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ZUeP - Wie viele Piloten verweigern eigentlich ?
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6. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Ruhen einer Privatpilotenlizenz Z3-2-M 24 K 2006.2603
Zuverlässigkeitsprüfung §7LuftSiG Z3-2-M 24 S 2006.2246
Zuverlässigkeitsprüfung §7LuftSiG Z3-2-M 24 K 2006.2245

Alle 3 Verfahren wurden in der 1. Instanz vor dem Bayer. VG gewonnen. Schriftliches Urteil mit Begründung etc. folgt, sobald ich es in Händen halte.

Heimo Kandler
www.proluftfahrt.de
heimo.kandler@t-online.de
08762-727492
7. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

ich werde versuchen, nicht umzufallen. Wenn ich mir allerdings anschaue, von welchen Anwalts- und Gerichtskosten Herr Kandler spricht, ist das nicht eben gerade wenig. Der Pleitegeier würde zwar in so einem Fall auch noch nicht über mir kreisen, allerdings wird das dann ein teurer "Spaß", wobei mir der Spaß dabei sicher nicht so richtig aufgehen wird...

Andererseits ist auch nicht einzusehen, sich aus diesen Gründen geschlagen geben zu müssen. Ich bin zuversichtlich, daß Mehrere, die gemeinsam an derselben Front kämpfen, letztendlich Erfolg haben werden. Allerdings ist das wohl nur ein sehr kleiner Haufen Standhafter, die große Masse der Privatpiloten (jedenfalls in meinem Umkreis) hat sich, wenn auch manchmal murrend, ZÜPen lassen.

Angesichts der neuesten Eingriffe, derer sich Herr Brill durch die Beamtenschaft in Darmstadt ausgesetzt sah, muß man meiner Meinung nach einfach Zeichen setzen.

Die Aktenzeichen aus München habe ich mir notiert, danke.

Gruß,
Carl M. Falck
8. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Heimo Kandler
Hallo Herr Kandler,

ich habe mich in einem Brief mit Datum von heute an das Regierungspräsidium Karlsruhe auf die von Ihnen erwirkten Urteile bezogen. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, weitergehende behördliche Maßnahmen solange auszusetzen, bis ein letztinstanzliches Urteil über die Rechtmäßigkeit der ZÜP vorliegt. Ich bin gespannt, welche Reaktion nun seitens des RegPräs erfolgt.

Viele Grüße,
Carl M. Falck
8. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an Carl M. Falck
Das war ein richtiger Schritt zum richtigen Zeitpunkt. Wenn beim RP Karlsruhe Bürger mit rechtlichem Gespühr und Verstand das Sagen haben, müßten sie eigentlich Ihrem Vorschlag folgen. Liebe Grüße Heimo Kandler
9. Oktober 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

wenn Sie eine Antwort Ihres RP bekommen, posten Sie die doch bitte hier. Das ist fuer uns alle eine wichtige Information.

Viele Gruesse,

M. Stock
10. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Werde ich gerne machen. Wenn wir unter uns Betroffenen wenigstens für einen einigermaßen transparenten Informationsfluß sorgen können, stärkt das sicherlich auch unsere individuellen Anstrengungen gegenüber unseren behördlichen "Gesprächspartnern".

Eine Frage zu dem Thema dieses Diskussionsfadens habe ich noch: Gibt es wenigstens einen Anhaltspunkt dazu, wieviele Privatpiloten bundesweit (die Zahlen für Bayern habe ich gelesen) standhaft bleiben und eine ZÜP nicht beantragen?

Gruß,
cmf
11. Oktober 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Also ich habe mal gehoert, dass es um die 1000 sein sollen. Wenn man die 20 Verweigerer im Bereich Suedbayern hochrechnet, koennte das etwa hinkommen. Genaue Zahlen dazu werden die Luftaemter bzw. Regierungspraesidien aber sicher nicht veroeffentlichen.

Mit Hinblick auf die Entscheidung zugunsten von Herrn Kandler koennte es uebrigens fuer Piloten, die ihren Antrag "unter Zwang" gestellt haben sinnvoll sein, diesen mit Verweis auf die Gerichtsentscheidung zu widerrufen.

Viele Gruesse,

M. Stock
7. November 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Zur Info:

Der Leiter des Luftamtes Suedbayern (Herr Buechner) wird am 9.11. an einer Podiumsdiskussion der Hanns-Seidel-Stiftung zum Thema "Safety and Security im Luftverkehr - eine Bestandsaufnahme" teilnehmen. Ich werde hingehen und, falls die ZUeP zur Sprache kommen sollte, auch was dazu sagen.

Viele Gruesse,

M. Stock
11. November 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
An alle Interessierten:

Ich hatte versprochen zu berichten, wie es in meinem Fall weitergeht.

Nun: Auf mein letztes Schreiben an das RP Karlsruhe erhielt ich von dort zwei Antworten, deren Inhalt ich schnellstmöglich veröffentlichen werde. Das erste mit einer entsprechenden Androhung, eine Woche später das zweite Schreiben mit Datum vom 10.11.2006, überschrieben mit "Luftverkehrsgesetz; Widerruf der Luftfahrererlaubnis". In der zweiseitigen Begründung wird "herausgearbeitet", daß ich von der Teilnahme am Luftverkehr auszuschließen bin, um die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen, da meine luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit nicht zweifelsfrei feststeht. Mit anderen (d.h. meinen) Worten: Ich werde als potentieller Terrorist eingestuft (und dabei bin ich doch gerade gestern erst noch unmittelbar am Flugbeschränkungsgebiet um das KKW Philippsburg vorbeigeflogen, was hätte ich da alles anrichten können...). Sofortvollzug wurde angeordnet, außerdem darf ich für diesen für mich nachteiligen Bescheid auch noch "Gebühren" in Höhe von 25 EUR bezahlen, wobei mir das RP gleich noch mögliche Säumniszuschläge androht, wenn die Gebühren nicht umgehend entrichtet werden.

Jetzt werde ich wohl ohne Rechtsbeistand nicht mehr auskommen. Weiß jemand einen fachlich versierten Anwalt im Raum Karlsruhe oder in Baden-Württemberg? Ich weiß, daß z.B. Frau Glässing-Deis in dieser Sache aktiv ist aber nicht, ob sie bereit ist, Einzelfälle zu vertreten. Auf jeden Fall werde ich meine Fühler auch in diese Richtung ausstrecken. Ich bin jetzt für jede Unterstützung dankbar.

Viele Grüße,
Carl M. Falck
11. November 2006: Von Heimo Kandler an Carl M. Falck
Sie ist es !!! Als niegergelassene RAtin nimmt sie dich sicher gerne. ruf sie einfach in stuttgart an oder schreibe ihr unter der aopa adresse. bei mir kam uebrigends der gleich wortlaut und sofortvollzug. meine beiden klagen waren allerdings vor dem vg muenchen erfolgreich. Siehe meine homnepage www.proluftfahrt.de liebe gruesse heimo
12. November 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

ich keine zwei sehr gute Fachanwaelte fuer Verwaltungsrecht hier in Bayern, nicht aber fuer Ihre Region. Morgen telefoniere ich ohnehin mit meinem Anwalt, dann frage ich ihn und melde mich dann gleich.

Viele Gruesse,

M. Stock
12. November 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Informationen. Morgen, Montag, werde ich wohl verschiedene Telefonate führen um schnell handlungsfähig zu werden. Mir ist bewußt, daß nicht jeder Rechtsanwalt an jedem beliebigen Gericht zugelassen ist. Ich nehme aber an, daß im Kollegenkreis der Juristen die einschlägigen Fachanwälte mit aktuellen Kenntnissen zur ZÜP-Lage in Deutschland bekannt sind. Mal sehen.

Als zuverlässiger Unzuverlässiger habe ich auch gleich meine Flugvereine darüber informiert, daß ich nunmehr amtlicherseits festgestellt eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle und nicht mehr berechtigt bin, vereinseigene Flugzeuge zu fliegen. Auf Deutschlands Terrorverdächtige ist eben Verlaß! (Zur Klarstellung, falls irgendein Luftsicherheitsbeauftragter oder verantwortlicher Politiker mitliest: Das war Sarkasmus!)

Mit fliegerischen Grüßen, die mir keiner verbieten kann!
Carl M. Falck
13. November 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

ich habe ein paar Infos fuer Sie. Schicken Sie mir doch bitte eine kurze E-Mail, dann antworte ich gleich.

Viele Gruesse,

M. Stock
13. November 2006: Von Maurice Konrad an Michael Stock
Vielleicht gibt es ja bald mal Zahlen:

https://dip.bundestag.de/btd/16/031/1603166.pdf
14. November 2006: Von Carl M. Falck an Heimo Kandler
Soeben habe ich den bisherigen Verlauf meiner eigenen ZÜP-Geschichte veröffentlicht, samt der bis zum Widerruf meiner Lizenz erfolgten Korrespondenz mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Zu finden unter www.cfz.de.

Das Ganze ist zwar noch etwas textlastig, aber für den, der sich für das Thema interessiert, hoffentlich übersichtlich genug. Ich werde dort auch die weitere Entwicklung publizieren.

Gruß,
Carl M. Falck
14. November 2006: Von Andreas Ni an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,
ich möchte Ihnen eine sehr gute Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht mit Erfahrung in luftrechtlichen Angelegenheiten empfehlen: Frau Neumann von der PB-Law GmbH in Chemnitz.
Siehe www.pb-law.de
Frau Neumann ist z.Zt. ebenfalls sehr erfolgreich für mich tätig, unter anderem hinsichtlich einer Angelegenheit anhängig beim Verwaltungsgericht Darmstadt bezüglich "unserem" Volljuristen Löbig.
Qualitäten eines Rechtsanwaltes in Verwaltungsrechtsangelegenheiten sind keinesfalls eine Frage des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Anwalt studiert oder den Sitz seiner Kanzlei hat. Dennoch: Studiert hat Frau Neumann in Baden Württemberg.

Mit besten Grüssen
Andreas Nitsche
15. November 2006: Von Carl M. Falck an Andreas Ni
Hallo Herr Nitsche,

herzlichen Dank für Ihren Hinweis. Es ist immer gut, soviele Kontakte wie möglich zu haben, um eine gute Entscheidung treffen zu können. Ich habe inzwischen die Rechtsanwältin Frau Glässing-Deiss mit der Wahrung meiner Interessen beauftragt. Sie hat ihre Kanzlei in Stuttgart und ist, so denke ich, in die Materie sehr gut eingearbeitet. Sie hat auch bereits dazu beigetragen, daß ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, dem für mich zuständigen Gericht, zugunsten eines Piloten entschieden wurde. Natürlich gibt es noch andere sehr kompetente Juristen, aber eine Wahl mußte ich nun einmal treffen.

Ich empfinde es aber als sehr wohltuend, inzwischen doch von mehreren Seiten mit vielen Hinweisen und Tips unterstützt zu werden. Deswegen noch einmal vielen Dank.

Carl M. Falck
www.cfz.de
16. November 2006: Von Häupler Karl an Carl M. Falck
Weiß jemand von Ihnen, ob sich schon ein Betroffener auf das neue Diskriminierungsverbot berufen hat?
Häupler
16. November 2006: Von  an Häupler Karl
Nein, das AGG (=Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) wie es jetzt heißt, paßt leider nicht auf die ZÜP!

Siehe folgende Ausführungen von Sibylle Glässing-Deiss, AOPA-Germany (Quelle: streckenflug.at):
----------------------------------------------------------
Zitat:
"Das AGG passt auf die ZÜP leider nicht.

Dort geht es vor allem um Arbeitsverhältnisse, die Bildung und um Wohnraummiete, siehe:

§ 1
Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2
Anwendungsbereich

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

1.
die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2.
die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3.
den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4.
die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5.
den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6.
die sozialen Vergünstigungen,
7.
die Bildung,
8.
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

Sibylle Glässing - Deiss"
----------------------------
Zitat Ende


Grüße,
TS
21. November 2006: Von Michael Stock an Maurice Konrad
Stimmt, jetzt wissen wir es: 1230 Verweigerer bei 47200 Privatpiloten bundesweit, also eine Quote von 2,61%. Ist doch schon mal gar nicht so schlecht ;-)

Auch ansonsten ist die Antwort auf die kleine Anfrage recht aufschlussreich. Dazugelernt hat die Bundesregierung nicht viel, vor allem nicht, dass gemaess dem Beschluss des VG Muenchen auch die Anordnung zum "Ruhen" der Lizenz rechtwidrig ist ....

Ausserdem weiss sie offenbar nicht (oder will es nicht wissen), dass es RPs gibt, die munter weiter Lizenzen "widerrufen", wie z.B. bei Herrn Falck.

Dieze ZUeP kann man sich wohl wirklich nur durch Realitaetsverleugnung schoendenken. Ich habe bereits am 25.9. einen Brief dazu an die Bundeskanzlerin geschrieben und ihr mitgeteilt, dass ich den Weg bis zum BVerfG gehen werde und das LuftSiG danach aufgehoert haben wird zu existieren. Bisher keine Antwort .....

Viele Gruesse,

M. Stock
21. November 2006: Von Gregor FISCHER an Michael Stock
Eine Mehrheit der Politiker und Beamten flüchten in ihrer Unfähigkeit zum Aktivismus. Wir Piloten und Flugzeugeigner werden in den nächsten Jahren noch ganz andere Einschränkungen und vor allem Kostenlawinen erleben!

Die ZUP ist eine lächerliche Alibiübung, welche aber mindestens aufzeigen konnte, dass die Fliegergemeinde weder Lobby noch Solidarität aufweist. Natürlich wird diese peinliche Verordnung nächstens gekippt, aber was bleibt sind S-Transponder, immer höhere Gebühren, gesperrte Lufträume und vor allem viel zu hohe Treibstoffpreise.

Die General Aviation in Europa ist in Agonie und wird in 5, 10 Jahren praktisch verschwunden sein.
21. November 2006: Von Andreas Heinzgen an Gregor FISCHER
Aus persönlicher Betroffenheit würde mich interessieren: Gibt es auch schon ein ZUP-Urteil eines Berliner Gerichtes?
21. November 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Als Reaktion auf die Antworten zu der Kleinen Anfrage der FDP habe ich heute an die FDP-Bundestagsfraktion geschrieben mit der Bitte, die Antworten nicht einfach zu schlucken, sondern nachzufassen. Der Brief ist zu finden in meiner ZÜP-Chronik, Eintrag vom 21.11.2006 bei www.cfz.de.

Immerhin sind die konkreten Zahlen schon mal ein Ergebnis, auch wenn die sonstigen Antworten alles andere als befriedigend sind.

Carl M. Falck
www.cfz.de
22. Januar 2007: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck (und alle anderen Mitopfer),

mittlerweile liegen die Beschluesse und Urteile des VG Muenchen in schriftlicher Form vor. Hier sind meine als PDF zu finden:

Beschluss: Hier klicken
Urteil: Hier klicken

Im Urteil ist das Gericht darauf eingegangen, warum es das LuftSiG wegen der fehlenden Bundesratszustimmung nicht dem BVerfG vorlegen will.In der Verhandlung hatte der Richter darauf verwiesen, dass eine Verfassungsbeschwerde fuer mich als "Normalbuerger" einfacher durchzubringen ist als fuer eine Richtervorlage, da diese an sehr hohe Anforderungen geknuepft ist und leicht aus formalen Gruenden scheitern kann.

Viele Gruesse,

M. Stock
22. Januar 2007: Von Maurice Konrad an Michael Stock
puhh,
habs mir gerade mal reingepfiffen. Ist sehr interessant zu lesen!

Maurice Konrad

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