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15. Februar 2006: Von Andreas Heinzgen an Jan Brill
Hallo, Herr Brill!

Wann genau ich den Beitrag geschrieben habe, kann ich nicht mehr nachvollziehen; es dürfte um den 8. Februar herum gewesen sein.

Um es nochmal zusammenzufassen: Die Gültigkeit der GG hängt nicht daran, ob ein geographischer Gültigkeitsbereich im Gesetz genannt ist. Entscheidend ist Art. 146, der festlegt, daß das GG nach der Vollendung der Einheit (also jetzt) "für das gesamte deutsche Volk" gilt.

Daraus erklärt sich auch der alte Wortlaut des Art. 23, in dem die Bundesländer genannt wurden, in denen das GG galt: Nach dem Verständnis des Parlamentarischen Rates war das GG eine Verfassung für das gesamte Deutsche Volk (vgl. den Wortlaut der Präambel vom 23. Mai 1949), die jedoch nur in den westlichen Bundesländern Geltung erlangt hatte. Diese vorübergehende Einschränkung fand ihren Niederschlag im Art. 23 (alter Wortlaut), der mit der Wiedervereinigung demzufolge obsolet wurde.

Alles andere ist Quark, ob nun rechts- oder linksdrehend.
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