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8. März 2018: Von Wolfgang Lamminger an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Nur bei der Festlegung des Kaufpreises musst Du halt vorsichtig sein, damit das FA dies nicht für eine verdeckte Gewinnausschüttung ansieht.

absolut korrekt! Dabei auf ausführliche Dokumentation achten, da auch dies einer "besonderen" Prüfung unterliegt, zB. wird der Schwacke-Händler-EK nicht akzeptiert sondern der Händler-VK zu Grunde gelegt.

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8. März 2018: Von Roland Peter an Wolfgang Lamminger
Beitrag vom Autor gelöscht

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