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Fahrtenbuch und Finanzamt
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8. März 2018: Von Bernd Wolf an  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Gemeinde,

ich führe kein Fahrtenbuch und habe auch keine 1%-Regelung, da mein Firmenfahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wird. Gleichzeitig konnte ich bei der Betriebsprüfung aber ein Privatfahrzeug nachweisen, dass auf meinen Namen zugelassen ist. Das hat dem Betriebsprüfer gereicht.

Da ich aus dem Automobilbereich komme, hat der Betriebsprüfer für alle privat genutzten Fahrzeuge meiner Frau und meiner Kinder einen vor der Prüfung recherchierten Zeitstrahl gehabt. Da alle Fahrzeuge aber immer mehrere Jahre in unserem Besitz waren, lag auch kein "verdeckter" Gewinn vor.

Gruß Bernd

8. März 2018: Von  an Thomas R.

Na ja, den bevorzugten Autotyp wollte ich jetzt nicht besprechen.

In der Stadt fahre ich oft smart, von Car2Go! 700 km an zwei Tagen, vier mal im Monat, fahre ich lieber mit einem richtigen Auto.

(Bist Du auch beim Finanzamt?) ;-)

8. März 2018: Von  an Bernd Wolf

Hallo Bernd,

das habe ich der Steuerberaterin gestern auch gesagt – und sie will es dem FA miteilen, dass wir neben meinem Firmenwagen 2 Privatautos haben ...

Mal sehen, was sie sagen!

8. März 2018: Von Florian S. an  Bewertung: +3.00 [3]

Ich habe tatsächlich überlegt, ob ich das Auto komplett aus der Firma nehme und alle Fahrten privat bezahle.

Das Hauptproblem dabei: Dann lassen sie mich die Umsatzsteuer zurück zahlen, die sie mir beim Kauf erstattet haben ... nehme ich jedenfalls an.

Diese Logik vertehe ich nicht: Du „nimmst“ das Auto ja nicht aus dem Unternehmen, sondern dieses verkauft es Dir als Privatmensch. Dabei zahlst Du als Kaufpreis den aktuellen Marktwert und (nur) hierauf USt.

Wie viel das Unternehmen ursprünglich mal für das Auto bezahlt hat ist dabei relativ unerheblich. Nur bei der Festlegung des Kaufpreises musst Du halt vorsichtig sein, damit das FA dies nicht für eine verdeckte Gewinnausschüttung ansieht.

8. März 2018: Von  an Florian S.

Danke! Da siehst Du schon, wie talentiert ich steuerlich bin ;-)

8. März 2018: Von Wolff E. an 

Diese Logik vertehe ich nicht: Du „nimmst“ das Auto ja nicht aus dem Unternehmen, sondern dieses verkauft es Dir als Privatmensch. Dabei zahlst Du als Kaufpreis den aktuellen Marktwert und (nur) hierauf USt.

Das sind aus meiner Sicht absolute Unternehmer-Basics...

8. März 2018: Von  an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Haha, das wäre ja hier nicht PuF, wenn man nicht gleich auch umfassend belehrt würde ;-)

Dafür habe ich eine Steuerberaterin und eine Buchhalterin.

8. März 2018: Von Wolfgang Lamminger an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Nur bei der Festlegung des Kaufpreises musst Du halt vorsichtig sein, damit das FA dies nicht für eine verdeckte Gewinnausschüttung ansieht.

absolut korrekt! Dabei auf ausführliche Dokumentation achten, da auch dies einer "besonderen" Prüfung unterliegt, zB. wird der Schwacke-Händler-EK nicht akzeptiert sondern der Händler-VK zu Grunde gelegt.

8. März 2018: Von Roland Peter an Wolfgang Lamminger
Beitrag vom Autor gelöscht
8. März 2018: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +2.00 [2]

"Auch irre ist, dass ich bei beiden Autos einen Rabatt von ca. 20% ausgehandelt habe, für die 1%-Regelung aber der Listenpreis angesetzt wird."

Alternative für die 1%-Regelung: Einen passenden, gut restaurierten Oldtimer kaufen und davon 1% des Listenneupreises versteuern. Z.B. einen wunderschönen, alten Jaguar E-Type, 12 Zylinder, Baujahr ca. 1970. Listenneupreis ca. 35.000,00 DM! (Der Gebrauchtwagenpreis dürfte aber mittlerweile "etwas" höher sein ;-)). Das Fahren mit diesem Auto macht genausoviel Spaß wie Cirrus fliegen - beides schon ausprobiert. Und mit dem fälligen "H-Kennzeichen" kannst Du auch der ganzen Umweltdiskussion gelassen entgegensehen, zumal es m.W. ohnehin keinen E-Type mit Dieselmotor gibt.

8. März 2018: Von  an Willi Fundermann

>>>> Alternative für die 1%-Regelung: Einen passenden, gut restaurierten Oldtimer kaufen und davon 1% des Listenneupreises versteuern. Z.B. einen wunderschönen, alten Jaguar E-Type, 12 Zylinder, Baujahr ca. 1970. Listenneupreis ca. 35.000,00 DM! (Der Gebrauchtwagenpreis dürfte aber mittlerweile "etwas" höher sein ;-)).

Haha! Ganz gute Idee ... auf der Tschechischen Landstraße im Winter mit dem E-Type! Den Oldtimer-Virus, dem ich als junger Mann schon mal 10 Jahre verfallen war (Alfas, 911) bin ich glücklicherweise entkommen.

Aber stimmt, ein guter E-Type (Serie I) kostet heute bis zu € 150 K, oder mehr. Mir würde übrigens der 6-Zylinder besser gefallen (12-Zylinder ist Serie III)

8. März 2018: Von Bernhard Sünder an Bernd Wolf

Dass das Auto ausschließlich betrieblich benutzt wird, läßt sich das FA normalerweise über eine Fahrtenbuch belegen. Grundsätzlich sind die Prüfer am härtesten, wo sie diesbezüglich tausend andere Fälle haben, d.h. wo der Fall tausendmal intern ausgewertet wurde (wie bei PKW). Am flexibelsten sind sie, bei einzigartigen, selten auftretenden Sachen. Wenn sie nun zusätzlich nicht befürchten müssen, einen Präzedenzfall zu schaffen, dann werden auch gute Argumente angenommen. Dies muss man bei seinem individuellen Gestaltungsspielraum strategisch nutzen.

8. März 2018: Von Thomas R. an  Bewertung: +1.00 [1]

War nicht so ganz ernst gemeint, Alexis ;-).

Und nee, wir sind da schon auf der selben Seite der Barrikade, wie die meisten hier...ich hab auch ne Firma.

8. März 2018: Von Erik N. an 

Ich würde einfach Einspruch einlegen und klagen.

8. März 2018: Von  an Erik N.

Danke. Das habe ich schon abgeklärt. Klar, die Steuerberaterin wird mit ihm reden – aber klagen ist wohl sinnlos.

Laut Auskunft meiner Steuerberaterin wird ein sehr hoher Prozentsatz von Fahrtenbüchern inzwischen nicht mehr anerkannt, mit immer fadenscheinigeren Begründungen. Die Finanzämter wollen – so ihre Einschätzung – grundsätzlich weg von den Fahrtebüchern und die Leute zur teureren 1%-Regelung zwingen.

8. März 2018: Von Michael Münch an  Bewertung: +1.00 [3]

Der Fehler liegt doch schon hier:

"mein (digitales, App-basierendes) Fahrtenbuch" - das funktioniert NIE, denn die Daten werden nich tunveränderlich gespeichert.

Wenn die Daten in irgendeiner Form änderbar sind, wird das niemals akzeptiert werden. Es gibt eineige hardware-basierte Lösungen der Autohersteller oder eine Nachrüst-Lösung von vimcar. Alles andere, insbesondere diese eigenartigen App-Fahrtenbücher kann man getrost vergessen. Dann lieber gleich mit Papier und Kugelschreiber aktiv werden.

Naja, und es wäre evtl. ratsam gewesen, vorab mit der StBin zu sprechen - ist das denn erfolgt? Jetzt im Nachhinein sich zu grämen... no comment.

8. März 2018: Von  an Michael Münch

Du hältst mich für tatsächlich dümmer als ich bin.

Tatsächlich ist diese App von den Finanzämtern grundsätzlich akzeptiert, und jede Änderung wird von der Software präzise dokumentiert. Die resultierenden Fahrtenbücher sind FA-konform

Das Finanzamt hat dieses Fahrtenbuch bei mir bisher immer anstandslos akzeptiert. Jetzt will der aktuelle Prüfer es wegen ein paar kleiner Formfehler nicht akzeptieren.

No comment begrüße ich.

9. März 2018: Von Bernd Wolf an Bernhard Sünder

Moin Bernhard,

der Betriebsprüfer hat noch nicht einmal nach einem Fahrtenbuch gefragt. Das kann natürlich an den besonderen Gegebenheiten meiner Firma (Autobranche) liegen und dass ich pro Jahr mehrfach den Dienstwagen wechsele. Er hat aber auch ausdrücklich nach der Nutzung des privaten PKW's gefragt.

Wahrscheinlich ist mein spezieller Fall aber nicht auf den normalen Gebrauch eines Dienstfahrzeuges zu übertragen.

Gruß Bernd

9. März 2018: Von Chris _____ an 

Einspruch einlegen hilft oft, eine Diskussionsbereitschaft auf der anderen Seite herzustellen.

Merke: der Beamte geht meist den Weg der geringeren Arbeit. Einen Einspruch zu bearbeiten macht keine Freude.

9. März 2018: Von  an Chris _____

Ja, danke Chris. Das macht meine Steuerberaterin (die sehr fit ist) sowieso. Sie hat mir aber auch gesagt, dass das beim Thema Fahrtenbuch/1%-Regelung meistens nicht klappt ...

Gruß,

Alexis

9. März 2018: Von Alexander Wolf an  Bewertung: +2.00 [2]

Hallo,

hatten in unserer Firma (Konzern) ebenfalls das Thema. Besonders Bayern ist da sehr scharf und wenig kompromissbereit.

Der Großteil der Kollegen entschied sich für diese Lösung:
Stift und Kladde aus dem Auto holen, Umwidmung zum Einkaufszettel, 1% versteuern.

Spart Zeit und Aufwand, und kein Mensch bekommt in Deutschland für das Geld ein gleichwertiges Auto privat gerechnet. Irgendwo kriegt das FA einen immer wenn sie es drauf anlegen, und wegen einigen Hundert Euro prozessieren? Nun, wer das beruflich macht oder es mag...

Grüße Alex

9. März 2018: Von Matthias K. an 

Hallo Alexis,

ich bekomme seit Jahren meine Fahrtenbücher durch, auch wenn die Prüferin 4-5 Fehler entdeckt zu haben glaubt, wir aber in einer Art "Basarverhandlung" darum gestritten haben, und trotz Einschaltung der Amtsleitung am Ende nichts raus kam. Letztendlich würde ich das immer vor Gericht tragen. Dann ziehen sie oft zurück oder es kommt der Satz "Wir lassen die Fahrtenbücher drin, wenn Sie uns versprechen, gegen die andere noch offene Sache nicht zu klagen".

Ich setze meine Firmenwagen (BMW M6, BMW X5, BMW7er) voll ab. Es muss sich bei dem Firmenfahrzeug lediglich um einen "Serienwagen" handeln, dass könnte theoretisch auch ein Lamborghini sein. Würde ich aber jetzt nicht unbedingt probieren und die Branche muss es hergeben. Der vorher angeführte Zahnarzt macht keinen Sinn. Ich arbeite in einer sehr "repräsentativen Branche" und zu manchen Kunden muss ich mit dem "repräsentativen" Auto, zu anderen wegen des Neidfaktors mit dem "SMART" fahren. Konnte ich belegen. Ist auch nicht mehr strittig. Würde ich 1% versteuern wäre ich arm bei den Bruttolistenpreisen. Also schreibe ich genauestens Fahrtenbuch.

Zweitens: Nutze das Fahrzeug zu mindestens 90,01% geschäftlich. Also unter 9,99% privat. Zwischen 50%-70% ist wieder etwas schwieriger.

Fehler aus denen ich gelernt habe und jetzt anders notiere:

BMW Niederlassung schreibt auf Rechnung Kilometerstand: 37.007 km. Jetzt lauten meine Eintragungen: Fahrt zur Niederlassung 7 km. Start bei 37.000 km, Fahrtende bei 37.007 km. Früher habe ich 37.014 nach der Abholung eingetragen. Da wollten sie ansetzen.

Zu LIDL darfst Du nicht mal auf den Parkplatz fahren, auch wenn er genau an der Straße liegt. PRIVATFAHRT

Wenn Du von München aus nach Passau fährst, notiere genau, ob Du A92, oder zurück evtl. B12 gefahren bist. Die Routen müssen peinlichst genau notiert werden.

IMMER Fahrtbeginn und Fahrtende notieren. Hatte mal aus Faulheit immer nur Endstand geschrieben mit dem Hinweis "Der Fahrtbeginn ergibt sich aus dem Fahrtende". Wurde verworfen. Durfte ich auch nicht nachschreiben. Das Jahr war verloren...

Auch ich muss oft zur gleichen Betriebsstätte. Du besuchst natürlich oft einen Kunden in direkter Nähe vorher und natürlich noch 1 - 2 auf der Strecke ;-) Selbstverständlich auch mehrmals im Jahr - das ist wichtig für die Kundenbindung, und Essen gehen musst Du auch noch mit denen... das Leben als GF ist hart! Aber wir sind ein "Peoples Business" und müssen unsere Kunden laufend bespaßen. Du doch sicher auch! Nur dann laufen die Umsätze.

Auch ist es wichtig, daß Du vor der Fahrt zur Betriebsstätte, morgens erst mal in Dein Münchner Büro gegangen bist, auch wenn das nur eine Etage tiefer liegt und EMails checkst und was faxst. NACHWEIS bitte AUFHEBEN! und erst 45 min später zur Betriebsstätte fährst. Sonst sind das Arbeitnehmerfahrten zur Arbeitsstätte mit 30 Cent.

Führe nur ein Fahrtenbuch pro Jahr, schreibe nicht über zwei Jahre. Verwende jeden Tag einen anderen Kugelschreiber und mal einen Filzschreiber. Ich hatte mal ein Jahr den selben Stift und das war dann auch "schon wieder auffällig". Also mache ich genauso wie es die Herren und Damen Prüfer gerne hätten und gut ist`s.

So das sind die Tipps, die ich Dir geben kann und keinen Meter nachgeben... Grüße!

9. März 2018: Von  an Matthias K.

Vielen Dank für diese sehr substantiellen Infos!

Ich überlege, ob ich mir nicht lieber an dem kleinen Grasplatz neben unserer Firma einen privaten LPV-Approach einrichten lasse ;-)... oder meine Firma nur noch mit der LH und Mietwagen besuche!

Ich bin ca. 85 Prozent geschäftlich gefahren, privat eigentlch nur wenn mein Ami-V-8 in der Werkstatt stand oder sich (Berge, Schnee) nicht so gut eignete wie der 4M-AMG ...

Ichhabe auch JEDE Geschäftsfahrt mit Anfang und Ende eingetragen... aber ist halt immer die selbe Fahrt von der Privatadresse zu Firma, und das hat ihm schon nicht gefallen ("immer die selben zwei Adressen").

Der Fehler: Ich habe 2,3 km-Privatfahrten zu einer Fahrt zusammengefasst, also "5 km Privat von "Zuhause nach Zuhause" ... weil ich sicher annahm, dass das FA sich für diese kurze Privatfahrten nicht interessiert ... Ist ja auch Schwachsinn, weil der geschäftliche Teil ja GENAU stimmt!

9. März 2018: Von Bernhard Sünder an Matthias K.

Und genau deshalb mache ich 1% und in der eingesparten Zeit überlege ich mir in anderen Bereichen, für das Business notwendige Aufwände zu dokumentieren.

Beitrag vom Autor gelöscht

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