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15. April 2006: Von Maurice Konrad an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann und Herr Stock,
ich möchte ihnen noch eines mit auf den Weg geben.
Sie sind im Sinne des LuftVG nicht verpflicht den Nachweis der zweifelsfreien Zuverlässigkeit zu erbringen!
Wenn der Gesetzgeber will, dass du etwas nachweisen musst, dann hätte er dies im §4 Abs. 1 Nr.3 LuftVG auch geschrieben! Dies hat er nicht und deshalb bist du auch nicht in der Beweispflicht gegenüber deiner Lizenz ausstellenden Behörde!
Wenn das Gesetz einen Nachweis von dir verlangt würde an der entsprechenden Stelle stehen „….nachgewiesen hat….“ (vergleiche dazu §4 Abs. 1 Nr. 2)!!!

Ich freue mich sehr darüber, dass immer mehr Menschen bereit sind sich gegen den Abbau der Grundrechte zu wehren. Auch in der Politik wächst langsam die Erkenntnis, dass das LuftSiG geändert werden muss. Ich denke viele Politiker haben eine große Angst davor wieder einmal richtig blamiert zu werden.

Maurice Konrad
15. April 2006: Von Michael Stock an Maurice Konrad
Hallo Herr Konrad,

es gibt natuerlich sehr viele Widersprueche im LuftSiG, vor allem im Vergleich mit anderen Bundesgesetzen. Den Luftaemtern oder Regierungspraesidien kann man das auch schreiben, aber es interessiert sie eigentlich nicht. Die haben jetzt die Aufgabe, das LuftSiG durchzusetzen, und das machen sie auch, frueher oder spaeter.

Wir muessen die Entscheidung einer Institution mit sog. "Normenkontrollbefugnis" haben, und das faengt erst bei hoeheren Gerichten an. Nur diese koennen aufgrund festgestellter Widersprueche mit anderen Gesetzen den Fall z.B. dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen (so habe ich das als Nichtjurist zumindest verstanden).

Schriftliche Auseinandersetzungen mit Luftaemtern sind also nur unverbindliches Vorgeplaenkel. Ihr Fall ist da insofern eine Ausnahme, weil Ihre "Luftsicherheitsbehoerde" sich zu einem auesserst unueberlegten Schritt hinreissen liess. Das ist auch der Grund, warum wir alle so lange nichts von den Aemtern hoeren, denn die muessen sich jetzt Sanktionen gegen uns ueberlegen, die auch gerichtsfest sind, und das ist gar nicht so einfach.

Ich nehme an, dass wir in etwa zwei Wochen Post bekommen werden, in der drinsteht, auf welche Art und Weise wir gefoltert werden sollen. Dann sehen wir weiter.

Viele Gruesse,

M. Stock

@Michael Hermann: Ich habe Verstaendnis fuer Jeden, der nicht gleich lospreschen will. Die Konsequenzen koennen schliesslich recht unangenehm sein, und die Gewinnchancen sind realistischerweise 50/50 (vielleicht auch ein wenig besser).
21. April 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

inzwischen habe ich das schon erwartete dritte Schreiben bekommen. Diesmal wird das LA Sued schon etwas ungeduldiger, aber immerhin ist es diesmal kein Automatenbrief einer EDV-Anlage.

Nach einiger Erläuterung folgt dann im letzten Absatz der Hinweis auf Konsequenzen einer Nichtantragstellung:

"richterliche Erzwingung" oder ggf. Ruhen der Lizenz.
Was genau die "richterliche Erzwingung" ist, steht noch nicht drin, aber ich nehme an, es wird auf ein Zwangsgeld hinauslaufen.

Auf so einen Brief dürfen Sie, bzw. Ihr Anwalt, sich wohl auch demnächst freuen. Wenn Sie neugierig sind, dann schicke ich Ihnen eine Kopie als PM.

Tja, und da habe ich doch noch gestern den bayerischen Luftraum für mehr als 3h verunsichert und konnte mich nur mit Mühe zurückhalten, mich nicht ins KK bei Landshut zu stürzen.

Die Erläuterung ist gar nicht so uninteressant, denn so wie ich das verstehe, braucht die Behörde meine Einwilligung gar nicht für die Datenerhebung. Das stand auf dem ersten Bogen aber noch anders.
Denn wozu ist dann noch der Antrag meinerseits erforderlich? Bloss so als Startschuss?
Sehr merkwürdig, ich frage da noch mal nach.
Der Zeitpunkt, ab dem ich dann aber die D-Exxx stehenlassen muss, rückt aber wohl näher :(

Michael H.
23. April 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann,

das ging aber schnell. Das mit dem "Ruhen der Lizenz" haben wir schon erwartet, weil der Sofortvollzug nach den vorangegangenen Gerichtsentscheidungen zumindest problematisch ist.

Was immer da drinsteht - bis Sie gegroundet werden, wird es noch eine ganze Zeit dauern, denn jetzt haben Sie ja wohl immer noch keinen rechtsmittelfaehigen Bescheid, und gegen den koennen Sie dann natuerlich Einspruch einlegen!

Viele Gruesse,

M. Stock
24. Mai 2006: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann,

jetzt ist es wohl soweit: Wir haben alle das Schreiben erhalten, in dem uns 500 Euro Zwangsgeld (und Zwangsvollstreckung) angedroht werden, wenn wir nicht innerhalb von 10 Tagen die ZUeP beantragen. Schliesslich muss ja sichergestellt werden, dass wir keine "Innentaeter" sind, die bei der "WM 2006" zuschlagen ;-)

Endlich mal ein rechtsmittelfaehiger Bescheid! Meine Klage gegen den Freistaat Bayern ist in Vorbereitung. Nach der Begruendung des Rasterfahndungsurteils glaube ich nunmehr, dass das LuftSiG vom Bundesverfassungsgericht die letzte Oelung erhalten wird.

Wenn Sie es auch so machen: Sammeln Sie alle Belege fuer den Aufwand, den Sie durch den Entzug der Lizenz haben. Dass darf dann schlussendlich alles die Bundesrepublik Deutschland bezahlen. Wenn dann alles vorbei ist, sollte die Fliegerwelt die ueberfaellige Diskussion vom Zaun brechen, ob Mitglieder des Bundestages fuer vorsaetzlichen Verfassungsbruch bestraft werden sollten.

Viele Gruesse,

M. Stock
25. Mai 2006: Von Michael Hermann an Michael Stock
Lieber Herr Stock,

ich bin schon auch noch mit dabei (beim nicht-ZÜPpen).
Ich werde mich nun ebenfalls von "Ihrem" Anwalt vertreten lassen. Da er lt. Kanzlei am Di. und Mi. Termine hatte, habe ich noch kein Mandat erteilen können.

Wird hoffentlich am Freitag (morgen) was.
Ich sehe das Zwangsgeld und sonstige Gebühren ebenfalls nur als Leihgabe :))

M. Hermann

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