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Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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7. März 2018: Von Markus Doerr an 

Ich bin nicht ganz auf dem neuesten Stand in Deutschland, aber früher war das eine regelmäßige Arbeitsstätte.

Wenn man immer zur selben Adresse fährt ist das der Weg zur Arbeit und damit Privatvergnügen. Somit gilt dann die 1% Regel, da die private km-Leistung mehr als 50% der jährlichen Laufleistung des Fahrzeug umfasst.

Wenn die noch richtig Böse sein wollen, können die auch noch die 0,03% des Listenpreises pro km für die 343km zusätzlich verrechnen.

Wir haben das vor über 10 Jahren so gelöst, dass weniger als 90 Tage lang eine Kundenadresse benutzt wurde, dann die zweite und nach wiederum 90 Tagen wieder die erste.

7. März 2018: Von  an Markus Doerr

Markus,

ich fahre nicht nur zur eigenen Firma sondern arbeite dort auf Honorarbasis. Ich stelle also von meiner zweiten Firma in München meiner eigenen Firma in Tschechien jeden Monat eine Rechnung, da ich dort nicht angstellt sein möchte. Dieser Part ist auch unstrittig.. Das Auto läuft auf meine Münchner Firma.

Es geht NUR darum, dass das FA wegen Fehlern im FA (die aber nur wenige Privatfahrten betreffen) dieses nicht anerkennen will ...

7. März 2018: Von Markus Doerr an 

Das ist das Problem.

Ich war zu der Zeit auch bei einer Firma in Freising angestellt und hatte einen Firmenwagen.

Gearbeitet habe ich in Metzingen. Um die 1% Regelung zu umgehen, wurde alternativ eine Kundenadresse in Bad Urach verwendet, da nach 3 Monaten (90 Tagen) eine regelmäßige Arbeitsstätte begründet wurde.

Ich hatte auch andere Projekte in der Zeit, aber steuerlich wurde das so bewertet.

7. März 2018: Von  an Markus Doerr

Markus,

das sit NICHT das Problem. Ich habe eine Firma in München und besuche jede Woche (m)eine Firma in CZ, um dort zu arbeiten. Das ist unstrittig.

@Bernd

Wie soll ich ein in Deutschland zugelassenes Auto in CZ absetzen? Das geht nicht. Und in CZ kann ich es nicht zulassen, da ich (viel) mehr als 180 Tage in Deutschland bin und hier kein in CZ zugelassenes Auto ständig fahren darf ... Einen Firmenwagen kann mir meine eigene Firma in CZ wiederum nicht stellen, da ich in ihr nicht angestellt bin ...

7. März 2018: Von Sven Walter an  Bewertung: +1.00 [1]

SR 22 in Betriebsgesellschaft. IRI machen. SR 22 in ATO aufnehmen lassen. Flugschüler mitnehmen. Vom Umsatz FIKI einrüsten. Der AMG wird alt und schön, die Cirrus besser genutzt. Fährst du lieber Auto oder fliegst du lieber? 343 km? Hm...

7. März 2018: Von  an Sven Walter

Ich fliege IMMER wenn es vom Wetter her geht. 35 Minuten anstelle 3:30 (plus Fahrt zum Flugplatz ;-))

Ich bin ehrlich gesagt nicht so der "Steueroptimierer". Ich will so wenig wie möglich mit diesem Kram zu tun haben, zahle alle Steuern ohne Tricks – will aber fair behandelt werden.

FIKI brauche ich nicht, TKS reicht mir völlig ;-) Nachrüsten kann man FIKI auch nicht!

Ich könnte mich einfach in CZ anmelden (ich habe dort sogar ein HAus), dann würde ich sogar nur die 15% CZ-Einkommenssteuer bezahlen. Da ich aber mehr in Deutschland bin (3/4 der Zeit) wäre das auch illegal.

Bleibt nur Monaco! Aber dafür ist meine Firma wieder zu klein!

Die SR22 wird bisher über meine anderen Tätigkeiten auf dem Luftfahrt-Sektor (Journalismus, Bücher, App-Entwicklung) bisher noch zu 50 Prozent anerkannt. Aber wohl auch nicht mehr lange.

7. März 2018: Von Pat Wie an  Bewertung: +1.00 [1]

Entscheidend dürfte sein, ob das als „kleinere Mängel“ durchgeht:

https://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=42f8614b68c5f85b10934e5d0097596d&nr=16324&pos=0&anz=1

Kann dein Steuerberater sicher besser einschätzen und ggf. den Betriebsprüfer mal auf die Leitsätze im Urteil hinweisen.

7. März 2018: Von  an Pat Wie

Danke, Patrick - nach so etwas habe ich gesucht!


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