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9. März 2018: Von  an Chris _____

Ja, danke Chris. Das macht meine Steuerberaterin (die sehr fit ist) sowieso. Sie hat mir aber auch gesagt, dass das beim Thema Fahrtenbuch/1%-Regelung meistens nicht klappt ...

Gruß,

Alexis

9. März 2018: Von Alexander Wolf an  Bewertung: +2.00 [2]

Hallo,

hatten in unserer Firma (Konzern) ebenfalls das Thema. Besonders Bayern ist da sehr scharf und wenig kompromissbereit.

Der Großteil der Kollegen entschied sich für diese Lösung:
Stift und Kladde aus dem Auto holen, Umwidmung zum Einkaufszettel, 1% versteuern.

Spart Zeit und Aufwand, und kein Mensch bekommt in Deutschland für das Geld ein gleichwertiges Auto privat gerechnet. Irgendwo kriegt das FA einen immer wenn sie es drauf anlegen, und wegen einigen Hundert Euro prozessieren? Nun, wer das beruflich macht oder es mag...

Grüße Alex

10. März 2018: Von Alexander Callidus an 

>>>> Alternative für die 1%-Regelung: Einen passenden, gut restaurierten Oldtimer kaufen und davon 1% des Listenneupreises versteuern.

Der Geschäftsführer meines letzten Arbeitgebers fuhr als Firmenwagen eine Mercedes S-Klasse von 1961, die große Heckflosse. Natürlich hat er die 1% auf den vollen Neupreis von 11000€ versteuert. Wenn ihm das Wetter zu schlecht war, kam er mit dem Privatwagen.

11. März 2018: Von Thomas Kube an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Bei uns wurde für ein Saab 900 Cabrio für 4 Jahre betriebliche Nutzung eine Wertsteigerung von 4000€ ermittelt, quasi negative Abschreibung. Deswegen Vorsicht mit alten Autos.

Ausserdem können Fahrzeuge mit H-Kennzeichen als Betriebsmittel abgelehnt werden.

Steuerberater gehen gerne wie viele andere den einfachen Weg. Finanzrichter kann man aber mit guten Argumenten überzeugen. Das wichtigste ist die nachvollziehbare betriebliche Nutzung.

My 2cents

Thomas


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