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14. September 2020: Von Tobias Glombik an Chris _____ Bewertung: +2.00 [2]

Und wenn man mal überlegt wie viele Strecken-Segelflieger ihren sodann gefüllten Reichweitenverlängerer im Flug entsorgen scheint auch der Verfolgungsdruck eher niedrig.

14. September 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____

Ich persönlich finde den Rauch eines durchgehenden LiPos womöglich noch gefährlicher als die Hitzeentwicklung, und dagegen hilft ein LiPo-Safebag auch nicht. Es kann/muss Jeder selbst abwägen ob eine herkömmliche Starthilfe vielleicht nicht doch die weniger riskante Variante ist zumal der Punkt "Wahrscheinlichkeit" auch schon angesprochen wurde: wie oft braucht man denn wirklich diesen LiPo ?

14. September 2020: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder

Ich habe mich bereits gegen die Starthilfe entschieden - auch weil es die "eierlegende Wollmilchsau" (wie oben beschrieben) leider nicht für 24/28V gibt.

Übrigens @Wolff: das von dir empfohlene Netzteil von Reichelt (bzw. die Nachfolgeversion) ist beschafft, ein geeignetes Gehäuse (mit allen Lüftungsschlitzen) dafür gedruckt und angebracht, und es funktioniert! Danke!

14. September 2020: Von Thomas R. an Tobias Glombik Bewertung: +2.00 [2]

Du meinst der Blasendruck ist deutlich höher als der Verfolgungsdruck? ;-)

Pro-Tipp für die Segelflugkollegen: https://www.amazon.de/Adamus-Travel-Emergency-Toilet-Pack/dp/B00HU62F32/
Ist in jedem Fall die bessere Alternative, kann man einfach nach der Landung in Ruhe entsorgen.

14. September 2020: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +6.00 [6]

"Angeklagter, da sie den tödlichen Gegenstand nicht abwerfen durften und auf dem Acker ist durch Ihre Gesetzeswidrigkeit ein Sachschaden in Höhe von 3,95€ verursacht haben, hat das Gericht eine Lebendfeuerbestattung im Hof angeordnet. Die Akkumulatoren werden um 18Uhr angezündet."

Mal im Ernst, im Notfall darfst Du sogar das ganze Flugzeug wegwerfen und mit dem Fallschirm abspringen.

14. September 2020: Von Erik N. an Malte Höltken

Halte den Beitrag allerhöchstens für Mickey Maus Heftchen geeignet, aber sonst für wenig stichhaltig. Wenn ich einen brennenden Akku aus dem Flugzeug werfe (den Airlines auch nicht mitnehmen), und er fällt jemandem durchs Dach, und verursacht einen Brand - den Shitstorm möchte ich nicht erleben.

Dass ich im Zweifel mich selbst retten darf, wird ja nicht im Ernst bezweifelt.

Ich bleibe bei meiner Einschätzung.

14. September 2020: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

Die Entscheidung einen LiPo nicht mitzunehmen ist was ganz anderes als die Beurteilung, einen brennenden LiPo aus dem Flugzeug zu werfen und a priori ja auch korrekt.

Ist beim brennenden Kraftstofftank übrigens das gleiche. Das verlassene Flugzeug kann auch jemandem aufs Dach fallen. Passiert alles sehr selten und man kann auch sehr gut ohne Kraftstoff fliegen.

Ich kan mich an einen Flug erinnern, bei dem ein Bleiakku anfing, sich in Rauch aufzulösen. War damals in einem Mistral. Der Akku war unerreichbar für mich, aber ich wäre ihn schon gerne losgeworden. Vom Kurzschluß in ca. 1800m AGL bis zur Landung vergingen rund 6-8 Minuten, die sich ewig anfühlten. Ich hätte gerne damals den Akku über Bord geworfen, man ist in solchen Situationen recht schnell ausreichend separiert von bebautem Gebiet.

14. September 2020: Von Erik N. an Malte Höltken

Fukushima hat gezeigt, dass die - menschlich verständliche - Risikobeurteilung "geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, extremer Schaden" nicht funktioniert, wie wir es gerne hätten. Selbst Du hattest mal einen Bleiakku - also nicht mal Lithium-Ionen - der in Rauch aufging. Was sagt Dir das bzgl. der Eintrittswahrscheinlichkeit ?

Ich stelle mir das Szenario vor: Jemand hat einen Akku dabei, den er nur unter Schwierigkeiten aus dem Flugzeug entfernen kann, z.B. durch Öffnen der Tür. Der Akku geht hoch, er ist gezwungen, ihn sofort aus dem Flieger zu werfen, weil er sonst Schaden nehmen würde, und der Akku landet brennend, heiss, rauchend im Holzdachstuhl eines Hauses oder in einem trockenen Wald, das Haus / der Wald fängt an zu brennen. Es kommen Menschen zu Schaden. Der Pilot überlebt.

Der Fall landet vor Gericht. Nicht vor der Landesluftfahrtbehörde, sondern vor einem ordentlichen Gericht. Der Shitstorm ist gewaltig. Die Argumentation des Anwaltes der Gegenseite: Sie haben einen Akku mitgenommen, eines Typs der hochgehen kann, und auch schon zahlreich hochgegangen ist. Sie sind wissentlich und mutwilllig das Risiko eingegangen, diesen Akku sofort, und ohne prüfen zu können, wo er landet, entsorgen zu müssen. Und weil es mittlerweile hinlänglich bekannt ist und Sie wissen mussten, a) wie diese Akkus brennen, b) dass sie ihn in dem Fall sofort (und ggfs. unter Schwierigkeiten) rauswerfen müssen, und c) dass kommerzielle Airlines genau deshalb derartige Akkus nicht mitnehmen, war Ihr Verhalten grob fahrlässig. Rumms. Versicherung futsch. Tolle Wurst !

Ich rede wie gesagt nicht von Smartphones oder Computern oder Tablets. Wohl aber von starken Powerpacks mit zigtausend mAh, oder Akkus die in eBikes oder Hoverboards passen.

14. September 2020: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Erik N. Bewertung: +2.00 [2]

> ... war Ihr Verhalten grob fahrlässig. Rumms. Versicherung futsch. Tolle Wurst !

Aber immerhin: Man lebt. Sollte man nicht unterschätzen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der Einschlagort am Boden "meines" Akku für jemanden größere Probleme macht, als als er mir im Flugzeug macht, ist hinreichend gering, um mit den moralischen Zweifeln oder dem Versicherungsrisiko leben zu können.

Aber falls einer von den Versicherungsleuten mal eine coole Idee für eine neue, sinnlose Versicherung braucht: Warum nicht dafür?

14. September 2020: Von Sven Walter an Erik N. Bewertung: +7.00 [7]

Heute 14:01 Uhr: Von Erik N. an Malte Höltken

Fukushima hat gezeigt, dass die - menschlich verständliche - Risikobeurteilung "geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, extremer Schaden" nicht funktioniert, wie wir es gerne hätten. Selbst Du hattest mal einen Bleiakku - also nicht mal Lithium-Ionen - der in Rauch aufging. Was sagt Dir das bzgl. der Eintrittswahrscheinlichkeit ?

Ich stelle mir das Szenario vor: Jemand hat einen Akku dabei, den er nur unter Schwierigkeiten aus dem Flugzeug entfernen kann, z.B. durch Öffnen der Tür. Der Akku geht hoch, er ist gezwungen, ihn sofort aus dem Flieger zu werfen, weil er sonst Schaden nehmen würde, und der Akku landet brennend, heiss, rauchend im Holzdachstuhl eines Hauses oder in einem trockenen Wald, das Haus / der Wald fängt an zu brennen. Es kommen Menschen zu Schaden. Der Pilot überlebt.

Der Fall landet vor Gericht. Nicht vor der Landesluftfahrtbehörde, sondern vor einem ordentlichen Gericht. Der Shitstorm ist gewaltig. Die Argumentation des Anwaltes der Gegenseite: Sie haben einen Akku mitgenommen, eines Typs der hochgehen kann, und auch schon zahlreich hochgegangen ist. Sie sind wissentlich und mutwilllig das Risiko eingegangen, diesen Akku sofort, und ohne prüfen zu können, wo er landet, entsorgen zu müssen. Und weil es mittlerweile hinlänglich bekannt ist und Sie wissen mussten, a) wie diese Akkus brennen, b) dass sie ihn in dem Fall sofort (und ggfs. unter Schwierigkeiten) rauswerfen müssen, und c) dass kommerzielle Airlines genau deshalb derartige Akkus nicht mitnehmen, war Ihr Verhalten grob fahrlässig. Rumms. Versicherung futsch. Tolle Wurst !

Ich rede wie gesagt nicht von Smartphones oder Computern oder Tablets. Wohl aber von starken Powerpacks mit zigtausend mAh, oder Akkus die in eBikes oder Hoverboards passen.

Willi hat es dir schon komplett erklärt. Möchtest du eine Subsumtion unter §§ 32, 34 StGB oder die zivilrechtlichen Pendants 228 und 904 BGB? Der "shitstorm" ist wumpe, es gilt dt Recht (plus Warschauer Abkommen... ach ne... kein kommerzieller internationaler Luftransport, sondern ein Reetdachhaus in Kleinwülferode ist abgebrannt). Dann wird festgestellt, dass zwar Kausalität vorliegt, aber diese im Rahmen der Adäquanztheorie zu reduzieren ist. Das ist Stoff 1. Semester. Da dt. Innenstädte voll von zugelassenen Tretrollern sind, wir auf 350.000 qkm 82 mio EW haben war das sozial vollkommen adäquat, dass du ein mit Prüfzeichen importieren Roller mitnehmen durftest. Also tritt a) die Versicherung eh ein und b) kann sie bei dir keinen Regress nehmen.

Nennt sich persönliches Lebenspech. Wird von der Gemeinschaft der Versicherten indirekt getragen. Ein klassischer, wenn auch spektakulärer, Schadensfall.

Immerhin schön, dass du jetzt konzedierst, dass man eine Powerbank durchs Guckloch im Segelflugzeug rauswerfen kann. Oder der Piper.

Mit Verlaub, das erinnert ein wenig an das, was einem Pädagogen (auch ausbildende) über Haftung und Versicherungsreichweite erzählen - verdammt viele Schauermärchen, die in der Judikatur nur in erratischen Ausreißern der Justiz existieren. Aber zum Glück die totale Minderheit darstellen.

14. September 2020: Von Sven Walter an Thomas R.

Oder ein polnisches Segelflugzeug mit Rüssel kaufen, so dass du direkt lenzen kannst.

16. September 2020: Von Malte Höltken an Erik N. Bewertung: +3.00 [3]

Erik, wenn Du den brennenden Akku NICHT rauswirfst, fällt das ganze Flugzeug brennend runter, das Schadenspotential wäre wesentlich höher, insbesondere für die Insassen.

Deine Entscheidung, einen großen LiPo-Akku nicht mitzunehmen ist ja nicht falsch. (Ich für meinen Teil würde so einen Elektroroller auch allenfalls in einer Morane mitnehmen, sicher nicht in der Lake.

Die Annahme, daß man für das Abwerfen eines für das eigene Leben gefährlichen Gegenstands für das Abwerfen an sich zur Rechenschaft gezogen werden würde, halte ich für sehr weit hergeholt. Wesentlich akademischer auf jeden Fall als die Frage danach, welchen Akku bzw. welches Gerät überhaupt abwerfbar ist.

Mein Erlebnis mit der Bleibatterie war eindeutig auf einen Wartungsfehler zurückzuführen. Es gab einen Kurzschluß zwischen den Polen, noch vor der Hauptsicherung. Der Punkt ist hier weniger die Ursache der rauchenden Batterie. Vielmehr ist es eine Anekdote, die verdeutlicht, daß der Wunsch, sich eines unfreiwilligen elektrischen Raucherzeugers zu entledigen auf einem - auch nur ein paar Minuten dauernden - Flug sehr stark ist.

Die vorbereitenden Fragen dazu, das Zurechtlegen von Hilfsmitteln, die Trockenübung, wie man ein unerwartet exothermes selbstaerosolierendes Handy / Tablet / Gerät loswird, ist nichts anderes als good airmenship. (Äquivalent zum Tragen eines Überlebensanzugs auf der Nordoute in einer SEP und greifbarer Notausrüstung).

16. September 2020: Von Erik N. an Malte Höltken

Ich halte es angesichts der leider bestehenden Gefahren für leichtsinnig, die Dinger mitzunehmen. Natürlich muss ich den Akku rauswerfen, wenn ich mich selbst schützen will. Wenn ich das kann - was ja zumindest schwierig ist - werde ich es natürlich tun (bzw. nicht ich, s.o.).

Aber ich argumentiere, dass man sich dann Bösgläubigkeit vorwerfen lassen muss, ihn überhaupt mitgenommen zu haben, angesichts der bekannten Evidenz zu Brandverhalten und Mitnahmeregelungen bei Airlines.

Zumindest würde ein solches Ereignis ein sehr schlechtes Licht auf die GA werfen - ich hoffe wir sind uns zumindest in dem Punkt einig.

@Sven: Roller fallen gemeinhin nicht von oben durch Dächer - sie stehen auf der Straße. Findest du den Fehler in der Adäquanz ?

16. September 2020: Von Sven Walter an Erik N. Bewertung: +4.00 [4]

Eric, ganz im Ernst, das ist erst Semesterstoff, und du bist falsch gewickelt. Man kann alles begründen, wenn man will, es passt aber nicht zur herrschenden und gefestigten Rechtsprechung deutscher Obergerichte der letzten 150 Jahre. Akzeptiere es einfach und falls du es nicht akzeptierst, geh bitte einfach in das nächste juristische Seminar, falls Du trotz Corona zeiten rein kommst, und guck dir die Kommentarliteratur an. Das ist absolutes Basiswissen.

Aus dem Bereich menschliches Leistungsvermögen fällt dir sicherlich noch Der Merksatz dazu ein, wenn manche Menschen etwas beratungsresistent sind. "Don't tell me!"

16. September 2020: Von Wolff E. an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke mal, in der Mitte liegt die "praktische" Wahrheit. Wenn ich ohne Gurt autofahre, handel ich fahrlässig (zumindest mein Verständnis). Wenn dann ein Unfall passiert, bin ich zum einem gewissen Teil an meinen eigenen Verletzungen mit schuld und kann, obwohl ich keine Schuld am Unfall selbst habe nicht auf Schmerzensgeld , zumindest in voller Höhe, hoffen. Wäre ich angeschnallt gewesen, wäre mir sehr vermultich weniger bis gar nichts passiert. Wenn ich nun einen LI-Akku mit an Board nehme (als Pilot), weiß ich von dem Risiko und handele fahrlässig. Siehe hier https://www.google.com/search?q=was+ist+fahrl%C3%A4ssiges+handeln&rlz=1C1CHBF_deDE894DE894&;oq=was+ist+fahrl%C3%A4ss&aqs=chrome.5.0l3j69i57j0l4.9852j1j4&sourceid=chrome&ie=UTF-8

16. September 2020: Von Chris _____ an Wolff E.

(antworte dem letzten)

Nur zur Erinnerung, wir durften in diesem Thread schon einiges darüber erfahren, wie spektakulär der Abbrand eines Li-Akkus verlaufen kann. Aber noch recht wenig darüber, wie häufig das eigentlich vorkommt bei normalem Gebrauch oder auch nur dem Mitführen.

Gibt es überhaupt bekannte Fälle von Spontanentzündungen von Akkus beim Transport, d.h. Akkus die zu dem Zeitpunkt weder aufgeladen noch entladen noch beschädigt noch von außen erhitzt wurden?

16. September 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____

Ja, die gibt es. Mir ist der erwähnte Fall in einer KLM 737 bekannt sowie ein Smartphone in einem Flughafen Terminal. Beide natürlich nicht während des Ladens.

16. September 2020: Von Wolff E. an Flieger Max L.oitfelder
16. September 2020: Von Erik N. an Sven Walter

Drei Juristen, vier Meinungen. Bestätigt leider meine Erfahrung der vergangenen 30 Jahre Berufspraxis. Es ist zweifelhaft, dass dieser Fall (oder ein ihm sehr ähnlicher) in den Proseminaren oder gar den "150 Jahren" der Rechtsprechung behandelt wurde. Dafür ist er zu speziell. Die meisten handeln von Hunden, Männern und Zaunlatten, oder Autofahrern.

Ich habe mittlerweile valide Aussagen von Volljuristen darüber, die mir durchaus bestätigen, dass in allerletzter Konsequenz, nachdem alles durchgeprüft wurde, die Versicherung des Piloten, die den Schaden am Haus bezahlt hat, den Piloten mit genau der o.g. Begründung versuchen wird, in Regress zu nehmen, und es dann nicht auszuschließen sei, dass einer der involvierten Instanzen zu dem Urteil gelangt, dass der Pilot (evtl sogar grob) fahrlässig gehandelt hat, indem er den Akku mitnahm.

Ganz so einfach, wie Du es darstellst, scheint es nicht zu sein. Wie wäre es denn, wenn Du den Sachverhalt einmal juristisch präzise darlegst ? Sonst hast Du doch auch Zeit für ellenlange Posts, zumindest aber für fachlich wenig begründete Hinweise bzgl. meines menschlichen Leistungsvermögens ?

16. September 2020: Von Chris _____ an Flieger Max L.oitfelder

Und wie sieht es mit Akkus aus, die nur als Transportgut mitgeführt werden, also nicht in (angeschalteten) Smartphones und Laptops, sondern bspw. Powerbanks im Gepäck?

Um solche ging es ja im Bereich Starthilfe oder Roller.

16. September 2020: Von Wolff E. an Chris _____

Es geht grundsätzlich darum, ob es fahrlässig ist, einen starken LI Akku mit an Board zu nehmen mit dem Wissen, dass er hoch gehen kann und so den Flug gefährdet. Und zwischen einem iPad und einer Starthilfebox ist auch AH maessig ein deutlicher Unterschied. Und ein iPad versus einer Starthilfebox ist beim Rauswurf auch ein Unterschied. Was ist daran so schwer zu erkennen, dass high Power LI Akkus an Board eher nichts verloren haben?

16. September 2020: Von Flieger Max L.oitfelder an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Powerbanks und Ähnliches darfst Du ja sowieso nicht im Gepäck aufgeben, da wären wir wieder beim Thema "grob fahrlässig" bzw. vorsätzlich.

Es schadet nicht, sich die Transportbedingungen vor dem Flug durchzulesen zumal die Bestimmungen teilweise stark differieren je nach Airline. Das betrifft auch die Verwendung von Kindersitzen an Bord, ein stetiger Diskussionspunkt.

16. September 2020: Von Chris _____ an Wolff E.

Wissen, dass er hoch gehen kann

Ich frage nur, woher man das weiß. Und denke dabei an reinen Transport, nicht die Benutzung oder gar Beschädigung.

Dass der Akku bei Laden/Entladen oder Beschädigung hochgehen kann, ok.

Aber gibt es bekannte Fälle von spontaner Selbstentzündung beim Transport? Immerhin werden Akkus ja auch mit der Post versandt. Ist da schon mal ein Fahrzeug oder Verteilzentrum in Brand geraten?

16. September 2020: Von Wolff E. an Chris _____

Die Akkus gehen unberechenbar hoch oder nicht. Hängt auch davon ab, wie sie behandelt werden. Werfen ist u. B. keine gute idee. Es gingen auch schon Teslas abgestellt nach Tagen hoch. Kapier doch einfach, es ist ein Risiko und fahrlässig, die mit ins Flugzeug zu nehmen...

16. September 2020: Von Chris _____ an Wolff E.

Wolff, ich habe mich längst gegen eine Lithium-Starthilfe entschieden (siehe oben) und besitze auch keinen E-Roller.

Das Thema interessiert mich aber. Wenn es um Starthilfen oder E-Roller geht, dann geht es eben nicht um die Möglichkeit einer katastrophalen Fehlfunktion beim Laden, Entladen oder bei Beschädigung. Alles, was ich beim Googeln finde, bezieht sich aber nur darauf.

Sinnvollerweise frage ich deshalb nach dem Risiko (Eintrittswahrscheinlichkeit) eines Brandes beim reinen Transport. Das Argument, dass so ein Akku grundsätzlich brennen kann, gilt ja auch für die 200 Liter Avgas, die ich dabei habe. Es geht um die Frage, wie wahrscheinlich ist eine spontane Selbstentzündung nur beim Transport (!) einer Starthilfe oder eines E-Rollers - beide wird man im Flug ja nicht einschalten oder laden.

Dazu habe ich beim Googeln nichts gefunden. Merkzettel für den Postversand betonen vor allem, dass die Verpackung verhindern soll, dass ein Kurzschluss oder eine mechanische Beschädigung auftritt. Spontane "Zeitbomben" scheinen diese Batterien also nicht zu sein (sonst sollte man sie wohl auch nicht im Haus oder in der Garage aufbewahren).


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