Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

26. Mai 2006: Von Stefan Bitterle an Michael Stock
Guten Tag Herr Stock und allen übrigen,
ich bin erst gestern auf diese Seite gestoßen und habe den thread nicht vollständig durchgelesen, möchte aber doch meine Erfahrung kurz schildern: Als CPLer bin ich beim LBA geführt, das mich im vergangenen Jahr schriftlich aufgefordert hat, mich der Überprüfung zu unterziehen, da andetrnfalls keine Gewähr übernommen werden könnte, dass meine Lizenz erhalten bliebe. Ich habe nach einigem Hin udn Her die Überprüfung beim zuständigen RP in Düsseldorf beantragt und sofort wieder zurückgezogen, da ein Telefonat mit dem LBA ergeben hatte, dass die Behörde mich mit einer so genannten "Konferenzbescheinigung" des MAD, über die ich als Reserveoffizier verfüge, als "zuverlässig" einstuft.
Kürzlich gab es noch ein weiteres Vorkommnis, bei dem dieses Papier recht hilfreich war: Als ich einen Vorfeld-/Hangarusweis beim Flughafen Köln/Bonn beantragt habe, musste ich abermals einer neuen Zuverlässigkeitsüberprüfung zustimmen, Dauer des Vorgangs: sechs Wochen (geschätzt). Durch die Vorlage der Konferenzbescheinigung konnte ich den Ausweis direkt mitnehmen.
Zusammenfassend: Ich teile die Auffassung, dass die Überprüfung, der wir Piloten uns regelmäßig unterziehen müssten, rechtswidrig ist, da sie elementare Verfassungsrechte wie beispielsweise die Unschuldsvermutung und andere Grundsätze unseres mühsam errichteten (und noch mühsamer aufrechterhaltenen) Rechssstaates verletzt. Andererseits freue ich mich über die Flexibilität insbesondere des LBA, denn außer dem MAD, der die Überprüfung für meinen Aufgabenbereich mit meinem Einverständnis vornehmen musste, wühlt nun kein anderer Dienst in meinem Leben herum. Verwaltungskosten sind auch nicht entstanden.
Beste Grüße!

Stefan Bitterle
26. Mai 2006: Von Michael Stock an Stefan Bitterle
Hallo Herr Bitterle,

von dem "Persilscheinverfahren", welches Sie da beschreiben, habe ich auch schon gehoert. In Ihrem Fall sind alle Beteiligten froh, wenn sich das Problem ueber das Ausstellen eines Papiers erledigen laesst. Ohne Ihnen das madig machen zu wollen - aber das zeigt natuerlich die voellige Sinnlosigkeit des ganzen Verfahrens. Die Tatsache, dass Sie Reserveoffizier sind und vielleicht vor vielen Jahren einmal mit dem MAD zu tun hatten, macht Sie im vorgeblichen Sinne des Ganzen ja auch nicht zuverlaessiger als mich ;-)

Das hat, glaube ich, nicht so viel mit Flexibilitaet des LBA zu tun. Mittlerweile gibt es aber wohl so viel Aerger mit dieser ZUeP, dass die ueber jeden Fall froh sind, den sie ohne langes Nachdenken irgendwie abhaken koennen.

Viele Gruesse,

M. Stock
26. Mai 2006: Von Stefan Bitterle an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

die Sinnlosigkeit sehe ich ähnlich wie Sie und es kann auch nicht sein, dass ein "Persilscheinverfahren", wie Sie es nennen und ich es mir habe angedeihen lassen, weil es nun einmal nahe lag, des Luftsicherheitsgesetzes Lösung ist. Die Überprüfung ist, wie sie einheitlich uneinheitlich vorgenommen wird, rechtswidrig und obsolet.
Es ist ja auch immer wieder erstaunlich zu beobachten, wie unterschiedlich Personenkontrollen an Flughäfen durchgeführt werden oder etwa beim Einlass der ILA vor einer Woche in Berlin. Da wurde ich zwar leibesvisitiert, aber mein Gepäck wurde nicht untersucht. Unterdessen fuhren Fahrzeuge einfach aufs Gelände - unkontrolliert. Auch die Diskussion mit Polizeibeamten im fliegerischen Dienst über das Luftsicherheitsgesetz ist nicht gerade erhellend, genauso wenig wie die Errichtung der ED-R 146 (Berlin-Mitte), bei der das zugehörige NOTAM die Errichtung der ED-R verkündet und zeitgleich soviele Ausnahmen einräumt, dass das Beschränkunsggebiet gar nicht hätte eingerichtet werden müssen. Nun gibt es eben ein Gesetz, das mit den entsprechenden Ausführungsvorschriften versehen worden ist und die werden durchgesetzt. Punkt. Insbesondere vor der WM. Ich wünsche uns und den Verantworrlichen: Herr, lass Hirn herab!!!

Vergnügliches Wochenende dennoch

Stefan Bitterle
28. Mai 2006: Von Konrad Vogeler an Stefan Bitterle
Hallo Mitstreiter,

bitte lesen:

https://www.streckenflug.at/phorum/read.php?f=17&i=17076&t=17076

Hier leisten zwei Juristen Argumentationshilfe vom feinsten.

Konrad
29. Mai 2006: Von  an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,

hier nochmals Dein Link zu anklicken:
Hier klicken zum Streckenflug.at-Forum
2. Juni 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

es ist soweit: Mein Anwalt hat beim Amtsgericht Muenchen in meinem Namen gegen die ZUeP Klage erhoben, und ein weiterer Fliegerkollege hat sich gleich angeschlossen. Jetzt schauen wir mal, was die Gerichte zur Zuverlaessigkeitsueberpruefung sagen!

Viele Gruesse,

M. Stock
28. Juni 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
In Kuerze steht wohl die Entscheidung des Amtsgerichts Muenchen hinsichtlich des "Sofortvollzugs" der Zwangsgeldandrohung gegen mich an.

Das Amt draengelt, weil "beim Luftamt Suedbayern noch zahlreiche weitere Verfahren zur Entscheidung anstehen und diesem Verfahren daher Praejudizwirkung zukommt." Na, dann schaun wir mal.

Letztes Wochenende stand uebrigens ein bemerkenswerter Kommentar von Burkhard Hirsch zum Thema LuftSiG in der Sueddeutschen Zeitung: https://www.stockflightsystems.com/hirsch_sz.pdf

Viele Gruesse,

M. Stock
28. Juni 2006: Von  an Michael Stock
Hier nochmals Dein Link zum Anklicken:
Klick hier!

Grüße,
TS
28. Juni 2006: Von Heimo Kandler an Michael Stock
Da gehöre ich auch dazu. Meine Klage liegt bei BayVG in München und ich freu' mich schon auf die Verhandlung.

Lg Heimo
28. Juni 2006: Von Michael Stock an 
Hallo ATCler,

danke fuer die Hilfe.Wie funktioniert das mit dem "Schnellklick" in diesem Forum eigentlich?? Ich habe das noch nicht herausgefunden.

Danke fuer eine kurze Info,

M. Stock
29. Juni 2006: Von  an Michael Stock
Hallo

der normale bekannte BBCode (wie in php-Foren) funktioniert hier nicht.
Einen Link realisiert man mit HTML-Tags:
(a href=https://www.deineadresse.de> Linktext (/a)

Linktext z.B. = Hier Klicken!
Rundklammern durch Spitzklammern ersetzen!

Die reine Eingabe nur der URL geht nicht, jedenfalls hab ich noch keinen Weg gefunden, dass die URL durch die Software wie in anderen Foren, automatisch in einen anklickbaren Link umgewandelt wird.

###-MYBR-###Grüße,
TS
12. Juli 2006: Von Michael Stock an 
Servus Thomas,

ab und zu hat man bei der ZUeP-Geschichte auch mal was zu lachen:

Die Landesanwaltschaft hat in der Erwiderung auf meine Klage gegen den ZUeP-Sofortvollzug dem Amtsgericht als einzige Begruendung geschrieben, dass nach "Bayrischer Bauordnung" ja schliesslich auch ein Bauherr zur Vorlage eines Bauantrags verpflichtet werden kann .....

Das kommt wohl dabei raus, wenn Baudirektoren versuchen, die Luftfahrt zu regeln .....

Viele Gruesse,

Michael ;-))
13. Juli 2006: Von  an Michael Stock
Hallo Michael,

joo, dass ist wirklich eine "sehr sachliche Begründung"... *lach*

Im übrigen gibts in Bayern neue Entwicklungen, die durch das Schreiben der AOPA an 3 Ministerien ins Rollen gekommen sind:

Quelle: AOPA.de vom 12.07.06

Titel:
"Zwangsmaßnahmen wegen ZÜP in Bayern ausgesetzt"

Auf der AOPA-Homepage sind dazu die näheren Einzelheiten nachzulesen und auch mit den nötigen Schriftverkehr (PDF-Dateien) versehen!

Allerdings: Man beachte den letzten Satz des Schreibens von Herrn Minister Huber...

Hier der Link zur AOPA >>>

Grüße,
TS
15. Juli 2006: Von Michael Stock an 
Hallo Thomas,

das habe ich auch schon gelesen. Wird aber wohl dazu fuehren, dass der Lizenzentzug bei "fehlender Freiwilligkeit" jetzt auch in Bayern schneller vonstattengeht.

Der in Bayern bisher eingeschlagene Weg (Zwangsgeldandrohung) war eine Sackgasse. Das sieht man schon an dem Vergleich von meiner Lizenz mit einem Schwarzbau gemaess Bayerischer Bauordnung und den Nachsatz: "Gleiches gilt hier."

Also ist jetzt jede Pilotenlizenz ohne ZUeP wie ein Schwarzbau zu betrachten. Eine echte Realsatire. Ich warte jetzt auf die "Abbruchverfuegung".
###-MYBR-###*lol*

Michael :-)

14 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang