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Das neue Heft erscheint am 30. März
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. März 2018: Von Oliver Voigt an 

oh ja, wenn gesucht wird, wird etwas gefunden.

Selbst bei Vielfahrern mit mehr als 50.000km im Jahr (bei mir im Schnitt 80kkm) ca. 97% Geschäftsfahrten, wollte das Finanzamt das Fahrtenbuch über drei Jahre hinweg nicht anerkennen, da zwei Tankbelege nicht mit dem Eintrag im Fahrtenbuch konform waren...hatte das Datum verwechselt. Versuche vor Gericht dies doch noch geltend zu machen schlagen eigentlich immer fehl--die Richter vertrauen hier eher einem Beamten und es zählt die Null-Toleranz.

Mach es künftig umgekehrt, zahle die 1% Regel und hole Dir das Geld am Ende des Jahres unter Anrechnung der Privatfahrten bei der Einkommensteuererklärung zurück. Erstens tut es nicht so weh, da es sich doch um mehrere Tausend Euro handelt und wenn es dann kontrolliert wurde passt es und Du bist sauber.

Solltest Du nicht unter die Vielfahrer-Klausel rutschen, muss übrigens jede Fahrt geschrieben werden und nicht nur täglich! Gerne vergleichen Sie auch Werkstattrechnung mit dem Kilometerstand, überprüfen via Google die Kilometer etc....Bezüglich der Werkstattrechnungen gibt es allerdings Urteile, dass die Werkstätten dies oft nicht richtig eintragen und somit kein Grund besteht das FB komplett nicht anzuerkennen. Gerne kommen Fragen, dass man das Auto doch für das Abendessen vom Hotel verwendet hat, was auch als Privarfahrt gelte...also Restaurantquittung aufheben oder glaubhaft machen, man sei auf Diät.

Glaub mir, nachdem nach zwei Jahren der Steuerprüfung absolut nichts in der Firma gefunden wurde, war dies der einzigste Punkt voran sich der Prüfer noch festbeissen konnte und so all unsere Monteure und mich versauert hat...armes Deutschland!!!


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