Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

26. Juni 2019: Von Nicolas Nickisch an Malte J.

Ich dachte eigentlich , es würde es einfacher machen wenn ich mich als Privatperson oute.

Teile sind(waren:

1 Temperatursensor (mit englischer Anleitung) aber ohne 8130 (das haben die nicht gemerkt)

1 Blech mit 2 Schnellverschüssen

1 Gummi-Dämpfer

Ich glaube, die Erläuterung wofür das ist, hat es noch schlimmer gemacht.

Wie findet man diese TARIC-Nummern raus? Und wieso ist das individuell?

26. Juni 2019: Von Thomas Endriß an Nicolas Nickisch

TARIC Nummer 8803300010 hat bei mir immer funktioniert.

26. Juni 2019: Von Malte J. an Nicolas Nickisch Bewertung: +1.00 [1]

Die TARIC-Nummern findet man auf https://auskunft.ezt-online.de

Ich würde da vmtl. die "88033000100" auswählen ("andere Teile von Hubschraubern oder Starrflügelflugzeugen (ausgenommen Segelflugzeuge)" - "für zivile Luftfahrzeuge").
Für die Anmeldung wird auch hier eine Auskunft über FCKW benötigt. Da deine Teile kein FCKW enthalten, fügt man unter dem MN-Schlüssel 724 die Codierung "Y950" bei der Anmeldung hinzu ("Besondere Bestimmungen; Andere Waren als mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen vorbefüllte Einrichtungen (Codierung/Schlüssel: Y950)").
Desweiteren wird unter dem MN-Schlüssel 119 eine "Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: C119)" verlangt. Da könntest du es mit deinem Form 8130 mal probieren, falls du kein EASA Formblatt 1 hast. Soweit ich weiß, ist das das gleiche nur von der FAA statt der EASA.

Sollten die Teile keine Unterlagen haben (Form 8130 oder EASA Form 1), dann können sie - meiner Auffassung nach - zollrechtlich nicht als Luftfahrtbauteile behandelt werden und es entfällt die Zollbefreiung (irgendwas zwischen 2 und 4%).

Ein deutsches Handbuch braucht man meines Erachtens nicht. Du hattest vermutlich einen nicht so kompetenten Zollbeamten vor dir.

Viele Grüße,
Malte

26. Juni 2019: Von Olaf Musch an Thomas Endriß

Wenn ich zolltarifnummern.de richtig interpretiere, ist

"andere Teile von Hubschraubern oder Starrflügelflugzeugen (ausgenommen Segelflugzeuge)"

jetzt alles unter 88033000 zusammengefasst.

hier: https://www.zolltarifnummern.de/2019/88 geht die Sucherei los.

Olaf

26. Juni 2019: Von Malte J. an Thomas Endriß Bewertung: +1.00 [1]

Thomas Endriß,
die 8803300010 funktioniert nur mit EASA-Formblatt bzw. Äquivalent. Sonst hilft die 88039090900 - kostet allerdings 2,7% Zoll.

27. Juni 2019: Von Malte J. an Nicolas Nickisch

Gib mal Bescheid, wie es weiter ging! :)

Malte

27. Juni 2019: Von Timm H. an Malte J.

Ja, bitte teile wie die Geschichte weitergeht.

Habe auch vor kurzem Teile in USA bestelt. Per USPS! Bin mal sehr gespannt.

Die beiden letzten Bestellungen waren easy. 1xFedEx, 1xUPS.

28. Juni 2019: Von Thomas Endriß an Malte J.

Malte,

vielen Dank. Die Nummer hat der (sehr freundliche und hilfsbereite) Zollbeamte das letzte Mal angewendet, als ich keine EASA Form hatte. Und einmal, als sie komplett blank da standen, weil keine Ahnung, haben sie einfach einen Tarif für irgendwelchen Computerteile genommen, die waren dann, wenn ich mich recht erinnere, bei 1,5% Zoll. War mir dann ehrlich gesagt, einerlei.

Mit Flugzeugteilen haben die halt nicht wirklich oft zu tun. Wenn ich dann sage, das geht in meinen Oldtimer, wollen sie Bilder sehen - danach klappt's dann eigentlich fast immer mit Null Zoll.

28. Juni 2019: Von Nicolas Nickisch an Malte J.

Ich hCoffe, ich kann in einigen Jahren Erfolg vermelden.

Der gestrige Anruf mit Verweis auf die Zollnummern war jedenfalls frucht- und erfolglos.

Das müsse alles überürft werden ob die notwendigen Kennzeichnungen nach dem Produktsicherheitsgesetz - ob ich denn nicht den §1 kennen würde - angebracht sind.

Soviel kann ich sagen: EIn CE-Zeichen haben die Sachen wohl nicht.

Immerhin ist wohl diese erste Prüfung kostenfrei.

Was dann passiert steht in den Sternen

28. Juni 2019: Von  an Nicolas Nickisch

Absurd ... beim Münchner Zollamt verstehen die Mitarbeiter zwar auch nicht wirklich, was "Flugzeugteile" sind ("für ein Modellflugzeug?") ... aber wenn man es ihnen (jedes Mal neu) geduldig erklärt (so ein Ding mit Flügeln und Propeller, das brumm brumm macht), dann finden sie meist eine Lösung ...

Ein paar Mal musst ich 1-2 Prozent bezahlen, das war mir dann auch egal. Aber hedes Mal habe ich die Teile sofort bekommen.

28. Juni 2019: Von Andreas Ni an Nicolas Nickisch

Selbst ein ziemlich normales Hemd aus den USA (ebay) lag letzthin 3 Wochen im Zoll, weil halt per USPS / DHL versandt. Am schnellsten/ besten klappts, wenn man von hier UPS einen Abholauftrag gibt, und -sobald man die tracking no hat- alle Unterlagen zur korrekten Verzollung incl Customs Tariff No an UPS mailt. Dann schafft UPS den Zoll oft an einem Tag und liefert sofort aus. Ausserdem zahlt man dann nur den UPS-Preis, der dem eigenen account entspricht, während US-amerikanische (Flugzeugteile-) Händler gern den vollen UPS-Preis nehmen. Die Differenz liegt - zumindest bei mir - bei um die 60% Discount.

28. Juni 2019: Von Nicolas Nickisch an Andreas Ni

DIe hier immer wieder zitierte Zoll-Tarifnummer hat bisher niemanden auch nur die Bohne interessiert!

Es geht immer nur um notwendige Kennzeichnungen, deutschsprachige Anleitung! ( das muss dann wohl der Zettel sein, auf dem steht, man solle den Sensor nicht direkt in eine Flamme halten, weil sonst kaput; leider auf englisch)

29. Juni 2019: Von Andreas Ni an Nicolas Nickisch

Der Zettel, den die (am liebsten) wollen, heißt 8130-3 oder Form one. Nur wissen viele - zum Glück - nicht, dass der so heisst. Sobald sie etwas in Händen halten, dass ihnen klarstellt, dass man jenes Teil nur in Flugzeuge einbaut, nehmen sie die Tarrif no und verzollen... Die, die nicht wissen, dass es solche 8130s und Form one‘s gibt, lassen sich gelegentlich mit der Rechnung übertölpeln. Schlussendlich muss der Zöllner nur einen klaren Verwendungszweck festgestellt haben, um die entsprechend geltende Zolltarifnummer zuordnen zu können.

1. Juli 2019: Von Timm H. an Timm H.

Freitag kam ein Schreiben, dass meine Teile beim Zoll in Essen zur Abholung bereit liegen.

1 Satz (2 Stck) Ersatz-„Scheiben“ für ROSEN-Sunvisors.

Ich sollte eine Rechnung mitbringen und einen Nachweis, wieviel ich letztendlich gezahlt habe. Heite Morgen um 0740 war ich dort, habe nach kurzer Wartezeit alle Belege vorgelegt, den Karton geöffnet, dem Zoll-Mensch erklärt was und wofür das ist und direkt angemerkt, dass es sich hier um ein privates Luftfahrzeug handelt, also ja eigentlich kein Zoll anfallen dürfte. ;-) Das stand auch auf der Rechung (sun visor for private aircraft).

Das müsse er erst mal prüfen, dieser Fall käme ja sehr selten vor...

Bezahlt habe ich schlussendlich nur die Einfuhrumsatzsteuer (19%), mit dem Zoll hat er irgendwas gefaselt, aber das wäre jetzt mal ok so.

Hätt ja noch mal joot jejange...

Viel Erfolg!!

22. Juli 2019: Von Markus Jolas an Malte J.

Du hattest eine komplette Antwort zu dem Vorgange gegeben, so von mir eine Ergänzungsfrage:Ich habe in USA Landing/Taxilights bestellt mit Versand über UPS. Dort liegen die jetzt in Köln.

Neben einem Verzollungsauftrag, genauer Beschreibung und einer Warentarifnummer (ist das die TARIC Nummer?) wollen die von mir zwingend eine EORI Nummer haben? Empfänger ist eine europäische GmbH und keine Privatperson.

Kann ich das umgehen oder muß ich jetzt diese Nummer für die Gesellschaft anlegen lassen?

Danke für eine Antwort!

Markus

22. Juli 2019: Von Nicolas Nickisch an Markus Jolas

Wenn es da mal nicht um den "Handlungsverantwortlichen" für Europa geht (s. mein Anfangs-Posting).

Meine Sendung ist übrigens noch immer nicht aufgetaucht: Man habe die zuständige Fachbehörde um Amsthilfe gebeten und alles da hin geschickt (Au weia).

Ich male mir gerade aus was die da machen.

23. Juli 2019: Von Viktor Molnar an Markus Jolas

Ich hab kürzlich für einen privaten Maschinenimport aus China diese EORI-Nummer beantragt, weil das für den Export oder die Spediteure mit Verzollungsauftrag wohl einfacher wird. Kost nix, dauert halt min. eine Woche.

Vic

6. September 2019: Von Juergen Esser an Viktor Molnar

Zum Thema Zoll

Also das mit der deutschen Betriebsanleitung ist falsch, kommt aber aus einer ganz anderen Richtung.

Bevor es um Zoll und EUsT geht, muß erst einmal geprüft werden, ob das Teil überhaupt in ein Land der EU eingeführt bzw "in den Verkehr gebracht" werden darf. Dazu sagt dann das zitierte BetriebSichG sinngemäß, dass nur Teile, die sicher sind, eingeführt werden dürfen. Damit die Beamten jetzt wissen, was sicher bedeutet, gibt es die BetriebsSichVO. Da steht dann drin, dass Teile vom Hersteller nach einer Richtline CE-deklariert sein müssen.

Zur CE braucht man aber eine Deklarationsvorschrift, also z.B. die Maschinenrichtlinie, ATEX- oder die Niederspannungsrichtlinie. Da steht drin, dass Teile nach europäischen Normen konstruiert sein müssen um CE zu erhalten. Wenn es nicht nach europäischen Normen konstruiert und/oder nicht vom Hersteller CE-deklariert ist, kann jemand, im Auftrag, einen Vergleich anstellen, ob die Forderungen der z.B. amerikanischen Norm ev. die Forderungen der EU-Norm erfüllen oder übererfüllen. Dann kann dieser Vertreter ev. auch CE-deklarieren.

Zusätzlich zu den Konstruktionsnormen steht dann was von Betriebsanleitung drin, die aber dann in einer in der EU bzw hier dann sogar in D anerkannten Amtssprache vorliegen muss. Englisch gehört dazu, eine deutschsprachige Anleitung zu verlangen ist Faulheit des Prüfers/Zolls.

Erst wenn das erfüllt ist darf das Teil überhaupt erst in die EU importiert werden und erst dann kann man über Zoll und Steuer reden.

Soweit die Theorie und an die hat sich wohl das Hauptzollamt erinnert. Nun kann man sich als normal denkender Mensch natürlich fragen, ob ein passiv arbeitender EGT-Sensor irgend einer dieser Richtlinien enspricht oder entsprechen kann/muss.

JEs

6. September 2019: Von Nicolas Nickisch an Juergen Esser Bewertung: +1.00 [1]

Vielen Dank für diese Erläuterungen.

Als initiator dieses Threads kann ich jetzt auch die Auflösung bekannt geben.

Im Grunde wurde mir wohl versucht, bei meinem ersten Besuch beim Zoll exakt das zu erkären, was Du in Deinem Posting erläuterst - allerdings auf Hauptschulniveau.

Die Worte "Handlungsbevollmächtigter für Europa" und "Bedienungsanleitung in deutscher Sprache" haben mir auf jeden Fall mindestens eine Monitorlänge Nullinie beschert ob der Vorstellung, ich müsse meinen armen Sensor, einen Gummidämpfer und ein Stück Blech jetzt individuell CE zertifzieren lassen.

Immerhin bestand die -englische- Bedienungsanleitung aus einem kopierten Zettel mit 3 handschirftlichen Zeilen, man dürfe den Sensor nicht direkter Flamme aussetzen und wenn man den Betriebsbereich überschreite, ginge er auf jeden Fall kaputt.

Es fehlt allerdings der Hinweis, daß man sich das Ding nicht in den A**** schieben darf :-) - insofern ist die SIcherheit möglicherweise nicht gewährleistet.

Zum Gummidämpfer gabs gar keine Anleitung, obwohl der prima in den A**** passen würde, aber lassen wir das.

Die Sache eskalierte dadurch, daß der RP Darmstadt nicht in der Lage war, die Brisanz der zu importierenden Ware zu beurteilen und sich Amtshilfe durch die kompetente Fachbehörde - in Worten das LBA - verschaffte.

Alles in allem dauerte die Sache etwas über 2 Monate. Versuche Auskunft zu erhalten zweck- und sinnlos.

Irgendwann erhielt mein Vater einen Anruf, die Sendung könne abgeholt werden. Dort dann die Erklärung, auch die zuständige Fachbehörde habe die Brisanz der Ware nicht abschliessend klären können, aber er wolle mal ein AUge zudrücken. Das nennt man dann wohl Ermessensentscheidung oder auch Willkür.

Ich bin natürlich sehr beruhigt, daß sich unser so Staat so rührend bemüht, mich als unmündigen Bürger vor den Wirrungen und Versuchungen aus dem Land des Mannes mit der blonden Locke zu schützen, wo doch hier jede CHipstüte ein CE-Siegel hat.

Über die genaue Zusammensetzung des Gebühren kann ich (noch) nichts sagen, aber grob müssten es die 19% sein.

Was kann man aus diesem Desaster lernen?

Wahrscheinlich habe ich selber das Chaos verursacht.

Warum? Vor einigen Monaten wurde ein Teil aus USA per UPS Express bestellt. Das hat fast 120€ Versand gekostet und trotzdem 2 Wochen gedauert. Dafür lieferte UPS ins Haus, kassierte die MwST und gut.

Diesmal wurde kostenbewusst der Normalversand gewählt - USPS und DHL arbeiten da Hand in Hand.

Der USPS scheint eine Nachfolgeorganisation des Pony Express zu sein. Es dauerte ewig und die Tracking-Meldungen haben lediglich die Aussagekraft "entered Hub" und "left Hub" - mehr nicht. 3 WOchen !!!

Bei DHL genauso. Das Tracking endet mit den Worten "Sendung wurde an Empfänger zugestellt". Allerdings ist das der Zoll gewesen.

Insofern zukünftig eher wieder UPS und kein USPS.

Beim Zoll dann die möglicherweise der nächste Fehler:

Ich hatte per Paypal bezahlt und per Mail vom Versender (LASAR) keine richtige Rechnung bekommen.

Die war dann per PDF irgendwie an der Paypal-Buchung dran. Leider zu spät gemerkt.

Insofern erschien ich beim Zoll ohne Rechnung in der Hoffnung, diese sei AN der Sendung. War aber IN der Sendung.

Außerdem war nur für 1 item ein 8130-Form im Beutelchen eingeschweisst, für den Sensor lag keines bei.

Im Kleingedruckten der Sendung beteurert aber der Verkäufer im Besitz der 8130 zu sein und ggf. Kopien schicken.

Vielleicht wollte aber auch nur der junge Zollbeamte vor den blutjungen Zollbeamtenanwärterinnen Kante zeigen.

Conclusion:

- besser UPS als USPS/DHL, auch wenn's teurer ist

- alles ausdrucken

- in jedem Fall einen Ausruck der Zahlung (Paypal, KK oder was auch immer mitbringen)

- Rechnung ausdrucken und wissen was drinsteht !! sic!

- vorher Kerze anzünden? Räucherstäbchen? 'nen Joint mitbringen als Mitbingsel für den Zoll?

6. September 2019: Von T. Magin an Juergen Esser

"Da steht drin, dass Teile nach europäischen Normen konstruiert sein müssen um CE zu erhalten."

Noe, CE bedeutet, dass es nach dem Stand der Technik konstruiert, gefertigt, getestet wurde. Dies laesst sich am einfachsten mit der Einhaltung von Normen nachweisen, daher ist dies der gaengigste Weg. Aber eben nicht der einzige.

Muesste jedes CE-Zeichen auf Basis von Normen "belegt" sein, gaebe es keine Innovation mehr. Die Normung hinkt naemlich dem Stand der Technik immer um wenigstens 3 bis 5 Jahre hinterher. Medizintechnik ist da ein schoenes Beispiel.


20 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang