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8. März 2018: Von Florian S. an  Bewertung: +3.00 [3]

Ich habe tatsächlich überlegt, ob ich das Auto komplett aus der Firma nehme und alle Fahrten privat bezahle.

Das Hauptproblem dabei: Dann lassen sie mich die Umsatzsteuer zurück zahlen, die sie mir beim Kauf erstattet haben ... nehme ich jedenfalls an.

Diese Logik vertehe ich nicht: Du „nimmst“ das Auto ja nicht aus dem Unternehmen, sondern dieses verkauft es Dir als Privatmensch. Dabei zahlst Du als Kaufpreis den aktuellen Marktwert und (nur) hierauf USt.

Wie viel das Unternehmen ursprünglich mal für das Auto bezahlt hat ist dabei relativ unerheblich. Nur bei der Festlegung des Kaufpreises musst Du halt vorsichtig sein, damit das FA dies nicht für eine verdeckte Gewinnausschüttung ansieht.

8. März 2018: Von  an Florian S.

Danke! Da siehst Du schon, wie talentiert ich steuerlich bin ;-)

8. März 2018: Von Wolff E. an 

Diese Logik vertehe ich nicht: Du „nimmst“ das Auto ja nicht aus dem Unternehmen, sondern dieses verkauft es Dir als Privatmensch. Dabei zahlst Du als Kaufpreis den aktuellen Marktwert und (nur) hierauf USt.

Das sind aus meiner Sicht absolute Unternehmer-Basics...

8. März 2018: Von  an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Haha, das wäre ja hier nicht PuF, wenn man nicht gleich auch umfassend belehrt würde ;-)

Dafür habe ich eine Steuerberaterin und eine Buchhalterin.

8. März 2018: Von Wolfgang Lamminger an Florian S. Bewertung: +1.00 [1]

Nur bei der Festlegung des Kaufpreises musst Du halt vorsichtig sein, damit das FA dies nicht für eine verdeckte Gewinnausschüttung ansieht.

absolut korrekt! Dabei auf ausführliche Dokumentation achten, da auch dies einer "besonderen" Prüfung unterliegt, zB. wird der Schwacke-Händler-EK nicht akzeptiert sondern der Händler-VK zu Grunde gelegt.

8. März 2018: Von Roland Peter an Wolfgang Lamminger
Beitrag vom Autor gelöscht

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