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2. Januar 2006: Von Johannes Niesslbeck an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

keine Angst, Sie sind nicht allein, ich habe das ganze auf eine etwas andere Art angegangen. Zunächst mal wollte ich mit Rücksicht auf das Bundesdatenschutzgesetz § 4a umfassende Auskunft darüber, was mir eigentlich passiert, wenn ich den Antrag nicht stelle.

Darauf habe ich eine, ja fast hilflose Antwort erhalten, die man auf meiner persönlichen Website nachlesen kann (www.niesslbeck.com).

Inzwischen habe ich Kontakt zu dem Rechtsreferendar des Luftsportverbandes Bayern aufgenommen, um eine adäquate Antwort auf das Schreiben des Luftamtes Südbayern formulieren zu können.

Mein Eindruck ist auch, dass deutlich mehr Piloten verweigern, als von der Behörde erwartet und dass es Schwierigkeiten (von seiten der Behörde) in der Argumentation gibt, wenn Fragen gestellt werden, die man nicht mit vorformulierten Schreiben beantworten kann. Mal sehen wie es weiter geht, ich bin sehr optimistisch.

Jedenfalls wünsche ich Ihnen, wie auch mir und allen anderen Verweigerern einen langen Atem und alles Gute

herzliche Grüße
Hans Niesslbeck
2. Januar 2006: Von Michael Hermann an Johannes Niesslbeck
Johannes, Michael,

ich bin ja mal gesapnnt, wie es bei Euch weitergeht.
Bei mir hat das LA Süd das letzte Jahr (2005) die zweite Runde nicht mehr hinbekommen - oder aber es wollte nicht mehr.

Mal sehen, was das neue Jahr so bringt.

Michael H.
3. Januar 2006: Von Oliver Döring an Michael Hermann
Was ÄRGERE ich mich, daß ich nicht mehr verweigern kann, da ich die ZÜP schon länger brauchte, um den "Verkehrsflughafen" Braunschweig betreten zu dürfen...
8. Januar 2006: Von Viktor Molnar an Johannes Niesslbeck
Hallo Leute !
Bis jetzt habe ich auf das Schreiben des LA Süd noch nicht reagiert und bin eigentlich fest entschlossen, zunächst einen Ablehnungsantrag zum ZUeP zu stellen. Es wäre ein enormer Rückhalt für mich und andere Betroffene, wenn bekannt wäre, wieviele Ablehnungsanträge bereits beim LA vorliegen. Bei zu geringer Zahl kann ich damit rechnen, daß jeder einzelne "Terrorist" von den Instanzen separat auseinandergenommen wird. Vielleicht könnte die Redaktion von PuF ein Register anlegen, sodaß man einen Überblick bekommt, bei welchen LAs mangels Masse das Risiko für "Querulanten" zu groß ist, den Kampf mit den Ämtern durch Ausbluten zu verlieren. Ich könnte momentan die Kosten eines Verfahrens nicht aufbringen.
Wäre es nicht sinnvoll, sicherzustellen,daß gegebenenfalls ein Spendenkonto eingerichtet wird, damit die Piloten der ersten Gerichtsverfahren nicht auf den Kosten sitzenbleiben, wenn sie sich schon im Interesse aller dafür hergeben. Die Funktionäre der etablierten Pilotenverbände sind offenbar unfähig oder unwillens, gerade dies anzugehen. Die Redaktion von PuF könnte mit so einer Aktion diesen Herrschaften eine moralische Ohrfeige verpassen, nachdem die Piloten von ihren Verbänden ziemlich alleingelassen werden. Zugegeben, ich bin noch kein Mitglied davon, mit noch druckfrischer PPL/A, aber ich sehe unsere Interessen schlecht vertreten.

Viele Grüße
Vic Molnar
18. Januar 2006: Von Gerhard Uhlhorn an Viktor Molnar
Oh je! Ich wurde schon im Sommer genötigt den Antag abzugeben.

Mich rief ein Herr der Behörde an und erzählte mir, dass meine Frist nun abgelaufen sei und ich meine Lizenz abzugeben hätte (das kam natürlich schon vorher schriftlich). Er würde aber das Verfahren aussetzten, wenn ich noch am selben Tage den Antrag einreichen würde. Es entspann sich ein längeres Gespräch, in dem ich meine Bedenken darlegte und der freundliche Herr an der anderen Leitung seine Ansicht. Er erklärte mir, dass andere Flughafenmitarbeiter sich schon seit Jahren einer ZÜP unterziehen und das alles ein ganz normaler Akt sei, jetzt eben auch für Piloten. Die Behörde sendet dazu meine Daten nach Berlin und bekommt üblicherweise ein „k“ für „keine Erkenntnis“. Es sei ein völlig unspektakulärer Vorgang und würde so millionenfach durchgeführt werden.

Na, jedenfalls ergab das Gespräch, dass die Behörde es auch so sieht, dass die ZÜP keinerlei Verbesserung (sprich: Sicherheit) bringt und eigentlich völlig überflüssig sei. Trotzdem warb er um Verständnis und bat mich höflich den Antrag abzugeben. Bei soviel Fürsorge (so was kenne ich von anderen Behörden gar nicht) dache ich, ich beantrage die ZÜP mit den in PuF empfohlenen Einschränkungen und Protest, was ich nun auch tat.

Schade, aus heutiger Sicht mit der oben stehenden Argumentationshilfe hätte ich gerne Verweigert. Aber im Sommer stand ich noch ganz allein da.

Kann man eigentlich einen solchen Antrag widerrufen?

Interessant ist übrigens der § 4 Abs. 3: Danach ist die ZÜP nicht zulässig, wenn das Ziels (§ 1 LuftSiG) nicht erreicht werden kann.

Interessant ist übrigens diese Argumentation:

https://www.playarizm.de/geschwindigkeit.pdf

Kann man das nicht auf unseren Fall übertragen? Andererseits würde das auch erklären, warum sich die Behörden so viele Grundgesetzüberschreitungen erlauben.

Gruß aus Hamburg
Gerhard Uhlhorn
18. Januar 2006: Von Michael Stock an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

das Dokument, auf welches Sie da verweisen, ist ja wirklich interessant. Wenn das stimmt (und die Einstellung des Verfahrens laesst darauf schliessen), dann haben die Behoerden ja wohl noch viel groessere Probleme, als sie sich jemals traeumen liessen ....

Unabhaengig davon glaube ich aber schon, dass Sie den "freiwilligen Antrag", den Sie damals gestellt haben, widerrufen koennen. Nach all den unglaublichen Dingen im Zusammenhang mit deutschen Geheimdiensten, die nach und nach aufgedeckt werden, ist das wohl durchaus nachvollziehbar.

Es waere interessant zu erfahren, was Ihr freundlicher Beamter dazu sagt.

In diesem Sinne: Nur Mut, Sie sind nicht alleine!

Viele Gruesse nach Hamburg aus dem verschneiten Bayern,

Michael Stock
19. Januar 2006: Von Konrad Vogeler an Gerhard Uhlhorn
Zwei Bemerkungen Herr Uhlhorn:

1. Die Auffassung, dass es seit der Wiedervereinigung die BRD nicht mehr gibt, sondern dass wir wieder das Deutsche Reich sind, kommt schon seit geraumer Zeit aus der ganz rechten Ecke.
Mit denen sollten wir uns nicht in einen Schublade stecken lassen.
Es mag ja sein, dass es übersehene Inkonsistenzen gibt, aber ich wäre sehr zurückhaltend, das GG über Bord zu kippen und seine Existenz in Frage zu stellen.
Wie Sie sehen, laufen wir Gefahr, recht zu bekommen und auf diese Weise in letzter Konsequenz den Schutz des GG zu verlieren.

2. Sie können jederzeit Einblick in die Daten und Löschung derselben verlangen, auch nach der ZÜP.
Das wäre noch intererssant: frisch und aktenkundig als zuverlässig gezüppt, können die Behörden nach der Datenlöschung eigentlich nicht zum Schluss kommen, dass Sie unzuverlässig sind. Was nun, RP?

Konrad
19. Januar 2006: Von Maurice Konrad an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,
ich würde es ja auch gern machen, den Antrag auf Überprüfung wiederrufen. Aber mich haben die ja immer noch nicht überprüft. Vielleicht findet sich ja doch noch jemand der den Mut hat von seinem Antrag zurückzutreten. Wenn er zweifelsfrei zuverlässig ist können die zumindest keinen Sofortvollzug anordnen. Und wenn ja kann man dem Gericht ja den Persilschein vorlegen. Das währe sogar ein spur lustig. Und wenn´s alles nichts bringt kann man ja immer noch seinen Wiederruf wiederrufen. ***lach mich kringellich***

Beste Grüße von

Maurice Konrad
24. Januar 2006: Von  an Gerhard Uhlhorn
Hallo Herr Uhlhorn,

so interessant der besagte Schriftwechsel auch ist, so ist ie dort behandelte OWi nicht aufgrund der Argumentation eingestellt worden, sondern schlicht wegen Verjährung!

Im übrigen gehört der Herr dort vermutlich zu einer Gruppe von Verschwörungstheoretikern, die behaupten, dass wegen der Aufhebung des Art 23 GG im Einigungsvertrag wieder die "Gesetze des Deutschen Reichs" in Kraft treten würden, was defakto durch den Einigungsvertrag sowie die geänderten Passagen des Grundgesetzes NICHT der Fall ist.

Alles über solche obskuren Gruppierungen finden Sie hier:
https://www.krr-faq.de/
"Die KRR-FAQ informiert über obskure Gruppen, die behaupten, das Deutsche Reich existiere und die Bundesrepublik Deutschland sei erloschen.

Grüße,
TS
24. Januar 2006: Von  an 
Freiheit für das Königreich Bayern! (Zur Not nehmen wir auch eine Republik.)

Gruß LFC
26. Januar 2006: Von Andreas Heinzgen an 
Ein Widerruf des Antrages nach erfolgter ZÜP hätte zunächst gar keine Folgen, da die ZÜP nur einmal pro Jahr erforderlich ist. Nach Ablauf eines Jahres würde dann, vorausgesetzt, das LuftSiG ist bis dahin nicht vom Verfassungsgericht gekippt worden, die ganze Arie von vorn beginnen.

Was die unterschiedlichen Verhalten verschiedener Behörden anbetrifft: Die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, die auch für Luftverkehrsfragen zuständig ist, verhält sich bislang recht zurückhaltend. Obwohl ich erstmals im Mai 2005 zur Abgabe des Antrages (mit Frist 31. August) aufgefordert wurde und auch eine im November gestellte Nachfrist ergebnislos verstrichen ist, wird mir heute lediglich mitgeteilt, man beabsichtige, das Ruhen meiner Lizenz anzuordnen. Gleichzeitig wird mir aber eine Frist zur Stellungnahme bis zum 10. Februar eingeräumt.

Das macht die ganze Angelegenheit nicht besser, zeigt aber, daß es noch Behörden gibt, die ein weniger herrschaftliches verhältnis zum Bürger haben, als gewisse südwestdeutsche Ämter.
31. Januar 2006: Von Gerhard Uhlhorn an 
Na ja, ich komme zwar nicht aus der rechten Ecke, aber dass der Art. 23 GG aufgehoben wurde und damit das GG seine Gültigkeit verloren hat, wird mir auch von (linken) Anwälten bestätigt. Nur wird bis jetzt so weiter gemacht, als wenn alles beim alten wäre.

Meine Befürchtung ist nur, dass irgend wann einer seine Grundrechte verteidigen will und sich auf das GG beruft, und das das Gericht zu ihm sagt: „Welches Grundgesetzt denn?“

Ich meine, dass immer mehr Übergriffe auf unsere Grundrechte stattfinden und (fast) keiner was macht. Unsere eMails werden systematisch mitgelesen (TKÜV verstößt gegen das Brief- und Fernmeldegeheimnis), das Luftsicherheitsgesetz erlaubt nun grundgesetzwidrig unschuldige Menschen zu töten, um andere zu retten, Piloten werden generalverdächtigt Terroristen zu sein und werden genötigt einen Antrag zu stellen sich geheimdienstlich abklopfen zu lassen, usw. (Man lese nur den Artikel in der aktuellen PuF 02/06 über den Fall in Hamburg.)

Ich habe wirklich große Angst um unsere Freiheit und unseren Rechtsstaat.

Gruß
Gerhard Uhlhorn
6. Februar 2006: Von  an Gerhard Uhlhorn
Hallo zusammen,

TV-Sendung zur Züp:

WO: ZDF
Sendung: Frontal 21
Wann: 07.02.06, 21.00 Uhr
Was: Einen Beitrag über die ZÜP!



Grüße,
TS
8. Februar 2006: Von Michael Stock an 
Ebenfalls Danke fuer den Tip! Der Bericht war wirklich nicht schlecht und hat jetzt jedenfalls dafuer gesorgt, dass das Thema auch jenseits von Internet-Foren mal bekannt wird. Ich habe mich per e-mail bei der Frontal21-Redaktion bedankt:

------------------------------------------------------
Sehr geehrte Damen und Herren der Frontal21-Redaktion,

als Betroffener habe ich mich ueber Ihren Bericht zum Thema "Zuverlaessigkeitsueberpruefung" gefreut. Er war sehr gut recherchiert und hat das Wesentliche herausgearbeitet. Ich glaube, dass wir als Piloten hier nur die erste "Opfergruppe" der paranoiden Vorstellungswelt unserer Politiker sind und weitere folgen wuerden, wenn nicht durch kritische Berichterstattung wie Ihre solche Vorgaenge oeffentlich gemacht wuerden.

Betroffen sind uebrigens nicht nur Hobbypiloten, sondern auch diejenigen, die die Privatpilotenlizenz zur Ausuebung ihres Berufes benoetigen.

Ich wuensche Ihnen weiterhin eine so glueckliche Hand bei der Auswahl und Bearbeitung Ihrer Themen.

Mit freundlichen Gruessen,

Michael Stock
8. Februar 2006: Von Michael Stock an Michael Stock
Fast haette ich es vergessen: Da Lustigste war ja wohl, dass Frontal21 den Motorsegler faelschlicherweise als UL bezeichnet hat, denn behauptete, dafuer braeuchte man keine Lizenz, und der Behoerdenvertreter das dann im Fernsehen auch noch bestaetigt hat ;-)
10. Februar 2006: Von Edgard L. Fuß an Michael Stock
Einen ähnlichen Beitrag gab es einen Tag später auf SWR 3 / Landesschau BW, ich habe ihn aufgezeichnet. Da wehren sich ganze Vereine gegen den Unfug. Im Norden wird wohl doch mehr die Duckmäuserei gepflegt, oder?

Gibt es vereine, die als Ganzes aktiv geworden sind?

Schade fand ich, daß F 21 nicht einen einzigen Politiker hierzu befragt hat - schließlich haben die uns die Suppe eingebrockt; wir und die Behörden müssen sie nun auslöffeln (letztere mehr oder weniger freudig erregt...)

Ich habe übrigens nach der bereits erwähnten Eingangsbestätigung meiner Verweigerung nichts mehr aus Wolfenbüttel gehört.
10. Februar 2006: Von Michael Stock an Edgard L. Fuß
Hallo Herr Fuss,

ich habe schon mal davon gehoert, dass ganze Vereine die ZUeP verweigert haben sollen ,aber Naeheres weiss ich auch nicht.

Das Luftamt Suedbayern meldet sich bei mir auch nicht mehr, seit ich schriftlich und endgueltig verweigert habe. Irgendwie mutiert das immer mehr zur Comedy-Veranstaltung: Erst droht das Luftamt mit Zwangsgeldern, behoerdlichen Erzwingungsmassnahmen und Lizenzentzug, und wenn die Einschuechterungsmassnahmen nicht funktionieren, dann wissen sie nicht mehr weiter.

Gruss,

M. Stock
10. Februar 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Keine Sorge, Herr Stock, die kommen.

Die Anweisung vom BMI ist klar.
Im Moment kann ich mir vorstellen, dass sie das Urteil aus Karlsruhe abwarten.
Wird nur die Abschussmöglichkeit oder das ganze LuftSiG kassiert? Das wird noch eine lange Auseinandersetzung.
Logik (deutsch): Wenn der Verstand nicht gewinnt, dann gewinnen die Behörden.

Und das Demokratieverständnis unserer Politiker ist öffentlich:
Wenn es das GG nicht hergibt, dann wird es eben geändert.

Konrad
14. Februar 2006: Von Andreas Heinzgen an Gerhard Uhlhorn
Ich hatte hier in einem längeren Beitrag dargelegt, daß die Geschichte, derzufolge das GG keine Gültigkeit mehr habe, weil Art. 23 geändert wurde, Unsinn ist.

Leider ist der Beitrag nach einigen Tagen entfernt worden.

Warum?
15. Februar 2006: Von Jan Brill an Andreas Heinzgen
Sehr geehrter Herr Heinzgen,

aus dieser Diskussion sind absichtlich keine Nachrichten entfernt worden. Bitte lassen Sie mich wissen wann Sie diesen Beitrag eingefügt haben, damit ich unseren Webmaster auf die Suche schicken kann.

MfG
Jan Brill

jan.brill@pilotundflugzeug.de
15. Februar 2006: Von Andreas Heinzgen an Jan Brill
Hallo, Herr Brill!

Wann genau ich den Beitrag geschrieben habe, kann ich nicht mehr nachvollziehen; es dürfte um den 8. Februar herum gewesen sein.

Um es nochmal zusammenzufassen: Die Gültigkeit der GG hängt nicht daran, ob ein geographischer Gültigkeitsbereich im Gesetz genannt ist. Entscheidend ist Art. 146, der festlegt, daß das GG nach der Vollendung der Einheit (also jetzt) "für das gesamte deutsche Volk" gilt.

Daraus erklärt sich auch der alte Wortlaut des Art. 23, in dem die Bundesländer genannt wurden, in denen das GG galt: Nach dem Verständnis des Parlamentarischen Rates war das GG eine Verfassung für das gesamte Deutsche Volk (vgl. den Wortlaut der Präambel vom 23. Mai 1949), die jedoch nur in den westlichen Bundesländern Geltung erlangt hatte. Diese vorübergehende Einschränkung fand ihren Niederschlag im Art. 23 (alter Wortlaut), der mit der Wiedervereinigung demzufolge obsolet wurde.

Alles andere ist Quark, ob nun rechts- oder linksdrehend.
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15. Februar 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

leider hat uns das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung ja nicht so richtig weitergeholfen, aber das waere wohl auch eher eine glueckliche Fuegung gewesen. Daraufhin bleibt uns jetzt wohl nichts anderes uebrig, als das Ganze bis zur letzten Konsequenz durchzuziehen. Mal sehen, was uns die Luftaemter als Naechstes schreiben .....

Ohren steifhalten,

M. Stock
15. Februar 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Hallo Herr Stock,

das sehe ich auch so.

Unser bestes Argument ist im Moment die seit mehr als einem Jahr fehlende DVO, die einer Bundesratszustimmung bedarf. Das ist die Rechtsgrundlage, nach der wir immer wieder fragen.
So lange es die nicht gibt, nehmen ich §7 wörtlich und biete die gestzlich vorgeschriebene Mitwirkung an: Ein Gespräch.
Wenn sie mehr fordern, will ich die dazugehörige Rechtsgrundlage sehen.
Ich werde auf die 3 von der AOPA erkämpften Urteile durch Verwaltungsgerichte hinweisen und fordere Gleichbehandlung mit den ausländischen Privatpiloten ein, Art 3 GG. (Schon wieder das GG, so ein Ärger!)

Konrad

###-MYBR-###
4. März 2006: Von Michael Stock an Konrad Vogeler
Hallo Herr Vogeler,

nachdem der Bundesrat beim eigentlichen "Luftsicherheitsgesetz" wohl in verfassungswidriger Weise umgangen wurde, wird er sich beim Durchwinken der DVO moeglicherweise querstellen. Das koennte natuerlich der Grund dafuer sein, dass diese DVO schon so lange auf sich warten laesst. Oder gibt es dafuer einen anderen?

Ich habe seit meinem letzten Schreiben vom 18.12.05 jedenfalls nichts mehr vom Luftamt gehoert. Eigentlich schade, denn unser Ziel muss es sein, schnellstmoeglich juristische Auseinandersetzungen zu fuehren, um diesen Schwachsinn zu beenden. Ich warte .....

Gruss,

M. Stock
4. März 2006: Von Konrad Vogeler an Michael Stock
Herr Stock,

einfach weiter Fragen stellen.
Nicht platt verweigern, sondern auf Antworten bestehen.

Gucken Sie hier unter "Events / ZÜP".

Noch sind wir nicht am Ende.

Konrad

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