|
Sortieren nach:
Datum - neue zuerst |
Datum - alte zuerst |
Bewertung
|
|
Sorry, mein Fehler hier überhaupt zu fragen. Statt einer qualifizierten Antwort scheint man in diesem Forrum nur persönliche Anfeindungen zu ernten und ab der fünften Anwtwort wird in ein anderes Thema abgedriftet.
Passiert mir nicht wieder, da ich mich dann doch lieber auf Foren mit zivilerer Kultur beschränke.
Nichts für ungut an die anständigen Mitglieder hier ...
|
|
|
Ich verstehe die Aufregung nicht und eine persönliche Anfeindung an Dich konnte ich auch nicht herauslesen. Wenn Dir z.B. meine Antwort zu zynisch erschien und Dich das verletzt hat, tut mir das leid. Es war als Tipp gemeint.
Außerdem hast Du doch mehrere inhaltliche Antworten erhalten. Vielleicht hast Du ja eine rechtliche Beratung oder Analyse erwartet, aber hier waren sich offensichtlich alle einig, dass es darauf nicht ankommt. Viel wichtiger sind die Signale, die man damit setzt und das wurde diskutiert. Es spielt außerdem auch eine Rolle, wer Eigentümer der Hallen und wer Betreiber des Flugplatzes ist. Beides in einem ist eine andere Situation, als getrennte arbeitende wirtschaftliche Unternehmen.
Gut, dann driftete die Diskussion ab, weil es für einige spannender war den Fall zu betrachten, was Unwirtschaftlichkeit bei einem Verein auslösen kann. So etwas passiert aber auch immer dann, wenn zum ursprünglichen Thema von allen hier schreibenden Meinungsvertretern nichts mehr Neues geschrieben werden will. Was ist dann so schlimm daran ein "Randaspekt" bzw. eine mögliche Folge von massenhafter Mietkürzung weiter zu diskutieren?
|
|
|
Es waren sehr qualifizierte Antworten dabei. Es wurde sogar unterschieden zwischen gewerblichem Vermieter und Vermietungen an Vereinsmitgliedern. Aber so ist das mit den Enttäuschungen, rät der Berater einem nicht Rat Suchenden, sondern einem Bestätigung Suchenden ab, ist der Berater schlecht. Das ist eine normale Reaktion, gilt für alle Lebensbereiche.
|
|
|
Das ganze erinnert mich an den Vater von Steffi Graf, der hat sich auch solange Berater gesucht, bis er die hatte, die ihm das rieten, was ihm in den Kramm passte. Die Folge war mehre Jahre Haft. Aber das als "Anfeindung" zu sehen? Oh gott, wo denn?
|
|
|
Danke, dass Ihr mit Euren letzten Beiträgen meine Aussage nochmal bestätigt habt.
Falls Ihr es immer noch nicht versteht - lest einfach nochmal Inhalt und Form Eurer Beiträge...
|
|
|
Ich frage mich, wer hier etwas nicht versteht. Ich fand alle bisherigen Antworten auf die gestellte Frage qualifiziert, sachlich und auf die Frage bezogen. Wo darin "persönliche Anfeindungen" stecken sollten, erschließt sich mir nicht spontan. Und ich erkenne hier bisher auch keine "unanständigen" Mitglieder.
Wenn die Antworten aber für Sie nicht ausreichend oder zielführend sein sollten, empehle ich die Konsultation eines Rechtsanwaltes, der seine Antwort aber vermutlich berechnen dürfte.
"Passiert mir nicht wieder, da ich mich dann doch lieber auf Foren mit zivilerer Kultur beschränke." Gute Idee!
|
|
|
" Statt einer qualifizierten Antwort scheint man in diesem Forrum nur persönliche Anfeindungen zu ernten und ab der fünften Anwtwort wird in ein anderes Thema abgedriftet."
Ich habe jetzt den Thread nochmal gelesen: Wo sehen Sie da eine persönliche Anfeindung (ehrliches Interesse !)
Abgedriftet: ja, das passiert hier ständig, ist aber im "Gespräch" m.E. normal. Ist auch ein Problem der Forum-Software: Der Thread läuft linear, Antworten erfolgen nicht auf den davor sondern weit davor (deshalb sind Zitate nötig). Aufzweigungen sind nicht möglich.
Im Beispiel in Anlage kann man auswählen, ob man die Ansichtsweise wie hier im Forum haben will (alles linear untereinder lesbar) oder die Thread-Anzeige und direkt zu Anworten auf die Eingangsfrage springen. Man sieht auch Verzweigungen die aktiv sind oder sich totgelaufen haben.
Das ist eigentlich die klassische Forums-Anzeige wie sich sie seit Dekaden kenne. Jan Brill wird Gründe dafür haben diese nicht zu nutzen.
|
|
|
|
Denke die Frage ist schon konkret beantwortet worden. Nochmal zusammengefasst: Die Miete kann man mindern, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht mehr möglich ist (wie zum Beispiel bei einem geschlossenen Campingplatz, um Deine Referenz aufzugreifen) - § 536 BGB.
Bei einem Flugzeughangar dürfte regelmäßig nur die Überlassung des Hallenplatzes zur Unterstellung eines Flugzeugs Vertragsgegenstand sein - und das ist ja weiterhin möglich. Also ich sehe da keine Rechtsgrundlage für eine Mietminderung.
Wenn Du es doch tust mit dem durchaus nachvollziehbaren, aber rechtlich kaum haltbaren Argument, der Flugplatz habe aus freien Stücken seine Betriebszeiten eingeschränkt (was natürlich auch nur zieht, wenn der Flugplatzbetreiber auch der Vermieter der Halle ist!) musst Du mit dem Risiko leben, dass der Vermieter seinerseits kündigt.
Je nachdem wie wichtig Dir ein Hallenplatz an genau diesem Flugplatz ist, würde ich mir das sehr gut überlegen. Die besonderen Kündigungsschutzregeln im BGB gelten nur für Wohnraum, nicht für Flugzeughangars.
|
|
|
Hallo Thomas, dem ehrlichen Interesse komme ich natürlich gerne nach. Wenn man sich den Thread anschaut, kommt gleich als erste Antwort der Verweis von Tobias Schnell - super passend und damit ist das Thema eigentlich auch schon durch.
Als nächstes kommt von Hubert der Beitrag mit dem Verein (Die Frage bezog sich aber nicht auf Vereine..)
Der Beitrag schließt mit Egoasseln. In diesem Kontext werte ich das sehr wohl als direkten Bezug zu mir.
Der weitere Verlauf driftet dann komplett in Richtung Vereine ab.. inhaltlich sicherlich informativ, aber leider kein Bezug zur Frage.
Insgesamt verläuft der Thread leider wie viele andere hier - fachlich begonnen driftet er sehr schnell in persönliche Auseinandersetzungen oder andere Themen ab, was ich persönlich sehr bedauernswert finde. Auffälig ist hierbei eine Häufung einzelner Protagonisten mit hoher Konfliktbereitschaft, weswegen es mir fern liegt dies zu verallgemeinern. Daher hätte ich es eigentlich besser wissen müssen.
Das erlebe ich so in keinem anderen Forum in denen ich unterwegs bin (und das sind einige).
Um das auch noch einmal deutlich zu sagen - ich habe hier schon viele sehr gute, hochqualifizierte und informative Antworten gefunden und bin dafür auch sehr dankbar.
|
|
|
Herzlichen Dank Tobias!
Damit ist meine Frage hinreichend beantwortet .
|
|
|
"Kann man das auch auf die Hallenmiete übertragen, wenn der Heimatplatz die Betriebszeiten drastisch einschränkt oder sogar ganz schließt?"
"keinen Bezug zur Frage"
Die Frage hast du nicht besonders präzise formuliert. Dass du den Platzbetreiber nicht nennen willst, ist naheliegend. Aber ob es der Platzinhaber selbst ist, ein Dritter, ein Verein, alles unklar.
Dann zu meckern empfinde ich als dünnhäutig. Dass dir deine Frage klar war, ist logisch. Nach objektivem Empfängerhorizont ist es das nicht. Hubert mag eine Projektion vornehmen, so what. Niemand ist unfehlbar, wie man an deiner sehr unspezifischen Frageart merkt.
|
|
|
"Wenn man sich den Thread anschaut, kommt gleich als erste Antwort der Verweis von Tobias Schnell - super passend und damit ist das Thema eigentlich auch schon durch."
Wo ist dann das Problem, wenn "das Thema" nach exakt 11 Minuten gleich mit der ersten und passenden Antwort "durch" ist?
|
|
|
wer hat das wort dünnhäutig verwendet???
wäs wäre dann AvC? der gehäutete....:-))
|
|
|
Du hast doch valide Hinweise bekommen, die sich u.U. darin unterscheiden, welche Rolle Du ggü. der Flughafengesellschaft hast.
Vielleicht hier noch mal kurz:
- wenn du an einem Flugplatz bist, der ohnehin jeden Cent umdrehen muss und / oder der so eine hohe Nachfrage nach Hangarplätzen hat, dass er dir gegenüber eine gute Verhandlungsposition hat, und dir ggfs. einfach kündigen kann, und / oder der von der Regierung einfach per ordre de mufti geschlossen wurde, und nix dafür kann - dann solltest Du überlegen, ob Du wegen der 2, maximal 3 Monate ein Fass aufmachst.
Rein rechtlich könntest Du jedenfalls Unmöglichkeit / Wegfall der Gesch.grundlage geltend machen und die Miete unter Vorbehalt zahlen, um Dir mögliche rechtliche Optionen freizuhalten.
Nichts von alledem ersetzt m.E. das persönliche Gespräch. Unter dem gegenwärtigen Sch**** leiden ja alle. Ich möchte z.B. nicht in der Haut eines Flugplatzrestaurant-Betreibers stecken.
|
|
|
Unmöglichkeit / Wegfall der Gesch.grundlage geltend machen und die Miete unter Vorbehalt zahlen
Würde ich hier beides nicht für hilfreich halten: Unmöglichkeit würde ja heißen, der Schuldner (=Vermieter) kann die vereinbarte Leistung nicht erbringen. Und dem ist ja nicht so. Umgekehrt (also Mieter ggü. Vermieter) gibt es bei Geldschulden nach meiner Kenntnis das Prinzip der Unmöglichkeit sowieso nicht. Für Zahlungsunfähigkeit gibt es andere Instrumente, außerdem wäre die ja hier objektiv nicht gegeben.
"Wegfall der Geschäftsgrundlage" (der Vertrag ist in gutem Glauben des Mieters geschlossen worden, dass sich das Mietobjekt an einem nutzbaren Flugplatz befindet) trifft schon eher zu, begründet aber meinem Verständnis nach höchstens ein Recht zur außerordentlichen / fristlosen Kündigung seitens des Mieters, aber nicht zur Mietminderung.
Ein Gespräch ist sicher nicht verkehrt - wie erfolgversprechend es ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde das auch eher einfach aussitzen...
|
|
|
Ich verstehe das (im 1. Beitrag) geschilderte Problem offenbar nicht. Mein Flieger steht also 24/7 im Hangar, also quasi sogar länger als sonst, weil ich nicht fliegen kann. Ich will aber die Miete kürzen? Mal auf die Spitze getrieben könnte der Vermieter des Hangars gar eine Erhöhung verlangen, weil mein Flieger länger als üblich dort geparkt ist ;). Sehe ich das jetzt völlig verkehrt?
|
|
|
Rabulistik allenthalben. Die Hallenmieter mieten ja nicht einfach irgendeine Garage, sondern einen Hangar mit Zugang zu einer Lande-Start-Bahn. Aber schon richtig, weil ich grad wegen nun wirklich höherer Gewalt nicht aus dem Stall kann, ist eine Mietminderung nicht nachvollziehbar. Anders sähe es aus, würde der Vermieter vor der Halle eine Baugrube ausheben..
|
|
|
Es gibt tatsächlich Leute, die umgekehrt denken:
Meine Frau hat im Fitnessstudio gearbeitet. Da kamen regelmäßig Vertragsinhaber an, die meinten, sie waren nur 7 mal im Monat trainieren, da müsste man ja den Beitrag senken.
also: je mehr du fliegst, desto weniger Hallenmiete ;-)
Gruß Erik
|
|
|
Sorry Leute, ich verstehe die Diskussion nicht ganz:
Ein Ladengeschäft daß wg. Verordnung geschlossen hat muss doch die Miete auch weiterzahlen.
Die aktuellen Ausnahmen, die von Adidas und jetzt Hörgeräteanbieter Geers mißbraucht werden, bestimmen noch nicht mal eine Stundung der Zahlung, sondern nur die Unmöglichkeit der Kündigung wg. Nichtzahlung der Miete.
Ich habe den Gesetzestext jetzt nicht gefunden, diese Seite scheint mir aber vertrauenswürdig und ist so auch bei anderen RA beantwortet:
https://www.mwe.com/de/insights/covid19-faq-fuer-vermieter-und-mieter/
|
|
|
|
19 Beiträge Seite 1 von 1
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|