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25. Februar 2007: Von Michael Hermann an Heimo Kandler
Lieber Herr Kandler,

mich brauchen Sie nicht zu überzeugen. Ich saß ja gleich neben Ihrem Herrn Bergsteiner in der ersten Reihe :)

Ich frage mich halt zweierlei:

a) Was hat das LAS davon, nicht gleich zum BGH zu gehen?
b) Was sind die Auswirkungen für die, die sich unfreiwillig haben "züppen" lassen?

Zu (b) noch mal:
Wenn meine Erinnerung stimmt und der Erstantrag würde die Erlaubnis für die Wiederholungsüberprüfungen mit beinhalten, dann müssten die Betroffenen aktiv widerrufen.
Weil der Mensch erfahrungsgemäß bequem ist werden das viele ohne Anlass wohl nicht mehr tun. Ist eben meine Meinung.
Zudem haben zunächst mal nur bayerische Piloten was davon.

Zu (a):
Die Niederlage gegen Sie kam für das LAS sicher überraschend. Ich denke, das LAS rechnet ziemlich fest damit, in der Berufung zu gewinnen.
Danach geht es dann erst zum BGH zwecks Generalüberprüfung.
Da dauert es dann hübsch lange, bis eine eventuell für uns günstige Entscheidung herauskommt.

Was ist nun der Unterschied für das LAS?
Im jetzigen Zustand wittet manch anderer bayerischer Pilot vielleicht Morgenluft und widerruft doch noch seine Zustimmung. Mag sein, dass es nicht viele sind (s.o.), aber damit muss das LAS dann rechnen. Gar nicht schön, sowas.

Angenommen nun, das LAS gewinnt die Berufung. Dann halten sie bis zur endgültigen Entscheidung vor dem BGH alle jetzigen "freiwilligen" Angtragsteller brav bei der Stange. Schön, sowas.

Die paar Uneinsichtigen wie Sie, Herrn Stock oder mich können sie dann in jedem Fall aussitzen ...

Bis in zwei Wochen dann, jetzt lasse :) ich mich erst mal in den Urlaub fliegen.

M. Hermann
25. Februar 2007: Von Andreas Heinzgen an Michael Hermann
Die endgültige Entscheidung dürfte nicht vor dem BGH, sondern dem BVerfG fallen. Wie weit sind denn die von der AOPA unterstützen Verfahren auf diesem Wege?

Da sie seinerzeit keine Antwort fand, nochmals meine Frage: Gibt es schon Urteile aus Berlin?
25. Februar 2007: Von Heimo Kandler an Michael Hermann
Lieber Herr Hermann, schönen und erholsamen Urlaub. Liebe Grüße Heimo Kandler
4. April 2007: Von Michael Stock an Michael Hermann
Hallo Herr Hermann,

im Bereich des Luftamt Suedbayern haben offenbar tatsaechlich fast alle "freiwillig" an ihrer ZUeP mitgewirkt. Wie ich erfahren habe, gibt es da genau drei Verweigerer ......

Anders ist es wohl in Nordbayern: Dort wurde das Luftamt erst relativ spaet aktiv, und daher (vielleicht auch inspiriert durch unsere Vorgehensweise) weigern sich angeblich 300 Piloten, ihren Antrag zu stellen.

Zumindest geht es in die richtige Richtung!

Viele Gruesse,

M. Stock
5. April 2007: Von  an Michael Stock
Wenn man allerdings das auf der PUF-Site vorformulierte Sprüchlein hinten auf die ZÜP-Anträge geschrieben hat und die "Genehmigung" für die ZÜP auf ein einmaliges Abfragen beschränkt hat, sind folglich alle weiteren Nachfragen ohne ausdrückliche Zustimmung illegal, oder???
Ich nehme an, einige von uns benötigten ihre Lizenz und hatten nicht die Zeit (z.B. Studenten oder Berufstätige) sich lange damit zu befassen. Daher wurden sicher einige Anträge (Jan Brill hatte da den Text gepostet) entsprechend "kommentiert".
WÄre schön, wenn damit einige Hundert Piloten etwas anstoßen können. Wie man ja sieht, haben einige Beamten Langeweile (sonst würden ja nicht so viele neue Vorschriften erfunden). Dem können wir sicher abhelfen.
MfG
K-H
7. April 2007: Von Michael Stock an 
Hallo Herr Tucker,

ich hoffe, dass der Passus diese Wirkung entfaltet! Wichtig ist wahrscheinlich, dass alle Piloten, die ihren Antrag entsprechend kommentiert haben, nicht lockerlassen und ihre Sicht der Dinge nochmal bekraeftigen.

Die naechste ZUeP-Runde kommt bestimmt noch und ich hoffe, dass der Widerstand dann massenhaft zum Ausdruck kommt.

Viele Gruesse,

M. Stock
8. April 2007: Von Klaus-Peter Hoffmann an Maurice Konrad
Hallo Maurice,

war das Dein Termin? Kann man vielleicht Näheres dazu erfahren?

https://www.vg-minden.nrw.de/presse/pressem/2007/p070309.htm###-MYBR-###
Gruß
Klaus-Peter
10. April 2007: Von Maurice Konrad an Klaus-Peter Hoffmann
Ja das war mein Termin!
Der Richter hat es geschafft die Undurchsichtigkeit der ZÜP ins unendliche zu steigern. Der Richter in Minden hat genau das Gegenteil von seinen Kollegen in München behauptet. Der Richter sagte unter anderem, dass die Antragstellung zur Mitwirkungspflicht gehört!
Der Richter stellte auch die Aussage aus, dass ich meine Zuverlässigkeit nachweisen muss! Diese Aussage ist falsch, denn der Nachweis wird von mir nicht verlangt laut LuftVG, ganz im Gegensatz zur Flugtauglichkeit die ich nachweisen muss. Aber die Richter sind in ihren Entscheidungen frei ;-)

Ich frage mich wie ein Normalbürger bei uns durch die Gesetze durchfinden soll wenn nicht mal die Richter zu einer halbwegs einheitlichen Meinung kommen.

Gruß Maurice, der trotzdem alles fliegt ;-)

Nochetwas zu dem Grundsätzlichen Problem: - Wenn die ZÜP mit ihrer Geheimdienstlichen Überwachung verhältnismäßig ist, dann darf demnächst auch jeder Autofahrer (bzw. die ganze Bevölkerung) demnächst grenzenlos überwacht werden. Denn die werden dann sagen : „die Piloten müssen das bei viel geringerer Gefährdung schon immer über sich ergehen lassen“

Wenn euch mal einer sagt: „Stellt euch nicht so an, die Mitarbeiter in einem AKW müssen dass auch machen“ dann fragt mal, ob er den unterschied zwischen ein Unfall mit einem Kleinflugzeug und dem Supergau eines AKW kennt. Und das muss auch bei der Feststellung der Zuverlässigkeit ins Verhältnis gesetzt werden.
28. Juni 2007: Von Michael Stock an Maurice Konrad
Hmmmm. Offenbar hat jetzt ein Gericht in Darmstadt beschlossen, die ZUeP dem BVerfG vorzulegen (Richtervorlage). Unabhaengig davon, dass wir das LuftSiG eigentlich dort haben wollen:

Hoffentlich sind die Richter in Darmstadt fit genug, um das wasserdicht hinzubekommen. Nach Aussage der Muenchner Richter stellt das Verfassungsgericht sehr hohe Anforderungen an die Qualtitaet der Vorlage und behaelt sich vor, diese schon bei geringen Formfehlern abzulehnen. So wie ich es verstanden habe, wuerde dann jede weitere Verfassungsbeschwerde eines Buergers in gleicher Sache zurueckgewiesen.

Im Gegensatz zur Richtervorlage ist die Verfassungsbeschwerde eines einfachen Buergers ja nur daran gebunden, dass der Instanzenweg ausgeschoepft sein muss ("offensichtlich unbegruendet" darf sie natuerlich auch nicht sein). Die Richter in Darmstadt haben aber vorher noch die genannte Huerde zu ueberwinden. Wenn sie das nicht schaffen, haben sie uns vielleicht mit der eigentlich richtigen Entscheidung einen Baerendienst erwiesen. Hoffen wir das Beste.

Viele Gruesse,

M. Stock
2. Juli 2007: Von Andreas Heinzgen an Michael Stock
Heute von der FDP-Bundestagsfraktion als Pressemitteilung herausgegeben:

++ BURGBACHER: Verfassungsrechtliche Kontrolle der Zuverlässigkeitsüberprüfung überfällig (02.07.2007)

BERLIN. Zur anstehenden Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Ernst BURGBACHER:

Es ist zu begrüßen, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt dem Bundesverfassungsgericht im Wege eines konkreten Normenkontrollverfahrens das Luftsicherheitsgesetz zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorlegt. Nun wird das Bundesverfassungsgericht klären müssen, ob der pauschale Terrorismusverdacht, dem Privatpiloten seitens der Bundesregierung ausgesetzt sind, haltbar ist. Die Kläger rügen zu Recht, dass von Privatpiloten keine andere Gefährdung ausgehe, als von Tanklastwagenfahrern.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun erneut die Arbeit des Gesetzgebers erledigen und die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes überprüfen. Die Bundesregierung hätte dies besser selbst erledigt. Nun geht es darum, den Grundrechten wieder zur Geltung zu verhelfen.
2. Juli 2007: Von Gerhard Uhlhorn an Andreas Heinzgen
Ich denke, dass von einem Privatpiloten sogar weniger Gefahr ausgeht, als von einem Tanklastwagenfahrer.
4. Juli 2007: Von Stefan Jaudas an Gerhard Uhlhorn
Hi,

völlig korrekt.

Den Privatpiloten will ich sehen, der mit einer Dimona einen ganzen Häuserblock in Herborn einäschert. Oder auf über 100 Meter A6 zwischen Öhringen und Neuenstein die Schwarzdecke abbrennt. Tanklastwagenfahrer können das aber, wie schon oft bewiesen ...

Unser Argument ist ja, daß wir mit die geringste potentielle "Gefahr" darstellen, im Gegensatz eben z.B. von Gefahrguttransporten.

A propos, aus Anlaß des letzten Wochenendes, wann ist denn das letzte Mal ein Motorfalke 2x in Folge durch eine Menschenmenge gerast?

Gruß

Stefan
4. Juli 2007: Von Gerhard Uhlhorn an Stefan Jaudas
„Den Privatpiloten will ich sehen, der mit einer Dimona einen ganzen Häuserblock in Herborn einäschert.“
Stimmt! Wenn schon ein Kampfjet bei 800 km/h fast keinen Schaden anrichtet:


Link: 800 KM/H CRASH TEST. PLANE AGAINST WALL

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