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12. Oktober 2012: Von Richard la Croix an B. S.chnappinger
Vielleicht eine dumme Frage :)

Eine GPL ist eine ICAO konforme Lizenz. Ist jetzt eine GPL-TMG auch eine ICAO Lizenz im Sinne von "gültigen nicht JAR-gemäßen sog. ICAO-Lizenzen (Flugzeug, Reisemotorsegler und Hubschrauber)" ?

Wenn ja, wäre es fast zu schön um wahr zu sein...

Schöne Grüsse
16. Oktober 2012: Von B. S.chnappinger an Richard la Croix
1. Keine Ahnung
2. Ein wenig erklären sollte man den Buchstabensalat schon: GPL (Glider Pilot License) mit CR TMG (Classrating Touring Motorglider)
16. Oktober 2012: Von Lutz D. an Richard la Croix
Hallo Richard,

dafür spricht einiges. Wenn Du eine ICAO GLD-TMG Lizenz hast, dann konntest Du diese ja bisher mit einer CVFR zu einer JAR-Lizenz umschreiben. Im Grunde scheint das also völlig analog zum PPL zu sein.

Viele Grüße

Lutz
16. Oktober 2012: Von Richard la Croix an Lutz D.
Hallo Lutz,

es betrifft mich nicht persönlich, aber ich denke, gerade in Vereine wo es viele GPLer mit TMG hat, wäre es interessant. Der aktuelle Weg über die CVFR-Schulung und Prüfung ist für viele Personen einfach zu aufwendig.

Die Analogie zwischen ICAO-GPL und ICAO-PPL sehe ich eben auch so.

Grüsse,
Richard
16. Oktober 2012: Von Richard la Croix an B. S.chnappinger
Hallo,

zu 2.
Im Schreiben ist eben nicht der Rede von Private Pilot Lizenzen, sondern (nur) von ICAO konforme Lizenzen und das trifft auf beide zu. Übrigens, auch im PPL ist das SEP oder TMG 'nur' eine CR.

Nach ihrer Logik, wäre es dann auch jetzt nicht möglich vom GPL zum JAR PPL zukommen, da es ja 'nur' eine Glider Pilot License ist. Geht aber, und die Bedingungen vom GPL-TMG zum JAR/FCL-TMG sind auch genau die Gleichen, wie vom ICAO PPL zum JAR-FCL PPL.

>> 1. Keine Ahnungri;mso-fareast-theme-font:minor-latin;="" mso-hansi-theme-font:minor-latin;mso-bidi-font-family:?times="" new="" roman?;="" mso-bidi-theme-font:minor-bidi;mso-ansi-language:de-ch;mso-fareast-language:="" en-us;mso-bidi-language:ar-sa?="">NCse DE-CH X-NONE X-NONE

Freundliche Grüsse
16. Oktober 2012: Von joy ride an Richard la Croix

Der aktuelle Weg über die CVFR-Schulung und Prüfung

den gibt's nicht mehr: ein checkflug (mit prüfer) reicht. die schikane bisher war lediglich die schulung, die nun entfällt

16. Oktober 2012: Von Philipp Tiemann an joy ride
Nicht ganz. Man muss immer noch von einem Fluglehrer innerhalb einer Flugschule für die Prüfung freigezeichnet werden.
16. Oktober 2012: Von  an Philipp Tiemann

Nicht ganz. Man muss immer noch von einem Fluglehrer innerhalb einer Flugschule für die Prüfung freigezeichnet werden.

Falsch! Allein das RP Darmstadt hat versucht, so etwas festzulegen. Bayern z.B. nicht.

16. Oktober 2012: Von Philipp Tiemann an 
Nun, die haben nicht "versucht", das festzulegen, sondern die haben das sogar tatsächlich gemacht. Außerdem: Es wäre ja schön, wenn es in anderen Teilen der Republik anders wäre. Aber meines Wissens haben sich Nordbayern und Südbayern ganz einfach noch nicht geäußert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sagen werden "wer will, meldet sich bei einem Prüfer und gut is", da man sicher auch dort seine Prüfer vor völlig unreifen Kandidaten "bewahren" will. Ohne Endorsement geht ja bekanntlich selbst in den USA gar nichts.
16. Oktober 2012: Von Dieter Kleinschmidt an Jan Brill
Ein ICAO-PPLer mit FAA/IR kann versuchen beim RP CVFR auf Basis des FAA/IR zu beantragen. Ich weiss nicht ob das gängige Praxis war, aber bei mir hat's vor einigen Jahren funktioniert.

Gruß
Dieter


16. Oktober 2012: Von  an Philipp Tiemann

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sagen werden "wer will, meldet sich bei einem Prüfer und gut is",

Genau das hat das BMVBS gesagt. Genau das hat das Luftamt Oberbayern übernommen - der Link steht etwas weiter oben in diesem Thread. Und das kann sich jetzt die teutonische Pilotenseele nicht vorstellen? Kein Wunder, dass es so läuft, wie es läuft... Wagen Sie, das Unvorstellbare zu denken! Da will es Ihnen jemand leichter machen! Nehmen Sie es dankbar an, anstatt die Leute auf dumme Gedanken zu bringen.

da man sicher auch dort seine Prüfer vor völlig unreifen Kandidaten "bewahren" will. Ohne Endorsement geht ja bekanntlich selbst in den USA gar nichts.

Naja, wenn Sie's hier so vehement verlangen, wird sicher das ein oder andere mitlesende RP auf Sie hören... kopfschüttel

Was das RP Darmstadt betrifft: Wenn man das nicht - wie leider Sie es tun - für normal und nachvollziehbar erklärt, dann ist da womöglich das letzte Wort noch nicht gesprochen.
16. Oktober 2012: Von B. S.chnappinger an Philipp Tiemann
Ist aber so "ungläubiger Philipp"! Einfach Mal die Webseite des Luftamt Süd besuchen:
16. Oktober 2012: Von Philipp Tiemann an B. S.chnappinger
Schon gelesen. Die Anmeldeformalitäten für die Prüfung gehen daraus nicht genau hervor. Es steht nur drin, dass jeder Prüfer die Prüfung abnehmen kann. Abwarten. Kann ja sein, dass ich am Ende falsch liege. Und das würde mich in diesem Fall freuen!
16. Oktober 2012: Von Lutz D. an B. S.chnappinger
Dachte immer der Philipp wäre der Thomas. Aber gut. Bräuchten wir einen Moderator für.
16. Oktober 2012: Von  an Philipp Tiemann
Oh mein Gott! Keine Anmeldeformalitäten?! Merken Sie, was Sie da tun? Sie verlangen implizit nach genau der bekloppten Überregulierung, die die AL bei uns tötet. Und graben damit Ihr eigenes Grab. Auf genau diese Weise verteidigen andere Platzrunde und Flugleiter und was weiß ich noch. Das ist einfach mal nicht geregelt. Anruf genügt. Na sowas!
16. Oktober 2012: Von Philipp Tiemann an Lutz D.

Lutz, da lagst du aber so was von falsch...:-)

16. Oktober 2012: Von Lutz D. an Philipp Tiemann
Bin offenbar mehr der Alttestamentler.
20. Oktober 2012: Von B. S.chnappinger an Philipp Tiemann
@Philipp Tiemann: "Die Anmeldeformalitäten für die Prüfung gehen daraus nicht genau hervor" Es gibt keine Anmeldeformalitäten!!! Glaub' es!
Ich habe beim Luftamt Süd angerufen und gefragt. Antwort: "Suchen Sie sich einen Prüfer in Ihrer Nähe aus (Berechtigung FCL) und vereinbaren Sie einen Termin. Üblicherweise etwa 1 Stunde praktische Prüfung im Flugzeug. Lizenzerweiterung bzw EASA-FCL wird aber erst im April 2013 ausgestellt" (was, nebenbei bemerkt, Blödsinn ist - warum darf man nicht sofort CVFR fliegen?).
20. Oktober 2012: Von Philipp Tiemann an B. S.chnappinger
Fein, danke! Sind Sie von der Regelung "betroffen"? Wenn ja, vielleicht können Sie dann einen Erfahrungsbericht posten?
21. Oktober 2012: Von joy ride an B. S.chnappinger
warum darf man nicht sofort CVFR fliegen?


ich glaube nicht, dass praktische begebenheiten irgendwie betroffen sind - wir können 6 monate weiter so fliegen wie bisher.
es geht um die formalitäten im sinne von lizenz-kontinuität, ...

edit: auf den punkt gebracht

26. Oktober 2012: Von B. S.chnappinger an joy ride
Was sind denn das für bahnbrechende Weisheiten?
Es ist in diesem Forum wohl jedem klar, dass man wahrscheinlich jahrelang durch Luftraum C fliegen kann ohne jemals nach der C-VFR Berechtigung gefragt zu werden. Da die fliegerischen Anforderungen für "halten sie 3000 Fuss und Kurs 180 Grad" nicht sehr hoch sind schafft das wohl jeder ICAO-PPL-Inhaber.
Kurzum: Darum geht es nicht!
Man erlangt die C-VFR-Berechtigung um jederzeit legal zu fliegen, auch wenn man nie danach gefragt wird.
26. Oktober 2012: Von joy ride an B. S.chnappinger

Was sind denn das für bahnbrechende Weisheiten?

Kurzum: ... Man erlangt die C-VFR-Berechtigung um jederzeit legal zu fliegen,
eben nicht: es war vorher genauso illegal, semilegal oder sch...einbar legal, wie nachher oder zwischendurch. es gibt keine neuen beweggründe in der hinsicht, auch nicht in der übergangszeit bis april. hier geht es lediglich um "lizenz-kontinuität" die ansonsten mit EASA unterbrochen wird, bzw. im luftleeren raum schwebt. das wiegt viel schwerer als eine praxis, die schon immer gut gelaufen ist, und oberhalb F100 weder zu incidents noch zu ramp-checks geführt haben sollte (korrigiert mich wenn ich falsch liege).
was ich sagen will: ich "muss" jetzt nicht legaler fliegen als vorher, im zweifel tue ich es aber, denn mein CVFR check ist nachvollziehbar in der akte - wen's wirklich interessiert, der kann ja nachschaun.
udo
27. Oktober 2012: Von Martin Gliderflyer an joy ride
Hallo,habe hier soweit mal mitgelesen und folgende Frage:Habe bisher GPL+TMG sowie einen nicht mehr verlängerten uralten PPL-A .Möchte jetzt mit 5Std den PPL-N erwerben zwecks späteren Umtausch in den LAPL. Ich lese aus den letzten Beiträgen das ich mit einem Überprüfungsnavigationsflug dann durchaus wieder einen vollwertigen PPL erwerben könnte. Richtig,oder????GrüßeMartin
31. Oktober 2012: Von Thomas Dietrich an Martin Gliderflyer
Das RP Stuttgart wusste noch gar nichts davon. Nach 2 Tagen kam der Rückruf. Formlose Anmeldung zur Prüfung , wobei ein Prüfer benannt, vorgeschlagen, werden kann. Dieser muss ein FE(A) sein.

Dann bekommt man vom PR die Prüfungsunterlagen geschickt. Die Prüfung kann dann sofort gemacht werden, allerdings sollen die Prüfungsunterlagen erst nach dem 1.1.2013 an das RP geschickt werden, da vorher die Lizenz nicht ausgestellt werden kann.

Es lebe der Föderalismus!

Sollte jemand hier Bedarf an einem CVFR haben, ich bin im Besitz einer gültigen FE( A ) Berechtigung.
31. Oktober 2012: Von Frank Naumann an Martin Gliderflyer
Martin,


beim Upgrade vom ICAO-GPL zum EASA-PPL gilt es, auch noch an das Luftsicherheitsgesetz zu denken. Deine GPL hast Du unbefristet ohne ZÜP, nach dem Upgrade zum PPL bist Du alle zwei Jahre ZÜP-pflichtig. Glücklicherweise ist Deutschland das einzige Land in Europa, das eine ZÜP fordert. Günstiger ist es also, den EASA-PPL im benachbarten Ausland ausstellen zu lassen. Der Geltungsbereich bleibt der gleiche.

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