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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. März 2018: Von Wolfgang Lamminger an 

das Thema ist zwar schwer Off-Topic zu "Piloten und deren Flugzeuge" aber anyway:

Wenn das Finanzamt Dein Fahrtenbuch verwirft, dann ist die 1-%-Regelung sicher die bessere Lösung, auch wenn (aus Deinem "subjektiven" Empfinden) die Dienstfahrten deutlich überwiegen. Sofern das Finanzamt hier aber - ohne Aussicht auf Erfolg Deinserseits - dies nicht anerkennen will, nutzt Dir das eben gar nichts.

1-%-Regelung nach Fahrzeug-Listenpreis (ja das ist eben so, Rabatte etc. bleiben unberücksichtigt, auch Gebrauchtwagen werden zum Neupreis bewertet) zB. 70.000 EUR -> 700 EUR + 19 % MwSt. = 833 EUR werden lohnversteuert (mit dem individuellen Steuersatz), sofern keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallen.

Mal "platt gerechnet" 50 % Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer = 417 EUR je Monat "kostet" die Nutzung des PKW als Privatwagen. Offen gestanden, kommt man bei reiner Privathaltung des PKW sicher nicht damit aus, oder?

Andere Alternative: Fahrtenbuch 100% rechtskonform führen und keinerlei Anlaß zur Beanstandung geben, das ist aber die herausforderndste Variante...

8. März 2018: Von  an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Hi Wolfgang,

darum habe ich es unter "Sonstiges" gepostet. Dachte, das wäre okay.

Ja klar, ein "perfektes Fahrtenbuch" führen. Wie macht man das, wenn der Prüfer beanstandet, dass ich fast "immer dieselben zwei Adressen" eingegeben hätte. Tatsächlich fahre ich mit DIESEM Auto eben fast nur zwischen diesen beiden Adressen. Das war ihm "suspekt". Vielleicht sollte ich den Firmensitz wöchetnlich verlegen ;-)

Egal, selbst wenn es mich mehr kostet, ich werde wahrscheinlich nur noch privat fahren. Man muss sich auch mal was gönnen! Und der maximale Luxus ist für mich, mit diesen Leuten nichts zu tun zu haben.

8. März 2018: Von Thomas R. an  Bewertung: +3.00 [3]

Also ich kann empfehlen, einen Smart zu fahren. Der ist dann so günstig, dass die 1%-Regelung so gut wie wurscht ist.

Leute! Angeben mit Autos ist sowieso für Prolls. Das machen wir doch mit Flugzeugen, muss ich Euch doch nicht sagen ;-)

8. März 2018: Von Bernd Wolf an  Bewertung: +1.00 [1]

Hallo Gemeinde,

ich führe kein Fahrtenbuch und habe auch keine 1%-Regelung, da mein Firmenfahrzeug ausschließlich betrieblich genutzt wird. Gleichzeitig konnte ich bei der Betriebsprüfung aber ein Privatfahrzeug nachweisen, dass auf meinen Namen zugelassen ist. Das hat dem Betriebsprüfer gereicht.

Da ich aus dem Automobilbereich komme, hat der Betriebsprüfer für alle privat genutzten Fahrzeuge meiner Frau und meiner Kinder einen vor der Prüfung recherchierten Zeitstrahl gehabt. Da alle Fahrzeuge aber immer mehrere Jahre in unserem Besitz waren, lag auch kein "verdeckter" Gewinn vor.

Gruß Bernd

8. März 2018: Von  an Thomas R.

Na ja, den bevorzugten Autotyp wollte ich jetzt nicht besprechen.

In der Stadt fahre ich oft smart, von Car2Go! 700 km an zwei Tagen, vier mal im Monat, fahre ich lieber mit einem richtigen Auto.

(Bist Du auch beim Finanzamt?) ;-)

8. März 2018: Von  an Bernd Wolf

Hallo Bernd,

das habe ich der Steuerberaterin gestern auch gesagt – und sie will es dem FA miteilen, dass wir neben meinem Firmenwagen 2 Privatautos haben ...

Mal sehen, was sie sagen!

8. März 2018: Von Bernhard Sünder an Bernd Wolf

Dass das Auto ausschließlich betrieblich benutzt wird, läßt sich das FA normalerweise über eine Fahrtenbuch belegen. Grundsätzlich sind die Prüfer am härtesten, wo sie diesbezüglich tausend andere Fälle haben, d.h. wo der Fall tausendmal intern ausgewertet wurde (wie bei PKW). Am flexibelsten sind sie, bei einzigartigen, selten auftretenden Sachen. Wenn sie nun zusätzlich nicht befürchten müssen, einen Präzedenzfall zu schaffen, dann werden auch gute Argumente angenommen. Dies muss man bei seinem individuellen Gestaltungsspielraum strategisch nutzen.

8. März 2018: Von Thomas R. an  Bewertung: +1.00 [1]

War nicht so ganz ernst gemeint, Alexis ;-).

Und nee, wir sind da schon auf der selben Seite der Barrikade, wie die meisten hier...ich hab auch ne Firma.

9. März 2018: Von Bernd Wolf an Bernhard Sünder

Moin Bernhard,

der Betriebsprüfer hat noch nicht einmal nach einem Fahrtenbuch gefragt. Das kann natürlich an den besonderen Gegebenheiten meiner Firma (Autobranche) liegen und dass ich pro Jahr mehrfach den Dienstwagen wechsele. Er hat aber auch ausdrücklich nach der Nutzung des privaten PKW's gefragt.

Wahrscheinlich ist mein spezieller Fall aber nicht auf den normalen Gebrauch eines Dienstfahrzeuges zu übertragen.

Gruß Bernd


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