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Ich halte es angesichts der leider bestehenden Gefahren für leichtsinnig, die Dinger mitzunehmen. Natürlich muss ich den Akku rauswerfen, wenn ich mich selbst schützen will. Wenn ich das kann - was ja zumindest schwierig ist - werde ich es natürlich tun (bzw. nicht ich, s.o.).
Aber ich argumentiere, dass man sich dann Bösgläubigkeit vorwerfen lassen muss, ihn überhaupt mitgenommen zu haben, angesichts der bekannten Evidenz zu Brandverhalten und Mitnahmeregelungen bei Airlines.
Zumindest würde ein solches Ereignis ein sehr schlechtes Licht auf die GA werfen - ich hoffe wir sind uns zumindest in dem Punkt einig.
@Sven: Roller fallen gemeinhin nicht von oben durch Dächer - sie stehen auf der Straße. Findest du den Fehler in der Adäquanz ?
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Eric, ganz im Ernst, das ist erst Semesterstoff, und du bist falsch gewickelt. Man kann alles begründen, wenn man will, es passt aber nicht zur herrschenden und gefestigten Rechtsprechung deutscher Obergerichte der letzten 150 Jahre. Akzeptiere es einfach und falls du es nicht akzeptierst, geh bitte einfach in das nächste juristische Seminar, falls Du trotz Corona zeiten rein kommst, und guck dir die Kommentarliteratur an. Das ist absolutes Basiswissen.
Aus dem Bereich menschliches Leistungsvermögen fällt dir sicherlich noch Der Merksatz dazu ein, wenn manche Menschen etwas beratungsresistent sind. "Don't tell me!"
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Ich denke mal, in der Mitte liegt die "praktische" Wahrheit. Wenn ich ohne Gurt autofahre, handel ich fahrlässig (zumindest mein Verständnis). Wenn dann ein Unfall passiert, bin ich zum einem gewissen Teil an meinen eigenen Verletzungen mit schuld und kann, obwohl ich keine Schuld am Unfall selbst habe nicht auf Schmerzensgeld , zumindest in voller Höhe, hoffen. Wäre ich angeschnallt gewesen, wäre mir sehr vermultich weniger bis gar nichts passiert. Wenn ich nun einen LI-Akku mit an Board nehme (als Pilot), weiß ich von dem Risiko und handele fahrlässig. Siehe hier https://www.google.com/search?q=was+ist+fahrl%C3%A4ssiges+handeln&rlz=1C1CHBF_deDE894DE894&;oq=was+ist+fahrl%C3%A4ss&aqs=chrome.5.0l3j69i57j0l4.9852j1j4&sourceid=chrome&ie=UTF-8
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(antworte dem letzten)
Nur zur Erinnerung, wir durften in diesem Thread schon einiges darüber erfahren, wie spektakulär der Abbrand eines Li-Akkus verlaufen kann. Aber noch recht wenig darüber, wie häufig das eigentlich vorkommt bei normalem Gebrauch oder auch nur dem Mitführen.
Gibt es überhaupt bekannte Fälle von Spontanentzündungen von Akkus beim Transport, d.h. Akkus die zu dem Zeitpunkt weder aufgeladen noch entladen noch beschädigt noch von außen erhitzt wurden?
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Ja, die gibt es. Mir ist der erwähnte Fall in einer KLM 737 bekannt sowie ein Smartphone in einem Flughafen Terminal. Beide natürlich nicht während des Ladens.
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Drei Juristen, vier Meinungen. Bestätigt leider meine Erfahrung der vergangenen 30 Jahre Berufspraxis. Es ist zweifelhaft, dass dieser Fall (oder ein ihm sehr ähnlicher) in den Proseminaren oder gar den "150 Jahren" der Rechtsprechung behandelt wurde. Dafür ist er zu speziell. Die meisten handeln von Hunden, Männern und Zaunlatten, oder Autofahrern.
Ich habe mittlerweile valide Aussagen von Volljuristen darüber, die mir durchaus bestätigen, dass in allerletzter Konsequenz, nachdem alles durchgeprüft wurde, die Versicherung des Piloten, die den Schaden am Haus bezahlt hat, den Piloten mit genau der o.g. Begründung versuchen wird, in Regress zu nehmen, und es dann nicht auszuschließen sei, dass einer der involvierten Instanzen zu dem Urteil gelangt, dass der Pilot (evtl sogar grob) fahrlässig gehandelt hat, indem er den Akku mitnahm.
Ganz so einfach, wie Du es darstellst, scheint es nicht zu sein. Wie wäre es denn, wenn Du den Sachverhalt einmal juristisch präzise darlegst ? Sonst hast Du doch auch Zeit für ellenlange Posts, zumindest aber für fachlich wenig begründete Hinweise bzgl. meines menschlichen Leistungsvermögens ?
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Und wie sieht es mit Akkus aus, die nur als Transportgut mitgeführt werden, also nicht in (angeschalteten) Smartphones und Laptops, sondern bspw. Powerbanks im Gepäck?
Um solche ging es ja im Bereich Starthilfe oder Roller.
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Es geht grundsätzlich darum, ob es fahrlässig ist, einen starken LI Akku mit an Board zu nehmen mit dem Wissen, dass er hoch gehen kann und so den Flug gefährdet. Und zwischen einem iPad und einer Starthilfebox ist auch AH maessig ein deutlicher Unterschied. Und ein iPad versus einer Starthilfebox ist beim Rauswurf auch ein Unterschied. Was ist daran so schwer zu erkennen, dass high Power LI Akkus an Board eher nichts verloren haben?
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Powerbanks und Ähnliches darfst Du ja sowieso nicht im Gepäck aufgeben, da wären wir wieder beim Thema "grob fahrlässig" bzw. vorsätzlich.
Es schadet nicht, sich die Transportbedingungen vor dem Flug durchzulesen zumal die Bestimmungen teilweise stark differieren je nach Airline. Das betrifft auch die Verwendung von Kindersitzen an Bord, ein stetiger Diskussionspunkt.
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Wissen, dass er hoch gehen kann
Ich frage nur, woher man das weiß. Und denke dabei an reinen Transport, nicht die Benutzung oder gar Beschädigung.
Dass der Akku bei Laden/Entladen oder Beschädigung hochgehen kann, ok.
Aber gibt es bekannte Fälle von spontaner Selbstentzündung beim Transport? Immerhin werden Akkus ja auch mit der Post versandt. Ist da schon mal ein Fahrzeug oder Verteilzentrum in Brand geraten?
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Die Akkus gehen unberechenbar hoch oder nicht. Hängt auch davon ab, wie sie behandelt werden. Werfen ist u. B. keine gute idee. Es gingen auch schon Teslas abgestellt nach Tagen hoch. Kapier doch einfach, es ist ein Risiko und fahrlässig, die mit ins Flugzeug zu nehmen...
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Wolff, ich habe mich längst gegen eine Lithium-Starthilfe entschieden (siehe oben) und besitze auch keinen E-Roller.
Das Thema interessiert mich aber. Wenn es um Starthilfen oder E-Roller geht, dann geht es eben nicht um die Möglichkeit einer katastrophalen Fehlfunktion beim Laden, Entladen oder bei Beschädigung. Alles, was ich beim Googeln finde, bezieht sich aber nur darauf.
Sinnvollerweise frage ich deshalb nach dem Risiko (Eintrittswahrscheinlichkeit) eines Brandes beim reinen Transport. Das Argument, dass so ein Akku grundsätzlich brennen kann, gilt ja auch für die 200 Liter Avgas, die ich dabei habe. Es geht um die Frage, wie wahrscheinlich ist eine spontane Selbstentzündung nur beim Transport (!) einer Starthilfe oder eines E-Rollers - beide wird man im Flug ja nicht einschalten oder laden.
Dazu habe ich beim Googeln nichts gefunden. Merkzettel für den Postversand betonen vor allem, dass die Verpackung verhindern soll, dass ein Kurzschluss oder eine mechanische Beschädigung auftritt. Spontane "Zeitbomben" scheinen diese Batterien also nicht zu sein (sonst sollte man sie wohl auch nicht im Haus oder in der Garage aufbewahren).
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Max, die Vorschriften müssen ja immer vom unbedarften User ausgehen, der evtl. auch falsch verpackt usw. Daher sind die nicht unbedingt ein Indikator für das tatsächliche Risiko.
Wie oben schon geschrieben, ich durfte mal eine leere (!) Sauerstoffflasche nicht auf einen LH-Flug mitnehmen.
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Nenne mal bitte namentlich die Kollegen, die dir auf deine Anfrage diese Auskunft gegeben haben. Dann sehen wir weiter. Ich habe dir die Paragraphen genannt, du kannst sie einfach durchlesen. Das geht sogar mit nicht juristischem Sachverstand. Du hast gesagt, ich bleibe bei meiner Meinung. Na denn, ich glaube nicht, dass man die groß beeinflussen kann. Dass eine Versicherungsgesellschaft sorgfältig prüft, ob sie in Regress gehen kann oder nicht, liegt in der Natur der Sache. Und falls du Gegenargumente brauchst, die vor jedem Gericht ganz gut greifen können, dann frag mal nach, welche zertifizierten Geräte bei Fluggesellschaften wie dem Kranich im Cockpit eingesetzt werden. Wie oft warst du in einem Airliner Cockpit in den letzten 20 Jahren? I rest my case.
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Was habe ich geschrieben? Ein Tesla ging abgestellt nach Tagen hoch. Wenn ein Li Akku mies behandelt wird, kann es passieren, dass dieser Tage später hoch geht, obwohl ihn keiner angefasst hat.
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Für sämtliche "Gefahrgüter" gibt es s umfangreiche Abhandlungen, was, wie, wie verpackt, in welcher Menge, usw. im Flugzeug mitgenommen werden darf.
Im gewerblichen Luftverkehr regelmäßig in "Dangerous-goods-Trainings" aufgerollt. Die Regeln der IATA/ICAO gehen da sehr weit.
Bei Akkus und akkubetriebenen Geräten oft eine Frage der Größe und der Menge, aber auch des Problembewusstseins. So zB gibt es bei Smartphones keine Beschränkung der Menge persönlich mitgeführter Geräte, man sollte sich aber bewusst sein, dass ein aus der Hosentasche gefallenes Smartphone in die Sitzmechanik geraten kann und dort ggf. beschädigt und in Brand geraten kann.
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Der unbedarfte User IST ja das Risiko. Geschulte Gefahrgutversender dürfen mehr versenden als Otto Normalverbraucher, und einmal eine leere Sauerstoffflasche nicht mitgenommen zu haben obwohl gestattet ist mir zehnmal lieber als umgekehrt (siehe ValuJet).
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Antwort an den Letzten:
Für die Befürworter des Transportes von stärkeren Akkus (z.B. e-Bike) in kleineren Flugzeugen der GA:
Lengerich Die Bewohner einer Wohnung in Lengerich sind nur knapp der Explosion eines E-Bike-Akkus entkommen. Durch die Druckwelle sei die Tür samt Rahmen aus dem Mauerwerk gerissen geworden und auf den Flur geflogen.
https://rp-online.de/nrw/panorama/e-bike-akku-explodiert-in-badewanne-und-zerstoert-wohnung-in-lengerich_aid-54519755
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würde erst den Untersuchungsbericht abwarten ;-) (Gastherme?)
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Ist nicht wirklich mein Steckenpferd (ich hab keins und würde ein Brompton nehmen, bzw. hab ein Dahone wg. der seltenen Nutzung), aber was hältst du von der Zahl?
https://www.velobiz.de/news/e-bike-verkaeufe-steigen-weiter-sprunghaft-an-veloQXJ0aWNsZS8yMjc5Nwbiz
Fakten und Anekdoten. Ein E-Rad explodiert, wieviel noch von den ca. 4,31 mio (!) anderen? Da ist ein Motorausfall um Potenzen wahrscheinlicher. Vermutlich. Kannst ja mal recherchieren, das Thema interessiert dich ja offenkundig.
Die Fiat 500 - Argumentation verwundert mich auch. Ich dachte eigentlich, wir wären hier überzeugte Marktwirtschaftler (außer Hubert ;-)).
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Die Marktwirtschaft hat wie alle Restaurants wegen Corona zu.
Ich sehe langsam ein, dass ich uns 3 Erwachsene plus Gepäck aus sozialen Gründen in die Fiat-Telefonzelle zwängen muss, so vehement wie das von einigen verteidigt wird.
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Thema Marktwirtschaft: Es gilt immer noch der Primat der Politik. Wobei das ja mittelfristig auch sehr stark am Interesse unserer allgemeinen wirtschaftlichen Wohlfahrt orientiert ist... aber bei der Autogröße sind wir einfach viel zu wenige Privatpiloten, dass sich ein anderes Angebot oder ein Wettbewerb für diese Mininische anbieten würde.
Thema reinzwängen: Es gibt auch Großraumtaxis. Aber da wir das alle wissen, wirst du wohl eine Kosten-Nutzen-Rechnung angestellt haben.
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Wegen Marktwirtschaft: App2Drive macht, das was sie für richtig halten. Du kannst einen anderen Anbieter nehmen oder was besseres danebenstellen. Du kannst dich auch aufregen (mache ich bei ForeFlight auch ;))...
Aber "müssen" tust du gar nix. Und "soziale Gründe"? lass mal die Kirche im Dorf ;)
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