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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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5. April 2020: Von Tobias Schnell an TH0MAS N02N

Dann wird er aber sicher nicht als gemeinnützig anerkannt.

Genau so ist es. Das Vermögen eines (gemeinnützigen) Vereins muss auch nach Auflösung weiter gemeinnützigen Zwecken dienen.

Bei uns (BW) dito: Vereinsvermögen wird bei Auflösung an den Landesverband übertragen.

5. April 2020: Von Ernst-Peter Nawothnig an Tobias Schnell Bewertung: +3.00 [3]

Richtig. Man kann in der Satzung bei Auflösung auch "Ausschüttung" bestimmen, aber dann wird der Verein nicht gemeinnützig und vom Finanzamt komplett wie eine GmbH behandelt. Nochmal zur Klarheit: Ein gemeinnütziger Verein "gehört" direkt niemandem, auch nicht den gerade gelisteten Mitgliedern. Und er muss für jedermann zugänglich sein, diskriminierungsfrei, geschlechtsneutral und ohne überhöhte Beitrittsgebühren. Der Vorstand ist Treuhänder eines öffentlichen Vermögens. Die meisten Mitglieder kennen diese Feinheiten aber nicht.

5. April 2020: Von Alexander Callidus an Tobias Schnell

Wenn sich also ein Verein gerade zerlegt und mehrere FLieger im Verinsvermögen stecken, macht man tunlichst einen Neubeginn unter altem Namen?

5. April 2020: Von Tobias Schnell an Alexander Callidus

Das würde sich anbieten...

5. April 2020: Von Thomas Kube an Alexander Callidus

Besser man hat eine andere gemeinnützige Organisation, die das Vermögen erbt. In NRW erbt häufig die Stadt/Gemeinde des Vereinssitzes.

5. April 2020: Von Hubert Eckl an Thomas Kube

Habe mich heute nachmittag erkundigt. Es stimmt, die e.V. geht verloren, aber - zum Glück nur theoretisch - die "letzten Mohikaner", versteuern die Liquidierungserlösem, geht es, falls es nicht die o.a. Vereinbarungen mit Verband und/oder öffentliche Hand gibt.

5. April 2020: Von Chris _____ an Hubert Eckl

In einem Verein, in dem ich mal war, musste man jährlich eine "Infrastrukturgebühr" bezahlen, von der der Verein das Grundstück für den Platz abbezahlte. Die Jahresgebühr war dadurch ungewöhnlich hoch. Beim Austritt gab's natürlich nichts zurück. (ich bin aber nicht deswegen raus)

5. April 2020: Von Sven Walter an Chris _____ Bewertung: +4.00 [4]

Äußerst vernünftig geregelt. Der Schwiegervater meiner Schwester war Vereinsvorsitzender in Niedersachsen, dort haben die ihre Bahn asphaltiert. Die Aufnahmegebühren nach dem Kraftakt waren auch recht hoch und degressiv auf mehrere Jahre oder Jahrzehnte gestreckt. Mit einem transparenten Verteilungsschlüssel eine absolute Selbstverständlichkeit.


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