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Sonstiges | Fahrtenbuch und Finanzamt  
7. März 2018: Von  

Nach einer Betriebsprüfung bei meiner Steuerberaterin hat der Münchner Finanzbeamte beschlossen, mein Fahrtenbuch nicht anzuerkennen und meinen Firmenwagen nach der 1%-Regelung zu besteuern, was mich sehr viel mehr Geld kosten wird.

Das Auto, einen C-Klasse-Mercedes, habe ich dafür gekauft, um einmal pro Woche meine Firma in Tschechien zu besuchen. Ich fahre damit ca. 30.000 km pro Jahr, davon 80-85 Prozent geschäftlich. Zuhause fahre ich meistens eines unserer beiden anderen Autos, beides alte Kisten.

Der Grund, warum das FA mein (digitales, App-basierendes) Fahrtenbuch nicht anerkennen will, ist, dass ich manchmal kurze Privatfahrten zuhause (3, 7, 12 km) in einen Eintrag "Privat" zusammengefasst habe, also einige Einträge zu Privatfahrten fehlerhaft sind. Die geschäftlichen Fahrten sind alle einzeln und korrekt erfassst.

Außerdem meinte der Prüfer, es sein ihm "suspekt, dass ich immer zwischen exakt den beiden gleichen Adressen hin- und herfahren" (!) würde, also zwischen unserer Wohnung in München und der Firma bei Prag, obwohl jede einzelne Fahrt 343-345 km lang ist. Da "habe ich es mir wohl leicht gemacht und immer die selben Adressen benutzt" ... ??? Da war ich sprachlos ...

Kennt jemand diese Problematik?

7. März 2018: Von Oliver Voigt an 

oh ja, wenn gesucht wird, wird etwas gefunden.

Selbst bei Vielfahrern mit mehr als 50.000km im Jahr (bei mir im Schnitt 80kkm) ca. 97% Geschäftsfahrten, wollte das Finanzamt das Fahrtenbuch über drei Jahre hinweg nicht anerkennen, da zwei Tankbelege nicht mit dem Eintrag im Fahrtenbuch konform waren...hatte das Datum verwechselt. Versuche vor Gericht dies doch noch geltend zu machen schlagen eigentlich immer fehl--die Richter vertrauen hier eher einem Beamten und es zählt die Null-Toleranz.

Mach es künftig umgekehrt, zahle die 1% Regel und hole Dir das Geld am Ende des Jahres unter Anrechnung der Privatfahrten bei der Einkommensteuererklärung zurück. Erstens tut es nicht so weh, da es sich doch um mehrere Tausend Euro handelt und wenn es dann kontrolliert wurde passt es und Du bist sauber.

Solltest Du nicht unter die Vielfahrer-Klausel rutschen, muss übrigens jede Fahrt geschrieben werden und nicht nur täglich! Gerne vergleichen Sie auch Werkstattrechnung mit dem Kilometerstand, überprüfen via Google die Kilometer etc....Bezüglich der Werkstattrechnungen gibt es allerdings Urteile, dass die Werkstätten dies oft nicht richtig eintragen und somit kein Grund besteht das FB komplett nicht anzuerkennen. Gerne kommen Fragen, dass man das Auto doch für das Abendessen vom Hotel verwendet hat, was auch als Privarfahrt gelte...also Restaurantquittung aufheben oder glaubhaft machen, man sei auf Diät.

Glaub mir, nachdem nach zwei Jahren der Steuerprüfung absolut nichts in der Firma gefunden wurde, war dies der einzigste Punkt voran sich der Prüfer noch festbeissen konnte und so all unsere Monteure und mich versauert hat...armes Deutschland!!!

7. März 2018: Von Bernd Almstedt an  Bewertung: +1.00 [1]

In der Tat, auch mir ist das Problem sehr bekannt. Immer wenn man sich freut jemanden in der Behörde getroffen zu haben der lesen UND schreiben kann wird man unsanft darauf gestoßen dass das Leseverständis mehr als nur verbesserungsberdürftig ist... :-)
Da Einsichtsfähigkeit jedoch immer abwesend ist bleibt nur der Klageweg oder Resignation...

7. März 2018: Von Sven Walter an 

Herr, schick Hirn vom Himmel. Der Mann sollte mal einen Internetkurs besuchen, Inhalt

a) Google Maps

b) Firmenverzeichnisse online.

Nein, leider keine eigene sachdienliche Ahnung in dem Komplex.

Als Anwalt muss ich kein Fahrtenbuch führen...

7. März 2018: Von  an Bernd Almstedt

Ja, Bernd

ich bin drauf und dran das Auto zum Privatauto zu erklären und alle Fahrten einfach privat zu bezahlen... nur damit ich mit diesen Idioten nichts zu tun haben muss.

Das Problem: Dann darf ich die Umsatzsteuer, die ich beim Kauf als Firmenwagen vom FA zurück bekommen habe, auch noch wieder zahlen ... und die Karre hat € 70 K gekostet (mit € 20 K Anzahlung finanziert).

Irgendwie würde ich lieber weit weg fliegen ;-)

7. März 2018: Von Markus Doerr an 

Ich bin nicht ganz auf dem neuesten Stand in Deutschland, aber früher war das eine regelmäßige Arbeitsstätte.

Wenn man immer zur selben Adresse fährt ist das der Weg zur Arbeit und damit Privatvergnügen. Somit gilt dann die 1% Regel, da die private km-Leistung mehr als 50% der jährlichen Laufleistung des Fahrzeug umfasst.

Wenn die noch richtig Böse sein wollen, können die auch noch die 0,03% des Listenpreises pro km für die 343km zusätzlich verrechnen.

Wir haben das vor über 10 Jahren so gelöst, dass weniger als 90 Tage lang eine Kundenadresse benutzt wurde, dann die zweite und nach wiederum 90 Tagen wieder die erste.

7. März 2018: Von Thomas R. an 

70k für ne C-Klasse? Ist das sie SET-Version? ;)

7. März 2018: Von  an Markus Doerr

Markus,

ich fahre nicht nur zur eigenen Firma sondern arbeite dort auf Honorarbasis. Ich stelle also von meiner zweiten Firma in München meiner eigenen Firma in Tschechien jeden Monat eine Rechnung, da ich dort nicht angstellt sein möchte. Dieser Part ist auch unstrittig.. Das Auto läuft auf meine Münchner Firma.

Es geht NUR darum, dass das FA wegen Fehlern im FA (die aber nur wenige Privatfahrten betreffen) dieses nicht anerkennen will ...

7. März 2018: Von  an Thomas R.

@Thomas. Fast ... AMG!

7. März 2018: Von Markus Doerr an 

Das ist das Problem.

Ich war zu der Zeit auch bei einer Firma in Freising angestellt und hatte einen Firmenwagen.

Gearbeitet habe ich in Metzingen. Um die 1% Regelung zu umgehen, wurde alternativ eine Kundenadresse in Bad Urach verwendet, da nach 3 Monaten (90 Tagen) eine regelmäßige Arbeitsstätte begründet wurde.

Ich hatte auch andere Projekte in der Zeit, aber steuerlich wurde das so bewertet.

7. März 2018: Von Bernd Almstedt an 

Dann deklarier doch einfach nur hier in unserer bunten Republik was die Hampelmänner hierzulande auch verstehen und verdauen können und alles andere in zivilisierteren Ländern wie Tschechien oder Polen? Mach ich auch so und funktioniert prächtig, ist alles EU-konform und jeder ist zufrieden...

7. März 2018: Von  an Markus Doerr

Markus,

das sit NICHT das Problem. Ich habe eine Firma in München und besuche jede Woche (m)eine Firma in CZ, um dort zu arbeiten. Das ist unstrittig.

@Bernd

Wie soll ich ein in Deutschland zugelassenes Auto in CZ absetzen? Das geht nicht. Und in CZ kann ich es nicht zulassen, da ich (viel) mehr als 180 Tage in Deutschland bin und hier kein in CZ zugelassenes Auto ständig fahren darf ... Einen Firmenwagen kann mir meine eigene Firma in CZ wiederum nicht stellen, da ich in ihr nicht angestellt bin ...

7. März 2018: Von Sven Walter an  Bewertung: +1.00 [1]

SR 22 in Betriebsgesellschaft. IRI machen. SR 22 in ATO aufnehmen lassen. Flugschüler mitnehmen. Vom Umsatz FIKI einrüsten. Der AMG wird alt und schön, die Cirrus besser genutzt. Fährst du lieber Auto oder fliegst du lieber? 343 km? Hm...

7. März 2018: Von  an Sven Walter

Ich fliege IMMER wenn es vom Wetter her geht. 35 Minuten anstelle 3:30 (plus Fahrt zum Flugplatz ;-))

Ich bin ehrlich gesagt nicht so der "Steueroptimierer". Ich will so wenig wie möglich mit diesem Kram zu tun haben, zahle alle Steuern ohne Tricks – will aber fair behandelt werden.

FIKI brauche ich nicht, TKS reicht mir völlig ;-) Nachrüsten kann man FIKI auch nicht!

Ich könnte mich einfach in CZ anmelden (ich habe dort sogar ein HAus), dann würde ich sogar nur die 15% CZ-Einkommenssteuer bezahlen. Da ich aber mehr in Deutschland bin (3/4 der Zeit) wäre das auch illegal.

Bleibt nur Monaco! Aber dafür ist meine Firma wieder zu klein!

Die SR22 wird bisher über meine anderen Tätigkeiten auf dem Luftfahrt-Sektor (Journalismus, Bücher, App-Entwicklung) bisher noch zu 50 Prozent anerkannt. Aber wohl auch nicht mehr lange.

7. März 2018: Von Pat Wie an  Bewertung: +1.00 [1]

Entscheidend dürfte sein, ob das als „kleinere Mängel“ durchgeht:

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=42f8614b68c5f85b10934e5d0097596d&nr=16324&pos=0&anz=1

Kann dein Steuerberater sicher besser einschätzen und ggf. den Betriebsprüfer mal auf die Leitsätze im Urteil hinweisen.

7. März 2018: Von  an Pat Wie

Danke, Patrick - nach so etwas habe ich gesucht!

8. März 2018: Von armin mueller an  Bewertung: +3.00 [3]

Du hast den falschen Ansatz. Mit derartigen Kleckersummen bist Du immer im Visier der Finanzverwaltung. Wenn’s klappen soll, muß die Summe deutlich größer sein. Du könntest zum Beispiel mit einem raffinierten CumEx Steuerbetrug ein paar Milliarden hinterziehen, dann schaut Dir der Finanzminister zehn Jahre lang wohlgefällig zu, um hinterher alles still und leise unter den Teppich zu kehren 

8. März 2018: Von  an armin mueller

Ja, dieser Gedanke drängt sich wirklich auf ...

Weitere Frage des Prüfers des Finanzamtes: Mit welcher Begründung ich den Apple iMac (€ 1300) als "betrieblich bedingt" ansetzen würde. Meine (zweite) Firma ist ein Redaktionsbüro ...

8. März 2018: Von Andy Pa. an  Bewertung: +1.00 [1]

tja, was soll man sagen... Diese Problematik ist auch mir wohlbekannt.

Laut meinem StB werden im Prinzip alle ihm bekannten Fahrtenbücher verworfen (ich hab es in knapp 25 Jahren exakt 2x geschafft) und die Taktiken variieren da von Prüfer zu Prüfer und gern genommen wird z.B. km-Abgleich mit googlemaps oder here, Tankbelege, Werkstattrechnungen. Stimmen die km im FB nicht mit denen im iNet überein, hast Du das erste Problem und wenn die mindestens 2-3 solcher Abweichungen finden, verwerfen die Brüder und Schwestern für das Jahr und den Weg zum Finanzgericht kannst Du Dir sparen. Zudem steigen die Ansprüche an die korrekte FB-Führung laufend und mehr oder weniger klammheimlich, so dass dies schon allein genügt, das FB nicht anzuerkennen (zB fehlende korrekte Anschrift, teilweise sogar Uhrzeiten, wenn man einen Stau umfahren hat und es nicht vermerkt, die Werkstatt böderweise einen falschen km-Stand auf der Rechnung notiert, etc etc ...

Ich hab es dann immer iwie geschafft, dass es zu einer Art von Vergleich kam, was aber im Ermessen des Prüfers und dessen oberer Heeresleitung liegt. Argumente wie Kostendeckelung wurden mit fragwürdigen Zweifeln unter dem Motto "lebensfremd" abgetan. Für meinen Teil hab ich da nun resigniert und nun die 1%-Variante gezogen, was meinen Ärger bei den alle 3 Jahre stattfindenden Lohnsteuerprüfungen deutlichst reduziert und ebenso deren Mehrergebnis. Es gibt auch andere Gestaltungsarten...

Die Sache ist, wenigstens hier bei uns in NRW, relativ einfach. Aus gesicherten internen Kenntnissen sind die Damen und Herren Prüfer einem Controlling unterworfen, dh. max. 25% der geprüften Fälle (und ein(e) Betriebsprüfer(in) darf/soll/muss im Kalanderjahr 24 Prüfungen mind. durchführen) dürfen sogenannte Bagatellfälle sein (unter 4000 EUR Steuernachforderung für den Prüfungszeitraum, i.d.R. 3 Jahre). Wenn die nix finden, wirds nix mit einer guten Beurteilung und auch nix mit einer Beförderung, was bei denen aufgrund der ja immer angespannten Haushaltslage eh so ein Thema ist. Gerade die Abteilung Lohnsteuer profitert davon, weil die früher an das Thema kommen, als z.B. die eigentliche Betriebsprüfung (die müssen da dann richtig suchen, weil die Kollegen schon das Beste abgesahnt haben).

Egal, das Fahrtenbuch ist der einfachste und effektivste Weg zum Mehrergebnis und wenn die Controllingziffern des Prüfers/der Prüferin nicht stimmen, wirst Du keinerlei Entgegenkommen sehen, es sei denn, die finden noch iwas anderes (z.B. noch nicht ausgezahlte Tantieme, wie in meinem eigenen Fall, ich wollte schlau sein und ein Häppchen hinwerfen). Nach entspr. Strafandrohung hab ich die Mätzchen nun auch gelassen, ebenso wie das Fahrtenbuch...

Schlussendlich bleibt die Einsicht und Erkenntnis, dass ein Beamter nichts annehmen darf, auch nicht Vernunft.

8. März 2018: Von  an Andy Pa.

Vielen Dank!

Ich habe tatsächlich überlegt, ob ich das Auto komplett aus der Firma nehme und alle Fahrten privat bezahle.

Das Hauptproblem dabei: Dann lassen sie mich die Umsatzsteuer zurück zahlen, die sie mir beim Kauf erstattet haben ... nehme ich jedenfalls an.

Frei nach Woody Allen: "Wenn ich das nächste Mal Selbstmord begen will, stelle ich mich neben einen Finanzbeamten (Versicherungsvertreter) und atme tief ein".

8. März 2018: Von Andy Pa. an  Bewertung: +1.00 [1]

MwSt zurück: Du solltest das mit Deinem StB besprechen, ich bezweifel das zunächst einmal.

Ich hab in meiner GmbH die Firmenfahrzeuge zur Privatnutzung. Alle Kosten (mittlerweile werf ich da neben Fahrzeugpflege auch Parkgebühren rein) gehen mit MwSt-Abzug zu Lasten der Firma.Die Fahrzeuge sind und bleiben ja Eigentum der Firma und werden Dir nur zur Nutzung gem. Vertrag überlassen. Diesen geldwerten Vorteil gilt es zu versteuern (kann ja nicht sein, dass Du was bekommst und das Finanzamt nicht).

By the way, der Neidfaktor ist nicht zu unterschätzen. Es gibt einen mir bekannten Fall, wo der Aston Martin als Firmenfahrzeig "unverhältnismäßig" war. Die Prüferin konnte das Lachen nicht mehr sein lassen (Mehrergebnis, und zwar reichlichst) und der geprüfte hatte auch Wasser in den Augen, aber iwie anders... Das FA finanziert halt ungern bis gar nicht 911er und ähnliche Geräte (Lambo eines Zahnarztes für Hausbesuche ... kein Quatsch) ...

Ich versteuer die 1% des Listenneupreises (Gestaltungsspielraum ;-) !!!) und die entsprechenden regelmäßigen Fahrten zur Arbeit und gut ist.Tanken geht auf die Firma, Versicherung und Werkstatt auch. Ist alles nicht ganz soooo schlecht, wenn man es unterm Strich betrachtet.

Der Wechsel zwischen FB und 1% kann m.W.n. jederzeit vollzogen werden, ich hab dass zB so letzten August gemacht (allerdings im Zuge eines Fzg.-wechsels)...

Again: Sprich einfach mit deinem StB, der hats gelernt, sollte auf dem aktuellen Stand der Finanzgerichtssprechung sein und es folglich besser wissen als wir Konsumenten... Sicher ist man sich da natürlich auch nicht...

PS.: Woody ist n weiser Mann :-D...

PPS.: Trockne Deine Tränen, you are not alone... Und von iwas muss BER ja mitfinanziert werden :D

8. März 2018: Von  an Andy Pa.

Ja, danke. Muss ich jetzt mal alles klären.

Das Auto, um das es im geprüfte Zeitraum ging, war ein C350CDI ... (Jetzt habe ich einen AMG C43, aber selbst das ist vertretbar, würde ich sagen).

Das Problem mit der 1%-Regelung ist bei mir, dass ich mit diesem Auto 80-85 Prozent geschäftlich fahre - Langstreke, also 1 x pro Woche 700 km. Bei dieser Konstellation ist "1%" deutlich teurer (geschätzt € 5000 p.a.) als das Fahrtenbuch.

Auch irre ist, dass ich bei beiden Autos einen Rabatt von ca. 20% ausgehandelt habe, für die 1%-Regelung aber der Listenpreis angesetzt wird.

8. März 2018: Von Wolfgang Lamminger an 

das Thema ist zwar schwer Off-Topic zu "Piloten und deren Flugzeuge" aber anyway:

Wenn das Finanzamt Dein Fahrtenbuch verwirft, dann ist die 1-%-Regelung sicher die bessere Lösung, auch wenn (aus Deinem "subjektiven" Empfinden) die Dienstfahrten deutlich überwiegen. Sofern das Finanzamt hier aber - ohne Aussicht auf Erfolg Deinserseits - dies nicht anerkennen will, nutzt Dir das eben gar nichts.

1-%-Regelung nach Fahrzeug-Listenpreis (ja das ist eben so, Rabatte etc. bleiben unberücksichtigt, auch Gebrauchtwagen werden zum Neupreis bewertet) zB. 70.000 EUR -> 700 EUR + 19 % MwSt. = 833 EUR werden lohnversteuert (mit dem individuellen Steuersatz), sofern keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen.

Mal "platt gerechnet" 50 % Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer = 417 EUR je Monat "kostet" die Nutzung des PKW als Privatwagen. Offen gestanden, kommt man bei reiner Privathaltung des PKW sicher nicht damit aus, oder?

Andere Alternative: Fahrtenbuch 100% rechtskonform führen und keinerlei Anlaß zur Beanstandung geben, das ist aber die herausforderndste Variante...

8. März 2018: Von  an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Hi Wolfgang,

darum habe ich es unter "Sonstiges" gepostet. Dachte, das wäre okay.

Ja klar, ein "perfektes Fahrtenbuch" führen. Wie macht man das, wenn der Prüfer beanstandet, dass ich fast "immer dieselben zwei Adressen" eingegeben hätte. Tatsächlich fahre ich mit DIESEM Auto eben fast nur zwischen diesen beiden Adressen. Das war ihm "suspekt". Vielleicht sollte ich den Firmensitz wöchetnlich verlegen ;-)

Egal, selbst wenn es mich mehr kostet, ich werde wahrscheinlich nur noch privat fahren. Man muss sich auch mal was gönnen! Und der maximale Luxus ist für mich, mit diesen Leuten nichts zu tun zu haben.

8. März 2018: Von Thomas R. an  Bewertung: +3.00 [3]

Also ich kann empfehlen, einen Smart zu fahren. Der ist dann so günstig, dass die 1%-Regelung so gut wie wurscht ist.

Leute! Angeben mit Autos ist sowieso für Prolls. Das machen wir doch mit Flugzeugen, muss ich Euch doch nicht sagen ;-)


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