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10. Februar 2009 Jan Brill

Flugbetrieb: Slotcoordination


Blaue Briefe vom Slotkoordinator

Piloten, die nach IFR bestimmte deutsche Verkehrsflughäfen anfliegen, flatterten in den letzten Monaten verstärkt Mahnbriefe des Slotko­ordinators Claus Ulrich ins Haus. Im scharfen Ton wird den Betroffenen darin ein „vorsätzlicher Verstoß gegen geltendes Recht“ vorgeworfen und ein Ordnungsgeld bis zu 50.000 Euro angedroht. Was dabei vor lauter juristischer Droh­gebärde leider untergeht, ist die Frage, welches schweren Vergehens sich die Piloten denn schuldig gemacht haben und was sie zukünftig anders machen sollten.

Sehr geehrte Damen und Herren,
[...]
Sie haben [...] vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen und den Flug durchgeführt. [...]
Wir haben das Luftfahrtbundesamt von Ihrem Verhalten informiert und werden bei jedem weiteren Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen unmittelbar beim LBA Anzeige erstatten, sodass ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann. Gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 10, Abs 2 LuftVG iVm § 4 Abs 1 Ziff 2 FHKV kann bei vorsätzlichen Zuwiderhandlungen ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 € gegen Sie verhängt werden.

Unterzeichnet sind diese freundlich und hilfreich formulierten Zeilen von einer Frau Gesine Schulte-Nossek und Herrn Peter Hones. Das schwere Vergehen der Piloten? Sie waren, ohne vorher zu fragen, nach IFR einen der vollkoordinierten deutschen Verkehrs­flughäfen angeflogen.


Hintergrund: Slotkoordination in Deutschland

Bestimmte Flughäfen in Deutschland sind nämlich slotkoordiniert. Dies bedeutet, dass Sie diese Verkehrsanlagen auch innerhalb der Öffnungszeiten nicht einfach nach IFR nutzen können wie Sie möchten – vielmehr müssen Sie vorher jemanden fragen, ob’s denn auch genehm sei. Dieser jemand ist der von der Bundesrepublik mit der Slotkoordination beauftragte Herr Claus Ulrich und sein Unternehmen fhkd.

Die deutschen Verkehrsflughäfen sind dabei in zwei Gruppen aufgeteilt, nämlich so genannte flugplanvermittelte Flughäfen und koordinierte Flughäfen. Bei flugplanvermittelten Flughäfen ist für private GA-Piloten nichts weiter zu tun. Hier genügt der IFR-Flugplan als Benachrichtigung. Die flugplanvermittelten Flughäfen sind:
  • Bremen
  • Dresden
  • Erfurt
  • Hamburg
  • Hannover
  • Köln/Bonn
  • Leipzig/Halle
  • Münster/Osnabrück
  • Nürnberg
  • Saarbrücken

Anders sieht es bei den koordinierten Flughäfen aus. Will man nach IFR einen dieser koordinierten Flugplätze anfliegen, muss man vorher einen Slot einholen und diesen mit seiner Slot-ID auch auf dem Flugplan im Feld „Remarks“ vermerken (siehe NfL I 152/07). Koordinierte Flughäfen sind:
  • Berlin (Tegel, Schönefeld, Tempelhof (ehemals))
  • Düsseldorf
  • Frankfurt am Main
  • München
  • Stuttgart

Insbesondere beim Flughafen Tempelhof kam es dabei in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen und Nachlässigkeiten der Piloten. Denn während man für Frankfurt oder Düsseldorf durchaus noch nachvollziehen kann, dass hier irgendeine Art von Kapazitätsbewirtschaftung stattfinden muss, drängte sich dieser Gedanke angesichts des schwach ausgelasteten Flughafens Tempelhof nicht unbedingt auf.


Verfahren zur Einholung eines Slots

Einen Slot einzuholen wird dabei den privaten Piloten nicht ganz leicht gemacht. Wer einen Slot beantragen möchte, muss eine E-Mail an den Slotkoordinator schicken. Das wäre für die meisten noch eine lösbare Aufgabe, allerdings muss diese E-Mail im sogenannten GCR-Format verfasst sein. Dabei handelt es sich um ein fixed-length-formatiertes Datenformat aus der Zeit, als Fernschreiber noch den Höhepunkt der Telekommunikationstechnik darstellten. Eine GCR-Message liest sich dann so:/FLT
EDDF
NABC123 08JUN 010G159 LSZH0900 D
NABC456 09JUN 010G159 1200LSZH D
SI IF NOT AVBL PLS CFM NEXT LATER POSS
GI BRGDS ...........

Alles klar? Falls nein, ist das auch kein Problem, ein neunseitiges Manual, das Sie auf der fhkd-Internetseite downloaden können, erklärt das GCR-Format und die Datenschlüssel in allen Einzelheiten mit Sitzplatzangabe (dreistellig bitte!) und genauen Vorgaben, wo eine Leerstelle vorkommen darf und wo nicht.

Wer jetzt ein wenig abdreht und zum Telefon­hörer greift, der erreicht die fhkd immerhin von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 17.00 Uhr. Telefonisch vermittelt die fhkd einen Slot jedoch nur „... in Ausnahmefällen, insbesondere wenn kein Internetzugang verfügbar ist“.


Auszug aus dem Manual der fhkd zum GCR-Format. Solche Textnachrichten muss man freihändig formulieren, möchte man beim Flughafenkoordinator der Bundesrepublik Deutschland einen Slot beantragen. Telefonische Koordination gibt’s bei der fhkd nur in Ausnahmefällen, eine Onlinemaske steht nur für vorab registrierte gewerbliche Operator zur Verfügung.
© www.fhkd.org 
Laut Pressemitteilung der fhkd an die Redaktion von Pilot und Flugzeug gibt es zwar auch ein Online-System zur Slot­reservierung, dieses steht aber nur vorab registrierten Betreibern mit ICAO-Callsign (also gewerblichen Flugbetrieben) zur Verfügung, mit denen die fhkd ja auch einen Großteil ihres Geschäfts abwickelt.
Was der fhkd vielleicht nicht ganz bewusst ist, ist der Umstand, dass ein privater Pilot der Allgemeinen Luftfahrt nicht zwingenderweise ein OPS-Office mit Dutzenden von Flugplan-Sachbearbeitern und ausgebildeten Schedulern hinter sich hat. Er muss seinen Salat selber erledigen, vom Flugplan über das Wetterbriefing bis zur Zwiesprache mit der fhkd.

Übrigens: Für diesen „Service“ berechnet die fhkd dem Piloten pro Slot 1,92 Euro. Um diesen Preis einmal im Verhältnis zu betrachten, sollte man sich vor Augen führen, dass die Sulzberger Moving Terran AG für nur knapp das Doppelte, nämlich 3,60 Euro pro Flug, mittels Blitzplan einen kompletten Flugplan samt CFMU-konformem Routing erstellt, diesen elektronisch aufgibt, die ATC-Slots weiterleitet, Wetter einholt und das alles dann via Datenanruf direkt ins VisionAir im Cockpit des Kunden überträgt – das Ganze unter Benutzung einer astreinen und kinderleicht zu bedienenden Web-Oberfläche versteht sich.
Vergleicht man den Mehrwert beider Dienst­leistungen, fällt bei der fhkd ein gewisses Miss­verhält­nis zwischen Preis und Leistung ins Auge. Vielleicht liegt das aber auch nur daran, dass man bei der Moving Terrain AG einfach weniger Zeit mit dem Verfassen böser Briefe verbringt.


Slotreservierung über AIS-C

In der Praxis nutzen denn auch nur die wenigsten Piloten der Allgemeinen Luftfahrt die fhkd direkt. Außerhalb der Bürozeiten und bei „Kapazitätsengpässen“ der fhkd kann man die Slots nämlich auch ganz normal telefonisch über AIS-C einholen. Das klappt wie eigentlich alles beim AIS-C freundlich, zügig und zuverlässig!
Einfach anrufen, sich den Slot geben lassen, die Nummer (Airportslot-ID) notieren und diese im Feld 18 „Remarks“ auf den Flugplan schreiben, z.B.:
RMK/ASL2304071234


Verstöße


Wenn für einen koordinierungspflichtigen Flug aus welchem Grund auch immer kein Slot vorliegt, bekommt der Flugplanaufgeber ein solches Erinnerungsfax. Dumm nur, wenn man schon auf dem Weg zum Flughafen ist oder das Fax vielleicht an der Hotelrezeption liegt. Dann muss man sich nämlich von der fhkd des vorsätzlichen Rechtsbruchs bezichtigen lassen.
Wird ein Flugplan aufgegebem, der eigentlich koordinationspflichtig wäre, für den jedoch kein Slot vorliegt, sendet AIS-C eine Nachricht an den Absender. In dieser steht dann, dass kein entsprechender Slot vorliegt, der Pilot kann das dann nachholen. Nach Angaben der fhkd kam es seit Dezember 2007 zu 71.244 koordinationspflichtigen Flug­bewegungen in der Allgemeinen Luftfahrt. In 1.020 Fällen wurde es durch den Piloten zunächst versäumt, einen Slot einzuholen.

Das Problem ist freilich, ob und wann diese Nachricht den Piloten auch erreicht. Gerade in der Allgemeinen Luftfahrt soll es ja immer wieder vorkommen, dass Flüge kurzfristig und flexibel durchgeführt werden, und nicht schon Tage im Voraus geplant werden.

Wer also einen Flugplan z.B. per Fax vom Büro aus aufgibt, dann zum Flughafen fährt, Startup requested und losfliegt, der findet die Slot-Erinnerung erst nach seiner Rückker im Faxeingang vor. Jeder aktive IFR-Pilot weiß, dass Flugpläne abhängig von den lokalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich aufgegeben werden (vom iPhone im Taxi bis zum Fax an der Hotelrezeption) und dass ein Rücklauf vor dem Startup insbesondere beim Abflug im Ausland nicht unbedingt gewährleistet ist.
Der Flugplan aber bleibt trotz des Slotproblems im System und der Pilot kann seinen Flug auch ohne Slot antreten – und das ist dann genau das, was Herr Hones und Frau Schulte-Nossek als „vorsätzlichen Verstoß gegen geltendes Recht“ bezeichnen.
194 Mal kam dies nach Angaben der fhkd seit Dezember 2007 vor. Angesichts von mehr als 70.000 slotpflichtigen Flugbewegungen eine Quote von knapp 0,3 Prozent – nicht unbedingt eine Epidemie der Slotverbrecher also.

Eine Möglichkeit, der Slotk­oordi­nation aus dem Wege zu gehen, ist übrigens, einen Y-Plan aufzugeben und die Landung am Verkehrsflughafen nach VFR durchzuführen. Auch wenn Sie schon in der Luft sind und ihnen eventuell einfällt, dass Sie Herrn Ulrich vor Ihrem Flugvorhaben nicht konsultiert haben, ist der Wechsel auf VFR eine Möglichkeit, rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.


Kommentar

Zunächst einmal: Piloten haben sich mit den für ihren Flug geltenden Bestimmungen zu beschäftigen, das gilt auch für solche Regelungen, die augenscheinlich unnötig (z.B. Tempelhof) und zudem auch noch praktisch sehr schwer zu befolgen sind (z.B. GCR-Format). Wenn der Pilot dies versäumt, muss er darauf hingewiesen werden, das ist klar. Auch dem Autor ist ein solches Slotvergehen in der Vergangenheit schon unterlaufen: Erst den Slot vergessen und dann die FPL-Nachricht nicht erhalten, das kommt vor. Mit „Vorsatz“, wie das Herr Hones und Frau Schulte-Nossek den Piloten unterstellen, hat das natürlich nichts zu tun.

Aber mal ganz abgesehen davon, dass die Summe von 50.000 Euro eine im Vergleich zu dem zugrunde ­liegenden Rechtsverstoß voll­kommen aberwitzige Strafandrohung darstellt (fahr­lässige Körperverletzung kommt in aller Regel sehr viel billiger!), darf man sich fragen, ob der Brief der fhkd zweckmäßig und im Ton einem professionellen Umfeld angemessen ist.
Man hat es ja schließlich mit Pilotenkollegen und nicht mit ungezogenen Sextanern zu tun. Und wenn man da angesichts der Komplexität des Themas und der logistischen Schwierigkeiten einem Piloten bei seinem ersten Slotversäumnis gleich einen „vor­sätzlichen Rechts­verstoß“ vorwirft, dann muss man sich schon fragen lassen, was eigentlich die Ziel­setzung des Schreibens war.
Eine Alternative wäre ja auch, wenn einer der 16 Mitarbeiter der fhkd die Zeit fände, kurz (wie in diesem Artikel geschehen) die Zusammenhänge der Airportkoordination und die Möglichkeiten zur Slot-einholung in einer Broschüre zu­sammenzufassen und dann mit einem höflichen An­schreiben an die Ersttäter zu verschicken. Die aller­meisten IFR-Flieger geben sich nämlich größte Mühe, mit allen, aber wirklich allen geltenden Bestimmungen im Einklang zu fliegen – und seien sie noch so unsinnig.
Wieder­holungs­tätern kann man ja dann immer noch die Slot-Polizei auf den Hals hetzen. Ein solches Vorgehen wäre einem professionellen und zivilen Umfeld eigentlich angemessen.

Und vielleicht findet man dann bei mehr als 70.000 Flugbewegungen ja auch die Ressourcen, ein halbwegs verständliches und leicht zu bedienendes Online-Interface für die Slotkoordination einzuführen.


  
 
 




10. Februar 2009: Von Gregor FISCHER an Jan Brill
''Einen Slot einzuholen wird dabei den privaten Piloten nicht ganz leicht gemacht. Wer einen Slot beantragen möchte, muss eine E-Mail an den Slotkoordinator schicken....''

Schön, dass es endlich auch anderen auffällt, was ich seit Jahren weiss: Die GA wird schön systematisch abgeschafft. Wer mag sich noch mit all den Schikanen, Irrsinnstaxen und Wartereien abgeben? Kaum einer, der im Leben Wichtigeres zu tun hat.

Nach der ZuP, immer schwerer wiegenden Ausbildung und all den Kriminalisierungen des Privatpiloten kommt man nur zu einem Schluss - Dégoutant - oder auf deutsch: Zum Kotzen!
10. Februar 2009: Von Stefan Richter an Gregor FISCHER
Holter die Polter Herr Fischer...

Ein Anruf beim AIS-C und nach nicht mal einer Minute hat man für die koordinierten Flughäfen einen freien Slot und erhält die Nummer, die im FPL einzutragen ist. Wer möchte kann sich mit dem GCR Slot Format auseinandersetzen - ein Muss ist das aber keines Falls.

Gerade für die GA wurde die Möglichkeit der Beantragung über das AIS-C geschaffen. Also bitte keine Horrorgeschichten von wegen Abschaffung der GA usw. Im Gegenteil. Hier hat man mitgedacht und der GA eine schnelle unbürokratische Möglichkeit geschaffen. Eine Nummer ins Handy zu tippen und einem Menschen am anderen Ende sagen zu können was man will sollte man von einen Piloten schon erwarten können.

Das diese Schreiben an die Piloten deutlich übertrieben sind ist allerdings unbestritten.
10. Februar 2009: Von Mueller Manfred an Jan Brill
Auch wenn die betroffenen Piloten nicht korrekt handelten, so ist der scharfe Ton des Slotko­ordinators Claus Ulrich reichlich befremdlich, sowie überhaupt das ganze Konstrukt diese Pseudo Dienststelle. Angesichts der Engpässe in FRA wurde Herr Ulrich 1992 zu dieser hoheitlichen Aufgabe berufen, mit Sitz in FRA.

"Verordnung zur Beauftragung des
Flughafenkoordinators
Ausfertigungsdatum: 17.12.1992

§ 1
(1) Als Flughafenkoordinator wird Herr Claus Ulrich, geboren am 10. September 1945, mit
der Wahrnehmung der in § 27a des Luftverkehrsgesetzes genannten Aufgaben beauftragt.
(2) Der Flughafenkoordinator kann Hilfspersonen einsetzen, die unter seiner Leitung
Aufgaben der Flughafenkoordinierung wahrnehmen.
(3) Der Dienstsitz des Flughafenkoordinators ist der Flughafen Frankfurt/Main."

Aus diesen Hilfspersonen ist mitlerweile ein "Betrieb" mit 15 Adjudanten und -innen geworden, einschl. Juristin.

"Allerdings ist die Dienstelle des FHK keine Behörde im normalen Sinn. Bis 1992 erfolgte die Finanzierung aus Bundesmitteln, seit 1995 werden die Aufwendungen ausschließlich von deutschen Luftverkehrsgesellschaften getragen. In Absprache mit dem BMV und dem Flughafenkoordinator haben sich die maßgeblichen deutschen Luftverkehrsgesellschaften zu einer "Interessensgemeinschaft zur Finanzierung der Flughafenkoordination" zusammengeschlossen" wie Herr Ulrich auf seiner Homepage erläutert. Allerdings zum Teil auch mit absurden Begrifflichkeiten wie "Wir gestalten in Deutschland den Flugverkehr mit als Partner der Airline-Industry", mit der Industrie hat das rein garnichts zu tun. Frage mich, wer Industry mit Airline verwechselt, wie geiegnet ist der eigentlich für seinen Job (Eignungsüberprüfung?).

Es Bedarf einer gewissen Fantasie, wie Herr Ulrich mit seiner Mannschaft in der juristischen Einordnung als Sachverständigen Büro, als Informationsagentur oder einfach als vermittelndes Gewerbe zu betrachten ist. Behörde sei er ja keine, stellt er selbst fest.

Eigentlich ist es mehr eine Interessengemeinschaft der Airlines, als so, wie wenn man Finanzämter "outgesourced" hätte in im Vorstand dann Vetreter der Industrie säßen.

Bei diesem Konstrukt bleibt natürlich die kleine
10. Februar 2009: Von Philipp Tiemann an Mueller Manfred
Habe bisher Slots ohnehin immer nur am Tag des Fluges eingeholt, daher sowieso immer über AIS gegangen und keine Probleme gehabt. Frage: Wenn man AIS für einen Slot an einem späteren Tag anruft, wird man dann (so wie es die AIP vorsieht) an den Flughafenkoordinator verwiesen oder bekommt man den Slot trotzdem von AIS? Wenn man verwiesen wird, bliebe ja die Möglichkeit, die Sloteinholung auf den Tag des Fluges zu schieben, um die Sache telefonisch und easy mit AIS regeln zu können anstatt sich mit dem Koordinator aueinandersetzen zu müssen.
10. Februar 2009: Von Florian Guthardt an Jan Brill
Wenn auch nicht zu 100% zum Thema passend, aber denoch irgendwie related:

Wir waren letzte Woche in Berlin, Airport Slot für Tegel beantragt, und man ahnt: Abgelehnt!
Wegen nicht vorhandener Parkkapazität!

Unter diesem Umstand wird es noch unersichtlicher dass Tempelhof geschlossen wurde! Dann Ankunft in der schönen Hauptstadt (bzw. 40km entfernt auf einer Baustelle namens Schönefeld), kein Taxi weit und breit, weil es fast kein Taxiunternehmen gibt was das GAT hinter 50 Behelfsstrassen und am Ende mehrerer Feldwege findet. Öffentlichen Nahverkehr gibts natürlich nicht am GAT nur am 10km entfernten Terminal! Irgendwann kam dann nach 30min doch einer zum Airport durch!

Im Endeffekt ist damit Berlin inzwischen mit der GA noch schwerer zu erreichen als München, wo man wenigstens noch problemlos Slots bekommt (wenn über 2T)
10. Februar 2009: Von Philipp Tiemann an Florian Guthardt
Die Mär von der mangelnden Parkkapazität entwickelt sich wirklich zu einem Krebsgeschwür in der europäischen GA.

Dass Tegel keine GA will, kann man den Betreibern gar nicht mal übel nehmen, dafür war Tegel nie da. Das Problem ist die Schließung von Tempelhof.
10. Februar 2009: Von Florian Guthardt an Philipp Tiemann
Das mit der Parkkapazität scheint aber in Tegel wahr zu sein, laut einem Kollegen von Lufthansa gab es da wirklich schon massiv Probleme selbst für Linienflieger und als ich im GAT in Tegel anrief sagte man mir man hätte keine Overnight Plätze, nur wenn man am selben Tag wieder abfliegt!

Und ich kann mir nicht vorstellen dass das GAT nicht an GA interessiert ist.
War auch jetzt nicht eine C152 sondern eine Pilatus PC12!

Für mich zeigt das nur die vollkommene unüberlegtheit des Handelns in Berlin, auf der einen Seite wird Tempelhof dicht gemacht und auf der anderen Seite hat man Kapazitätsprobleme! Zumal in Schönefeld mangels Taxiways Backtracks an der Tagesordung sind!
11. Februar 2009: Von Andreas Heinzgen an Florian Guthardt
"Das mit der Parkkapazität scheint aber in Tegel wahr zu sein, laut einem Kollegen von Lufthansa gab es da wirklich schon massiv Probleme selbst für Linienflieger "

Das ist in der Tat nichts Neues und auch nichts, was man nicht vor der Schließung von EDDI hätte wissen können. Daß Air Berlin und andere Gesellschaften regelmäßig Maschinen über Nacht von EDDT nach EDDI fliegen mußten, weil in Tegel kein Abstellplatz zu haben war, ging auch durch die Zeitungen in Berlin. Aber was kümmert das den Herrn Klaus "Ich bin die Regierung" Wowereit...
11. Februar 2009: Von  an Andreas Heinzgen
"Der Flughafenkoordinator wird Herr Claus Ulrich, geboren am 10. September 1945"

Der Herr ist 64 Jahre alt. Vielleicht erklärt das den "scharfen Ton". Er ist in einer anderen Zeit "groß" geworden. Das ist zwar keine Entschuldigung, würde aber etwas erklären. Vermutlich geht er bald in Rente. Das er dann Industry mit Airline verwechselt, sollte man im nicht ankreiden. Als er geboren wurde, gab es in Deutschland überhaupt keine Luftfahrt mehr. Vielleicht übertriebt er deshalb etwas.

Den Slot hohle ich mir immer beim AIS-FFM. Bin dort noch nie in meiner 15 jährigen Laufbahn auf die Nase gefallen oder hatte einen bösen Ton gehört. Immer, ich betone IMMER, war das AIS-FFM sehr serviceorientiert. Zum Teil haben die mir sogar IFR-Anflugblätter gefaxt, weil ich diese auf die Schnelle (abends um 10) nicht besorgen konnte. Da kann man wirklich nicht meckern…
11. Februar 2009: Von Ulrich Gueldner an 
Die Slot - Regelungen kann man ungehen, indem man IFR taugliche Flughäfen anfliegt, die für die GA gedacht sind und die die Probleme der großen Linienflughafen nicht aufweisen (lange Wartezeiten, Anfugbeschränkungen, Kosten).

Für Müchnen: EDMA,

für Düsseldorf: Mönchengladbach usw.

Für Berlin war es Tempelhof.

Wenn diese Flughäfen genutzt werden, werden sie wirtschaftlich überleben können und das Tempelhofschicksal wird ihnen erspart bleiben.
11. Februar 2009: Von  an Ulrich Gueldner
Guten Tag Herr Gueldner,

ich glaube Sie haben das ganze nicht komplett überblickt. So ziemlich jeder Flughafen in Deutschland, der wichtig ist, hat diese Slotregelung oder "blockt" über den Preis...

Was mache ich, wenn ich nach Berlin will?
Augsburg ist nicht wirklich die Lösung für München.
Wo lande ich, wenn ich nach Frankfurt will?
Wo gehe ich runter wenn ich nach Stuttgart will?
Düsseldorfs Ga-Flughafen ist nur bedingt Mönchengladbach, kommt darauf an, wo man hin will.

In Hamburg geht es ohne Slot, warum da und nicht in Stuttgart?
11. Februar 2009: Von Ulrich Gueldner an 
Sehr geehrter Herr Ehrhardt,

ich will die Slot -Regelungen nicht verteidigen, sondern Lösungswege aufzeigen.

In übrigen ist Augsburg eine Alternative zu München. Der Münchener Flughafen liegt in Erding und nicht in München.

München ist von beiden Flüghäfen nur über längere Fahrten zu erreichen. Die etwas längere Fahrtzeit von Augsburg wird durch kürzere Abfertigungs- und Rollzeiten sowie fehlende Slotregelungen mehr als kompensiert.
12. Februar 2009: Von Alexander Stöhr an Florian Guthardt
"Und ich kann mir nicht vorstellen dass das GAT nicht an GA interessiert ist.
War auch jetzt nicht eine C152 sondern eine Pilatus PC12!
"

PC12 = C152; Kleinkrams. Will kein "echter" Flughafen auf seinem Vorfeld haben.

"Für mich zeigt das nur die vollkommene unüberlegtheit des Handelns in Berlin, auf der einen Seite wird Tempelhof dicht gemacht und auf der anderen Seite hat man Kapazitätsprobleme! Zumal in Schönefeld mangels Taxiways Backtracks an der Tagesordung sind!"

Die "Industrie" hat nicht nur kein Interesse an der "privaten" AL (C152 - PC12) sondern sogar ein Interesse daran, den Bedarfsflugverkehr (profi-AL) so zu schwächen, daß er weder Konkurrenz noch Hindernis darstellen kann. Wenn's nach der LuR-Industrie und den Fluggesellschaften (allen voran, Gottes Eigene - LH) ginge, hätten wir eine zweigeteilte Welt: Hobbypiloten (angl. owner pilots) nur mit UL's fernab der "Drehkreuze" und Vollprofis in "echten" Jets an eben diesen. Alles was über FL060 kommt nervt. Private mit IFR nerven auch.

Das Problem in Berlin leitet sich aus der Diskrepanz zwischen Wirklichkeit und Wunschdenken ab. Es ist richtig, daß ein Areal inmitten einer europäischen Metropole von den Ausmaßen des Tempelhofer feldes nicht durch einen nur schwach frequentierten Flugplatz blockiert werden darf. Was nicht bedacht wird: bei der Menge an zentral(eren) Brachflächen in Berlin gibt es keinen Leidensdruck, der die Schließung hätte begründen können. Auf der anderen Seite wäre eine intensivere Nutzung (vgl. WM2006) nur schwerlich zu verkaufen. Ganz davon abgesehen davon tut die Schließung auch nicht weh: Die AL spielt volumenmäßig eine marginale Rolle. Um wieviel Umsatz geht es insgesamt nochmal? Und um wieviele Arbeitsplätze?
12. Februar 2009: Von  an Ulrich Gueldner
Ich bin schon öfters selber im MUC gelandet, mit der S-Bahn kommt man recht schnell in die Innen-stadt. In Augsburg muss man sich erst mal einen Wagen mieten usw. Da sehe ich kein Zeitvorteil, ausser das das Landen billiger ist...
12. Februar 2009: Von Florian Guthardt an Ulrich Gueldner
München ist eigentlich preislich sehr moderat, leider eben (offiziell) nicht unter 2t anfliegbar. Die Abfertigung geht sehr schnell, allerdings muss man sich vom GAT zum Terminal fahren lassen um mit der S-Bahn in die Stadt zu kommen.

Ich würde mal sagen für unter 2t ist Augsburg noch die beste Alternative im münchner Raum solange man in Obi am WE kaum ein PPR bekommt, für mehr als 2t ist m.E. München sinnvoller wegen Zeitvorteil und weil die Flughafenkosten in dieser Flugzeugklasse nicht mehr so entscheidend sind.
12. Februar 2009: Von Ulrich Gueldner an Florian Guthardt
Wer sich vom Augsburger Flughafen mit dem Taxi zum Bahnhof fahren läßt benötigt dann ca. 35 min bis München Hauptbahnhof. Die Münchener S - Bahn ist da nicht schneller.

In Augsburg stehen Mietwagen am Flughafen zur Verfügung. Der Flughafen liegt direkt an der Autobahn, die bald 6 spurig sein wird. Bis in das Zentrum von München sind es ca. 60 km
Die Entfernung von Flughafen München bis in das Zentrum von München beträgt ca. 36 km.

Den Zeitvorteil, der um 24 km kürzeren Strecke, verliert man in München schon bei der Rollzeit zur Startbahn. Die Slotproblematik ist in diese Zeitrechnung nicht mit einbezogen.
12. Februar 2009: Von Florian Guthardt an Ulrich Gueldner
Slots sind in Muc kein Problem, wir haben letzten Monat max. 10 min vom Anlassen bis zum Start benötigt, meistens unter 5.

Nach München rein ging es bisher immer ohne Hold! Bei langsamen Maschinen die nicht min. 180KIAS halten mag das etwas länger dauern.
Einziger echter Nachteil ist die Nebelproblematik, dann kann man in MUC jede Zeitplanung vergessen, die Lage mitten im Sumpf ist da nicht gerade förderlich!

Privat mit meiner Mooney benutze ich auch Augsburg dafür gibt es einfach (derzeit) leider keine Alternative!

Problematisch ist derzeit auch die A8 Dauerbaustelle, sobald das ganze 6 spurig ist gebe ich Ihnen recht dann ist Augsburg recht attraktiv auch für kleinere oder medium Business Jets.

Im Endeffekt fehlt dennoch eine Lösung für München gerade für die kleinere GA. Während wir mit der Mooney IFR fliegen und deshalb die Infrastruktur (ILS Night etc.) benötigen ist es gerade für den reinen VFR Flieger mit sagen wir mal einer C152 oder C172 in München sehr unbefriedigend, weil Augsburg doch mehr als heftige Gebühren hat (besonders Hangar ca. 380€ im Monat)

Für jemanden der nur ein kleines Flugzeug günstig betreiben will bleibt nur übrig dieses weit von München weg abzustellen!
14. Februar 2009: Von Klaus-P. Sternemann an Florian Guthardt
Es gibt bei München auch noch Fürstenfeldbruck (ETSF) als Landeplatz - "...und das ist auch gut so!" - und bleibt hoffentlich auch so!

IFR von/bis Maisach (MAH) geht fast immer. Rufen Sie an und fragen Sie nach was alles geht.
15. Februar 2009: Von Florian Guthardt an Klaus-P. Sternemann
Ja in FFB bin ich immer noch im Flugverein, aber leider eben keine Infrastruktur und die Zukunft ist ja zur Zeit mehr als unsicher....
18. Februar 2009: Von  an Gregor FISCHER
Zum Thema systematische Abschaffung der GA habe ich in meinen Unterlagen von 1984 entdeckt, daß bei der Recherche um die Parlamentarische Gruppe Luftfahrt -PGL- in Bern (1984) und der anschließenden Weitergabe an MdB Ferdi Tillman, der dann die PGL in Bonn etablierte, ich festgestellt hatte, daß von Seiten des DAeC sich diesbezüglich niemand engangieren wollte. Der damalige Präsident Culmann hatte das für unmöglich gehalten - was ich im Handumdrehen geschafft hatte.

Aber mit den Strukturen dieses Verbandes, einer Rentner-Riege von wohlhabenden Eitelkeiten, war nun mal kein schlagkräftiges Instrument auf den Weg zu bringen. Hat sich das etwa geändert ? Und die Flieger als Einzelkämpfer - haben keine Durchschlags-kraft.

Traurig, aber wahr.

Rolf Ewald
6. März 2009: Von RotorHead an Jan Brill
Wie auch aus den Leserbriefen des aktuellen Hefts zu entnehmen ist, scheinen einige ATC-Slots und Airport-Slots zu verwechseln. Nur weil in EDDI nichts los ist, heißt das noch lange nicht, dass wegen EDDB und EDDT kein ATC-Slot benötigt wird. Es gibt übrigens auch Flughäfen, die einen Airport-Slot verlangen (auch für VFR), ohne dass eine ATC-Slot benötigt wird. - Also immer vorher informieren.
7. März 2009: Von Walter Dr. Hackner an Jan Brill
Hallo Herr Brill,
zur Passage "Übrigens: Für diesen „Service“ berechnet die fhkd dem Piloten pro Slot 1,92 Euro. Um diesen Preis einmal im Verhältnis zu betrachten, sollte man sich vor Augen führen, dass die Sulzberger Moving Terran AG für nur knapp das Doppelte, nämlich 3,60 Euro pro Flug, mittels Blitzplan einen kompletten Flugplan samt CFMU-konformem Routing erstellt, diesen elektronisch aufgibt, die ATC-Slots weiterleitet, Wetter einholt und das alles dann via Datenanruf direkt ins VisionAir im Cockpit des Kunden überträgt..." möchte ich anmerken, dass Moving Terrain für 3,60€ nur die Basisversion des Blitzplans liefert. Darin ist meines Wissens kein Wetter enthalten. Das gibts nur in der Premiumversion für 5 Digits = 5x1,80€.
Ansonsten stimme ich Ihnen aus ganzer Seele zu!

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