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Ich bin kein Jurist, aber nach meiner Kenntnis ist ein Vereinsmitglied nicht Teil Eigentümer der Hallen oder Vereinsflugzeuge!
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de jure hat er keine Eigentumsrechte erworben oder kann diese sogar weiterveräussern. Das ist geregelt. Aber (!) auch schon geschehen, zerfällt ein Verein, geschieht bei Fußball und Leichtathletik gar nicht so selten, kann das Vermögen unter - ggf. einer Hand voll -Restmitglieder aufgteilt werden... Rechtstheorie.
Natürlich hat jedes Mitglied das Recht einen Verein zu verlassen, die Satzung regelt Details. Nur wer in der Not einfach abhaut ist tendenziell eine Ratte, welche das sinkende Schiff verlässt. Zugegeben: Dies kann auch ein Wirt sein, dem selbst grad die Felle davon schwimmen.
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Nur wer in der Not einfach abhaut ist tendenziell eine Ratte, welche das sinkende Schiff verlässt.
Du überhöhst den Schritt eines Vereinsaustritts ein klein wenig.
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"...zerfällt ein Verein, geschieht bei Fußball und Leichtathletik gar nicht so selten, kann das Vermögen unter - ggf. einer Hand voll -Restmitglieder aufgteilt werden..."
Das wird üblicherweise in der Vereinssatzung geregelt. In der "Mustersatzung" des Landessportbundes Hessen z.B. steht, dass das Vermögen bei Auflösung des Vereins an den Landessportbund fällt!
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in diesen zeiten ist bei allen disziplin abverlangt - beinharte disziplin, wie sie möglicherweise einigen von uns im elternhaus gelehrt wurde:
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disziplin heißt
eigene bedürfnisse zurückstellen
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oder wie JFK sagte:
dont ask what your country can do for you
ask - what you can do for your country
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in einem satz alles erschlagen - wenn einer von bord will, dann mit minimum proviand für 2 tage, ohne klohpapier!
mfg
ingo fuhrmeister
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"zerfällt ein Verein, geschieht bei Fußball und Leichtathletik gar nicht so selten, kann das Vermögen unter - ggf. einer Hand voll -Restmitglieder aufgteilt werden... Rechtstheorie."
Ja, das kann man natürlich in der Satzung so regeln.
Dann wird er aber sicher nicht als gemeinnützig anerkannt.
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Dann wird er aber sicher nicht als gemeinnützig anerkannt.
Genau so ist es. Das Vermögen eines (gemeinnützigen) Vereins muss auch nach Auflösung weiter gemeinnützigen Zwecken dienen.
Bei uns (BW) dito: Vereinsvermögen wird bei Auflösung an den Landesverband übertragen.
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Richtig. Man kann in der Satzung bei Auflösung auch "Ausschüttung" bestimmen, aber dann wird der Verein nicht gemeinnützig und vom Finanzamt komplett wie eine GmbH behandelt. Nochmal zur Klarheit: Ein gemeinnütziger Verein "gehört" direkt niemandem, auch nicht den gerade gelisteten Mitgliedern. Und er muss für jedermann zugänglich sein, diskriminierungsfrei, geschlechtsneutral und ohne überhöhte Beitrittsgebühren. Der Vorstand ist Treuhänder eines öffentlichen Vermögens. Die meisten Mitglieder kennen diese Feinheiten aber nicht.
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Wenn sich also ein Verein gerade zerlegt und mehrere FLieger im Verinsvermögen stecken, macht man tunlichst einen Neubeginn unter altem Namen?
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Das würde sich anbieten...
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Besser man hat eine andere gemeinnützige Organisation, die das Vermögen erbt. In NRW erbt häufig die Stadt/Gemeinde des Vereinssitzes.
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Habe mich heute nachmittag erkundigt. Es stimmt, die e.V. geht verloren, aber - zum Glück nur theoretisch - die "letzten Mohikaner", versteuern die Liquidierungserlösem, geht es, falls es nicht die o.a. Vereinbarungen mit Verband und/oder öffentliche Hand gibt.
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In einem Verein, in dem ich mal war, musste man jährlich eine "Infrastrukturgebühr" bezahlen, von der der Verein das Grundstück für den Platz abbezahlte. Die Jahresgebühr war dadurch ungewöhnlich hoch. Beim Austritt gab's natürlich nichts zurück. (ich bin aber nicht deswegen raus)
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Äußerst vernünftig geregelt. Der Schwiegervater meiner Schwester war Vereinsvorsitzender in Niedersachsen, dort haben die ihre Bahn asphaltiert. Die Aufnahmegebühren nach dem Kraftakt waren auch recht hoch und degressiv auf mehrere Jahre oder Jahrzehnte gestreckt. Mit einem transparenten Verteilungsschlüssel eine absolute Selbstverständlichkeit.
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