|
|
|
Frank, ist bekannt, hatte den TMG 2009 in CZ erworben, habe mich ZÜPen lassen , die Lizenz eingedeutscht und in den GPL eintragen lassen wegen der vorhandenen GPLlehrberechtigung ( Lehrberechtigung gilt dann auch nach einigen Bedingungen für TMG )
|
|
|
Hallo Martin,
ist klar, wenn Du das TMG-Rating erst nach 2005 gemacht hast, bist Du um die ZÜP nicht herumgekommen. Du könntest jetzt höchstens nach dem Upgrade auf EASA-PPL mit allen eingetragenen Ratings wieder nach CZ ausflaggen und die GPL ohne TMG in Deutschland lassen. Dann bist Du BND, Verfassungsschutz & Co. wieder los.
|
|
|
Hallo Frank,
ist eine Möglichkeit, aber meine Frage war ja ob ich nach Erwerb PPL-N dann diesen hier vielfach beschriebenen Prüfungsflug absolvieren kann und dann den "vollen" PPL bekomme. Grüße
|
|
|
Sehr geehrter Herr Brill,
ich würde gern nochmal zum "Nebenthema" Segelflug zurückkommen. Sie schrieben:
Für Segelflieger und TMG-Piloten gilt das Gleiche: Mit dem Segelflug-LAPL ist Ende mit Fliegerurlaub in Namibia oder Australien.
Ist vielleicht eine blöde Frage, aber besteht eigentlich eine Verpflichtung zum Lizenzumtausch? Kann man seine ICAO-konforme Segelfluglizenz, die ja lebenslang gültig ist, nicht einfach behalten?
Vielen Dank
Frank Naumann
|
|
|
Wohl nicht, es sollen ja bis zum Stichtag 8. April 2018 alle bestehenden Lizenzen in eine Part FCL Lizenz getauscht werden.
Allerdings sind die Fliegerurlaubgedanken meiner Meinung nach für Inhaber einer GPL nach JAR eher akademisch, da der GPL in eine ICAO konforme SPL getauscht wird.
Interessant ist das Thema für Neueinsteiger, die auf Grund der einfacheren Ausbildung zum LAPL sich für diesen entscheiden.
Viele Grüße Werner
|
|
|
Und ist diese Part-FCL SPL dann so wie bisher weltweit und unbefristet gültig?
|
|
|
Jap! Die SPL ist ICAO konform!
Wichtig ist nur dass Du im Moment einen GPL hast, keinen alten (abgelaufenen) PPL- C!
|
|
|
Kann mir jemand sagen wie der Übergang vom LAPL FI zum EASA PPL FI sein wird ?
|
|
|
Jop, Du musst CPL Theoriekenntnisse nachweisen, wie bisher. Der Unterschied zu bisher ist, dass diese ab 8. April 2013 beim LBA nachgewiesen werden müssen, bis dahin noch kann der Nachweis schulintern erbracht werden.
|
|
|
CPL habe ich, das ist kein Problem. Die Frage ist nur wie komme ich vom LAPL Lehrer zum EASA PPL Lehrer ? Welche Ausbildung muss ich durchlaufen oder bekommt man diesen "verliehen" wenn man einen CPL besitzt ?
|
|
|
Im Moment ist es so, dass wenn Du PPL-N mit Lehrberechtigung hast, CPL Theoriekenntnisse nachweisen kannst (Prüfung in FTO) und 100h/Beaufsichtigung von 25 Alleinflügen als Ausbildungstätigkeit nachweist, Deine Lehrberechtigung in einen JAR FCL FI überführt wird. Ich meine gelesen zu haben, dass das später (also ab EASA) mit dem auf LAPL beschränkten FI genauso funktioniert, finde den Text leider nicht mehr.
Hast Du denn schon eine nationale Lehrberechtigung?
|
|
|
Ja ich habe eine Nationale Lehrberechtigung, jedoch erst seit kurzem und würde diese sehr gerne nächstes Jahr "aufblasen".
|
|
|
Nur der Vollständigkeit wegen, hab jetzt den EASA PPL, ich bin ca. 5 Stunden mit Fluglehrer geflogen und hab dann die praktische Prüfung gemacht. Alles recht angenehm und sinnvoll. Ein Lob an das Amt in Karlsruhe, Frau Haas, hatte die lizens innerhalb einer Woche nach Antrag erhalten.
|
|
|
Ich hab auch seit 2 Monaten den EASA PPL (hatte einen ICAO von 1999), Prüfungsflug war ca. 1,5 Stunden mit dem Luftamt Süd. War völlig OK, ich flieg eh viel zu wenig und die Prüfung - vor allem die 5 Stunden Vorbereitung mit Fluglehrer - war gut. Ich kann mir vorstellen, dass das Prozedere Vielflieger nervt, mir hat es was gebracht. Zu den Kosten: Das Hobby Fliegen ist derart teuer und zeit-intensiv, dass der Aufwand für die zusätzliche Prüfung in meinen Augen vernachlässigbar ist.
Und: Der CVFR Wegfall ist eine echte Bereicherung. Diesen nicht in den ICAO zu integrieren war immer schon der größte Blödsinn - Gott sei dank ist das endlich Geschichte.
|
|
|
Diesen nicht in den ICAO zu integrieren war immer schon der größte Blödsinn - Gott sei dank ist das endlich Geschichte
Geschichte war eigentlich anders: Mein ursprünglicher PPL hatte kein CVFR, und ich war auch nicht interessiert, denn CVFR Gebiete gab es 1980 nur in Deutschland und Schweiz - Zürich, Frankfurt, und ich glaube Hannover hatte so etwas. Mit diesem PPL bin ich ganz selbstverständlich kreuz und quer durch Europa geflogen,einschliesslich Freigaben durch die Lufträume von Lyon oder Barcelona. Ich bin mir gar nicht mehr sicher, ob die damals bereits Airspace Charly hiessen. Erst, als plötzlich aus den CVFR Gebieten Airspace Charly wurde (war das in der zweiten Hälfte der Neunziger?) durfte ich plötzlich auch im Ausland nicht mehr durch Lufträume, die zuvor noch ganz selbstverständlich durchflogen wurden.
|
|
|
Was ich mich allerdings frage, ob man mit dem station tracking, mehr ist das nicht in der praktischen Prüfung, in einem LR C klarkommt. Join radial oder Qdm out/inbound wird nicht verlangt. Wie sind eure Erfahrungen in der Realität? Gibt es da eher directs zur Station? Ich meine LR C unterhalb FL100.
|
|
|
Meiner Erfahrung nach gibt es meist Heading oder Direct Waypoint.
|
|
|
Luftraum "C" und "CVFR"-Berechtigung (heute: Prüfung in "Funknavigation") haben nach aktuellem Stand NICHTS (merh) miteinander zu tun.
Die CVFR-Prüfung ist lediglich eine zusätzliche bürokratische Hürde, da das BMVBS der Meinung ist, nur so könne jemand, der seinen PPL vor 2003 erworben hat, seine Kenntnisse in "Funknavigation" nachweisen. Dass dies mit der heute gängigen Praxis der Navigation (VFR nach GPS Waypoints und/oder Moving-Map-Darstellung) rein gar nichts zu tun hat, ist dabei unerheblich.
Nach meinem Kenntnisstand ist für eine Einflugfreigabe in Luftraum "C" eine "CVFR"-Berechtigung, d. h. eine Nachprüfung zum bisherigen "ICAO-PPL (nicht JAR-FCL oder EASA-FCL) nicht (mehr) erforderlich.
|
|
|
Man muss sich die Frage stellen, ob der "ICAO-PPL" ICAO konform war, wenn man ohne CVFR damit im Ausland nicht in Airspace C einfliegen durfte. Noch absurder wird's, wenn man bedenkt, dass das mit Segelflugzeugen und einem PPL-C natürlich möglich war (auch ohne Transponder und Sektor), wenn auch in der flugbetrieblichen Praxis eher selten.
|
|
|
Wie kommst du darauf, dass man mit ICAO-PPL im Ausland nicht in Luftraum Charlie darf/durfte??
Natürlich war der ICAO-konform und es stand auch nichts anders Lautendes in der Lizenz. Man hat sich in Deutschland lediglich das Recht eingeräumt *im Inland* weitere Anforderungen zu stellen.
Aber auch damit es ja zumindest in 4 Monaten endgültig vorbei.
|
|
|
Ich komme da nicht darauf, sondern beziehe mich auf den Beitrag von Andreas Nitsche von gestern 19:27 Uhr. Ich habe nie einen solchen ICAO PPL-A besessen.
Hier nochmals Andreas' Beitrag als Zitat:
Geschichte war eigentlich anders: Mein ursprünglicher PPL hatte kein CVFR, und ich war auch nicht interessiert, denn CVFR Gebiete gab es 1980 nur in Deutschland und Schweiz - Zürich, Frankfurt, und ich glaube Hannover hatte so etwas. Mit diesem PPL bin ich ganz selbstverständlich kreuz und quer durch Europa geflogen,einschliesslich Freigaben durch die Lufträume von Lyon oder Barcelona. Ich bin mir gar nicht mehr sicher, ob die damals bereits Airspace Charly hiessen. Erst, als plötzlich aus den CVFR Gebieten Airspace Charly wurde (war das in der zweiten Hälfte der Neunziger?) durfte ich plötzlich auch im Ausland nicht mehr durch Lufträume, die zuvor noch ganz selbstverständlich durchflogen wurden.
|
|
|
> Ich habe nie einen solchen ICAO PPL-A besessen.
Der Vorteil der Jugend.
|
|
|
als strafe dafür bist du noch jahrzehnte in der tretmühle.
|
|
|
Ich hatte einen, hab jetzt 2 EASA FCL
|
|
|
meine antwort bezog sich auf den vorteil deiner jugend.
|
|
|
|