Grüße,
TS
15. Juli 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

das habe ich auch schon gelesen. Wird aber wohl dazu fuehren, dass der Lizenzentzug bei "fehlender Freiwilligkeit" jetzt auch in Bayern schneller vonstattengeht.

Der in Bayern bisher eingeschlagene Weg (Zwangsgeldandrohung) war eine Sackgasse. Das sieht man schon an dem Vergleich von meiner Lizenz mit einem Schwarzbau gemaess Bayerischer Bauordnung und den Nachsatz: "Gleiches gilt hier."

Also ist jetzt jede Pilotenlizenz ohne ZUeP wie ein Schwarzbau zu betrachten. Eine echte Realsatire. Ich warte jetzt auf die "Abbruchverfuegung".
###-MYBR-###*lol*

Michael :-)
16. Juli 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Das Luftamt Süd hatte ein Zwangsgeld von € 500,-- gegen mich verhängt, dieses kassiert und jetzt wieder zurück überwiesen. Offensichtlich hat man kalte Füße bekommen, denn ich habe Klage gegen den entsprechenden Bescheid vorm Bayr. VG über meinen Antwalt eingereicht. Auch mein RA hat mir versichert, daß Zwangsmittel zur Erzwingung meines "freiwilligen" Antrages nicht rechtmäßig sind, da davon selbst im LuftSiG nichts steht. Ich habe daher auch Anzeige gegen Unbekannt wegen Nötigung erstattet. Die Anzeige liegt zwischenzeitlich der Staatsanwaltschaft München vor.Jetz also als kleiner Etappensieg die Rücknahme des Zwangsgeldes.

Meine Rechtsschutzversicherung Auxilia hat für alle Kosten Deckungszusage erteilt, nachdem ich mich darauf berufen habe, daß es um meinen Pilotenschein geht und dieser einem Führerschein gleizusetzen ist - also greift der Verkehrsrechtschutz in meinem Falle.

###-MYBR-###
Außerdem habe ich über Austrocontrol veranlaßt, daß meine kompletten Akten vom Luftamt Süd zu Austrocontrol nach Wien transferiert werden, was auch bereits geschehen ist. Dort läuft mein Antrag auf Wandlung meines Österr. ICAO PPL in eine Österr. JAR-Lizenz bis spätestens 5.12.06. Sollte es damit irgend welche Probleme geben (was nicht anzunehmen ist) fliege ich mit einem verlängerten österr. ICAO-PPL dann weiter; wenn's sein muß auch bis zu meinem 100. Geburtstag. Das das auch geht, wurde mir von Austrocontrol bestätigt.

Gruß Heimo www.proluftfahrt.de
17. Juli 2006: Von Michael Stock an Heimo Kandler
Hallo Herr Kandler,

ich glaube, Sie haben die 500 Euro wiederbekommen, weil Sie Ihre deutsche Lizenz abgegeben haben. Unabhaengig davon ist die Zwangsgeldandrohung aber wohl tatsaechlich rechtswidrig, und insofern kann Ihre Anzeige fuer die Herren im Luftamt noch zu dramatischen Konsequenzen fuehren. Schauen Sie mal hier.

Offenbar haben die Gerichte bei Noetigung durch Amtstraeger nur wenig Spielraum, um von einer Gefaengnisstrafe abzusehen. Fuer die weitere Beamtenkarriere duerfte es das dann wohl gewesen sein. Der beschriebene Fall ist uebrigens eine echte Lappalie, es geht um ca. 300m Wegstrecke.

Viele Gruesse,

M. Stock
17. Juli 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Lieber Herr Stock, das habe ich am Anfang auch gedacht, aber es war wohl eine Weisung von Herrn Huber, die dazu geführt hat, daß grundsätzlich keine Zwangsmaßnahmen mehr angewendet werden sollen. Außerdem hat sich wohl die Einsicht durchgesetzt, daß zumindest bei mir Zwangsmaßnahmebn zwecklos gewesen sind und sein würden sowie die rechtliche Situation, die spätestens nach einem Urteil des BayVG eine Rückerstattung zur Folge gehabt hätte. Und das dieser Versuch der Nötigung für die Verantwortlichen noch ein gerichtliches Nachspiel haben wird, hoffe ich. Liebe Grüße Heimo Kandler www.proluftfahrt.de
18. Juli 2006: Von  an Heimo Kandler
Hallo zusammen,

hat man sich hier eigentlich einmal das Schreiben vom Minister Huber ganz bis zum Ende durchgelesen?

Dann würde nämlich der letzte Satz besonders auffallen.
Dort steht, dass die verwaltungsmäßigen Verfahren inkl. Zwangsmaßnahmen eingestellt werden und stattdessen SOFORT lizenzrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Im Klartext:
Wer den Antrag nicht stellt wird nicht mehr angemahnt, sondern die Lizenz wird sofort eingezogen!

So interpretiere ich jedenfalls diesen Passus.
Ist das wirklich ein Fortschritt?

Grüße,
TS
14. August 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

nein, das ist kein Fortschritt. Was jetzt weiter passiert, werden wir sehen: Am Donnerstag, den 28. September 2006 um 14 Uhr ist die Verhandlung in dieser Sache vor dem Verwaltungsgericht Muenchen (Bayerstrasse 30, Sitzungssaal 5, Erdgeschoss).

Es sind im Bereich des Luftamtes Suedbayern letztendlich offenbar nur drei ZUeP-Verweigerer uebriggeblieben. So wie es aussieht, sind unsere Verfahren zu diesem Termin zusammengelegt worden.

Viele Gruesse,

Michael
14. August 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Hallo Michael,

na, dann schaun' mer mal. Das wird ja dann leider ein Treffen im engsten Kreis :/
Aber so richtig brandeilig mit WM und so war es dann wohl doch nicht.
Auch der Pabst war dann schon in Altötting und er dürfte es überleben, obwohl ich da ja nur 15km weiter weg mein Unwesen treibe.

Michael H.
14. August 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Interessant - Deine Verhandlung ist einen Tag vor meiner. Ich habe den Termin 29.9.06 14 Uhr Sall 5.

Da werde ich wohl als "Zaungast" mit von der Partie sein.

Liebe Grüße Heimo www.proluftfahrt.de
14. August 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Servus Michael,

das mit dem "Treffen im engsten Kreis" ist richtig. Das Luftamt war mit der Vergewaltigung der Piloten wesentlich erfolgreicher, als ich mir das haette traeumen lassen.....

Na dann bis zum Termin!

Viele Gruesse (auch an Heimo Kandler),

Michael :-)
1. September 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Servus Michael,

unsere Verhandlungen (Hermann, Stock, Kandler) sind jetzt wohl alle am Donnerstag (29.8.), wobei meiner auf 13.30 Uhr vorverlegt wurde. Ich werde mal das Magazin "Frontal" darueber informieren, die haben ja schon einmal einen Bericht ueber das Thema gebracht.

Viele Gruesse,

Michael :-)
1. September 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Michael,

in der Tat, 13:30, bei mir ebenso.
Es gibt ja jetzt auch einen Entwurf für die Durchführungsverordnung, die ja noch immer fehlt:
https://www.lvbay.de/download_usr/luftsizuev_02_juli-2006.pdf
Interessant sind vor allem die Begründungen, sozusagen die gesetzgeberische Eigenexegese.
Unter anderem liest man da zwischen den Zeilen heraus, warum die ZÜP nur auf Antrag durchgeführt wird:
Die arme Behörde könnte sonst von zwar kostenpflichtigen, aber ganz unnötigen ZÜP-Durchführungen lahmgelegt werden.

Das muss sich jemand wohl so vorstellen:
"Hach, jetzt habe ich ja schon wieder 240.- Euro für sinnfreie Anträge übrig. Was stelle ich denn diesmal?
Mal sehen, 1x ZÜP, 1x Brunnengraben und dann geht ja noch 2x Aussenkaminerstellung.
Brauchen tu' ich zwar nix davon, aber Antragstellen und dafür Zahlen ist ja mein Hobby."
Oder so.

M. Hermann
1. September 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Das wäre eine gute Sache, wenn sich da Frontal mit "rein hängt" Lg Heimo
29. September 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
@Alle,

gestern war eine erste Verhandlung zum Thema "ZUeP" vor dem Verwaltungsgericht Muenchen. Verwaltungsrecht ist fuer uns Laien natuerlich schwer zu durchschauen, und die Entscheidung wird auch erst zu einem spaeteren Termin verkuendet, hier aber mal meine ungefilterten Eindruecke:

1.) Es ist wohl eindeutig rechtswidrig, Piloten durch Zwangsmassnahmen dazu zu zwingen, einen "Antrag auf Zuverlaessigkeitsueberpruefung" zu stellen. Das Gericht bezweifelte zudem, dass das P.7 LuftSiG fuer bestehende Lizenzen ueberhaupt angewendet werden kann (dazu gab es aber dann eine laengere Diskussion, das scheint also nicht ganz so eindeutig zu sein). Ausserdem war das Gericht auch vom verfassungsgemaessen Zustandekommen des LuftSiG nicht ueberzeugt. Dem BVerfG wollen die Richter die Sache aber nicht vorlegen, weil an die Richter des Verwaltungsgerichtes wohl extrem hohe Anforderungen an die lueckenlose Argumentation gestellt werden. Diese Huerde ist bei der Verfassungsbeschwerde eines Buergers wohl wesentlich niedriger.

2.) Das Luftamt muss sich jetzt etwas anderes ueberlegen, was wahrscheinlich auf die Anordnung zum "Ruhen" unserer Lizenzen hinauslaeuft. Ich werde den Instanzenweg aber mit Sicherheit bis zum Ende gehen und moechte eine hoechstrichterliche Entscheidung erwirken. Das wird alles in allem wohl noch drei Jahre dauern. Es gibt aber ein einschlaegiges Urteil des BVerfG zum Thema "Rasterfahndung", welches einer der Richter auch erwaehnt hat. Die Kernaussage des Vorsitzenden war, dass bei Eingriffen in das (aus dem Grundgesetz abgeleitete) Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Auslegung des sonstigen Rechts sehr enge Grenzen gesetzt sind. Das begruendete er mit den schwerwiegenden Nachteilen fuer die Betroffenen. Alle Anwesenden waren sich einig, dass das LuftSiG grottenschlecht formuliert ist, und der Vorsitzende sagte dann, dass bei Gesetzeswiderspruechen, welche dieses Recht tangieren, zwar "Rechtsfindung" betrieben werden kann, aber keinesfalls "Rechtserfindung". Das soll wohl heissen: Bei Widerspruechen oder Unklarheiten muss die Auslegung zu unseren Gunsten erfolgen.

3.) Als Reaktion auf Herrn Kandlers Rundmails kamen auch kurz die einschlaegigen Internet-Foren zur Sprache. Sowohl das Luftamt als auch die Richter schauen da ab und zu mal rein. Der Vertreter des Luftamts, ohnehin schon leicht angesaeuert, liess sich zu der pauschalen Aeusserung hinreissen, die Beitraege darin waeren "wenig intelligent", wurde aber vom Gericht dafuer sofort zurechtgewiesen (Anmerkung von mir: Bevor jetzt alle ausrasten - in diesen "Empoerungs-Foren" wird natuerlich auch polemischer Mist verbreitet.).

4.) Meine einleitende Frage zu diesem Thread ist jetzt zumindest fuer den Bereich des Luftamts Suedbayern beantwortet: Es gibt 20 "harte" Verweigerer (wobei ich hiermit ausdruecklich die anderen 17 begruessen moechte ;-)

5.) Das Luftamt Suedbayern ist davon ueberzeugt, dass die ZUeP die Sicherheit des Luftverkehrs erhoeht. Wir drei Klaeger wurden von den Luftamtsvertretern als Querulanten angesehen, die mehr oder minder inhaltslose Prinzipienreiterei betreiben und irgendwie den reibungslosen Betrieb stoeren.

Alles in allem: Es gibt wohl doch einige Gerichte, die die Dinge so sehen wie wir. Man weiss natuerlich nie, was in den naechsten Instanzen herauskommt. Zumindest der Teil der Argumentation des Gerichtes, die ich verstehen konnte, deckt sich aber meinem buergerlichem Rechtsverstaendnis. Ich sehe mich in der Ueberzeugung bestaerkt, dass die ZUeP keinen Bestand haben wird.

Was mich gewundert hat: Es waren praktisch keine Piloten anwesend, um das Verfahren zu verfolgen. haben sich jetzt schon alle mit der ZUeP abgefunden?

Viele Gruesse,

M. Stock
29. September 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Lieber Herr Stock und Herr Dr. Hermann, ich freue mich, daß unsere Verhandlung vorerst einen positiven Teilerfolg vor Gericht erzielt hat. Auch ich werde auf diesem Weg weiter gehen. Ihren Anwalt habe ich im Übrigen als sehr kompetent und positiv empfunden.
Liebe Grüße
Heimo Kandler
29. September 2006: Von Michael Stock an Heimo Kandler
Hallo Herr Kandler,

dito. Also, ziehen wir es durch!

Viele Gruesse,

M. Stock
29. September 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Wäre es ggfs. nicht sinnvoll, wenn ich mich Eurem Anwalt anschließe, auch um die Kosten geringer zu halten?
Liebe Grüße Heimo Kandler
29. September 2006: Von Thomas Endriss an Michael Stock
Hallo Michael,

ich war einer der sehr wenigen anwesenden Piloten (auch FSG-ler) und teile die von Dir wiedergegebenen Eindrücke komplett.

Die Richter, vor allem der Vorsitzende, scheinen einen gesunden Menschenverstand immer noch vor sturer Paragraphenreiterei vorgehen zu lassen.

Ich halte Euch die Daumen für die weiteren Instanzen und werde - so es meine Zeit zuläßt - auch weitere Verhandlungen verfolgen. Hoffentlich gelingt es mir, noch weitere Piloten dafür zu interessieren.

Thomas Endriß
29. September 2006: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Ich wäre natürlich sehr gern zu der Verhandlung gekommen, die Entfernung war mir aber zu groß, ich beobachte die Sache natürlich und freue mich über jeden Erfolg. Ich bin nämlich auch Verweigerer, habe aber nach der Verweigerung außer dem Brief, dass man sich zu gegebener Zeit wieder melden werde noch nichts gehört. Ich bin in Niedersachsen ansässig, ich habe den Eindruck, dass man hier die Gerichtsverfahren auch zunächst beobachtet, um sich nicht selbst in die Nesseln zu setzen.

Andreas Faulhaber
3. Oktober 2006: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

abzuwarten ist wahrscheinlich gar keine schlechte Idee von Ihrer Behoerde. Gestern hat das VG Muenchen in erster Instanz auch noch entschieden, dass die Anordnung des "Ruhens der Lizenz" wegen nicht beantragter ZUeP rechtswidrig ist!

Unsere Lizenzen werden wir also erst einmal behalten :-)

Viele Gruesse,

M. Stock
5. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Hallo zusammen,

nachdem ich schon lange interessiert dieses Forum (und andere Foren) verfolge und erfreut darüber bin, daß nicht alle Privatpiloten dem staatlichen Druck ohne weiteres nachgeben, möchte ich auch "Farbe bekennen". Ich bin Privatpilot mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und habe bisher auch noch keinen Antrag auf eine ZÜP gestellt. Bisher gab es lediglich Schriftwechsel mit dem RegPräs Karlsruhe aufgrund der Aufforderung zur ZÜP mit darauffolgendem, nachdrücklichen Mahnschreiben. Eine förmliche Androhung der zwangsweisen Einziehung der Lizenz habe ich bisher (noch) nicht erhalten.

Ich habe u.a. damit argumentiert, daß ich selbst im Falle einer negativen ZÜP mit meiner FAA-Lizenz in Deutschland fliegen könne (auf US-registrierten Flugzeugen), was neben vielen anderen Argumenten den (Un-)Sinn der ZÜP augenfällig mache.

Über den Teilerfolg in Bayern fühle ich mich zunächst einmal bestärkt in der Haltung, meine ZÜP-Verweigerung durchzuziehen. Mal sehen, wie sich Baden-Württemberg angesichts der aktuellen Entwicklung verhält.

Vielen Dank an PuF für die energische und kompetente Arbeit bei diesem ZÜP-Debakel!

Gruß,
Carl M. Falck
5. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an Carl M. Falck
Ich würde Sie gerne in meinen Verteiler meiner IGEL-Clubnachrichten aufnehmen, die alle 2-3 Tage von mir kostenfrei versandt werden.

Ich habe vor einigen Tagen alle meine Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gewonnen (Zwangsgeld ungesetzlich, Ruhensanordnung der Lizenz unrechtmäßig).

Wenn Sie dies möchten, bitte ich um eine Emailadresse.
Liebe Grüße
Heimo Kandler
www.proluftfahrt.de
6. Oktober 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

bleiben Sie ruhig standhaft! Herr Kandler kann Ihnen sicher das Aktenzeichen seines Verfahrens bzgl. Ruhensanordnung der Lizenz geben, das ist momentan die wichtigste Entscheidung in dieser Sache.

Viel Erfolg und viele Gruesse,

M. Stock

  211 Beiträge Seite 6 von 9

 1 ... 6 7 8 9 
 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang