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14. September 2020: Von Sven Walter an Erik N. Bewertung: +7.00 [7]

Heute 14:01 Uhr: Von Erik N. an Malte Höltken

Fukushima hat gezeigt, dass die - menschlich verständliche - Risikobeurteilung "geringe Eintrittswahrscheinlichkeit, extremer Schaden" nicht funktioniert, wie wir es gerne hätten. Selbst Du hattest mal einen Bleiakku - also nicht mal Lithium-Ionen - der in Rauch aufging. Was sagt Dir das bzgl. der Eintrittswahrscheinlichkeit ?

Ich stelle mir das Szenario vor: Jemand hat einen Akku dabei, den er nur unter Schwierigkeiten aus dem Flugzeug entfernen kann, z.B. durch Öffnen der Tür. Der Akku geht hoch, er ist gezwungen, ihn sofort aus dem Flieger zu werfen, weil er sonst Schaden nehmen würde, und der Akku landet brennend, heiss, rauchend im Holzdachstuhl eines Hauses oder in einem trockenen Wald, das Haus / der Wald fängt an zu brennen. Es kommen Menschen zu Schaden. Der Pilot überlebt.

Der Fall landet vor Gericht. Nicht vor der Landesluftfahrtbehörde, sondern vor einem ordentlichen Gericht. Der Shitstorm ist gewaltig. Die Argumentation des Anwaltes der Gegenseite: Sie haben einen Akku mitgenommen, eines Typs der hochgehen kann, und auch schon zahlreich hochgegangen ist. Sie sind wissentlich und mutwilllig das Risiko eingegangen, diesen Akku sofort, und ohne prüfen zu können, wo er landet, entsorgen zu müssen. Und weil es mittlerweile hinlänglich bekannt ist und Sie wissen mussten, a) wie diese Akkus brennen, b) dass sie ihn in dem Fall sofort (und ggfs. unter Schwierigkeiten) rauswerfen müssen, und c) dass kommerzielle Airlines genau deshalb derartige Akkus nicht mitnehmen, war Ihr Verhalten grob fahrlässig. Rumms. Versicherung futsch. Tolle Wurst !

Ich rede wie gesagt nicht von Smartphones oder Computern oder Tablets. Wohl aber von starken Powerpacks mit zigtausend mAh, oder Akkus die in eBikes oder Hoverboards passen.

Willi hat es dir schon komplett erklärt. Möchtest du eine Subsumtion unter §§ 32, 34 StGB oder die zivilrechtlichen Pendants 228 und 904 BGB? Der "shitstorm" ist wumpe, es gilt dt Recht (plus Warschauer Abkommen... ach ne... kein kommerzieller internationaler Luftransport, sondern ein Reetdachhaus in Kleinwülferode ist abgebrannt). Dann wird festgestellt, dass zwar Kausalität vorliegt, aber diese im Rahmen der Adäquanztheorie zu reduzieren ist. Das ist Stoff 1. Semester. Da dt. Innenstädte voll von zugelassenen Tretrollern sind, wir auf 350.000 qkm 82 mio EW haben war das sozial vollkommen adäquat, dass du ein mit Prüfzeichen importieren Roller mitnehmen durftest. Also tritt a) die Versicherung eh ein und b) kann sie bei dir keinen Regress nehmen.

Nennt sich persönliches Lebenspech. Wird von der Gemeinschaft der Versicherten indirekt getragen. Ein klassischer, wenn auch spektakulärer, Schadensfall.

Immerhin schön, dass du jetzt konzedierst, dass man eine Powerbank durchs Guckloch im Segelflugzeug rauswerfen kann. Oder der Piper.

Mit Verlaub, das erinnert ein wenig an das, was einem Pädagogen (auch ausbildende) über Haftung und Versicherungsreichweite erzählen - verdammt viele Schauermärchen, die in der Judikatur nur in erratischen Ausreißern der Justiz existieren. Aber zum Glück die totale Minderheit darstellen.


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