Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
Belgien: Das schleichende Avgas-Verbot beginnt
EASA Part-IS: Geschenk an die Consultingbranche
Cockpithelligkeit – Nerd-Edition!
Turbinenkunde: Warum so durstig?
Zehn Jahre Wartungsstau
Ein intaktes Flugzeug wird zum Absturz gebracht
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

19. Dezember 2005: Von Michael Hermann an RotorHead
Rotorhead,

ich wohne im Grenzgebiet nach Österreich. Mit einer OE-Lizenz kann ich OE-registrierte Flugzeuge in D auch dann fliegen, wenn ich keine D-registrierte Lizenz habe.
Das genügt mir zunächst.
Insbesondere kann ich die Lizenz auch problemlos erhalten (d.h. aktiv fliegen und verlängern lassen).
WENN dann man in D der Wahn ein Ende haben sollte, komme ich auch wieder zurück.

Wenn ich aber KEINE Lizenz mehr habe, dann kann mir dies passieren:

- Lizenz weg
- kein Flug (temporär)
- Lizenz kommt wieder, aber je nach Zeitraum automatisch abgelaufen
- kein Flug (auf Dauer)

Ist doch nicht das, was ich will.

Im übrigen hat der Herr Stock recht: mit ICAO/CVFR (das habe ich) ist es in der Tat nur eine reine Umschreibung.
Habe das eben bei austrocontrol nachgefragt.
Am Freitag bin ich beim österreichischen Fliegerarzt, den den Tagen nach den Weihnachtsfeiertagen gehen meine gesammelten Papiere vielleicht schon raus.

Mit einer OE-Lizenz im Rücken fühle ich mich doch wesentlich besser.

Michael

1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang