Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Eindrücke von der AERO 2025
Im Test: uAvionix AV-30 und tailBeaconX
Sky Pointer vs. Ground Pointer
Neue FAA-Regelung für Zertifikatsinhaber
Wartung und Mondpreise
Unfall: Abgelenkt und abgekippt
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

20. Dezember 2005: Von Johannes Niesslbeck an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

Sie sind ganz sicher nicht allein, ich habe das ganze vorerst von einer anderen Seite aufgezogen und bestehe darauf, dass der §4a des Bundesdatenschutzgesetzes erst mal erfüllt wird.

Danach muss die Behörde zunächst mal auf die Folgen einer Verweigerung nach §7 LuftSiG umfassend, nachvollziehbar und unter Angabe sämtlicher Rechtsgrundlagen hinweisen.

Damit tut sich das LAS offenbar schwer, weil sie versuchen sich diesem Verlangen zu widersetzen, indem sie das Bayerische Datenschutzgesetz anführen. Aber es würde jetzt zu weit führen, das hier ausführlich zu erklären.

Ich habe aber meinen kompletten bisherigen Schriftverkehr in einer Art Tagebuch auf meiner Website veröffentlicht, die Sie gerne besuchen dürfen. (www.niesslbeck.com).

Selbst wenn ich dann auf die Folgen einer Verweigerung hingewiesen worden bin, werde ich auf keinen Fall den Antrag stellen. Halten Sie den Nacken steif, viele andere tun es auch und wir werden gewinnen, davon bin ich fest überzeugt,

herzliche Grüße
Hans Niesslbeck
20. Dezember 2005: Von Stefan Jaudas an Johannes Niesslbeck
Hallo,

ich dachte eigentlich immer, Bundesrecht bricht Landesrecht?

Außerdem, auch im bayr. DSG steht ein ähnlicher Passus:

(2) Wird eine Einwilligung eingeholt, so sind Betroffene auf den Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung, auf die Empfänger vorgesehener Übermittlungen sowie unter Darlegung der Rechtsfolgen darauf hinzuweisen, das sie die Einwilligung verweigern können.

Gruß

StefanJ
20. Dezember 2005: Von Michael Stock an Johannes Niesslbeck
Hallo Herr Niesslbeck,

ich habe Ihren Schriftverkehr mal nachgelesen. Von dieser Seite hatte ich das Ganze noch gar nicht betrachtet! So wie es aussieht, krankt es bei diesem "Luftsicherheitsgesetz" wohl an jedem Ende.

Es freut mich jedenfalls sehr, dass es ausser uns auch noch eine ganze Reihe weiterer Piloten gibt, die harten Widerstand gegen die kalte Entsorgung unserer grundgesetzlich verbrieften Rechte leisten. Da muessen wir durch.

Viele Gruesse,

Michael Stock

3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang