Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

8. März 2018: Von Willi Fundermann an  Bewertung: +2.00 [2]

"Auch irre ist, dass ich bei beiden Autos einen Rabatt von ca. 20% ausgehandelt habe, für die 1%-Regelung aber der Listenpreis angesetzt wird."

Alternative für die 1%-Regelung: Einen passenden, gut restaurierten Oldtimer kaufen und davon 1% des Listenneupreises versteuern. Z.B. einen wunderschönen, alten Jaguar E-Type, 12 Zylinder, Baujahr ca. 1970. Listenneupreis ca. 35.000,00 DM! (Der Gebrauchtwagenpreis dürfte aber mittlerweile "etwas" höher sein ;-)). Das Fahren mit diesem Auto macht genausoviel Spaß wie Cirrus fliegen - beides schon ausprobiert. Und mit dem fälligen "H-Kennzeichen" kannst Du auch der ganzen Umweltdiskussion gelassen entgegensehen, zumal es m.W. ohnehin keinen E-Type mit Dieselmotor gibt.

8. März 2018: Von  an Willi Fundermann

>>>> Alternative für die 1%-Regelung: Einen passenden, gut restaurierten Oldtimer kaufen und davon 1% des Listenneupreises versteuern. Z.B. einen wunderschönen, alten Jaguar E-Type, 12 Zylinder, Baujahr ca. 1970. Listenneupreis ca. 35.000,00 DM! (Der Gebrauchtwagenpreis dürfte aber mittlerweile "etwas" höher sein ;-)).

Haha! Ganz gute Idee ... auf der Tschechischen Landstraße im Winter mit dem E-Type! Den Oldtimer-Virus, dem ich als junger Mann schon mal 10 Jahre verfallen war (Alfas, 911) bin ich glücklicherweise entkommen.

Aber stimmt, ein guter E-Type (Serie I) kostet heute bis zu € 150 K, oder mehr. Mir würde übrigens der 6-Zylinder besser gefallen (12-Zylinder ist Serie III)

8. März 2018: Von Erik N. an 

Ich würde einfach Einspruch einlegen und klagen.

8. März 2018: Von  an Erik N.

Danke. Das habe ich schon abgeklärt. Klar, die Steuerberaterin wird mit ihm reden – aber klagen ist wohl sinnlos.

Laut Auskunft meiner Steuerberaterin wird ein sehr hoher Prozentsatz von Fahrtenbüchern inzwischen nicht mehr anerkannt, mit immer fadenscheinigeren Begründungen. Die Finanzämter wollen – so ihre Einschätzung – grundsätzlich weg von den Fahrtebüchern und die Leute zur teureren 1%-Regelung zwingen.

8. März 2018: Von Michael Münch an  Bewertung: +1.00 [3]

Der Fehler liegt doch schon hier:

"mein (digitales, App-basierendes) Fahrtenbuch" - das funktioniert NIE, denn die Daten werden nich tunveränderlich gespeichert.

Wenn die Daten in irgendeiner Form änderbar sind, wird das niemals akzeptiert werden. Es gibt eineige hardware-basierte Lösungen der Autohersteller oder eine Nachrüst-Lösung von vimcar. Alles andere, insbesondere diese eigenartigen App-Fahrtenbücher kann man getrost vergessen. Dann lieber gleich mit Papier und Kugelschreiber aktiv werden.

Naja, und es wäre evtl. ratsam gewesen, vorab mit der StBin zu sprechen - ist das denn erfolgt? Jetzt im Nachhinein sich zu grämen... no comment.

8. März 2018: Von  an Michael Münch

Du hältst mich für tatsächlich dümmer als ich bin.

Tatsächlich ist diese App von den Finanzämtern grundsätzlich akzeptiert, und jede Änderung wird von der Software präzise dokumentiert. Die resultierenden Fahrtenbücher sind FA-konform

Das Finanzamt hat dieses Fahrtenbuch bei mir bisher immer anstandslos akzeptiert. Jetzt will der aktuelle Prüfer es wegen ein paar kleiner Formfehler nicht akzeptieren.

No comment begrüße ich.

9. März 2018: Von Chris _____ an 

Einspruch einlegen hilft oft, eine Diskussionsbereitschaft auf der anderen Seite herzustellen.

Merke: der Beamte geht meist den Weg der geringeren Arbeit. Einen Einspruch zu bearbeiten macht keine Freude.

9. März 2018: Von  an Chris _____

Ja, danke Chris. Das macht meine Steuerberaterin (die sehr fit ist) sowieso. Sie hat mir aber auch gesagt, dass das beim Thema Fahrtenbuch/1%-Regelung meistens nicht klappt ...

Gruß,

Alexis

9. März 2018: Von Alexander Wolf an  Bewertung: +2.00 [2]

Hallo,

hatten in unserer Firma (Konzern) ebenfalls das Thema. Besonders Bayern ist da sehr scharf und wenig kompromissbereit.

Der Großteil der Kollegen entschied sich für diese Lösung:
Stift und Kladde aus dem Auto holen, Umwidmung zum Einkaufszettel, 1% versteuern.

Spart Zeit und Aufwand, und kein Mensch bekommt in Deutschland für das Geld ein gleichwertiges Auto privat gerechnet. Irgendwo kriegt das FA einen immer wenn sie es drauf anlegen, und wegen einigen Hundert Euro prozessieren? Nun, wer das beruflich macht oder es mag...

Grüße Alex

10. März 2018: Von Alexander Callidus an 

>>>> Alternative für die 1%-Regelung: Einen passenden, gut restaurierten Oldtimer kaufen und davon 1% des Listenneupreises versteuern.

Der Geschäftsführer meines letzten Arbeitgebers fuhr als Firmenwagen eine Mercedes S-Klasse von 1961, die große Heckflosse. Natürlich hat er die 1% auf den vollen Neupreis von 11000€ versteuert. Wenn ihm das Wetter zu schlecht war, kam er mit dem Privatwagen.

11. März 2018: Von Thomas Kube an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Bei uns wurde für ein Saab 900 Cabrio für 4 Jahre betriebliche Nutzung eine Wertsteigerung von 4000€ ermittelt, quasi negative Abschreibung. Deswegen Vorsicht mit alten Autos.

Ausserdem können Fahrzeuge mit H-Kennzeichen als Betriebsmittel abgelehnt werden.

Steuerberater gehen gerne wie viele andere den einfachen Weg. Finanzrichter kann man aber mit guten Argumenten überzeugen. Das wichtigste ist die nachvollziehbare betriebliche Nutzung.

My 2cents

Thomas


11 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang