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20. Oktober 2012: Von B. S.chnappinger an Philipp Tiemann
@Philipp Tiemann: "Die Anmeldeformalitäten für die Prüfung gehen daraus nicht genau hervor" Es gibt keine Anmeldeformalitäten!!! Glaub' es!
Ich habe beim Luftamt Süd angerufen und gefragt. Antwort: "Suchen Sie sich einen Prüfer in Ihrer Nähe aus (Berechtigung FCL) und vereinbaren Sie einen Termin. Üblicherweise etwa 1 Stunde praktische Prüfung im Flugzeug. Lizenzerweiterung bzw EASA-FCL wird aber erst im April 2013 ausgestellt" (was, nebenbei bemerkt, Blödsinn ist - warum darf man nicht sofort CVFR fliegen?).
20. Oktober 2012: Von Philipp Tiemann an B. S.chnappinger
Fein, danke! Sind Sie von der Regelung "betroffen"? Wenn ja, vielleicht können Sie dann einen Erfahrungsbericht posten?
21. Oktober 2012: Von joy ride an B. S.chnappinger
warum darf man nicht sofort CVFR fliegen?


ich glaube nicht, dass praktische begebenheiten irgendwie betroffen sind - wir können 6 monate weiter so fliegen wie bisher.
es geht um die formalitäten im sinne von lizenz-kontinuität, ...

edit: auf den punkt gebracht

26. Oktober 2012: Von B. S.chnappinger an joy ride
Was sind denn das für bahnbrechende Weisheiten?
Es ist in diesem Forum wohl jedem klar, dass man wahrscheinlich jahrelang durch Luftraum C fliegen kann ohne jemals nach der C-VFR Berechtigung gefragt zu werden. Da die fliegerischen Anforderungen für "halten sie 3000 Fuss und Kurs 180 Grad" nicht sehr hoch sind schafft das wohl jeder ICAO-PPL-Inhaber.
Kurzum: Darum geht es nicht!
Man erlangt die C-VFR-Berechtigung um jederzeit legal zu fliegen, auch wenn man nie danach gefragt wird.
26. Oktober 2012: Von joy ride an B. S.chnappinger

Was sind denn das für bahnbrechende Weisheiten?

Kurzum: ... Man erlangt die C-VFR-Berechtigung um jederzeit legal zu fliegen,
eben nicht: es war vorher genauso illegal, semilegal oder sch...einbar legal, wie nachher oder zwischendurch. es gibt keine neuen beweggründe in der hinsicht, auch nicht in der übergangszeit bis april. hier geht es lediglich um "lizenz-kontinuität" die ansonsten mit EASA unterbrochen wird, bzw. im luftleeren raum schwebt. das wiegt viel schwerer als eine praxis, die schon immer gut gelaufen ist, und oberhalb F100 weder zu incidents noch zu ramp-checks geführt haben sollte (korrigiert mich wenn ich falsch liege).
was ich sagen will: ich "muss" jetzt nicht legaler fliegen als vorher, im zweifel tue ich es aber, denn mein CVFR check ist nachvollziehbar in der akte - wen's wirklich interessiert, der kann ja nachschaun.
udo
27. Oktober 2012: Von Martin Gliderflyer an joy ride
Hallo,habe hier soweit mal mitgelesen und folgende Frage:Habe bisher GPL+TMG sowie einen nicht mehr verlängerten uralten PPL-A .Möchte jetzt mit 5Std den PPL-N erwerben zwecks späteren Umtausch in den LAPL. Ich lese aus den letzten Beiträgen das ich mit einem Überprüfungsnavigationsflug dann durchaus wieder einen vollwertigen PPL erwerben könnte. Richtig,oder????GrüßeMartin
31. Oktober 2012: Von Thomas Dietrich an Martin Gliderflyer
Das RP Stuttgart wusste noch gar nichts davon. Nach 2 Tagen kam der Rückruf. Formlose Anmeldung zur Prüfung , wobei ein Prüfer benannt, vorgeschlagen, werden kann. Dieser muss ein FE(A) sein.

Dann bekommt man vom PR die Prüfungsunterlagen geschickt. Die Prüfung kann dann sofort gemacht werden, allerdings sollen die Prüfungsunterlagen erst nach dem 1.1.2013 an das RP geschickt werden, da vorher die Lizenz nicht ausgestellt werden kann.

Es lebe der Föderalismus!

Sollte jemand hier Bedarf an einem CVFR haben, ich bin im Besitz einer gültigen FE( A ) Berechtigung.
31. Oktober 2012: Von Frank Naumann an Martin Gliderflyer
Martin,


beim Upgrade vom ICAO-GPL zum EASA-PPL gilt es, auch noch an das Luftsicherheitsgesetz zu denken. Deine GPL hast Du unbefristet ohne ZÜP, nach dem Upgrade zum PPL bist Du alle zwei Jahre ZÜP-pflichtig. Glücklicherweise ist Deutschland das einzige Land in Europa, das eine ZÜP fordert. Günstiger ist es also, den EASA-PPL im benachbarten Ausland ausstellen zu lassen. Der Geltungsbereich bleibt der gleiche.
31. Oktober 2012: Von Martin Gliderflyer an Frank Naumann
Frank,
ist bekannt, hatte den TMG 2009 in CZ erworben, habe mich ZÜPen lassen , die Lizenz eingedeutscht und in den GPL eintragen lassen wegen der vorhandenen GPLlehrberechtigung ( Lehrberechtigung gilt dann auch nach einigen Bedingungen für TMG )
31. Oktober 2012: Von Frank Naumann an Martin Gliderflyer
Hallo Martin,


ist klar, wenn Du das TMG-Rating erst nach 2005 gemacht hast, bist Du um die ZÜP nicht herumgekommen. Du könntest jetzt höchstens nach dem Upgrade auf EASA-PPL mit allen eingetragenen Ratings wieder nach CZ ausflaggen und die GPL ohne TMG in Deutschland lassen. Dann bist Du BND, Verfassungsschutz & Co. wieder los.
31. Oktober 2012: Von Martin Gliderflyer an Frank Naumann
Hallo Frank,

ist eine Möglichkeit, aber meine Frage war ja ob ich nach Erwerb PPL-N dann diesen hier vielfach beschriebenen Prüfungsflug absolvieren kann und dann den "vollen" PPL bekomme.
Grüße

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