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4. Mai 2020: Von Sven Walter an Andreas Ni Bewertung: +2.00 [2]

Da pauschalierst du indes auch wieder. Und Schranze ist nicht eben eine aufwertende Bezeichnung. Wenn der Aeroclub NRW es besser macht als der DAeC, ist das zwar noch nicht das Optimum, aber denjenigen, die es noch schlechter machen, ein Vorbild nach oben.

4. Mai 2020: Von Chris _____ an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Lese gerade vom hessischen Luftsportverband ein Schreiben vom 2.5.2020:

"In dieser Woche haben die Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt mit jeweiligen E-Mails an Vereine und Flugschulen die Rechtsauffassung geäußert, dass Flugbetrieb auf genehmigten Flugplätzen, also auch auf Segelfluggeländen, grundsätzlich zulässig sei. ...

Beide Regierungspräsidien betonen dabei, dass bei jeglichem Flugbetrieb die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnungen der Hessischen Landesregierung (verlängert bis zum 10.05.) eingehalten werden müssen.
Neben den allgemeinen Ver- und Geboten gilt nach diesen Verordnungen für den Sport grob zusammengefasst Folgendes:
1.Sportanlagen sind zu schließen
2.Sportbetrieb ist einzustellen
3.Zusammenkünfte in Vereinen sind verboten

Die Mitteilungen der Regierungspräsidien beruhen auf der Annahme, bei den Flugplätzen handele es sich nicht um Sportanlagen im Sinne der hessischen Corona-Verordnungen. Diese Auffassung hören wir als Luftsportler natürlich gern."

Zu dieser "Annahme" fällt mir nur Loriot ein: "Ach was".

Wenn jetzt noch ein wenig Hirn von Hessen nach Bayern ausgeliehen werden könnte....

4. Mai 2020: Von Norbert S. an Chris _____

Wenn jetzt noch ein wenig Hirn von Hessen nach Bayern ausgeliehen werden könnte....

Aber bitte keines das schon von Sars-Cov-2 befallen ist !

Auch nicht nach BW schicken. Deren Verband tut mir nämlich leid, und wir sollten ihn nicht weiter quälen ...

4. Mai 2020: Von Claus Vischer an Chris _____

Hallo Chris!

Könntest Du eine Quelle dieser Einschätzung der hessischen Regierungspräsidien nennen oder die Email mir - zB als PM weiterleiten?

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Claus

also - folgender wettbewerb:

die leser von PuF und forumsschreiber rufe ich hiermit auf:

1. so viele mitglieder wie möglich als PuF abonennten zu werben

2. so viele ausstrittschreiben auf grund der aktion zu sammeln

3. so viele PuF-abos wie mögich und wichtig -"traceable"- an puf-factory zu schicken

der mit den meisten überläufern und abos, ausgezählt von einem zertifiziertem

labor bekommt ein bac-co-patrol gratis!

ende des wettbewerbs: 30.8.2020

mfg

ingo fuhrmeister

4. Mai 2020: Von Chris _____ an Claus Vischer Bewertung: +1.00 [1]

Ich denke, ich kann den Brief hier auch posten. Es ging ja an viele Adressaten und hat mich über Weiterleitungen erreicht. Ich finde den Inhalt recht treffend.



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Zweites_Corona_Update_vom_02052020.pdf
Adobe PDF | 173.0 kb | Details




4. Mai 2020: Von Sebastian Reis an Chris _____

Unabhängig davon ob es sinnvoll ist auszutreten oder nicht - könnte mir jemand erklären warum man als Verein überhaupt verpflichtet ist Mitglied beim Daec zu sein? Insbesondere wenn man ein reiner Motorflugverein ist ohne Ausbildung oder Ähnliches?

4. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Sebastian Reis Bewertung: +9.00 [9]

könnte mir jemand erklären warum man als Verein überhaupt verpflichtet ist Mitglied beim Daec zu sein?

Ein Verein ist natürlich nicht verpflichtet, im DAeC Mitglied zu sein. Mit entsprechendem Aufwand kann er auch seine eigene Technik- und Ausbildungsorganisation betreiben (mein Verein z.B. tut das, zumindest im Motorflug - ist aber trotzdem im BWLV/DAeC), auch wenn das gerade für Segelflugvereine i.d.R. nicht zu stemmen sein dürfte.

Die Globalerlaubnisse bei Technik und Ausbildung, der Zugang zu teils erheblichen Fördermitteln, die Angebote für Jugendliche... Also bei aller absolut berechtigten Kritik, gerade auch aktuell: Dass unsere Verbände für nichts gut sind, das kann man so nun auch nicht stehenlassen. Der Standard-PuF-Forist gehört vielleicht weniger zur Zielgruppe - bitte bedenkt aber, dass das, was viele Leute hier (ja, ich bisweilen auch!) mit einem Wochenendtrip verbraten, gerade für viele Vereins-/Verbandsmitglieder ein Dreijahresbudget für die Fliegerei ist. Anderer Planet...

Einen, nicht spalten! Für die letztgenannte Zielgruppe tut z.B. die AOPA wenig bis nichts - ist sie deswegen eine schlechte Interessenvertretung?

Ich habe übrigens an Herrn Laur (BWLV-Präsident) ebenfalls einen durchaus kritischen Brief geschrieben und eine sehr vernünftige, differenzierte Antwort bekommen.

4. Mai 2020: Von Sven Walter an Tobias Schnell Bewertung: +2.00 [2]

Die ist natürlich vertraulich. Und danke fürs Schreiben, aber hat es was bewirkt?

Über Taktik des offensiven Vertretens und des Zähmens vieler sehr unabhängiger Geister sollte man sicherlich nicht zu hohe Anforderungen stellen, aber solange man sich gnadenlos sachlich ans Virologische hält, ist die Linie gar nicht so schwer.

Unterbricht das die Infektionskette? Machen, gerade im Hobbybereich.

Ist es sinnlose Solidarität? Höflich weiterhin fliegen.

4. Mai 2020: Von Sebastian Reis an Tobias Schnell

Gute Argumente Tobias!

Das mit den Versicherungen ist mir auch noch als Pluspunkt eingefallen - natürlich kann man das Alles auch extern absichern und es bleibt wahrscheinlich immer noch was übrig ... aber wenn ich dann wieder an die ehrenamtlich tätigen Fluglehrer aus meiner Segelflugausbildung damals denke, muss ich dir Recht geben.

4. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Und danke fürs Schreiben, aber hat es was bewirkt?

Ein einzelnes Schreiben bewirkt sicher gar nichts, aber vermutlich hat er noch "etwas" mehr Post bekommen. Und die Linie, die der Verband inzwischen öffentlich auf seiner Webseite vertritt, geht durchaus in die richtige Richtung.

4. Mai 2020: Von Lutz D. an Tobias Schnell Bewertung: +1.00 [1]

Für die letztgenannte Zielgruppe tut z.B. die AOPA wenig bis nichts - ist sie deswegen eine schlechte Interessenvertretung?

Das kann ich natürlich so nicht stehen lassen :-). Ich erinnere daran, dass die Kostenteilung insbesondere auch auf das persönliche Engagement von Michael Erb und seinerzeit dem IAOPA-Europe Chef, Martin Robinson, zurückzuführen ist. Mit eher

4. Mai 2020: Von Tobias Schnell an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Deswegen geht der Trend klar zur Doppelmitgliedschaft :-)

5. Mai 2020: Von Stefan Jaudas an Chris _____ Bewertung: +1.00 [1]

Natürlich, das ist der Knackpunkt:

Die Mitteilungen der Regierungspräsidien beruhen auf der Annahme, bei den Flugplätzen handele es sich nicht um Sportanlagen im Sinne der hessischen Corona-Verordnungen.

überall, wo in den Corona-VOs "Sportstätten" oder "Sportanlagen" stand, hatten die Autoren mit Sicherheit nicht Golfplätze, Freilicht-Tennisplätze oder Flugplätze im Sinn. Die Interpretation mit "Luftsport" => "Flugplatz" => "Sportstätte" => "verboten" kam zu 100% von eben diesen Verbänden.

Die "Sportstätten" oder "Sportanlagen", welche die VO-Autoren im Sinn hatten waren Turnhallen, Stadien, usw., usw., samt ihren Sanitärräumen, Duschen, Lokalen, usw., wo Dutzende Hunderte, Tausende, Zehntausende auf engem Raum für längere Zeit eng zusammenkommen, als Sportler, Unterstützer und Zuschauer.

Etwas, das eben lange nicht bei allen Sportarten gegeben ist. Reiten z.B. durften die Reiter immer. Da hieß es nur, Abstände einhalten, und gut.

"Oskar" (https://www.dsv.aero/index.php?option=com_content&view=article&id=227&catid=32&Itemid=479) vom angeblichen und selbsterklärten Gegenmodell zum DAeC hat da dann noch die Krone aufgesetzt. Und ja, Oskar werde ich dem DSV so lange nachtragen wie dem DAeC die Vase. Nicht, weil ich nachtragend wäre, sondern weil es so einprägsam ist. So nach dem Motto der ARD-Rundfunkanstalen vor ein paar Jahren, leicht modifiziert: Geht ins Auge, bleibt im Kopf ...

5. Mai 2020: Von Andreas Ni an ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister Bewertung: +1.00 [1]

"der mit den meisten überläufern und abos, ausgezählt von einem zertifiziertem labor"

Wir müssen reden, Ingo. Über meine Zertifizierung als Zähl-Labor.... (don't worry ihr gemeinen Foristen, legt mir wer mehr Kündigungen vor, als wir Landesverbände haben, wird mein Laborleiter hellhörig! Ostfriesland ist kein eigenes Bundesland und wer versucht, sich den Laborleiter zu kaufen, wird öffentlich vor der Hauptverwaltung des BWLV auf einem Mickeyscheiterhaufen gerichtet!)

5. Mai 2020: Von Andreas Ni an Sven Walter

"Und Schranze ist nicht eben eine aufwertende Bezeichnung."

Sven, hätte ich beleidigen wollen, hätte ich andere Worte gewählt....

Im übrigen frage ich mich, wieviel Dummheit gehört dazu, solch ein Angebot (an Wolff) auch noch SCHRIFTLICH zu machen? Dass in diesem Forum außerordentlich offen kommuniziert wird, liest man doch auch als "irregular Forist" bereits in den nächsten, willkürlich gewählten 7 Zeilen. Aber das mit der Dummheit sagte ich ja schon in meinem Rotlicht-Türsteher-Gleichnis. Schade dass ich nicht in weiteren Vereinen bin, denn mit nur einer Kündigung werde ich Ingos Wettbewerb nie gewinnen können ...

5. Mai 2020: Von Chris _____ an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]

Das mit der Dummheit ist unser Vorteil. So können wir sehen, wie die denken.

Wie heißt es so schön, der Vorteil des Schlauen ist, er kann sich dumm stellen. Andersrum ist schwierig.

5. Mai 2020: Von Andreas Ni an Chris _____

Schon der Versuch der Bestechung ist strafbar. Für einen strafrechtlich relevanten Vorgang ist der tatsächliche Tausch von Vorteilen gegen Bevorzugungen nicht erforderlich. Und auch der Bestochene/zu Bestechende (hier Wolff) braucht sich nicht als "Bestechungsopfer" zu fühlen...

5. Mai 2020: Von ch ess an Andreas Ni

Ist Wolff ein Träger eines öffentlichen Amtes ?

Leistung/Gegenleistung ist im normalen, Zivilbereich keine Bestechung, sondern ein "Deal" und kommt, soweit keine anderen Sachverhalte/Tatbestände erfüllt sind (unangemessene Benachteiligung Dritter, Verletzung Ausschreibungspflichten, o.ä.) regelmässig ungestraft vor...

Rechtsgefühl und Gesetze sind nicht immer kongruent ;-)

5. Mai 2020: Von Andreas Ni an ch ess

Das stimmt. Umgekehrt ist aber der BWLV in einer Position, die sich öffentlich-rechtlichen Aufgaben zu erfüllen nahe fühlt. Insofern denke ich, da mal konstruieren zu können...? Können womöglich nicht auch umgekehrt Strafbestandsmerkmale erfüllt werden, wenn der Öffentlich-Rechtliche versucht, zu bestechen?

Okay ich rudere zurück, der Gesetzestext gibt das definitiv nicht her; mein Denkansatz würde scheitern, wenn auch nicht moralisch, so doch juristisch.

Hihi, und ich bleibe dabei, dass ich in diesem Leben keinem derartigen Verein mehr beitreten werde. Um so weniger nach dieser Geschichte....

5. Mai 2020: Von Willi Fundermann an ch ess Bewertung: +2.00 [2]

"Ist Wolff ein Träger eines öffentlichen Amtes ?"

Das ist gar nicht mehr notwendig. Es gibt bei uns seit langem auch im Geschäftsleben eine Bestechung. Nennt sich "Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr" und ist im § 299 StGB geregelt.

"Rechtsgefühl und Gesetze sind nicht immer kongruent ;-)"

Stimmt!

5. Mai 2020: Von ch ess an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]

Und selbstverständlich ist das Verhalten, unabhängig von der juristischen Wertung, völlig unakzeptabel. Sich sein Schweigen erkaufen zu wollen auf eine Weise, die rückwirkend durchaus als unglückliche Koinzidenz ohne unlautere Absicht bezeichnet werden kann, das geht gar nicht.

Glücklicherweise nicht mein Verein/Verband.

5. Mai 2020: Von ch ess an Willi Fundermann

Ist bekannt, aber das erfordert die von mir genannten zusätzlichen Sachverhalte/Tatbestände - es muss entweder zum Schaden der Organisation (oder ohne deren Einwilligung) erfolgt sein oder Wettbewerber benachteiligen. Letzeres könnte man hier höchst entfernt konstruieren.

5. Mai 2020: Von Andreas Ni an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

Danke. Meine Gedanken waren beim Formulieren denn ja doch richtig, als ich dann den 334 nachlas, wähnte ich mich im Irrtum... Übrigens, den 299 gab es zu meinen Studiumszeiten ja auch noch garnicht - habe gerade geblättert: in meinem Schönke-Schröder von 1983 steht noch bei §297-300: "ersetzt durch 201-203" So schnell wird Fachliteraur alt :-)))

5. Mai 2020: Von Michael Söchtig an Andreas Ni Bewertung: +1.00 [1]

"Damals" war es ja auch noch üblich, Geschäftspartner zum WM Finale oder zur Karnevalssitzung, oder alternativ zu einer Abendveranstaltung in Sankt Pauli einzuladen. Mittlerweile ist das alles gar nicht mehr so einfach. Budapest als Ersatzziel für Herrn Kaiser ist in der öffentlichen Meinung ja auch durchgefallen.

Dafür werden zu Corona-Zeiten sogar Vorschriften wie § 245 ZPO ernsthaft diskutiert (und abgelehnt), deren letzte Enscheidung vom Landgericht Breslau schon ein paar Jahre zurück liegen. Manchmal überrascht es dann doch wieder woran unsere Vorfahren alles so gedacht haben und was wieder aktuell wird.


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