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Sonstiges | Hallenmiete bei eingeschränkten Betriebszeiten  
4. April 2020: Von Emmet F. 

Hallo,

in der öffentlichen Diskussion wird ja gerade die Thematik der Mietkürzung intensiv behandelt.

Kann man das auch auf die Hallenmiete übertragen, wenn der Heimatplatz die Betriebszeiten drastisch einschränkt oder sogar ganz schließt?

Im ZDF wurde dies zu einer Frage bzgl. Campingplatz Stellplatz bejaht ...

4. April 2020: Von Tobias Schnell an Emmet F.
4. April 2020: Von Emmet F. an Tobias Schnell

Danke - hatte ich nicht gesehen ...

4. April 2020: Von Hubert Eckl an Emmet F. Bewertung: +3.00 [3]

Es soll einen größeren Aeroclub in Norddeutschland geben, der gerade ein Mitglied rausschmeissen will, weil er Beitrag und Hallenmiete verweigert, da er sein untergestelltes Privatflugzeug nicht niutzen kann. Völlig korrekt! Egoasseln.

4. April 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Emmet F. Bewertung: +3.00 [3]

Wenn Du vorhast, Deine "Ansprüche" geltend zu machen, solltest Du Dich auf jeden Fall vorher schonmal nach Alternativen zur Unterstellung umsehen.

Es gibt eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

  1. An attraktiven Plätzen sind auch Hallenplätze meist sehr begehrt und die Warteliste ist lang.
  2. Der Flugplatz ist eher unattraktiv, daher ist auch die Infrastruktur nicht in Bestform. Hallen sind nicht selten in schlechtem Zustand, da kein Geld für Investitionen vorhanden.

Bei 1. könnte es sein, dass Du ganz schnell die komplette Miete sparst und auf dem Vorfeld parkst. Auf einem Platz der 2. Kategorie will man nicht wirklich sein Flugzeug unterstellen.

4. April 2020: Von Chris _____ an Hubert Eckl

Bei üblichen Mietverträgen kann man die einfach ordentlich kündigen. Von beiden Seiten.

Wo es Warteschlangen gibt, da kürzt man tunlichst nicht die Miete.

5. April 2020: Von Hubert Eckl an Chris _____ Bewertung: +3.00 [3]

Chris, Du schreibst zu viel, denkst zu wenig. Wenn einer Mitglied eines gemeinnütziges Vereines, e.V. ist, ist er ein Teil dieser Gemeinschaft, Teileigentümer. Sieht er, daß seine Mitgliedschaft für ihn nicht mehr nützlich ist, verweigert er deshalb seinen Beitrag - in welcher Form auch immer - , dann ist das nicht mehr gemeinnützig, sondern schlicht gemein nützlich gedacht und gehandelt. Ein Ausschluss dieses Kumpels ist somit gemeinnützig und folgerichtig.

5. April 2020: Von Chris _____ an Hubert Eckl

Hubert, nicht so schnell. Ich glaube, du hast mich falsch verstanden. Gemeint hatte ich es sehr pragmatisch und ohne moralischen Impetus:

Wenn es eine Warteliste für meinen Hallenplatz gibt und ich (wie die Leute auf der Warteliste) vermutlich keine gute alternative Unterstellmöglichkeit habe, dann riskiere ich im Gegenzug für ein paar Monate Mietkürzung, meinen Stellplatz in einen Wartelistenplatz einzutauschen. Deshalb Vorsicht.

In meiner konkreten Konstellation wäre es absolut kontraproduktiv, unbequem für den Hallenvermieter zu werden.

Jetzt klar?

Edit: es ging außerdem um eine Hallenmiete, nicht um eine Vereinsmitgliedschaft. In jeder Hinsicht verschiedene Dinge. Und auch hier ohne moralische Überhebung: ich kann aus einem Verein austreten ohne jedes schlechte Gefühl dabei, auf beiden Seiten. Ein "Kumpel" bin ich sowieso nicht... und ein Freund kann ich bleiben.

5. April 2020: Von TH0MAS N02N an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Kenntnis ist ein Vereinsmitglied nicht Teil Eigentümer der Hallen oder Vereinsflugzeuge!

5. April 2020: Von Hubert Eckl an TH0MAS N02N

de jure hat er keine Eigentumsrechte erworben oder kann diese sogar weiterveräussern. Das ist geregelt. Aber (!) auch schon geschehen, zerfällt ein Verein, geschieht bei Fußball und Leichtathletik gar nicht so selten, kann das Vermögen unter - ggf. einer Hand voll -Restmitglieder aufgteilt werden... Rechtstheorie.

Natürlich hat jedes Mitglied das Recht einen Verein zu verlassen, die Satzung regelt Details. Nur wer in der Not einfach abhaut ist tendenziell eine Ratte, welche das sinkende Schiff verlässt. Zugegeben: Dies kann auch ein Wirt sein, dem selbst grad die Felle davon schwimmen.

5. April 2020: Von Chris _____ an Hubert Eckl

Nur wer in der Not einfach abhaut ist tendenziell eine Ratte, welche das sinkende Schiff verlässt.

Du überhöhst den Schritt eines Vereinsaustritts ein klein wenig.

5. April 2020: Von Willi Fundermann an Hubert Eckl Bewertung: +3.00 [3]

"...zerfällt ein Verein, geschieht bei Fußball und Leichtathletik gar nicht so selten, kann das Vermögen unter - ggf. einer Hand voll -Restmitglieder aufgteilt werden..."

Das wird üblicherweise in der Vereinssatzung geregelt. In der "Mustersatzung" des Landessportbundes Hessen z.B. steht, dass das Vermögen bei Auflösung des Vereins an den Landessportbund fällt!

5. April 2020: Von ingo.fuhrmeister@freenet.de fuhrmeister an Willi Fundermann Bewertung: +1.00 [1]

in diesen zeiten ist bei allen disziplin abverlangt - beinharte disziplin, wie sie möglicherweise einigen von uns im elternhaus gelehrt wurde:

.

disziplin heißt

eigene bedürfnisse zurückstellen

.

oder wie JFK sagte:

dont ask what your country can do for you

ask - what you can do for your country

.

in einem satz alles erschlagen - wenn einer von bord will, dann mit minimum proviand für 2 tage, ohne klohpapier!

mfg

ingo fuhrmeister

5. April 2020: Von TH0MAS N02N an Hubert Eckl

"zerfällt ein Verein, geschieht bei Fußball und Leichtathletik gar nicht so selten, kann das Vermögen unter - ggf. einer Hand voll -Restmitglieder aufgteilt werden... Rechtstheorie."

Ja, das kann man natürlich in der Satzung so regeln.

Dann wird er aber sicher nicht als gemeinnützig anerkannt.

5. April 2020: Von Tobias Schnell an TH0MAS N02N

Dann wird er aber sicher nicht als gemeinnützig anerkannt.

Genau so ist es. Das Vermögen eines (gemeinnützigen) Vereins muss auch nach Auflösung weiter gemeinnützigen Zwecken dienen.

Bei uns (BW) dito: Vereinsvermögen wird bei Auflösung an den Landesverband übertragen.

5. April 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Tobias Schnell Bewertung: +3.00 [3]

Richtig. Man kann in der Satzung bei Auflösung auch "Ausschüttung" bestimmen, aber dann wird der Verein nicht gemeinnützig und vom Finanzamt komplett wie eine GmbH behandelt. Nochmal zur Klarheit: Ein gemeinnütziger Verein "gehört" direkt niemandem, auch nicht den gerade gelisteten Mitgliedern. Und er muss für jedermann zugänglich sein, diskriminierungsfrei, geschlechtsneutral und ohne überhöhte Beitrittsgebühren. Der Vorstand ist Treuhänder eines öffentlichen Vermögens. Die meisten Mitglieder kennen diese Feinheiten aber nicht.

5. April 2020: Von Alexander Callidus an Tobias Schnell

Wenn sich also ein Verein gerade zerlegt und mehrere FLieger im Verinsvermögen stecken, macht man tunlichst einen Neubeginn unter altem Namen?

5. April 2020: Von Tobias Schnell an Alexander Callidus

Das würde sich anbieten...

5. April 2020: Von Thomas Kube an Alexander Callidus

Besser man hat eine andere gemeinnützige Organisation, die das Vermögen erbt. In NRW erbt häufig die Stadt/Gemeinde des Vereinssitzes.

5. April 2020: Von Hubert Eckl an Thomas Kube

Habe mich heute nachmittag erkundigt. Es stimmt, die e.V. geht verloren, aber - zum Glück nur theoretisch - die "letzten Mohikaner", versteuern die Liquidierungserlösem, geht es, falls es nicht die o.a. Vereinbarungen mit Verband und/oder öffentliche Hand gibt.

5. April 2020: Von Chris _____ an Hubert Eckl

In einem Verein, in dem ich mal war, musste man jährlich eine "Infrastrukturgebühr" bezahlen, von der der Verein das Grundstück für den Platz abbezahlte. Die Jahresgebühr war dadurch ungewöhnlich hoch. Beim Austritt gab's natürlich nichts zurück. (ich bin aber nicht deswegen raus)

5. April 2020: Von Sven Walter an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Äußerst vernünftig geregelt. Der Schwiegervater meiner Schwester war Vereinsvorsitzender in Niedersachsen, dort haben die ihre Bahn asphaltiert. Die Aufnahmegebühren nach dem Kraftakt waren auch recht hoch und degressiv auf mehrere Jahre oder Jahrzehnte gestreckt. Mit einem transparenten Verteilungsschlüssel eine absolute Selbstverständlichkeit.

7. April 2020: Von Emmet F. an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [7]

Sorry, mein Fehler hier überhaupt zu fragen. Statt einer qualifizierten Antwort scheint man in diesem Forrum nur persönliche Anfeindungen zu ernten und ab der fünften Anwtwort wird in ein anderes Thema abgedriftet.

Passiert mir nicht wieder, da ich mich dann doch lieber auf Foren mit zivilerer Kultur beschränke.

Nichts für ungut an die anständigen Mitglieder hier ...

8. April 2020: Von Mich.ael Brün.ing an Emmet F. Bewertung: +10.00 [10]

Ich verstehe die Aufregung nicht und eine persönliche Anfeindung an Dich konnte ich auch nicht herauslesen. Wenn Dir z.B. meine Antwort zu zynisch erschien und Dich das verletzt hat, tut mir das leid. Es war als Tipp gemeint.

Außerdem hast Du doch mehrere inhaltliche Antworten erhalten. Vielleicht hast Du ja eine rechtliche Beratung oder Analyse erwartet, aber hier waren sich offensichtlich alle einig, dass es darauf nicht ankommt. Viel wichtiger sind die Signale, die man damit setzt und das wurde diskutiert. Es spielt außerdem auch eine Rolle, wer Eigentümer der Hallen und wer Betreiber des Flugplatzes ist. Beides in einem ist eine andere Situation, als getrennte arbeitende wirtschaftliche Unternehmen.

Gut, dann driftete die Diskussion ab, weil es für einige spannender war den Fall zu betrachten, was Unwirtschaftlichkeit bei einem Verein auslösen kann. So etwas passiert aber auch immer dann, wenn zum ursprünglichen Thema von allen hier schreibenden Meinungsvertretern nichts mehr Neues geschrieben werden will. Was ist dann so schlimm daran ein "Randaspekt" bzw. eine mögliche Folge von massenhafter Mietkürzung weiter zu diskutieren?

8. April 2020: Von Hubert Eckl an Emmet F. Bewertung: +5.00 [5]

Es waren sehr qualifizierte Antworten dabei. Es wurde sogar unterschieden zwischen gewerblichem Vermieter und Vermietungen an Vereinsmitgliedern. Aber so ist das mit den Enttäuschungen, rät der Berater einem nicht Rat Suchenden, sondern einem Bestätigung Suchenden ab, ist der Berater schlecht. Das ist eine normale Reaktion, gilt für alle Lebensbereiche.


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