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29. September 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
@Alle,

gestern war eine erste Verhandlung zum Thema "ZUeP" vor dem Verwaltungsgericht Muenchen. Verwaltungsrecht ist fuer uns Laien natuerlich schwer zu durchschauen, und die Entscheidung wird auch erst zu einem spaeteren Termin verkuendet, hier aber mal meine ungefilterten Eindruecke:

1.) Es ist wohl eindeutig rechtswidrig, Piloten durch Zwangsmassnahmen dazu zu zwingen, einen "Antrag auf Zuverlaessigkeitsueberpruefung" zu stellen. Das Gericht bezweifelte zudem, dass das P.7 LuftSiG fuer bestehende Lizenzen ueberhaupt angewendet werden kann (dazu gab es aber dann eine laengere Diskussion, das scheint also nicht ganz so eindeutig zu sein). Ausserdem war das Gericht auch vom verfassungsgemaessen Zustandekommen des LuftSiG nicht ueberzeugt. Dem BVerfG wollen die Richter die Sache aber nicht vorlegen, weil an die Richter des Verwaltungsgerichtes wohl extrem hohe Anforderungen an die lueckenlose Argumentation gestellt werden. Diese Huerde ist bei der Verfassungsbeschwerde eines Buergers wohl wesentlich niedriger.

2.) Das Luftamt muss sich jetzt etwas anderes ueberlegen, was wahrscheinlich auf die Anordnung zum "Ruhen" unserer Lizenzen hinauslaeuft. Ich werde den Instanzenweg aber mit Sicherheit bis zum Ende gehen und moechte eine hoechstrichterliche Entscheidung erwirken. Das wird alles in allem wohl noch drei Jahre dauern. Es gibt aber ein einschlaegiges Urteil des BVerfG zum Thema "Rasterfahndung", welches einer der Richter auch erwaehnt hat. Die Kernaussage des Vorsitzenden war, dass bei Eingriffen in das (aus dem Grundgesetz abgeleitete) Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Auslegung des sonstigen Rechts sehr enge Grenzen gesetzt sind. Das begruendete er mit den schwerwiegenden Nachteilen fuer die Betroffenen. Alle Anwesenden waren sich einig, dass das LuftSiG grottenschlecht formuliert ist, und der Vorsitzende sagte dann, dass bei Gesetzeswiderspruechen, welche dieses Recht tangieren, zwar "Rechtsfindung" betrieben werden kann, aber keinesfalls "Rechtserfindung". Das soll wohl heissen: Bei Widerspruechen oder Unklarheiten muss die Auslegung zu unseren Gunsten erfolgen.

3.) Als Reaktion auf Herrn Kandlers Rundmails kamen auch kurz die einschlaegigen Internet-Foren zur Sprache. Sowohl das Luftamt als auch die Richter schauen da ab und zu mal rein. Der Vertreter des Luftamts, ohnehin schon leicht angesaeuert, liess sich zu der pauschalen Aeusserung hinreissen, die Beitraege darin waeren "wenig intelligent", wurde aber vom Gericht dafuer sofort zurechtgewiesen (Anmerkung von mir: Bevor jetzt alle ausrasten - in diesen "Empoerungs-Foren" wird natuerlich auch polemischer Mist verbreitet.).

4.) Meine einleitende Frage zu diesem Thread ist jetzt zumindest fuer den Bereich des Luftamts Suedbayern beantwortet: Es gibt 20 "harte" Verweigerer (wobei ich hiermit ausdruecklich die anderen 17 begruessen moechte ;-)

5.) Das Luftamt Suedbayern ist davon ueberzeugt, dass die ZUeP die Sicherheit des Luftverkehrs erhoeht. Wir drei Klaeger wurden von den Luftamtsvertretern als Querulanten angesehen, die mehr oder minder inhaltslose Prinzipienreiterei betreiben und irgendwie den reibungslosen Betrieb stoeren.

Alles in allem: Es gibt wohl doch einige Gerichte, die die Dinge so sehen wie wir. Man weiss natuerlich nie, was in den naechsten Instanzen herauskommt. Zumindest der Teil der Argumentation des Gerichtes, die ich verstehen konnte, deckt sich aber meinem buergerlichem Rechtsverstaendnis. Ich sehe mich in der Ueberzeugung bestaerkt, dass die ZUeP keinen Bestand haben wird.

Was mich gewundert hat: Es waren praktisch keine Piloten anwesend, um das Verfahren zu verfolgen. haben sich jetzt schon alle mit der ZUeP abgefunden?

Viele Gruesse,

M. Stock
29. September 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Lieber Herr Stock und Herr Dr. Hermann, ich freue mich, daß unsere Verhandlung vorerst einen positiven Teilerfolg vor Gericht erzielt hat. Auch ich werde auf diesem Weg weiter gehen. Ihren Anwalt habe ich im Übrigen als sehr kompetent und positiv empfunden.
Liebe Grüße
Heimo Kandler
29. September 2006: Von Michael Stock an Heimo Kandler
Hallo Herr Kandler,

dito. Also, ziehen wir es durch!

Viele Gruesse,

M. Stock
29. September 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Wäre es ggfs. nicht sinnvoll, wenn ich mich Eurem Anwalt anschließe, auch um die Kosten geringer zu halten?
Liebe Grüße Heimo Kandler
29. September 2006: Von Thomas Endriss an Michael Stock
Hallo Michael,

ich war einer der sehr wenigen anwesenden Piloten (auch FSG-ler) und teile die von Dir wiedergegebenen Eindrücke komplett.

Die Richter, vor allem der Vorsitzende, scheinen einen gesunden Menschenverstand immer noch vor sturer Paragraphenreiterei vorgehen zu lassen.

Ich halte Euch die Daumen für die weiteren Instanzen und werde - so es meine Zeit zuläßt - auch weitere Verhandlungen verfolgen. Hoffentlich gelingt es mir, noch weitere Piloten dafür zu interessieren.

Thomas Endriß
29. September 2006: Von Andreas Faulhaber an Michael Stock
Ich wäre natürlich sehr gern zu der Verhandlung gekommen, die Entfernung war mir aber zu groß, ich beobachte die Sache natürlich und freue mich über jeden Erfolg. Ich bin nämlich auch Verweigerer, habe aber nach der Verweigerung außer dem Brief, dass man sich zu gegebener Zeit wieder melden werde noch nichts gehört. Ich bin in Niedersachsen ansässig, ich habe den Eindruck, dass man hier die Gerichtsverfahren auch zunächst beobachtet, um sich nicht selbst in die Nesseln zu setzen.

Andreas Faulhaber
3. Oktober 2006: Von Michael Stock an Andreas Faulhaber
Hallo Herr Faulhaber,

abzuwarten ist wahrscheinlich gar keine schlechte Idee von Ihrer Behoerde. Gestern hat das VG Muenchen in erster Instanz auch noch entschieden, dass die Anordnung des "Ruhens der Lizenz" wegen nicht beantragter ZUeP rechtswidrig ist!

Unsere Lizenzen werden wir also erst einmal behalten :-)

Viele Gruesse,

M. Stock
5. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Hallo zusammen,

nachdem ich schon lange interessiert dieses Forum (und andere Foren) verfolge und erfreut darüber bin, daß nicht alle Privatpiloten dem staatlichen Druck ohne weiteres nachgeben, möchte ich auch "Farbe bekennen". Ich bin Privatpilot mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und habe bisher auch noch keinen Antrag auf eine ZÜP gestellt. Bisher gab es lediglich Schriftwechsel mit dem RegPräs Karlsruhe aufgrund der Aufforderung zur ZÜP mit darauffolgendem, nachdrücklichen Mahnschreiben. Eine förmliche Androhung der zwangsweisen Einziehung der Lizenz habe ich bisher (noch) nicht erhalten.

Ich habe u.a. damit argumentiert, daß ich selbst im Falle einer negativen ZÜP mit meiner FAA-Lizenz in Deutschland fliegen könne (auf US-registrierten Flugzeugen), was neben vielen anderen Argumenten den (Un-)Sinn der ZÜP augenfällig mache.

Über den Teilerfolg in Bayern fühle ich mich zunächst einmal bestärkt in der Haltung, meine ZÜP-Verweigerung durchzuziehen. Mal sehen, wie sich Baden-Württemberg angesichts der aktuellen Entwicklung verhält.

Vielen Dank an PuF für die energische und kompetente Arbeit bei diesem ZÜP-Debakel!

Gruß,
Carl M. Falck
5. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an Carl M. Falck
Ich würde Sie gerne in meinen Verteiler meiner IGEL-Clubnachrichten aufnehmen, die alle 2-3 Tage von mir kostenfrei versandt werden.

Ich habe vor einigen Tagen alle meine Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht gewonnen (Zwangsgeld ungesetzlich, Ruhensanordnung der Lizenz unrechtmäßig).

Wenn Sie dies möchten, bitte ich um eine Emailadresse.
Liebe Grüße
Heimo Kandler
www.proluftfahrt.de
6. Oktober 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

bleiben Sie ruhig standhaft! Herr Kandler kann Ihnen sicher das Aktenzeichen seines Verfahrens bzgl. Ruhensanordnung der Lizenz geben, das ist momentan die wichtigste Entscheidung in dieser Sache.

Viel Erfolg und viele Gruesse,

M. Stock
6. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Ruhen einer Privatpilotenlizenz Z3-2-M 24 K 2006.2603
Zuverlässigkeitsprüfung §7LuftSiG Z3-2-M 24 S 2006.2246
Zuverlässigkeitsprüfung §7LuftSiG Z3-2-M 24 K 2006.2245

Alle 3 Verfahren wurden in der 1. Instanz vor dem Bayer. VG gewonnen. Schriftliches Urteil mit Begründung etc. folgt, sobald ich es in Händen halte.

Heimo Kandler
www.proluftfahrt.de
heimo.kandler@t-online.de
08762-727492
7. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

ich werde versuchen, nicht umzufallen. Wenn ich mir allerdings anschaue, von welchen Anwalts- und Gerichtskosten Herr Kandler spricht, ist das nicht eben gerade wenig. Der Pleitegeier würde zwar in so einem Fall auch noch nicht über mir kreisen, allerdings wird das dann ein teurer "Spaß", wobei mir der Spaß dabei sicher nicht so richtig aufgehen wird...

Andererseits ist auch nicht einzusehen, sich aus diesen Gründen geschlagen geben zu müssen. Ich bin zuversichtlich, daß Mehrere, die gemeinsam an derselben Front kämpfen, letztendlich Erfolg haben werden. Allerdings ist das wohl nur ein sehr kleiner Haufen Standhafter, die große Masse der Privatpiloten (jedenfalls in meinem Umkreis) hat sich, wenn auch manchmal murrend, ZÜPen lassen.

Angesichts der neuesten Eingriffe, derer sich Herr Brill durch die Beamtenschaft in Darmstadt ausgesetzt sah, muß man meiner Meinung nach einfach Zeichen setzen.

Die Aktenzeichen aus München habe ich mir notiert, danke.

Gruß,
Carl M. Falck
8. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Heimo Kandler
Hallo Herr Kandler,

ich habe mich in einem Brief mit Datum von heute an das Regierungspräsidium Karlsruhe auf die von Ihnen erwirkten Urteile bezogen. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, weitergehende behördliche Maßnahmen solange auszusetzen, bis ein letztinstanzliches Urteil über die Rechtmäßigkeit der ZÜP vorliegt. Ich bin gespannt, welche Reaktion nun seitens des RegPräs erfolgt.

Viele Grüße,
Carl M. Falck
8. Oktober 2006: Von Heimo Kandler an Carl M. Falck
Das war ein richtiger Schritt zum richtigen Zeitpunkt. Wenn beim RP Karlsruhe Bürger mit rechtlichem Gespühr und Verstand das Sagen haben, müßten sie eigentlich Ihrem Vorschlag folgen. Liebe Grüße Heimo Kandler
9. Oktober 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

wenn Sie eine Antwort Ihres RP bekommen, posten Sie die doch bitte hier. Das ist fuer uns alle eine wichtige Information.

Viele Gruesse,

M. Stock
10. Oktober 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Werde ich gerne machen. Wenn wir unter uns Betroffenen wenigstens für einen einigermaßen transparenten Informationsfluß sorgen können, stärkt das sicherlich auch unsere individuellen Anstrengungen gegenüber unseren behördlichen "Gesprächspartnern".

Eine Frage zu dem Thema dieses Diskussionsfadens habe ich noch: Gibt es wenigstens einen Anhaltspunkt dazu, wieviele Privatpiloten bundesweit (die Zahlen für Bayern habe ich gelesen) standhaft bleiben und eine ZÜP nicht beantragen?

Gruß,
cmf
11. Oktober 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Also ich habe mal gehoert, dass es um die 1000 sein sollen. Wenn man die 20 Verweigerer im Bereich Suedbayern hochrechnet, koennte das etwa hinkommen. Genaue Zahlen dazu werden die Luftaemter bzw. Regierungspraesidien aber sicher nicht veroeffentlichen.

Mit Hinblick auf die Entscheidung zugunsten von Herrn Kandler koennte es uebrigens fuer Piloten, die ihren Antrag "unter Zwang" gestellt haben sinnvoll sein, diesen mit Verweis auf die Gerichtsentscheidung zu widerrufen.

Viele Gruesse,

M. Stock
7. November 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Zur Info:

Der Leiter des Luftamtes Suedbayern (Herr Buechner) wird am 9.11. an einer Podiumsdiskussion der Hanns-Seidel-Stiftung zum Thema "Safety and Security im Luftverkehr - eine Bestandsaufnahme" teilnehmen. Ich werde hingehen und, falls die ZUeP zur Sprache kommen sollte, auch was dazu sagen.

Viele Gruesse,

M. Stock
11. November 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
An alle Interessierten:

Ich hatte versprochen zu berichten, wie es in meinem Fall weitergeht.

Nun: Auf mein letztes Schreiben an das RP Karlsruhe erhielt ich von dort zwei Antworten, deren Inhalt ich schnellstmöglich veröffentlichen werde. Das erste mit einer entsprechenden Androhung, eine Woche später das zweite Schreiben mit Datum vom 10.11.2006, überschrieben mit "Luftverkehrsgesetz; Widerruf der Luftfahrererlaubnis". In der zweiseitigen Begründung wird "herausgearbeitet", daß ich von der Teilnahme am Luftverkehr auszuschließen bin, um die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen, da meine luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit nicht zweifelsfrei feststeht. Mit anderen (d.h. meinen) Worten: Ich werde als potentieller Terrorist eingestuft (und dabei bin ich doch gerade gestern erst noch unmittelbar am Flugbeschränkungsgebiet um das KKW Philippsburg vorbeigeflogen, was hätte ich da alles anrichten können...). Sofortvollzug wurde angeordnet, außerdem darf ich für diesen für mich nachteiligen Bescheid auch noch "Gebühren" in Höhe von 25 EUR bezahlen, wobei mir das RP gleich noch mögliche Säumniszuschläge androht, wenn die Gebühren nicht umgehend entrichtet werden.

Jetzt werde ich wohl ohne Rechtsbeistand nicht mehr auskommen. Weiß jemand einen fachlich versierten Anwalt im Raum Karlsruhe oder in Baden-Württemberg? Ich weiß, daß z.B. Frau Glässing-Deis in dieser Sache aktiv ist aber nicht, ob sie bereit ist, Einzelfälle zu vertreten. Auf jeden Fall werde ich meine Fühler auch in diese Richtung ausstrecken. Ich bin jetzt für jede Unterstützung dankbar.

Viele Grüße,
Carl M. Falck
11. November 2006: Von Heimo Kandler an Carl M. Falck
Sie ist es !!! Als niegergelassene RAtin nimmt sie dich sicher gerne. ruf sie einfach in stuttgart an oder schreibe ihr unter der aopa adresse. bei mir kam uebrigends der gleich wortlaut und sofortvollzug. meine beiden klagen waren allerdings vor dem vg muenchen erfolgreich. Siehe meine homnepage www.proluftfahrt.de liebe gruesse heimo
12. November 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

ich keine zwei sehr gute Fachanwaelte fuer Verwaltungsrecht hier in Bayern, nicht aber fuer Ihre Region. Morgen telefoniere ich ohnehin mit meinem Anwalt, dann frage ich ihn und melde mich dann gleich.

Viele Gruesse,

M. Stock
12. November 2006: Von Carl M. Falck an Michael Stock
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Informationen. Morgen, Montag, werde ich wohl verschiedene Telefonate führen um schnell handlungsfähig zu werden. Mir ist bewußt, daß nicht jeder Rechtsanwalt an jedem beliebigen Gericht zugelassen ist. Ich nehme aber an, daß im Kollegenkreis der Juristen die einschlägigen Fachanwälte mit aktuellen Kenntnissen zur ZÜP-Lage in Deutschland bekannt sind. Mal sehen.

Als zuverlässiger Unzuverlässiger habe ich auch gleich meine Flugvereine darüber informiert, daß ich nunmehr amtlicherseits festgestellt eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle und nicht mehr berechtigt bin, vereinseigene Flugzeuge zu fliegen. Auf Deutschlands Terrorverdächtige ist eben Verlaß! (Zur Klarstellung, falls irgendein Luftsicherheitsbeauftragter oder verantwortlicher Politiker mitliest: Das war Sarkasmus!)

Mit fliegerischen Grüßen, die mir keiner verbieten kann!
Carl M. Falck
13. November 2006: Von Michael Stock an Carl M. Falck
Hallo Herr Falck,

ich habe ein paar Infos fuer Sie. Schicken Sie mir doch bitte eine kurze E-Mail, dann antworte ich gleich.

Viele Gruesse,

M. Stock
13. November 2006: Von Maurice Konrad an Michael Stock
Vielleicht gibt es ja bald mal Zahlen:

https://dip.bundestag.de/btd/16/031/1603166.pdf
14. November 2006: Von Carl M. Falck an Heimo Kandler
Soeben habe ich den bisherigen Verlauf meiner eigenen ZÜP-Geschichte veröffentlicht, samt der bis zum Widerruf meiner Lizenz erfolgten Korrespondenz mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe. Zu finden unter www.cfz.de.

Das Ganze ist zwar noch etwas textlastig, aber für den, der sich für das Thema interessiert, hoffentlich übersichtlich genug. Ich werde dort auch die weitere Entwicklung publizieren.

Gruß,
Carl M. Falck

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