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14. November 2006: Von Andreas Ni an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,
ich möchte Ihnen eine sehr gute Rechtsanwältin für Verwaltungsrecht mit Erfahrung in luftrechtlichen Angelegenheiten empfehlen: Frau Neumann von der PB-Law GmbH in Chemnitz.
Siehe www.pb-law.de
Frau Neumann ist z.Zt. ebenfalls sehr erfolgreich für mich tätig, unter anderem hinsichtlich einer Angelegenheit anhängig beim Verwaltungsgericht Darmstadt bezüglich "unserem" Volljuristen Löbig.
Qualitäten eines Rechtsanwaltes in Verwaltungsrechtsangelegenheiten sind keinesfalls eine Frage des jeweiligen Bundeslandes, in dem der Anwalt studiert oder den Sitz seiner Kanzlei hat. Dennoch: Studiert hat Frau Neumann in Baden Württemberg.

Mit besten Grüssen
Andreas Nitsche
15. November 2006: Von Carl M. Falck an Andreas Ni
Hallo Herr Nitsche,

herzlichen Dank für Ihren Hinweis. Es ist immer gut, soviele Kontakte wie möglich zu haben, um eine gute Entscheidung treffen zu können. Ich habe inzwischen die Rechtsanwältin Frau Glässing-Deiss mit der Wahrung meiner Interessen beauftragt. Sie hat ihre Kanzlei in Stuttgart und ist, so denke ich, in die Materie sehr gut eingearbeitet. Sie hat auch bereits dazu beigetragen, daß ein Fall vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe, dem für mich zuständigen Gericht, zugunsten eines Piloten entschieden wurde. Natürlich gibt es noch andere sehr kompetente Juristen, aber eine Wahl mußte ich nun einmal treffen.

Ich empfinde es aber als sehr wohltuend, inzwischen doch von mehreren Seiten mit vielen Hinweisen und Tips unterstützt zu werden. Deswegen noch einmal vielen Dank.

Carl M. Falck
www.cfz.de
16. November 2006: Von Häupler Karl an Carl M. Falck
Weiß jemand von Ihnen, ob sich schon ein Betroffener auf das neue Diskriminierungsverbot berufen hat?
Häupler
16. November 2006: Von  an Häupler Karl
Nein, das AGG (=Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) wie es jetzt heißt, paßt leider nicht auf die ZÜP!

Siehe folgende Ausführungen von Sibylle Glässing-Deiss, AOPA-Germany (Quelle: streckenflug.at):
----------------------------------------------------------
Zitat:
"Das AGG passt auf die ZÜP leider nicht.

Dort geht es vor allem um Arbeitsverhältnisse, die Bildung und um Wohnraummiete, siehe:

§ 1
Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

§ 2
Anwendungsbereich

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

1.
die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2.
die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3.
den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4.
die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5.
den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6.
die sozialen Vergünstigungen,
7.
die Bildung,
8.
den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.

Sibylle Glässing - Deiss"
----------------------------
Zitat Ende


Grüße,
TS

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