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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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10. März 2018: Von Alexander Callidus an 

>>>> Alternative für die 1%-Regelung: Einen passenden, gut restaurierten Oldtimer kaufen und davon 1% des Listenneupreises versteuern.

Der Geschäftsführer meines letzten Arbeitgebers fuhr als Firmenwagen eine Mercedes S-Klasse von 1961, die große Heckflosse. Natürlich hat er die 1% auf den vollen Neupreis von 11000€ versteuert. Wenn ihm das Wetter zu schlecht war, kam er mit dem Privatwagen.

11. März 2018: Von Thomas Kube an Alexander Callidus Bewertung: +1.00 [1]

Bei uns wurde für ein Saab 900 Cabrio für 4 Jahre betriebliche Nutzung eine Wertsteigerung von 4000€ ermittelt, quasi negative Abschreibung. Deswegen Vorsicht mit alten Autos.

Ausserdem können Fahrzeuge mit H-Kennzeichen als Betriebsmittel abgelehnt werden.

Steuerberater gehen gerne wie viele andere den einfachen Weg. Finanzrichter kann man aber mit guten Argumenten überzeugen. Das wichtigste ist die nachvollziehbare betriebliche Nutzung.

My 2cents

Thomas


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