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2. November 2012: Von Frank Naumann an Jan Brill

Sehr geehrter Herr Brill,

ich würde gern nochmal zum "Nebenthema" Segelflug zurückkommen. Sie schrieben:

Für Segelflieger und TMG-Piloten gilt das Gleiche: Mit dem Segelflug-LAPL ist Ende mit Fliegerurlaub in Namibia oder Australien.

Ist vielleicht eine blöde Frage, aber besteht eigentlich eine Verpflichtung zum Lizenzumtausch? Kann man seine ICAO-konforme Segelfluglizenz, die ja lebenslang gültig ist, nicht einfach behalten?

Vielen Dank

Frank Naumann

2. November 2012: Von Werner Kraus an Frank Naumann
Wohl nicht, es sollen ja bis zum Stichtag 8. April 2018 alle bestehenden Lizenzen in eine Part FCL Lizenz getauscht werden.

Allerdings sind die Fliegerurlaubgedanken meiner Meinung nach für Inhaber einer GPL nach JAR eher akademisch, da der GPL in eine ICAO konforme SPL getauscht wird.

Interessant ist das Thema für Neueinsteiger, die auf Grund der einfacheren Ausbildung zum LAPL sich für diesen entscheiden.

Viele Grüße
Werner
2. November 2012: Von Frank Naumann an Werner Kraus
Und ist diese Part-FCL SPL dann so wie bisher weltweit und unbefristet gültig?
2. November 2012: Von Werner Kraus an Frank Naumann
Jap! Die SPL ist ICAO konform!

Wichtig ist nur dass Du im Moment einen GPL hast, keinen alten (abgelaufenen) PPL- C!
14. November 2012: Von Jochen Dimpfelmoser an Werner Kraus
Kann mir jemand sagen wie der Übergang vom LAPL FI zum EASA PPL FI sein wird ?
14. November 2012: Von Werner Kraus an Jochen Dimpfelmoser
Jop, Du musst CPL Theoriekenntnisse nachweisen, wie bisher. Der Unterschied zu bisher ist, dass diese ab 8. April 2013 beim LBA nachgewiesen werden müssen, bis dahin noch kann der Nachweis schulintern erbracht werden.
14. November 2012: Von Jochen Dimpfelmoser an Werner Kraus
CPL habe ich, das ist kein Problem. Die Frage ist nur wie komme ich vom LAPL Lehrer zum EASA PPL Lehrer ? Welche Ausbildung muss ich durchlaufen oder bekommt man diesen "verliehen" wenn man einen CPL besitzt ?
20. November 2012: Von Werner Kraus an Jochen Dimpfelmoser
Im Moment ist es so, dass wenn Du PPL-N mit Lehrberechtigung hast, CPL Theoriekenntnisse nachweisen kannst (Prüfung in FTO) und 100h/Beaufsichtigung von 25 Alleinflügen als Ausbildungstätigkeit nachweist, Deine Lehrberechtigung in einen JAR FCL FI überführt wird. Ich meine gelesen zu haben, dass das später (also ab EASA) mit dem auf LAPL beschränkten FI genauso funktioniert, finde den Text leider nicht mehr.

Hast Du denn schon eine nationale Lehrberechtigung?
22. November 2012: Von Jochen Dimpfelmoser an Werner Kraus
Ja ich habe eine Nationale Lehrberechtigung, jedoch erst seit kurzem und würde diese sehr gerne nächstes Jahr "aufblasen".

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