Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

7. März 2018: Von  an Markus Doerr

Markus,

das sit NICHT das Problem. Ich habe eine Firma in München und besuche jede Woche (m)eine Firma in CZ, um dort zu arbeiten. Das ist unstrittig.

@Bernd

Wie soll ich ein in Deutschland zugelassenes Auto in CZ absetzen? Das geht nicht. Und in CZ kann ich es nicht zulassen, da ich (viel) mehr als 180 Tage in Deutschland bin und hier kein in CZ zugelassenes Auto ständig fahren darf ... Einen Firmenwagen kann mir meine eigene Firma in CZ wiederum nicht stellen, da ich in ihr nicht angestellt bin ...

7. März 2018: Von Sven Walter an  Bewertung: +1.00 [1]

SR 22 in Betriebsgesellschaft. IRI machen. SR 22 in ATO aufnehmen lassen. Flugschüler mitnehmen. Vom Umsatz FIKI einrüsten. Der AMG wird alt und schön, die Cirrus besser genutzt. Fährst du lieber Auto oder fliegst du lieber? 343 km? Hm...

7. März 2018: Von  an Sven Walter

Ich fliege IMMER wenn es vom Wetter her geht. 35 Minuten anstelle 3:30 (plus Fahrt zum Flugplatz ;-))

Ich bin ehrlich gesagt nicht so der "Steueroptimierer". Ich will so wenig wie möglich mit diesem Kram zu tun haben, zahle alle Steuern ohne Tricks – will aber fair behandelt werden.

FIKI brauche ich nicht, TKS reicht mir völlig ;-) Nachrüsten kann man FIKI auch nicht!

Ich könnte mich einfach in CZ anmelden (ich habe dort sogar ein HAus), dann würde ich sogar nur die 15% CZ-Einkommenssteuer bezahlen. Da ich aber mehr in Deutschland bin (3/4 der Zeit) wäre das auch illegal.

Bleibt nur Monaco! Aber dafür ist meine Firma wieder zu klein!

Die SR22 wird bisher über meine anderen Tätigkeiten auf dem Luftfahrt-Sektor (Journalismus, Bücher, App-Entwicklung) bisher noch zu 50 Prozent anerkannt. Aber wohl auch nicht mehr lange.

7. März 2018: Von Pat Wie an  Bewertung: +1.00 [1]

Entscheidend dürfte sein, ob das als „kleinere Mängel“ durchgeht:

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=42f8614b68c5f85b10934e5d0097596d&nr=16324&pos=0&anz=1

Kann dein Steuerberater sicher besser einschätzen und ggf. den Betriebsprüfer mal auf die Leitsätze im Urteil hinweisen.

7. März 2018: Von  an Pat Wie

Danke, Patrick - nach so etwas habe ich gesucht!


5 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang