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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. April 2020: Von Erik N. an Emmet F. Bewertung: +3.00 [3]

Du hast doch valide Hinweise bekommen, die sich u.U. darin unterscheiden, welche Rolle Du ggü. der Flughafengesellschaft hast.

Vielleicht hier noch mal kurz:

- wenn du an einem Flugplatz bist, der ohnehin jeden Cent umdrehen muss und / oder der so eine hohe Nachfrage nach Hangarplätzen hat, dass er dir gegenüber eine gute Verhandlungsposition hat, und dir ggfs. einfach kündigen kann, und / oder der von der Regierung einfach per ordre de mufti geschlossen wurde, und nix dafür kann - dann solltest Du überlegen, ob Du wegen der 2, maximal 3 Monate ein Fass aufmachst.

Rein rechtlich könntest Du jedenfalls Unmöglichkeit / Wegfall der Gesch.grundlage geltend machen und die Miete unter Vorbehalt zahlen, um Dir mögliche rechtliche Optionen freizuhalten.

Nichts von alledem ersetzt m.E. das persönliche Gespräch. Unter dem gegenwärtigen Sch**** leiden ja alle. Ich möchte z.B. nicht in der Haut eines Flugplatzrestaurant-Betreibers stecken.

8. April 2020: Von Tobias Schnell an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Unmöglichkeit / Wegfall der Gesch.grundlage geltend machen und die Miete unter Vorbehalt zahlen

Würde ich hier beides nicht für hilfreich halten: Unmöglichkeit würde ja heißen, der Schuldner (=Vermieter) kann die vereinbarte Leistung nicht erbringen. Und dem ist ja nicht so. Umgekehrt (also Mieter ggü. Vermieter) gibt es bei Geldschulden nach meiner Kenntnis das Prinzip der Unmöglichkeit sowieso nicht. Für Zahlungsunfähigkeit gibt es andere Instrumente, außerdem wäre die ja hier objektiv nicht gegeben.

"Wegfall der Geschäftsgrundlage" (der Vertrag ist in gutem Glauben des Mieters geschlossen worden, dass sich das Mietobjekt an einem nutzbaren Flugplatz befindet) trifft schon eher zu, begründet aber meinem Verständnis nach höchstens ein Recht zur außerordentlichen / fristlosen Kündigung seitens des Mieters, aber nicht zur Mietminderung.

Ein Gespräch ist sicher nicht verkehrt - wie erfolgversprechend es ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde das auch eher einfach aussitzen...


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