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8. April 2020: Von Tobias Schnell an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Unmöglichkeit / Wegfall der Gesch.grundlage geltend machen und die Miete unter Vorbehalt zahlen

Würde ich hier beides nicht für hilfreich halten: Unmöglichkeit würde ja heißen, der Schuldner (=Vermieter) kann die vereinbarte Leistung nicht erbringen. Und dem ist ja nicht so. Umgekehrt (also Mieter ggü. Vermieter) gibt es bei Geldschulden nach meiner Kenntnis das Prinzip der Unmöglichkeit sowieso nicht. Für Zahlungsunfähigkeit gibt es andere Instrumente, außerdem wäre die ja hier objektiv nicht gegeben.

"Wegfall der Geschäftsgrundlage" (der Vertrag ist in gutem Glauben des Mieters geschlossen worden, dass sich das Mietobjekt an einem nutzbaren Flugplatz befindet) trifft schon eher zu, begründet aber meinem Verständnis nach höchstens ein Recht zur außerordentlichen / fristlosen Kündigung seitens des Mieters, aber nicht zur Mietminderung.

Ein Gespräch ist sicher nicht verkehrt - wie erfolgversprechend es ist, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde das auch eher einfach aussitzen...


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