Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

16. September 2020: Von Wolfgang Lamminger an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Für sämtliche "Gefahrgüter" gibt es s umfangreiche Abhandlungen, was, wie, wie verpackt, in welcher Menge, usw. im Flugzeug mitgenommen werden darf.

Im gewerblichen Luftverkehr regelmäßig in "Dangerous-goods-Trainings" aufgerollt. Die Regeln der IATA/ICAO gehen da sehr weit.

Bei Akkus und akkubetriebenen Geräten oft eine Frage der Größe und der Menge, aber auch des Problembewusstseins. So zB gibt es bei Smartphones keine Beschränkung der Menge persönlich mitgeführter Geräte, man sollte sich aber bewusst sein, dass ein aus der Hosentasche gefallenes Smartphone in die Sitzmechanik geraten kann und dort ggf. beschädigt und in Brand geraten kann.


1 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang