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29 Beiträge Seite 1 von 2

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8. März 2018: Von  an Andy Pa.

Vielen Dank!

Ich habe tatsächlich überlegt, ob ich das Auto komplett aus der Firma nehme und alle Fahrten privat bezahle.

Das Hauptproblem dabei: Dann lassen sie mich die Umsatzsteuer zurück zahlen, die sie mir beim Kauf erstattet haben ... nehme ich jedenfalls an.

Frei nach Woody Allen: "Wenn ich das nächste Mal Selbstmord begen will, stelle ich mich neben einen Finanzbeamten (Versicherungsvertreter) und atme tief ein".

8. März 2018: Von Andy Pa. an  Bewertung: +1.00 [1]

MwSt zurück: Du solltest das mit Deinem StB besprechen, ich bezweifel das zunächst einmal.

Ich hab in meiner GmbH die Firmenfahrzeuge zur Privatnutzung. Alle Kosten (mittlerweile werf ich da neben Fahrzeugpflege auch Parkgebühren rein) gehen mit MwSt-Abzug zu Lasten der Firma.Die Fahrzeuge sind und bleiben ja Eigentum der Firma und werden Dir nur zur Nutzung gem. Vertrag überlassen. Diesen geldwerten Vorteil gilt es zu versteuern (kann ja nicht sein, dass Du was bekommst und das Finanzamt nicht).

By the way, der Neidfaktor ist nicht zu unterschätzen. Es gibt einen mir bekannten Fall, wo der Aston Martin als Firmenfahrzeig "unverhältnismäßig" war. Die Prüferin konnte das Lachen nicht mehr sein lassen (Mehrergebnis, und zwar reichlichst) und der geprüfte hatte auch Wasser in den Augen, aber iwie anders... Das FA finanziert halt ungern bis gar nicht 911er und ähnliche Geräte (Lambo eines Zahnarztes für Hausbesuche ... kein Quatsch) ...

Ich versteuer die 1% des Listenneupreises (Gestaltungsspielraum ;-) !!!) und die entsprechenden regelmäßigen Fahrten zur Arbeit und gut ist.Tanken geht auf die Firma, Versicherung und Werkstatt auch. Ist alles nicht ganz soooo schlecht, wenn man es unterm Strich betrachtet.

Der Wechsel zwischen FB und 1% kann m.W.n. jederzeit vollzogen werden, ich hab dass zB so letzten August gemacht (allerdings im Zuge eines Fzg.-wechsels)...

Again: Sprich einfach mit deinem StB, der hats gelernt, sollte auf dem aktuellen Stand der Finanzgerichtssprechung sein und es folglich besser wissen als wir Konsumenten... Sicher ist man sich da natürlich auch nicht...

PS.: Woody ist n weiser Mann :-D...

PPS.: Trockne Deine Tränen, you are not alone... Und von iwas muss BER ja mitfinanziert werden :D

8. März 2018: Von  an Andy Pa.

Ja, danke. Muss ich jetzt mal alles klären.

Das Auto, um das es im geprüfte Zeitraum ging, war ein C350CDI ... (Jetzt habe ich einen AMG C43, aber selbst das ist vertretbar, würde ich sagen).

Das Problem mit der 1%-Regelung ist bei mir, dass ich mit diesem Auto 80-85 Prozent geschäftlich fahre - Langstreke, also 1 x pro Woche 700 km. Bei dieser Konstellation ist "1%" deutlich teurer (geschätzt € 5000 p.a.) als das Fahrtenbuch.

Auch irre ist, dass ich bei beiden Autos einen Rabatt von ca. 20% ausgehandelt habe, für die 1%-Regelung aber der Listenpreis angesetzt wird.

8. März 2018: Von Wolfgang Lamminger an 

das Thema ist zwar schwer Off-Topic zu "Piloten und deren Flugzeuge" aber anyway:

Wenn das Finanzamt Dein Fahrtenbuch verwirft, dann ist die 1-%-Regelung sicher die bessere Lösung, auch wenn (aus Deinem "subjektiven" Empfinden) die Dienstfahrten deutlich überwiegen. Sofern das Finanzamt hier aber - ohne Aussicht auf Erfolg Deinserseits - dies nicht anerkennen will, nutzt Dir das eben gar nichts.

1-%-Regelung nach Fahrzeug-Listenpreis (ja das ist eben so, Rabatte etc. bleiben unberücksichtigt, auch Gebrauchtwagen werden zum Neupreis bewertet) zB. 70.000 EUR -> 700 EUR + 19 % MwSt. = 833 EUR werden lohnversteuert (mit dem individuellen Steuersatz), sofern keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen.

Mal "platt gerechnet" 50 % Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer = 417 EUR je Monat "kostet" die Nutzung des PKW als Privatwagen. Offen gestanden, kommt man bei reiner Privathaltung des PKW sicher nicht damit aus, oder?

Andere Alternative: Fahrtenbuch 100% rechtskonform führen und keinerlei Anlaß zur Beanstandung geben, das ist aber die herausforderndste Variante...

8. März 2018: Von  an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Hi Wolfgang,

darum habe ich es unter "Sonstiges" gepostet. Dachte, das wäre okay.

Ja klar, ein "perfektes Fahrtenbuch" führen. Wie macht man das, wenn der Prüfer beanstandet, dass ich fast "immer dieselben zwei Adressen" eingegeben hätte. Tatsächlich fahre ich mit DIESEM Auto eben fast nur zwischen diesen beiden Adressen. Das war ihm "suspekt". Vielleicht sollte ich den Firmensitz wöchetnlich verlegen ;-)

Egal, selbst wenn es mich mehr kostet, ich werde wahrscheinlich nur noch privat fahren. Man muss sich auch mal was gönnen! Und der maximale Luxus ist für mich, mit diesen Leuten nichts zu tun zu haben.

8. März 2018: Von Thomas R. an  Bewertung: +3.00 [3]

Also ich kann empfehlen, einen Smart zu fahren. Der ist dann so günstig, dass die 1%-Regelung so gut wie wurscht ist.

Leute! Angeben mit Autos ist sowieso für Prolls. Das machen wir doch mit Flugzeugen, muss ich Euch doch nicht sagen ;-)

8. März 2018: Von Bernd Wolf an  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Gemeinde,

ich führe kein Fahrtenbuch und habe auch keine 1%-Regelung, da mein Firmenfahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wird. Gleichzeitig konnte ich bei der Betriebsprüfung aber ein Privatfahrzeug nachweisen, dass auf meinen Namen zugelassen ist. Das hat dem Betriebsprüfer gereicht.

Da ich aus dem Automobilbereich komme, hat der Betriebsprüfer für alle privat genutzten Fahrzeuge meiner Frau und meiner Kinder einen vor der Prüfung recherchierten Zeitstrahl gehabt. Da alle Fahrzeuge aber immer mehrere Jahre in unserem Besitz waren, lag auch kein "verdeckter" Gewinn vor.

Gruß Bernd

8. März 2018: Von  an Thomas R.

Na ja, den bevorzugten Autotyp wollte ich jetzt nicht besprechen.

In der Stadt fahre ich oft smart, von Car2Go! 700 km an zwei Tagen, vier mal im Monat, fahre ich lieber mit einem richtigen Auto.

(Bist Du auch beim Finanzamt?) ;-)

8. März 2018: Von  an Bernd Wolf

Hallo Bernd,

das habe ich der Steuerberaterin gestern auch gesagt – und sie will es dem FA miteilen, dass wir neben meinem Firmenwagen 2 Privatautos haben ...

Mal sehen, was sie sagen!

8. März 2018: Von Florian S. an  Bewertung: +3.00 [3]

Ich habe tatsächlich überlegt, ob ich das Auto komplett aus der Firma nehme und alle Fahrten privat bezahle.

Das Hauptproblem dabei: Dann lassen sie mich die Umsatzsteuer zurück zahlen, die sie mir beim Kauf erstattet haben ... nehme ich jedenfalls an.

Diese Logik vertehe ich nicht: Du „nimmst“ das Auto ja nicht aus dem Unternehmen, sondern dieses verkauft es Dir als Privatmensch. Dabei zahlst Du als Kaufpreis den aktuellen Marktwert und (nur) hierauf USt.

Wie viel das Unternehmen ursprünglich mal für das Auto bezahlt hat ist dabei relativ unerheblich. Nur bei der Festlegung des Kaufpreises musst Du halt vorsichtig sein, damit das FA dies nicht für eine verdeckte Gewinnausschüttung ansieht.

8. März 2018: Von  an Florian S.

Danke! Da siehst Du schon, wie talentiert ich steuerlich bin ;-)

8. März 2018: Von Wolff E. an 

Diese Logik vertehe ich nicht: Du „nimmst“ das Auto ja nicht aus dem Unternehmen, sondern dieses verkauft es Dir als Privatmensch. Dabei zahlst Du als Kaufpreis den aktuellen Marktwert und (nur) hierauf USt.

Das sind aus meiner Sicht absolute Unternehmer-Basics...

8. März 2018: Von  an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Haha, das wäre ja hier nicht PuF, wenn man nicht gleich auch umfassend belehrt würde ;-)

Dafür habe ich eine Steuerberaterin und eine Buchhalterin.

8. März 2018: Von Wolfgang Lamminger an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Nur bei der Festlegung des Kaufpreises musst Du halt vorsichtig sein, damit das FA dies nicht für eine verdeckte Gewinnausschüttung ansieht.

absolut korrekt! Dabei auf ausführliche Dokumentation achten, da auch dies einer "besonderen" Prüfung unterliegt, zB. wird der Schwacke-Händler-EK nicht akzeptiert sondern der Händler-VK zu Grunde gelegt.

8. März 2018: Von Roland Peter an Wolfgang Lamminger
Beitrag vom Autor gelöscht
8. März 2018: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +2.00 [2]

"Auch irre ist, dass ich bei beiden Autos einen Rabatt von ca. 20% ausgehandelt habe, für die 1%-Regelung aber der Listenpreis angesetzt wird."

Alternative für die 1%-Regelung: Einen passenden, gut restaurierten Oldtimer kaufen und davon 1% des Listenneupreises versteuern. Z.B. einen wunderschönen, alten Jaguar E-Type, 12 Zylinder, Baujahr ca. 1970. Listenneupreis ca. 35.000,00 DM! (Der Gebrauchtwagenpreis dürfte aber mittlerweile "etwas" höher sein ;-)). Das Fahren mit diesem Auto macht genausoviel Spaß wie Cirrus fliegen - beides schon ausprobiert. Und mit dem fälligen "H-Kennzeichen" kannst Du auch der ganzen Umweltdiskussion gelassen entgegensehen, zumal es m.W. ohnehin keinen E-Type mit Dieselmotor gibt.

8. März 2018: Von  an Willi Fundermann

>>>> Alternative für die 1%-Regelung: Einen passenden, gut restaurierten Oldtimer kaufen und davon 1% des Listenneupreises versteuern. Z.B. einen wunderschönen, alten Jaguar E-Type, 12 Zylinder, Baujahr ca. 1970. Listenneupreis ca. 35.000,00 DM! (Der Gebrauchtwagenpreis dürfte aber mittlerweile "etwas" höher sein ;-)).

Haha! Ganz gute Idee ... auf der Tschechischen Landstraße im Winter mit dem E-Type! Den Oldtimer-Virus, dem ich als junger Mann schon mal 10 Jahre verfallen war (Alfas, 911) bin ich glücklicherweise entkommen.

Aber stimmt, ein guter E-Type (Serie I) kostet heute bis zu € 150 K, oder mehr. Mir würde übrigens der 6-Zylinder besser gefallen (12-Zylinder ist Serie III)

8. März 2018: Von Bernhard Sünder an Bernd Wolf

Dass das Auto ausschließlich betrieblich benutzt wird, läßt sich das FA normalerweise über eine Fahrtenbuch belegen. Grundsätzlich sind die Prüfer am härtesten, wo sie diesbezüglich tausend andere Fälle haben, d.h. wo der Fall tausendmal intern ausgewertet wurde (wie bei PKW). Am flexibelsten sind sie, bei einzigartigen, selten auftretenden Sachen. Wenn sie nun zusätzlich nicht befürchten müssen, einen Präzedenzfall zu schaffen, dann werden auch gute Argumente angenommen. Dies muss man bei seinem individuellen Gestaltungsspielraum strategisch nutzen.

8. März 2018: Von Thomas R. an  Bewertung: +1.00 [1]

War nicht so ganz ernst gemeint, Alexis ;-).

Und nee, wir sind da schon auf der selben Seite der Barrikade, wie die meisten hier...ich hab auch ne Firma.

8. März 2018: Von Erik N. an 

Ich würde einfach Einspruch einlegen und klagen.

8. März 2018: Von  an Erik N.

Danke. Das habe ich schon abgeklärt. Klar, die Steuerberaterin wird mit ihm reden – aber klagen ist wohl sinnlos.

Laut Auskunft meiner Steuerberaterin wird ein sehr hoher Prozentsatz von Fahrtenbüchern inzwischen nicht mehr anerkannt, mit immer fadenscheinigeren Begründungen. Die Finanzämter wollen – so ihre Einschätzung – grundsätzlich weg von den Fahrtebüchern und die Leute zur teureren 1%-Regelung zwingen.

8. März 2018: Von Michael Münch an  Bewertung: +1.00 [3]

Der Fehler liegt doch schon hier:

"mein (digitales, App-basierendes) Fahrtenbuch" - das funktioniert NIE, denn die Daten werden nich tunveränderlich gespeichert.

Wenn die Daten in irgendeiner Form änderbar sind, wird das niemals akzeptiert werden. Es gibt eineige hardware-basierte Lösungen der Autohersteller oder eine Nachrüst-Lösung von vimcar. Alles andere, insbesondere diese eigenartigen App-Fahrtenbücher kann man getrost vergessen. Dann lieber gleich mit Papier und Kugelschreiber aktiv werden.

Naja, und es wäre evtl. ratsam gewesen, vorab mit der StBin zu sprechen - ist das denn erfolgt? Jetzt im Nachhinein sich zu grämen... no comment.

8. März 2018: Von  an Michael Münch

Du hältst mich für tatsächlich dümmer als ich bin.

Tatsächlich ist diese App von den Finanzämtern grundsätzlich akzeptiert, und jede Änderung wird von der Software präzise dokumentiert. Die resultierenden Fahrtenbücher sind FA-konform

Das Finanzamt hat dieses Fahrtenbuch bei mir bisher immer anstandslos akzeptiert. Jetzt will der aktuelle Prüfer es wegen ein paar kleiner Formfehler nicht akzeptieren.

No comment begrüße ich.

9. März 2018: Von Bernd Wolf an Bernhard Sünder

Moin Bernhard,

der Betriebsprüfer hat noch nicht einmal nach einem Fahrtenbuch gefragt. Das kann natürlich an den besonderen Gegebenheiten meiner Firma (Autobranche) liegen und dass ich pro Jahr mehrfach den Dienstwagen wechsele. Er hat aber auch ausdrücklich nach der Nutzung des privaten PKW's gefragt.

Wahrscheinlich ist mein spezieller Fall aber nicht auf den normalen Gebrauch eines Dienstfahrzeuges zu übertragen.

Gruß Bernd

9. März 2018: Von Chris _____ an 

Einspruch einlegen hilft oft, eine Diskussionsbereitschaft auf der anderen Seite herzustellen.

Merke: der Beamte geht meist den Weg der geringeren Arbeit. Einen Einspruch zu bearbeiten macht keine Freude.


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