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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. März 2018: Von Bernhard Sünder an Bernd Wolf

Dass das Auto ausschließlich betrieblich benutzt wird, läßt sich das FA normalerweise über eine Fahrtenbuch belegen. Grundsätzlich sind die Prüfer am härtesten, wo sie diesbezüglich tausend andere Fälle haben, d.h. wo der Fall tausendmal intern ausgewertet wurde (wie bei PKW). Am flexibelsten sind sie, bei einzigartigen, selten auftretenden Sachen. Wenn sie nun zusätzlich nicht befürchten müssen, einen Präzedenzfall zu schaffen, dann werden auch gute Argumente angenommen. Dies muss man bei seinem individuellen Gestaltungsspielraum strategisch nutzen.

9. März 2018: Von Bernd Wolf an Bernhard Sünder

Moin Bernhard,

der Betriebsprüfer hat noch nicht einmal nach einem Fahrtenbuch gefragt. Das kann natürlich an den besonderen Gegebenheiten meiner Firma (Autobranche) liegen und dass ich pro Jahr mehrfach den Dienstwagen wechsele. Er hat aber auch ausdrücklich nach der Nutzung des privaten PKW's gefragt.

Wahrscheinlich ist mein spezieller Fall aber nicht auf den normalen Gebrauch eines Dienstfahrzeuges zu übertragen.

Gruß Bernd


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