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28. Juni 2007: Von Michael Stock an Maurice Konrad
Hmmmm. Offenbar hat jetzt ein Gericht in Darmstadt beschlossen, die ZUeP dem BVerfG vorzulegen (Richtervorlage). Unabhaengig davon, dass wir das LuftSiG eigentlich dort haben wollen:

Hoffentlich sind die Richter in Darmstadt fit genug, um das wasserdicht hinzubekommen. Nach Aussage der Muenchner Richter stellt das Verfassungsgericht sehr hohe Anforderungen an die Qualtitaet der Vorlage und behaelt sich vor, diese schon bei geringen Formfehlern abzulehnen. So wie ich es verstanden habe, wuerde dann jede weitere Verfassungsbeschwerde eines Buergers in gleicher Sache zurueckgewiesen.

Im Gegensatz zur Richtervorlage ist die Verfassungsbeschwerde eines einfachen Buergers ja nur daran gebunden, dass der Instanzenweg ausgeschoepft sein muss ("offensichtlich unbegruendet" darf sie natuerlich auch nicht sein). Die Richter in Darmstadt haben aber vorher noch die genannte Huerde zu ueberwinden. Wenn sie das nicht schaffen, haben sie uns vielleicht mit der eigentlich richtigen Entscheidung einen Baerendienst erwiesen. Hoffen wir das Beste.

Viele Gruesse,

M. Stock
2. Juli 2007: Von Andreas Heinzgen an Michael Stock
Heute von der FDP-Bundestagsfraktion als Pressemitteilung herausgegeben:

++ BURGBACHER: Verfassungsrechtliche Kontrolle der Zuverlässigkeitsüberprüfung überfällig (02.07.2007)

BERLIN. Zur anstehenden Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion Ernst BURGBACHER:

Es ist zu begrüßen, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt dem Bundesverfassungsgericht im Wege eines konkreten Normenkontrollverfahrens das Luftsicherheitsgesetz zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorlegt. Nun wird das Bundesverfassungsgericht klären müssen, ob der pauschale Terrorismusverdacht, dem Privatpiloten seitens der Bundesregierung ausgesetzt sind, haltbar ist. Die Kläger rügen zu Recht, dass von Privatpiloten keine andere Gefährdung ausgehe, als von Tanklastwagenfahrern.

Das Bundesverfassungsgericht muss nun erneut die Arbeit des Gesetzgebers erledigen und die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes überprüfen. Die Bundesregierung hätte dies besser selbst erledigt. Nun geht es darum, den Grundrechten wieder zur Geltung zu verhelfen.
2. Juli 2007: Von Gerhard Uhlhorn an Andreas Heinzgen
Ich denke, dass von einem Privatpiloten sogar weniger Gefahr ausgeht, als von einem Tanklastwagenfahrer.
4. Juli 2007: Von Stefan Jaudas an Gerhard Uhlhorn
Hi,

völlig korrekt.

Den Privatpiloten will ich sehen, der mit einer Dimona einen ganzen Häuserblock in Herborn einäschert. Oder auf über 100 Meter A6 zwischen Öhringen und Neuenstein die Schwarzdecke abbrennt. Tanklastwagenfahrer können das aber, wie schon oft bewiesen ...

Unser Argument ist ja, daß wir mit die geringste potentielle "Gefahr" darstellen, im Gegensatz eben z.B. von Gefahrguttransporten.

A propos, aus Anlaß des letzten Wochenendes, wann ist denn das letzte Mal ein Motorfalke 2x in Folge durch eine Menschenmenge gerast?

Gruß

Stefan
4. Juli 2007: Von Gerhard Uhlhorn an Stefan Jaudas
„Den Privatpiloten will ich sehen, der mit einer Dimona einen ganzen Häuserblock in Herborn einäschert.“
Stimmt! Wenn schon ein Kampfjet bei 800 km/h fast keinen Schaden anrichtet:


Link: 800 KM/H CRASH TEST. PLANE AGAINST WALL

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