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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. April 2020: Von Emmet F. an Wolff E. Bewertung: +2.00 [2]

Danke, dass Ihr mit Euren letzten Beiträgen meine Aussage nochmal bestätigt habt.

Falls Ihr es immer noch nicht versteht - lest einfach nochmal Inhalt und Form Eurer Beiträge...

8. April 2020: Von Willi Fundermann an Emmet F. Bewertung: +3.00 [3]

Ich frage mich, wer hier etwas nicht versteht. Ich fand alle bisherigen Antworten auf die gestellte Frage qualifiziert, sachlich und auf die Frage bezogen. Wo darin "persönliche Anfeindungen" stecken sollten, erschließt sich mir nicht spontan. Und ich erkenne hier bisher auch keine "unanständigen" Mitglieder.

Wenn die Antworten aber für Sie nicht ausreichend oder zielführend sein sollten, empehle ich die Konsultation eines Rechtsanwaltes, der seine Antwort aber vermutlich berechnen dürfte.

"Passiert mir nicht wieder, da ich mich dann doch lieber auf Foren mit zivilerer Kultur beschränke." Gute Idee!

8. April 2020: Von Tobias Schnell an Emmet F. Bewertung: +8.00 [8]

Denke die Frage ist schon konkret beantwortet worden. Nochmal zusammengefasst: Die Miete kann man mindern, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht mehr möglich ist (wie zum Beispiel bei einem geschlossenen Campingplatz, um Deine Referenz aufzugreifen) - § 536 BGB.

Bei einem Flugzeughangar dürfte regelmäßig nur die Überlassung des Hallenplatzes zur Unterstellung eines Flugzeugs Vertragsgegenstand sein - und das ist ja weiterhin möglich. Also ich sehe da keine Rechtsgrundlage für eine Mietminderung.

Wenn Du es doch tust mit dem durchaus nachvollziehbaren, aber rechtlich kaum haltbaren Argument, der Flugplatz habe aus freien Stücken seine Betriebszeiten eingeschränkt (was natürlich auch nur zieht, wenn der Flugplatzbetreiber auch der Vermieter der Halle ist!) musst Du mit dem Risiko leben, dass der Vermieter seinerseits kündigt.

Je nachdem wie wichtig Dir ein Hallenplatz an genau diesem Flugplatz ist, würde ich mir das sehr gut überlegen. Die besonderen Kündigungsschutzregeln im BGB gelten nur für Wohnraum, nicht für Flugzeughangars.

8. April 2020: Von Emmet F. an Tobias Schnell

Herzlichen Dank Tobias!

Damit ist meine Frage hinreichend beantwortet .

9. April 2020: Von Rolf Winterscheidt an Emmet F.

Ich verstehe das (im 1. Beitrag) geschilderte Problem offenbar nicht. Mein Flieger steht also 24/7 im Hangar, also quasi sogar länger als sonst, weil ich nicht fliegen kann. Ich will aber die Miete kürzen? Mal auf die Spitze getrieben könnte der Vermieter des Hangars gar eine Erhöhung verlangen, weil mein Flieger länger als üblich dort geparkt ist ;). Sehe ich das jetzt völlig verkehrt?

9. April 2020: Von Hubert Eckl an Rolf Winterscheidt Bewertung: +2.00 [2]

Rabulistik allenthalben. Die Hallenmieter mieten ja nicht einfach irgendeine Garage, sondern einen Hangar mit Zugang zu einer Lande-Start-Bahn. Aber schon richtig, weil ich grad wegen nun wirklich höherer Gewalt nicht aus dem Stall kann, ist eine Mietminderung nicht nachvollziehbar. Anders sähe es aus, würde der Vermieter vor der Halle eine Baugrube ausheben..

9. April 2020: Von Erik Sünder an Rolf Winterscheidt Bewertung: +2.00 [2]

Es gibt tatsächlich Leute, die umgekehrt denken:

Meine Frau hat im Fitnessstudio gearbeitet. Da kamen regelmäßig Vertragsinhaber an, die meinten, sie waren nur 7 mal im Monat trainieren, da müsste man ja den Beitrag senken.

also: je mehr du fliegst, desto weniger Hallenmiete ;-)

Gruß Erik

9. April 2020: Von TH0MAS N02N an Erik Sünder Bewertung: +1.00 [2]

Sorry Leute, ich verstehe die Diskussion nicht ganz:

Ein Ladengeschäft daß wg. Verordnung geschlossen hat muss doch die Miete auch weiterzahlen.

Die aktuellen Ausnahmen, die von Adidas und jetzt Hörgeräteanbieter Geers mißbraucht werden, bestimmen noch nicht mal eine Stundung der Zahlung, sondern nur die Unmöglichkeit der Kündigung wg. Nichtzahlung der Miete.

Ich habe den Gesetzestext jetzt nicht gefunden, diese Seite scheint mir aber vertrauenswürdig und ist so auch bei anderen RA beantwortet:

https://www.mwe.com/de/insights/covid19-faq-fuer-vermieter-und-mieter/


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